Damit Sie aktiv am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, muss eine Fahreignung vorliegen. Diese wird u. a. vor der Erlangung der Fahrerlaubnis überprüft. Laut § 2 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) heißt es:
Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.
Ist ein Straßenverkehrsteilnehmer wiederholt verkehrsauffällig und begeht Straftaten oder widersetzt sich dem Verkehrsrecht, droht der Führerscheinentzug. Aber welche Straftaten sind dafür verantwortlich, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird? Wann bekommen Betroffene ihn zurück? Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.
Spezielles zum Thema Führerscheinentzug
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Video: Das Wichtigste zum Führerscheinentzug
Was ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis?
Der Führerscheinentzug ist in § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strikt geregelt. Grundsätzlich droht ein Entzug der Fahrerlaubnis, wenn die Fahreignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr vorliegt oder angezweifelt wird.
Besitzen Sie einen ausländischen Führerschein, darf Ihnen von den deutschen Behörden der Führerschein nicht entzogen werden. Generell verlieren Sie allerdings die Erlaubnis, auf deutschen Straßen fahren zu dürfen. In anderen Ländern ist der Fahrerlaubnisentzug nicht gültig.
Der Führerscheinentzug ist für jeden aktiven Verkehrsteilnehmer besonders ärgerlich. Mindestens für sechs Monate muss er den Lappen abgeben und sich fortan zu Fuß oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen. Die Mobilität ist daher extrem eingeschränkt und dies kann schnell frustrieren.
Grundsätzlich sind ein Fahrverbot und der Entzug der Fahrerlaubnis allerdings zu unterscheiden. Ein Fahrverbot dauert mindestens einen und maximal drei Monate. Bevor die Frist zu laufen beginnt, müssen Sie Ihren Führerschein bei einer Polizeidienststelle oder der Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie den Führerschein per Post zurück oder können ihn vor Ort abholen.
Bei einem Führerscheinentzug kann Ihnen die Fahrerlaubnis durch einen richterlichen Beschluss entzogen werden. In diesem Fall ist sie sofort ungültig und Sie erhalten Ihre Fahrerlaubnis frühestens nach einer Sperrfrist von sechs Monaten zurück. An die Neuerlangung der Fahrerlaubnis sind meistens zudem Bedingungen, wie eine bestandene MPU oder ein Abstinenznachweis gebunden.
Da ein Entzug der Fahrerlaubnis aber nur das Verbot beinhaltet, fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge zu führen, darf oftmals weiterhin Mofa gefahren werden. Dies gilt allerdings nur, sofern dies nicht durch den richterlichen Beschluss ausdrücklich untersagt wurde. Damit Sie trotz des Führerscheinentzugs Mofa fahren dürfen, muss entweder eine Prüfbescheinigung vorliegen oder Sie müssen vor dem 1. April 1965 geboren sein.
Ein Fahrverbot gilt hingegen für das Führen von Kraftfahrzeugen jeder oder einer bestimmten Art. Sofern das Fahrverbot nicht auf eine bestimmte Art von Fahrzeugen beschränkt wurde, muss der Verkehrssünder für die Zeit auch das Mofa stehenlassen.
Führerscheinentzug: Zu viele Punkte in Flensburg
Begehen Sie Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, droht Ihnen in der Regel ein Bußgeld. Bei schweren Verstößen kommen dazu noch Punkte in Flensburg. Auch diese können einen Einfluss auf die Fahrerlaubnis haben. Die Punkte werden im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg registriert.
Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit können zwischen einem und drei Punkten drohen. Bereits bei acht gesammelten Punkten droht der Führerscheinentzug. Mittels eines Fahreignungsseminars können Sie bei einem Punktestand von einem bis fünf Punkten in Flensburg einen Punkt abbauen. Dies ist allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.
Erreichen Sie einen Punktestand von vier oder fünf Punkten, erhalten Sie eine kostenpflichtige Ermahnung. In diesem Fall wird auf die Möglichkeit einer Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen. Sobald der Punktestand bei sechs oder sieben Punkten liegt, erhalten Betroffene eine ebenfalls kostenpflichtige Verwarnung.
Laut § 4 Abs. 6 StVG muss der Punktestand aber wieder auf sieben reduziert werden, sofern der Fahrer vor dem Erreichen der acht Punkte nicht ermahnt oder verwarnt wurde. Oftmals muss ein Gericht bei zeitlichen Überschneidungen entscheiden, ob der Entzug der Fahrerlaubnis rechtens war oder nicht.
