Wer einen Führerschein der Klasse 1 besitzt, kann wahrscheinlich schon auf einige Jahre Erfahrung im Straßenverkehr zurückblicken – immerhin wird die Führerscheinklasse in dieser Form inzwischen nicht mehr ausgestellt.
Das bedeutet aber nicht, dass sie bereits ausgedient hat oder dass sämtliche Exemplare, die noch in manchem deutschen Geldbeutel stecken, ihre Gültigkeit verloren haben. Vielmehr wurden die alten Klassen auf die neuen übertragen, sodass Sie kein Bußgeld befürchten müssen, wenn Sie mit dem alten „Lappen“ erwischt werden.
Seit der letzten Reform 2013 ist jedoch klar: Lange können Kfz-Führer einen alten Führerschein der Klasse 1 so nicht mehr nutzen, er muss in den EU-weiten Standard – also den Führerschein in Scheckkartenformat – umgetauscht werden. Die wichtigsten Fragen dazu klären wir in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Mit dem Führerschein der Klasse 1 dürfen Sie Motorräder fahren
Der Führerschein der Klasse 1 entspricht heute in etwa der Klasse A. Sie dürfen damit also Motorräder fahren. Das ist aber noch längst nicht alles, denn wer einen neueren Motorradführerschein hat weiß: Es gibt verschiedene Optionen. Mit der Klasse 1 dürfen Sie folgende Kfz fahren:
- Fahrräder mit Hilfsmotor
- Leichtkrafträder
- Mopeds
- Roller
- Motorräder (unbeschränkt)
Wer den Führerschein der Klasse 1 noch vor dem 1. Dezember 1954 erworben hat, darf sogar damit Auto fahren, also Pkw bis 3,5 Tonnen. Ein Quad dürfen Sie nur dann fahren, wenn es bauartbedingt eine Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreitet und einen Hubraum von maximal 50ccm hat.
Führerscheinklasse 1: Aus Alt mach Neu
Die alten Führerscheinklassen lassen sich ganz einfach auf die neuen übertragen. Ausschlaggebend ist dabei, wann und wo Sie Ihren Führerschein der Klasse 1 erworben haben. Nachfolgender Tabelle können Sie entnehmen, welchen Führerscheinklassen die alte Klasse 1 heute entspricht:
Ausgestellt | Entspricht heute | Beschränkungen mit Schlüsselnummer |
---|---|---|
DDR, zwischen 12/1954 und 06/82 | A, A1, A2, AM, L | L 174, L 175 |
DDR vor 12/1954 | A, A1, A2, AM, B, L | L 174, L 175 |
BRD nach 01/1989 | A, A1, A2, AM, L | L 174 |
BRD zwischen 01/1954 und 12/1989 | A, A1, A2, AM, L | L 174, L 175 |
BRD, vor 01/1954 | A, A1, A2, AM, B, L | L 174, L 175 |
FAQ: Führerschein der Klasse 1
Das kommt darauf an, wann und wo der Führerschein damals ausgestellt wurde. Klicken Sie hier, um in der Tabelle nachzusehen.
Ja, derzeit ist die alte Führerscheinklasse noch gültig und kann problemlos genutzt werden.
Seit der letzten Reform ist bekannt, dass spätestens zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine umgeschrieben werden müssen und zwar in das neue EU-Format.
Ist ein Fehler in der Tabelle.
BRD zwischen 》》》 01/2054 《《《 und 12/1989
A, A1, A2, AM, L L 174, L 175
😀 😃 🙂 🙃 😊
Hallo R.Schlüter,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Tabelle entsprechend angepasst.
Ihr Bußgeld-Info Team