Ihr Führerschein stellt den Nachweis dar, dass Sie dazu berechtigt sind, Ihr Kfz im deutschen Straßenverkehr zu fahren. Möchten Sie allerdings ins Ausland und sich auch dort mit einem Motorrad, Pkw oder Lkw fortbewegen, ist der deutsche Führerschein allein möglicherweise nicht ausreichend. Dies ist meistens dann der Fall, wenn Sie sich außerhalb der EU aufhalten.
Um keine Schwierigkeiten mit den ausländischen Behörden zu bekommen, können Sie sich entweder einen internationalen Führerschein besorgen oder Sie lassen eine Übersetzung samt Beglaubigung vom deutschen Führerschein anfertigen. Dies kann auch nötig sein, wenn Sie einen ausländischen Führerschein besitzen und hier in Deutschland mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchten. Wir verraten Ihnen, wie Sie Ihren Führerschein übersetzen und beglaubigen lassen.
Inhaltsverzeichnis
Wann wird eine beglaubigte Kopie vom Führerschein benötigt und wann nicht?
Im Jahr 1999 wurde der EU-Führerschein eingeführt, der seitdem auch in Deutschland ausgestellt wird. Wer dieses Dokument besitzt, kann ihn in jedem Mitgliedsstaat der EU sowie in den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen nutzen. Bereisen Sie eines dieser Länder, ist es nicht nötig, den Führerschein übersetzen und beglaubigen zu lassen, da er dort grundsätzlich anerkannt wird.
Gleiches gilt im umgekehrten Fall: Wurde Ihr Führerschein in einem EU-Land oder einem der eben genannten EWR-Staaten ausgestellt, benötigen Sie in Deutschland von Ihrem Führerschein keine beglaubigte Übersetzung bzw. Kopie.
Möchten Sie hingegen in ein Land außerhalb der EU bzw. des EWR reisen, ist es in der Regel erforderlich, Ihren Führerschein in die dort geltende Amtssprache übersetzen zu lassen und davon eine Beglaubigung mit sich zu führen. Manchmal genügt auch eine beglaubigte englische Übersetzung. Dies hängt von den Vorschriften des entsprechenden Landes ab. Erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig vor Ihrer Reise, z. B. im Reisebüro oder beim Fremdenverkehrsamt.
Wurde Ihr Führerschein außerhalb der EU oder des EWR ausgestellt, müssen Sie eine deutsche Übersetzung vom ausländischen Führerschein anfertigen und beglaubigen lassen. Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlagern, denn in diesem Fall ist eine Umschreibung Ihres Führerscheins erforderlich. Und dafür benötigen Sie in der Regel die beglaubigte Übersetzung Ihres alten Führerscheins.
Beglaubigte Übersetzung vom Führerschein: Wer darf sie ausstellen?
Welche Behörden und Stellen in anderen Ländern Kopien von amtlichen Dokumenten wie dem Führerschein beglaubigen dürfen, hängt natürlich vom jeweiligen Land ab und kann hier nicht pauschal beantwortet werden.
In Deutschland dürfen beglaubigte Übersetzungen von amtlichen Dokumenten nur durch gerichtlich ermächtigte, vereidigte Übersetzer erfolgen. Sie können also nicht einfach irgendjemanden mit dem Übersetzen beauftragen und dieses Dokument dann beim Bürgeramt oder der Stadtverwaltung beglaubigen lassen. Denn es kann nicht sichergestellt werden, dass der dortige Beamte in der Lage ist zu erkennen, ob das Dokument korrekt und wortgetreu übersetzt wurde.
Immerhin müsste sonst von den Mitarbeitern verlangt werden, dass sie sämtliche Amtssprachen der Welt beherrschen – oder es zumindest für jede Sprache wenigstens einen zuständigen Beamten im Haus gibt. Dies kann natürlich nicht gewährleistet werden.
Möchten Sie also Ihren Führerschein übersetzen und beglaubigen lassen, müssen Sie sich nach einem zertifizierten und vereidigten Übersetzer umschauen. Es kann sich dabei z. B. um einen Notar handeln oder auch um einen freiberuflichen Übersetzungsdienstleister. Entscheidend ist nur, dass derjenige die entsprechende Ermächtigung besitzt. Auch beim ADAC können Sie beglaubigte Übersetzungen Ihres Führerscheins in Auftrag geben.
FAQ: Beglaubigung des Führerscheins
Wenn Sie in einem Land Auto fahren möchten, das eine Übersetzung Ihres Führerscheins in die dortige Amtssprache oder ins Englische verlangt.
Bei einem zertifizierten und vereidigten Übersetzer, z. B. einem Notar oder auch beim ADAC.
Die Kosten variieren je nach Anbieter, Sprache und Aufwand. Für eine Übersetzung vom Deutschen ins Englische fallen in der Regel 50 Euro an.
sehr uebersichtlih! vielen dank,
PH