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FAQ: Führerschein umtauschen
Haben Sie noch einen Führerschein, der vor 2013 ausgestellt wurde, müsse Sie diesen innerhalb bestimmter Fristen in einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Je nachdem, was für ein Dokument Sie haben, gelten unterschiedliche Stichtage. Die wichtigsten Daten, die Sie beachten müssen beim Führerschein bzw. dessen Umtausch, zeigt die Tabelle hier. Ändern sich personenbezogene Daten oder bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, ist ein Umtauschen ebenfalls notwendig.
Die Umtauschpflicht für den Führerschein betrifft alle Dokumente, die vor dem 18.01.2013 ausgestellt wurden. Haben Sie also noch eine Scheckkarte der ersten Generation oder einen Papierführerschein, kommen Sie nicht darum herum, Ihren Führerschein erneuern zu lassen. Darüber hinaus müssen Sie auch ausländische Führerscheine umtauschen lassen, wenn Sie ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen bzw. sich länger als sechs Monate im Land aufhalten und nicht aus einem EU- oder EWR-Staat kommen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wenn Sie ihren alten Führerschein nicht rechtzeitig umtauschen, verliert dieser seine Gültigkeit. Fahren Sie mit dem abgelaufenen Dokument, droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Erlischt die Fahrerlaubnis, wenn Sie den Führerscheinumtausch verpassen, machen Sie sich strafbar. Hier drohen dann Geld- oder Freiheitsstrafen.
Führerschein wechseln: Wann ist das notwendig?
Führerscheine innerhalb des der Europäischen Union müssen einheitlich gestaltet sein und einen bestimmten Standard erfüllen. Um dies zu gewährleisten, besteht für alle alten Dokumente eine Umtauschpflicht. Das Gleiche gilt für ausländische Führerscheine, wenn Inhaber den ständigen Wohnsitz nach Deutschland verlegen oder sich hier länger als sechs Monate aufhalten. Doch wann müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?
Bei alten Dokumenten gilt: Die Pflicht zum Führerscheinumtausch besteht, wenn diese vor dem 18.01.2013 ausgestellt wurden. Also auch dann, wenn Sie bereits ein Dokument im Scheckkartenformat besitzen, dieses jedoch vor diesem Datum ausgestellt wurde. Ausnahmen von dieser Pflicht gibt es nicht. Damit jedoch nicht alle Inhaber alter Führerscheine zur gleichen Zeit einen neuen beantragen, gibt es bestimmte Fristen zu beachten. Grundsätzlichen müssen Sie bis zum 19.01.2033 Ihren alten Führerschein umtauschen.
Je nachdem, wie alt ihr Dokument ist (grauer, rosafarbener Papierführerschein oder Scheckkartenführerschein) müssen Sie sich an eine bestimmte Umtauschfrist halten. Wann welche Frist gilt, ist entweder vom Geburtsjahr des Inhabers oder vom Ausstellungsjahr des Dokuments abhängig.
Führerschein umtauschen: Die wichtigsten Fristen
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den Fristen, die gelten, wenn Sie beim Führerschein der Umtauschpflicht nachkommen müssen:
Umtausch bis wann? | |
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Führerschein aus Papier | |
Geburtsjahr vor 1953 | 19.01.2033 |
Geburtsjahr 1953 - 1958 | 19.01.2022 |
Geburtsjahr 1959 - 1964 | 19.01.2023 |
Geburtsjahr 1965 - 1970 | 19.01.2024 |
Geburtsjahr ab 1971 | 19.01.2025 |
Scheckkartenführerschein | |
Ausstellungsjahr 1999 - 2001 | 19.01.2026 |
Ausstellungsjahr 2002 - 2004 | 19.01.2027 |
Ausstellungsjahr 2005 - 2007 | 19.01.2028 |
Ausstellungsjahr 2008 | 19.01.2029 |
Ausstellungsjahr 2009 | 19.01.2030 |
Ausstellungsjahr 2010 | 19.01.2031 |
Ausstellungsjahr 2011 | 19.01.2032 |
Ausstellungsjahr 2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Achtung: Beim Wechsel der alten Führerscheine handelt es sich nicht um einen Umtausch der Fahrerlaubnis. Hier verliert nur das Dokument seine Gültigkeit. Fahren Sie mit diesem weiterhin, kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro drohen. Anders sieht es aus, wenn Sie die Umtauschfrist für einen Führerschein aus einem Drittstaat verpassen.
Ausländische Führerscheine tauschen: Was ist zu beachten?
Auch wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein umschreiben müssen, sind Fristen zu beachten. Denn der Führerscheinumtausch wird dann Pflicht, wenn Sie, wie erwähnt, länger im Land aufhalten.
Lassen Sie den Führerschein nicht rechtzeitig umtauschen, erlischt in diesem Fall dann die Fahrerlaubnis. Fahren Sie dann weiterhin, machen Sie sich strafbar. Hier droht dann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Einen ausländischen Führerschein erneuern lassen, ist Pflicht, wenn:
- das Dokument außerhalb der EU bzw. EWR ausgestellt wurde
- länger als sechs Monate in Deutschland gefahren wird
- der dauerhafte Wohnsitz verlegt wird
Ob Sie beim Führerscheinumtausch erneut eine Prüfung ablegen müssen, hängt davon ab, wo Ihr Führerschein ausgestellt wurde. In Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist aufgeführt, wann eine praktische, eine theoretische, beide oder keine Prüfung verlangt wird. Es werden auch nur die Nachweise über die bestandenen Prüfungen verlangt. Sie müssen also keine Fahrstunden nachweisen. Allerdings wird empfohlen, an praktischen und theoretischen Fahrstunden teilzunehmen, wenn Sie ihren Führerschein erfolgreich umtauschen wollen.
Führerschein umtauschen: Welche Kosten entstehen?
Um die Fristen für den Führerschein bzw. dessen Umtausch einzuhalten, sollten Sie sich rechtzeitig an die zuständige Führerscheinstelle oder an das Bürgeramt wenden. Für den Umtausch müssen Sie bestimmte Dokumente einreichen. Ob Sie für Ihren Führerschein das notwendige Umtauschen auch online durchführen oder beantragen können, hängt von der Kommune ab. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld über Ihre Möglichkeiten.
Sowohl beim Onlineservice als auch bei Terminen vor Ort müssen Sie folgende Unterlagen einreichen, um ihren alten oder ausländischen Führerschein umtauschen zu können:
- Originaldokument (altes oder nationales)
- Personalausweis, Pass (mit aktuelle Meldebescheinigung)
- biometrisches Passbild
- Nachweis über bestandene Prüfungen und Übersetzungen bei ausländischen Führerscheinen
- Karteikartenabschrift der Ausstellungsstelle, wenn Umtausch nicht am Ort der Ausstellung stattfindet (bei Papierführerscheinen)
Für den Führerscheinumtausch fallen Gebühren an. Diese liegen durchschnittlich bei 25 Euro. Hinzukommen dann die Ausgaben für die eventuell notwendigen Nachweise und das Passfoto. Nach der Ausstellung ist der neue EU-Führerschein 15 Jahre gültig und muss nach dem Ablauf erneuert werden.