Der Führerschein der Klasse 3 galt als Universaltalent, da in dieser Fahrerlaubnis die unterschiedlichsten Fahrzeuge inbegriffen waren. Durch die Änderungen und Reformen der Führerscheinklassen ist es heute nicht ganz einfach den Überblick zu behalten und zu wissen, welche Fahrzeuge Sie mit einer alten Klasse 3 fahren dürfen.
Wichtig bei dieser Frage ist, wann und wo die Fahrerlaubnis und der Führerschein ausgestellt wurden. Welchen neuen Klassen der alte Führerschein der Klasse 3 entspricht und ob Sie ihn in einen EU-Führerschein umtauschen müssen, betrachten für im nachfolgenden Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Führerschein Klasse 3
Grundsätzlich dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 3 Motorrad bis 125 ccm sowie PKW und LKW bis 7,5 t fahren. Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den zulässigen Fahrzeugen.
Die alten Führerscheinklassen (1, 2, 3, 4 und 5) sind weiterhin gültig. Allerdings nicht mehr unbegrenzt, denn bis zum Jahr 2033 müssen sie in einen EU-Führerschein und somit in neue Führerscheinklassen umgetauscht werden. Einen Überblick zu den wichtigen Fristen erhalten Sie hier.
In welche neuen Führerscheinklassen die Klasse 3 umgeschrieben wird, hängt vom Erteilungs- oder Ausstellungsdatum ab und davon, ob die Fahrerlaubnis in der BRD oder in der DDR erlangt wurde. Darüber hinaus spielen auch Schlüsselzahlen eine Rolle. Mehr zu den Entsprechungen haben wir hier zusammengefasst.
Müssen Sie ihren Klasse-3-Führerschein umschreiben?
Mit der Ausstellung war ein Führerschein der Klasse 3 zunächst unbegrenzt lang gültig. Das änderte sich durch das Inkrafttreten der EU-Führerscheinrichtlinie und der 2013 beschlossenen damit einhergehenden Vereinheitlichung der Gültigkeit für Führerscheindokumente innerhalb der Europäischen Union.
Für alte Dokumente bedeutet dies nicht nur eine Verpflichtung zum Umschreiben in neue Führerscheinklassen, sondern auch eine Begrenzung der Gültigkeit.
Denn EU-Führerscheine im Scheckkartenformat, welche nach 2013 ausgestellt werden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Bis Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine in den neuen EU-Führerschein umgetauscht sein. Diesbezüglich gibt es einige wichtige Fristen zu beachten.
Welche Fristen auf Sie zutreffen, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Umtausch bis wann? | |
---|---|
Führerschein aus Papier | |
Geburtsjahr vor 1953 | 19.01.2033 |
Geburtsjahr 1953 - 1958 | 19.01.2022 |
Geburtsjahr 1959 - 1964 | 19.01.2023 |
Geburtsjahr 1965 - 1970 | 19.01.2024 |
Geburtsjahr ab 1971 | 19.01.2025 |
Scheckkartenführerschein | |
Ausstellungsjahr 1999 - 2001 | 19.01.2026 |
Ausstellungsjahr 2002 - 2004 | 19.01.2027 |
Ausstellungsjahr 2005 - 2007 | 19.01.2028 |
Ausstellungsjahr 2008 | 19.01.2029 |
Ausstellungsjahr 2009 | 19.01.2030 |
Ausstellungsjahr 2010 | 19.01.2031 |
Ausstellungsjahr 2011 | 19.01.2032 |
Ausstellungsjahr 2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Die Fahrerlaubnis, die durch den Führerschein dokumentiert wird, bleibt von der Beschränkung auf 15 Jahre unberührt. Sie ist in der Regel weiterhin unbegrenzt lang gültig. Das gilt auch für die übertragenen Berechtigungen der alten Führerscheinklassen 1, 2, 3, 4 und 5.
Allerdings sollten Sie beachten, dass dies nur zutrifft, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen die Gültigkeit der Fahrerlaubnis generell einschränken. Als Beispiel wären hier die Vorschriften für die Fahrerlaubnis bei Bus und LKW zu nennen, die ab dem 50. Lebensjahr des Inhabers mit besonderen Voraussetzungen belegt sind und ihre Gültigkeit verlieren, falls diese nicht erfüllt werden.