Wann bei Alkohol der Führerscheinentzug droht
Bei Alkohol am Steuer handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt. Alkohol versetzt den Körper in einen Rauschzustand. Dadurch können Wahrnehmungsstörungen und eine erheblich verringerte Konzentration und Reaktion entstehen. Fahren Sie mit Alkohol am Steuer, gefährden Sie daher nicht nur sich sondern auch Ihre Mitmenschen.
Aus diesem Grund wird bei einem Alkoholverstoß die Fahreignung von der Behörde stark angezweifelt. Bereits beim ersten Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze drohen ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Beim zweiten Verstoß sind bereits 1000 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von drei Monaten fällig. Dies steigert sich beim dritten Verstoß auf 1500 Euro Bußgeld.
Gefährden Sie allerdings den Verkehr unter Alkoholeinfluss und ab 0,3 Promille, drohen drei Punkte in Flensburg sowie der Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer und eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Das gleiche gilt auch, wenn Sie mit mehr als 1,09 Promille Blutalkohol von der Polizei angehalten werden.
In diesem Fall verlieren Sie den Führerschein für mindestens sechs Monate. Zudem müssen Sie damit rechnen, dass von Ihnen eine positive MPU sowie ein Abstinenznachweis gefordert werden, bevor Sie Ihre Fahrerlaubnis zurück bekommen.
Führerscheinentzug wegen Drogen am Steuer
Auch mit dem Einfluss von Drogen darf im Straßenverkehr kein Kraftfahrzeug gesteuert werden. Genauso wie bei Alkohol am Steuer drohen hier empfindliche Sanktionen. Bei einer Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss müssen Sie mit einem Führerscheinentzug rechnen.
In diesem Fall wird meistens auch direkt vor Ort die Fahrerlaubnis entzogen. Je nach Menge und Art des Rauschmittels, kann die Polizei Ihnen auch bei einem einmaligen Verstoß ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer den Führerschein im Rahmen des Fahrverbots einbehalten. Gleiches gilt auch bei einer Wiederholungstat, da die Fahreignung angezweifelt wird.
Wann droht der Führerscheinentzug in der Probezeit?
Fahranfänger befinden sich nach der Erteilung der Fahrerlaubnis automatisch in einer zweijährigen Probezeit. Innerhalb dieser zwei Jahre müssen Sie sich genauestens an die Straßenverkehrsregeln halten. Ordnungswidrigkeiten sind im Rahmen der Probezeit als A- und B-Verstöße klassifiziert.
Um einen B-Verstoß handelt es sich beispielsweise, wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt wurden. Ein A-Verstoß liegt hingegen vor, wenn Sie zu schnell unterwegs waren oder das erste Mal mit Alkohol am Steuer erwischt werden. Bereits der erste A-Verstoß sorgt für eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars.
Beim zweiten A-Verstoß droht eine Verwarnung und die Empfehlung einer Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Nach dem dritten A-Verstoß muss der Fahranfänger mit dem Führerscheinentzug rechnen.
Jeweils zwei B-Verstöße haben die gleiche Auswirkung wie ein A-Verstoß in der Probezeit. Bei dem Entzug der Fahrerlaubnis in der Probezeit ist allerdings eine Besonderheit zu beachten: der Führerschein wird nach der Sperrzeit nicht neu erteilt sondern muss in der Fahrschule komplett neu gemacht werden.
Müssen Sie mit einem Führerscheinentzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen?
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um eine der häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Die Polizei geht dagegen vor allem vermehrt mit Blitzern vor. Die Messgeräte blitzen Temposünder. Die zuständige Bußgeldstelle kann mittels des Fotos inklusive der registrierten Daten einen Bußgeldbescheid an den Halter des Wagens verschicken.
In der Regel müssen Sie allerdings nicht mit einem Führerscheinentzug rechnen, wenn Sie die Geschwindigkeit überschreiten. Grundsätzlich wird ein Verwarn- oder Bußgeld fällig. Hinzu kommen je nach Geschwindigkeit ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein bis drei Monate Fahrverbot.
Wann greift beim Führerscheinentzug die Verjährung?
Um den Führerschein zurück zu bekommen ohne eine MPU zu besuchen, können Sie auch die Verjährung des Entzugs der Fahrerlaubnis abwarten. Die Tilgungsfrist beträgt 10 oder 15 Jahre. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie keine MPU besuchen. Diese Möglichkeit bietet sich vor allem für Betroffene an, die ihren Führerschein nicht zwangsläufig benötigen und sich die Kosten einer MPU sparen wollen.
Sollten Sie allerdings innerhalb der Tilgungsfrist erneut auffällig werden, müssen Sie damit rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Frist verlängern kann oder sie von vorn beginnt, sofern der Verstoß ebenfalls einen Fahrerlaubnisentzug zur Folge gehabt hätte.
