Wann müssen Sie den Führerschein neu beantragen?
Der Führerschein befähigt Personen offiziell dazu, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Besonders für Jugendliche, die in das Erwachsenenalter eintreten, ist die neugewonnene Freiheit wichtig. Aber auch Berufskraftfahreroder Pendler können auf den “Lappen” nur schwer verzichten.
Unter bestimmten Umständen kann es nötig sein, dass Sie Ihren Führerschein neu beantragen müssen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie den Führerschein verloren haben oder Ihnen dieser gestohlen wurde. Aber auch bei einem Entzug der Fahrerlaubnis muss der Führerschein neu beantragt werden.
Zudem müssen Europäer, die noch keinen EU-Führerschein besitzen, diesen zu gegebener Zeit beantragen. Wie Sie einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen und wo Sie den neuen internationalen Führerschein beantragen können, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Führerschein verloren und diesen neu beantragen
Der Schock ist meistens groß, wenn sich der Führerschein nicht mehr in der Brieftasche befindet. Wenn Sie ihn verloren haben, sollten Sie den Führerschein schnellstmöglich neu beantragen. Einen Antrag zu stellen, ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder dem örtlichen Bürgeramt möglich.
Die Beamten benötigen für den Antrag für Ihren Führerschein Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie ein Lichtbild und ggf. eine Karteikartenabschrift, sofern es sich bei dem Dokument nicht um einen Kartenführerschein handelte.Wenn Sie den Führerschein neu beantragen müssen, kommen Kosten von 40 Euro für den Ersatzführerschein auf Sie zu. Hinzu kommen 10 Euro für einen zusätzlichen vorläufigen Führerschein. Meistens dauert die Ausstellung einige Wochen. Anschließend kann der neue Führerschein bei der Behörde abgeholt werden.
Wurde Ihnen das wichtige Dokument gestohlen, müssen Sie den Führerschein auch neu beantragen. In diesem Fall ist es allerdings wichtig, dass Sie den Diebstahl bei der Polizei melden.
Führerschein neu beantragen nach dem Entzug der Fahrerlaubnis
Bei schweren Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr kann Ihnen die Fahrerlaubnis auch entzogen werden. In diesem Fall ist der „Lappen“ für mindestens sechs Monate weg. Um den Führerschein, der entzogen wurde, neu zu beantragen, müssen in der Regel Bedingungen – wie eine bestandene MPU – erfüllt werden.
Auch hier ist die Anlaufstelle das örtliche Bürgeramt oder die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Damit Sie den Führerschein neu beantragen können, müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein Lichtbild, Ihr Führungszeugnis, eine Sehtestbescheinigung sowie eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort„vorlegen.
Einen neuen Führerschein zu beantragen, schlägt mit Kosten in Höhe von 220 Euro zu Buche, wenn dieser Ihnen wegen einer Straftat im Straßenverkehr entzogen wurde. Ein benötigtes Führungszeugnis kostet ca. 13 Euro.
Internationaler Führerschein: Wo beantragen Sie den neuen Kartenführerschein?
Haben Sie Ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 gemacht, ist dieser bis 2033 gültig. Spätestens bis dahin muss ein internationaler Führerschein beantragt werden. Bei der Führerscheinstelle können Sie den EU-Führerschein beantragen. Der Preis für das neue Dokument liegt bei 24 Euro. Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind jeweils 15 Jahre gültig. Kurz vor Ablauf dieser Frist müssen Sie den Führerschein erneut beantragen bzw. verlängern lassen. Dazu genügt meistens der alte Führerschein, Ihr Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles Lichtbild von Ihnen.
FAQ: Führerschein beantragen
In der Regel müssen Sie sich an die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden, wenn Sie zum ersten Mal einen Führerschein beantragen wollen.
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, müssen Sie einiges beachten, wenn Sie den Führerschein wieder beantragen wollen. Oft ist die Wiedererteilung an eine MPU geknüpft.
Auch hier ist die Anlaufstelle die Fahrerlaubnisbehörde oder das Bürgeramt. Die Kosten, welche dann anfallen sowie die benötigten Unterlagen, finden Sie hier.