Das Umschreiben ist bei der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort möglich. Sie benötigen beim Termin ihren alten Führerschein, ein neues biometrisches Passbild und einen Ausweis oder Reisepass. Die Gebühren belaufen sich derzeit auf etwa 25 Euro. Zusätzlich kommen die Kosten für das Passbild hinzu.
Alte Führerscheinklasse 3: Welche Fahrzeuge sind erlaubt?
Wie bereits erwähnt, kann die alte Klasse 3 unterschiedliche Berechtigungen zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kfz beinhalten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, wann und wo der Führerschein der Klasse 3 ausgestellt und wann die Berechtigung zum Führen erworben wurde. Diese drei Faktoren beeinflussen, welche Fahrzeuge Sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 fahren dürfen.
In der Regel sind jedoch folgende Fahrzeuge in der Klasse 3 enthalten:
- PKW und Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen
- Züge / Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger über 12 Tonnen
- Züge / Kombinationen mit bis zu drei Achsen
- Busse bis max. 7,5 t und ohne Fahrgäste
- Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis max. 40 km/h
- Krafträder (je nach Datum der Erteilung bis 125 ccm oder höher))
Die Einschränkungen, das Erteilungs- und Ausstellungsdatum betreffend, finden sowohl bei einem Führerschein der Klasse 3 aus der BRD als auch bei einem aus der ehemaligen DDR Anwendung. Müssen oder wollen Sie nun ihren Führerschein der Klasse 3 von alt auf neu umschreiben lassen, stellt sich die Frage, in welche neuen Klassen die enthaltenen Berechtigungen übergehen.
In welche Fahrzeugklassen wird die Klasse 3 umgetauscht?
Die gesetzliche Grundlage für die Umschreibung alter Führerscheinklassen bildet die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – konkret die Anlage 3 zu § 6 Absatz 6 FeV. In dieser Anlage ist eine Übersicht zu allen alten Klassen aus BRD und DDR sowie deren heutigen Entsprechungen zu finden. Darüber hinaus sind auch die weiteren Berechtigungen oder Einschränkungen in Form von Schlüsselzahlen angegeben.
Nachfolgend haben wir für Sie zusammengefasst, welche Klassen ein Führerschein der Klasse 3 heute umfassen kann:
Erteilungsdatum Klasse 3 | Neue Führerscheinklassen | Schlüsselnummern |
---|---|---|
BRD | ||
vor dem 01.12.1954 (a + b) | A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | C1 171, L 174, 175, BE 79.06, CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) |
vor dem 01.04.1980 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | C1 171, L 174, 175, A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06, CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) |
nach dem 31.03.1980 und vor dem 01.01.89 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | C1 171, L 174, 175, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06, CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) |
nach dem 31.12.88 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L T auf Antrag | C1 171, L 174, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06, CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) |
in der DDR vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Führerscheine | ||
vor dem 01.12.1954 erteilt | A, A2, A1, AM, B, L | L 174, 175 |
nach dem 30.11.1954 und vor dem 01.04.1980 erteilt (Traktoren) | A1, AM, L | L 174, 175, A1 79.05 |
nach dem 31.03.1980 erteilt (Traktoren) | AM, L | L 174, 175 |
DDR vor dem 1. April 1957 ausgestellte Führerscheine | ||
- | A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L T auf Antrag | C1 171, L 174, 175, BE 79.06, CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) |
Bei einem Umtausch werden die Berechtigungen der Klassen B, BE, C1 und C1E ohne Befristung und ohne Pflicht einer ärztlichen Untersuchung erteilt. Achten Sie darauf, dass sich beim DDR-Führerschein die Bezeichnungen änderten und später die Klasse 3 nur noch für Traktoren gültig war. Daher wird für diese Führerscheine aus dem betreffenden Erteilungs- und Ausstellungszeitraum beim Umschreiben die Klasse B nicht erteilt. Die Klasse T wird auf Antrag eingetragen, wenn Führerscheininhaber land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten nachweisen.