Unter bestimmten Umständen kann auch ein lebenslanger Führerscheinentzug drohen. Dies ist zum Beispiel bei einer Krankheit, die einen Einfluss auf die Fahreignung hat, der Fall. Beispielsweise kann bei Epilepsie nicht gewährleistet werden, dass der Betroffene ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr teilnimmt.
Auch schwerwiegende Verkehrsdelikte, die wiederholt aufgetreten sind, können zu einem lebenslangen Führerscheinentzug führen. Wurden Sie also mehrfach mit Drogen oder Alkohol am Steuer erwischt oder sind mehrmals trotz Fahrverbot Auto gefahren, kann der lebenslange Führerscheinentzug gerichtlich erwirkt werden.
Hierbei greift keine Verjährungsfrist. Betroffene müssen grundsätzlich abwarten bis Ihnen das Gericht wieder erlaubt, sich hinter das Steuer zu setzen.
Sofortiger Führerscheinentzug oder bestimmte Frist zur Abgabe?
Personen, die vom Entzug der Fahrerlaubnis betroffen sind, stellen sich meistens die Frage, ob sie den Führerscheinentzug zeitlich verschieben können. Das ist in der Regel davon abhängig, warum Sie einen Führerscheinentzug erhalten haben.
Sind Sie wiederholt von der Polizei mit Drogen oder Alkohol am Steuer angehalten worden, können die Beamten Ihre Fahrerlaubnis unverzüglich einbehalten, weil sie davon ausgehen, dass Ihre Fahreignung nicht vorliegt. Besonders wenn eine direkte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen werden kann, ist dies die Regel.
Auch hier ergibt sich ein Unterschied zum Fahrverbot. Beim erstmalig erteilten Fahrverbot kann der Betroffene nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides entscheiden, wann er seinen Führerschein innerhalb der nächsten drei Monate bei der Behörde abgibt. So kann der Zeitraum auch einen Urlaub umschließen, in welchem Sie den Führerschein nicht benötigen.
Wie können Sie dem Führerscheinentzug entgehen?
Besonders Berufskraftfahrer, Vertreter und andere Personen, die beruflich oder durch ihren Alltag auf den Führerschein angewiesen sind, wollen den Führerscheinentzug irgendwie umgehen. Sechs Monate ohne Führerschein bedeutet für viele Personen gleichzeitig die Kündigung.
Grundsätzlich wird vom Gericht bestimmt, wie lange die Sperrfrist beim Entzug der Fahrerlaubnis ausfällt. Unterschiedliche Faktoren werden dabei berücksichtigt: Wie oft sind Sie bisher im Straßenverkehr auffällig geworden? Benötigen Sie den Führerschein beruflich? Wie stark wird Ihre Fahreignung angezweifelt?
Wenn Sie versuchen wollen, den Führerscheinentzug komplett abzuwenden oder die Sperrfrist zu verkürzen, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten.
Dieser kann die entsprechenden Möglichkeiten abwägen und ggf. eine verkürzte Sperrfrist für Sie erwirken.
Wichtig ist in jedem Fall, dass wichtige Gründe für die Verkürzung der Sperrfrist vorliegen. Haben Sie beispielsweise durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwei Punkte in Flensburg erlangt und der Anwalt kann nachweisen, dass das Messverfahren einen Fehler aufweist, könnte vom Führerscheinentzug sogar gänzlich abgelassen werden. Geben Sie den Führerschein nicht rechtzeitig ab, kann ein Verwarngeld von 25 Euro drohen.
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Führerscheinentzug
Kurz vor dem Ablauf der Sperrfrist können Betroffene eine Neuerteilung des Führerscheins bei der zuständigen Behörde beantragen. Da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, macht es durchaus Sinn, die Neuerteilung frühzeitig zu beantragen. Das ist bereits sechs Monate vor dem Ende der Sperrzeit möglich.
FAQ: Führerscheinentzug
Erhalten Verkehrsteilnehmer aufgrund einer Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot, wird der Führerschein für diese Zeitraum im amtliche Verwahrung genommen.
Hier erfahren Sie, welche Sanktionen drohen können, wenn Sie sich trotz Führerscheinentzug hinters Steuer setzen.
Hierbei wird dem Betroffenen grundsätzlich die Erlaubnis, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, entzogen. Die Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist erneut beantragt werden.
Ich habe meinen Führerschein im laufe der Probezeit verloren, weil ich mit über 21 km/h geblitzt wurde und musste ein Nachschulung machen, 500€ Bußgeld zahlen und hatte 2 Monate Fahrverbot sowie 2 Jahre probezeit oben drauf. Jetzt wurde ich mit Drogen am steuer erwischt. Was wird auf mich zukommen?