Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, ein qualifizierter Rotlichtverstoß oder drei A-Verstöße in der Probezeit – Gründe für einen Führerscheinentzug gibt es einige. Die Folge ist jedoch immer, dass das Auto erst einmal stehen bleiben muss.
Vor allem Menschen, die in beruflicher Hinsicht auf den Führerschein angewiesen sind, haben ein Problem, wenn die vorher so selbstverständliche Mobilität auf einmal wegfällt. Erst nach einer bestimmten Zeit und oft auch nur unter der Erfüllung von gewissen Auflagen kann es zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kommen.
Für viele kann es nach dem Führerscheinentzug gar nicht schnell genug gehen und sie fragen sich, wie lange es dauert, bis es zur Fahrerlaubnis-Wiedererteilung kommt, ob sie den Führerschein nun neu machen müssen oder ob eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis auch ohne MPU möglich ist. Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Führerschein-Neuerteilung nach einer gewissen Sperrfrist
Zunächst einmal: Der Führerscheinentzug ist nicht mit dem Fahrverbot gleichzusetzen, welches für schwerere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt wird. Ein Fahrverbot wird normalerweise nur für ein bis drei Monate ausgesprochen und im Anschluss erhalten Verkehrssünder den Führerschein zurück, ohne diesen neu beantragen zu müssen.
Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgt nach einem Führerscheinentzug erst nach Ablauf einer gewissen Sperrfrist. Wie lange diese dauert, hängt im Wesentlichen von der Art und Schwere des Verstoßes ab. Die Dauer wird üblicherweise von einem Gericht festgelegt. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.
Zeit bis zur Führerschein-Wiedererteilung: Wie lang kann eine Sperrfrist sein? Die Dauer beträgt in der Regel mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. Es gibt außerdem noch zwei besondere Arten von Sperrfristen:
- Lebenslange Sperrfrist: Diese wird bei besonders schweren Taten im Straßenverkehr angeordnet. Es wird davon ausgegangen, dass der Betroffene auch nach fünf Jahren nicht in der Lage sein wird, ein Fahrzeug sicher und verantwortungsbewusst zu führen. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist hierbei ausgeschlossen.
- Isolierte Sperrfrist: Diese wird verordnet, wenn der Betroffene keinen Führerschein besitzt, der eingezogen werden kann, aber einen Verstoß begangen hat, der theoretisch den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hätte. Während dieser Frist kann kein Führerschein gemacht werden.
Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen: Wie muss ich vorgehen?
Ist die Sperrfrist verstrichen, steht der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nichts mehr im Weg, vorausgesetzt, alle Bedingungen für den Wiedererwerb gelten als erfüllt:
- Wurde beispielsweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, muss das erfolgreiche Bestehen dieser nachgewiesen werden.
- Bei einem durch Alkohol oder Drogen am Steuer verursachten Führerscheinentzug muss oft ein Abstinenznachweis erbracht werden.
- In einigen Fällen, zum Beispiel wenn der Führerscheinentzug schon viele Jahre her ist, ist das erneute Ablegen der Fahrprüfung vonnöten, damit es zur Führerschein-Wiedererteilung kommen kann.
Sind alle Voraussetzungen für die Führerschein-Wiedererteilung erfüllt, kann dieser bereits sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der zuständigen Führerscheinbehörde neu beantragt und so eine eventuelle Wartezeit vermieden werden. Der Antrag wird nämlich in der Folgezeit erst einmal geprüft, was einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen kann.
Führerschein zurück ohne MPU: Geht das?
Da eine MPU Kosten verursacht und mit erheblichem Aufwand verbunden ist, scheuen sich viele davor und versuchen die Untersuchung zu umgehen, indem sie eine gewisse Zeit abwarten. Aber nach welcher Zeit erhalten Sie Ihren Führerschein zurück, ohne eine MPU zu machen? Nach 10 oder 15 Jahren? Damit es hierbei zur Führerschein-Wiedererteilung kommt, muss die MPU-Anordnung verfallen.
Es gibt beim Fahrerlaubnisentzug eine Verjährungsfrist. Diese beträgt zehn Jahre, beginnt aber erst im sechsten Jahr nach dem Führerscheinentzug und dies auch nur, wenn Sie sich in den ersten fünf Jahren nach dem Verstoß im Straßenverkehr nichts zu Schulden kommen lassen. Das bedeutet, dass Sie den Führerschein nach 15 Jahren zurückbekommen können, ohne dass eine MPU absolviert werden muss.
FAQ: Wiedererteilung vom Führerschein
Grundsätzlich wird eine Fahrerlaubnis nicht wieder- sondern neuerteilt, nachdem Sie einem Kraftfahrer entzogen wurde. Dies funktioniert allerdings erst nach einer Sperrfrist, die mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre lang dauern kann.
Wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen möchten und was Sie bedenken sollten, erfahren Sie hier.
Ja, diese Möglichkeit gibt es zwar, allerdings müssen Sie dabei sehr viel Geduld mitbringen. Wie das Ganze genau funktioniert, lesen Sie hier.
Hallo habe vor 30 Jahren meinen Führerschein abgegeben . Habe eine wiedererteilung des Führerschein beantragt musste jetzt Theoretisch und Praktische Prüfung absolviert habe ich gemacht überall bestanden. Meine frage damals war die Klasse 3 bis 7.5 t wie verhält es sich jetzt da mir mitgeteilt wurde das ich nur noch 3.5 t fahren darf aber muss das eigentlich nicht so wie damals vor 30 Jahren angepasst werden ? Welche gesetzlichen Grundlagen würden dafür sprechen . Danke für eure Hilfe. Gruß Ingo
Also 2012 müsste ich meinen Lappen im Straßenverkehrsamt abgeben, hatte damals ne MPU Anordnung, glaube ich! Also Theoretisch kann ich den 2027 neu beantragen!
Meine Frage wovon hängt das ab ob man den neu machen muss oder ob man den so wieder bekommt! Und wenn neu, muss man dann nur die Prüfung ablegen! Dann ist das ja nicht so teuer, oder muss man auch die Pflichtstunden absolvieren?
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin T.
2015 fs abgeben.8punkte.neuerteilung 2019 mit mpu.so nun frage.zählt dann erst 2019 wieder die fahrpraxis?
Hallo, 2014 wurde mir nach einer verkehrskontrolle die fahrerlaubnis wegen btm entzogen. Innerhalb von 6 Monaten musste ich die fahrerlaubnis abgeben und hätte eine positive mpu nachweisen müssen. Jetzt habe ich die wiedererteilung der fahrerlaubnis beantragt und in dem Schreiben werden sehtest, erstehilfe nachweis und ein Abstinenz nachweis verlangt. Jedoch wird in keinem wort eine positive mpu verlangt. Besteht die Möglichkeit das ich die fahrerlaubnis ohne positive mpu und lediglich mit einem negativen abstinenznachweis widererlange?
Im schreiben der stadt von 2014 wird noch ein positiver mpu nachweis verlangt um die lizenz wieder zu erhalten.
Danke und mfg tom
Hallo schönen guten Tag
Ich wurde mit 1,33 Promille angehalten und habe 7 Monate Sperre bekommen die Sperre ist schon lange vorbei seit dem 10.01.21 ich habe Antrag auf Neu Erteilung am 30.12.20 beantragt und ich habe noch keine Info bekommen wann ich ihn wieder bekomme
Mit wurde nur gesagt durch die fss die Sache Bearbeiterin das es noch lange dauert bis die es komplett bearbeiten meine Frage ist wie lange dauert es denn ich warte seit 5 Monaten nach Sperre