Was bedeuten die Schlüsselzahlen bei einer Umschreibung?
Die Schlüsselzahlen können die Berechtigungen einer Fahrerlaubnis erweitern oder einschränken. Um den neuen gesetzlichen Regelungen gerecht zu werden, erfolgt bei der Umschreibung alter Führerscheinklassen auf die neuen oftmals die Eintragung bestimmter Schlüsselzahlen. Welche Bedeutung diese haben, ist in der Anlage 9 zur FeV definiert.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den beim Umschreiben der Klasse 3 üblichen Schlüsselzahlen:
- 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3): Beschränkung der Klasse C1E auf Züge von mehr als 12 Tonnen (der Buchstabe L steht hier für die Anzahl der erlaubten Achsen bei Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger)
- 79.03: Beschränkung der Klasse A1 auf dreirädrige Kfz
- 79.04: Beschränkung der Klasse A1 auf dreirädrige Kfz mit Anhängern bis 750 kg
- 79.05: Krafträder der Klasse A1 mit mehr als 0,1 kW/kg Leistungsgewicht
- 79.06: Züge/Gespanne der Klasse BE, zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss 3,5 T übersteigen
- 171: Erweiterung der Klasse C1 auf Klasse D bis max. 7,5 t und ohne Fahrgäste
- 174: Erweiterung Klasse L auf Zugmaschinen bis max. 40 km/h inklusive einachsigem Anhänger, als Gespann mit Anhänger mit max. 25 km/h
- 175: Fahrzeuge der Klasse L, Kfz mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, Kfz mit 50 ccm außer A1, A2 und AM
Welche LKW sind nach dem Umschreiben noch erlaubt?
In vollem Umfang beinhaltet die Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen oder Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen. Wollen Inhaber von einem alten Führerschein der Klasse 3 weiterhin diese LKW fahren, ist ein Antrag auf das Umschreiben der Klasse CE erforderlich.
Diese wird dann nur beschränkt mit der Schlüsselzahl 79 erteilt und ist bis zum 50. Lebensjahr befristet. Möchten Sie danach weiterhin fahren, ist alle fünf Jahre eine Verlängerung mit dem Nachweis einer ärztlichen und augenärztlichen Untersuchung notwendig.
Achtung: Sie dürfen mit einem neuen Führerschein der Klasse CE 79 weiterhin nur Kombinationen oder Züge von über 12 Tonnen fahren. Einen LKW, der allein mehr als 7,5 Tonnen wiegt, dürfen Sie nicht führen.
Die erteilte Klasse CE wird beim Umschreiben durch die Schlüsselnummer 79 beschränkt. Sie dürfen mit dieser Klasse dreiachsige Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger fahren. Ebenfalls möglich sind dreiachsige Kombinationen, bei denen das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt. Darüber hinaus beinhaltet die Klasse CE 79 auch die Kombination aus einem Zugfahrzeug und einem zulassungsfreien Anhänger.
Bei diesen Kombinationen darf ein dreiachsiger Zug mehr als 12 Tonnen wiegen. Wichtig ist, dass das Zugfahrzeug nicht mehr als 7,5 Tonnen und ein einachsiger Anhänger nicht mehr als 11 Tonnen auf die Waagen bringen dürfen. Sattelzüge mit insgesamt mehr als 7,5 Tonnen sind von den Berechtigungen allerdings ausgenommen. Diese dürfen Sie nicht führen.
Führerscheinklasse 3: Welche Anhänger und Motorräder sind erlaubt?
Lassen Sie beim Führerschein die alte Klasse 3 umschreiben, wird Ihnen in der Regel auch die Klasse BE eingetragen. Diese erlaubt es ihnen mit einem PKW von bis zu 3,5 Tonnen einen Anhänger zwischen 750 kg und 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zu ziehen.
Besitzen Sie zudem noch die Schlüsselzahl 79.06, darf der Anhänger sogar mehr als 3,5 Tonnen wiegen.
