Wenn Sie heute noch einen Führerschein der Klasse 1a besitzen, ist es wahrscheinlich schon einige Jahre her, seit Sie die theoretische und praktische Prüfung abgelegt haben. Seither hat sich einiges geändert, unter anderem die Fahrerlaubnisklassen.
Obwohl die alten Klassen noch gültig sind, ist ihren Inhabern oft nicht mehr ganz klar, welche Kraftfahrzeuge oder Motorräder sie damit fahren dürfen. Schließlich weiß jeder Motorradfahrer, dass je nach Kraftrad auch die Fahrerlaubnis stimmen muss – ausschlaggebend sind dabei Hubraum und Leistung.
Gibt es diesbezüglich beim alten Führerschein der Klasse 1a ebenfalls Beschränkungen? Wenn ja, welches Motorrad dürfen Sie dann damit fahren? Dies und mehr erfahren Sie im Nachfolgenden.
Inhaltsverzeichnis
Diese Krafträder dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse 1a nutzen
Mit dem alten Führerschein der Klasse 1a dürfen Sie heute beinahe alles fahren, was zwei Räder hat. Die Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen folgender Krafträder:
- Mofa
- Moped
- Roller
- Motorrad
- Quad (nur bis max. 45 km/h bzw. 50ccm)
Einschränkungen gibt es außerdem bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen (heutige Klasse L). Haben Sie den Führerschein der Klasse 1a vor dem 01. Januar 1989 erworben, dürfen Sie damit auch landwirtschaftliche Kfz fahren, sofern diese …
- eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten und
- deren Hubraum max. 50ccm beträgt.
Neue Führerscheinklasse: Wird aus 1a einfach A1?
Fast ist die alte Klasse 1a mit dem Führerschein A1 der heutigen Zeit zu verwechseln und in der Tat sind diese kaum voneinander zu unterscheiden. Mit dem Führerschein der Klasse 1a dürfen Sie nämlich alle Krafträder fahren, die auch mit der neuen Klasse A1 erlaubt sind. Nachfolgender Tabelle können Sie entnehmen, welchen neuen Führerscheinklassen der alte 1a-Führerschein entspricht.
Ausgestellt | Entspricht heute | Beschränkungen durch Schlüsselzahlen |
---|---|---|
vor 01/1989 | A, A1, A2, AM, L | L 174, L 175 |
nach 01/1989 | A, A1, A2, AM, L | L 174 |
FAQ: Führerschein der Klasse 1a
Ja, obwohl es inzwischen neue Führerscheinklassen gibt, hat der 1a-Führerschein seine Gültigkeit nicht verloren.
Sie dürfen uneingeschränkt Motorrad fahren. Beschränkungen gibt es nur bei landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen und Quads. Klicken Sie hier, um in der Tabelle nachzusehen, welchen neuen Führerscheinklassen die alte Klasse entspricht.
Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheininhaber ihre alten Scheine in den EU-weiten Standard umschreiben lassen.