Achten Sie also nach der Umschreibung auch auf die Schlüsselzahlen. Fahren Sie nämlich mit einem Gespann, welches das nach BE zulässige Gesamtgewicht überschreitet, kann das als Überladung oder im schlimmsten Fall auch als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet werden.
Sie dürfen nach dem Umschreiben zudem weiterhin Motorrad fahren. Mit der Klasse 3 geht eine Fahrerlaubnis für Krafträder mit einem Hubraum bis maximal 125 ccm einher. Wurde die Fahrerlaubnis vor dem 01.12.1954 erteilt, ist sogar die Klasse A2 inbegriffen. Seit 2013 gilt für Führerscheine, die vor dem 01.04.1980 erworben wurden, dass Inhaber nach einer erfolgreich bestandenen praktischen Motorradprüfung von 40 Minuten auch Krafträder bis 48 PS fahren dürfen.
Das sehe ich genauso “ EU zwingt uns jetzt wieder Geld auszugeben für Unsinn.
besser wäre doch. Wenn ab 60 eine Untersuchung gemacht wird ob man noch fahren kann. Wenn ich so lese“ Unfälle mit älteren im strassenverkehr.
wieso dürfen die Leute die Führerschein 1.4.1980 gemacht haben eine 125 oder höher fahren und die etwas später dann 9 doppel Stunden machen müssen.
Dann kann man Direkt Klasse 1 machen
Als „Betroffener“
und Besitzer einer Fahrerlaubnis 1,2,3 aus 02.1980 möchte ich dem Verfasser des Kommentars gerne antworten, da wohl nur die „Alten“ problematisch sind.
Nicht „Alte“ sind das Problem, sondern ganz allgemein Verkehrsteilnehmer, die aus verschiedenen Gründen keine Kontrolle über das von ihnen geführte Fahrzeug haben.
Das umfasst neben den bösen PKW auch Motorräder, Mofas, Fahrräder und Roller mit und ohne Motor, usw.
Das z.B. die führerscheinfreien E-Bikes mit 15 bis 20-tausend Verkehrsverletzten p.a. ca. 5 x mehr Verletzte begründen, deutet meiner Meinung nicht auf das Alter als Kernproblem.
Meine These ist, dass rücksichtsvolles Verhalten, uneingeschränkte Aufmerksamkeit und die Einhaltung der Verkehrsregen essenziell sind und aus meiner Beobachtung von den 60+ Menschen ausgeprägter ist, als bei jüngeren und jüngsten Verkehrsteilnehmern.
JA, es gibt den alten Menschen, der halb blind und taub einen PKW führt. Das will keiner und den will ich auch nicht auf der Straße haben. Wenn er es trotzdem macht und er auffällig unterwegs ist, wird der schon heute von der Polizei gestoppt, kontrolliert und bei begründeten Zweifeln an der Fahrtauglichkeit an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet. Der Entzug der Fahrerlaubnis folgt.
Der jüngere Mensch macht auch Fehler, wie z.B. Smart Phone Nutzung, Posen, fehlende Fahrpraxis, Selbstüberschätzung und manchmal auch „Talentfreiheit“ bleibt kritikfrei?
Bei Jüngeren ist es OK die Strafe zu entrichten und dann nochmal zu dürfen?
Nein, kein Whataboutism aber ein Appel an die Verhältnismäßigkeit.
Persönlich habe ich in 40 Jahren unfallfrei 3.500.000 km mit PKW und 800.000 km mit Motorrädern auf dem Buckel. Ich bin also oft auf der Straße und unterwegs und frage mich nicht nur auf dem Motorrad, ob sich Teile der „jüngeren“ Menschheit für unsterblich halten.
Nicht nur die Zweiradnutzer sollten wissen, das Rücksicht auch das eigen Leben schützt.
Ein Erkenntnisdefizit, das sich mt dem Alter meist auflöst. :-)
So wird man verarscht, die Klasse 3 hat ihr Lebenlang uneingeschränkte Gültigkeit. Mit dem neuen EU Führerschein wird man wieder beschnitten. Tolle EU, hätten wir auch drauf verzichten können.