Der A1-Führerschein: Erster Schritt Richtung Führerscheinklasse A

Der "125er-Führerschein" der Klasse A1 berechtigt zum Fahren von Krädern mit einem Hubraum von 125 ccm.
Der „125er-Führerschein“ der Klasse A1 berechtigt zum Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum von 125 ccm.

Wer noch keine 18 Jahre alt ist und trotzdem auf einem Motorrad gen Westen fahren möchte, dem bleibt der A1-Führerschein.

Die Klasse A1 berechtigt zum Fahren von Motorrädern mit einem Hubraum bis zu 125 ccm. Außerdem können Mofas, Roller und Mopeds damit gefahren werden.

Dieser Artikel beschäftigt sich genauer mit den Berechtigungen, die die Führerscheinklasse A1 Ihnen erteilt, welches Mindestalter gilt und was ein 125ccm Führerschein kosten kann.

Führerschein A1: Was darf ich fahren, wenn ich den A1-Motorradführerschein mache?

Im sechsten Paragraph der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wird für je Führerscheinklasse genau festgelegt, welche Fahrzeugtypen jeweils gefahren werden dürfen:

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse A1:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Der 125ccm-Führerschein berechtigt den Besitzer neben der Fahrt mit entsprechend großem Hubraum auch zur Führung von Trikes und anderen dreirädrigen Kraftfahrzeugen.

Mit den vorgeschriebenen 11 Kilowatt Motorleistung (ca. 15 PS) und dem festgelegten Verhältnis zwischen Gewicht und Leistung, kann ein Motorrad der Klasse A1 bis zu 110 km/h schnell fahren.

Sämtliche Fahrzeuge, die durch die Führerscheinklasse AM abgedeckt werden, können auch mit dem Leichtkraftrad-Führerschein A1 bedient werden. Dazu zählt neben Roller und Moped also auch das Mofa .

Übrigens: Mit der Führerscheinerweiterung B196 dürften Sie ebenfalls Motorrad fahren. Mehr dazu sehen Sie im Video:

Video: Wie funktioniert die B196-Eintragung?
Video: Wie funktioniert die B196-Eintragung?

Details zur A1-Führerschein-Prüfung: Dauer, Kosten, Mindestalter

Wie bereits angeklungen, kann für die Klasse A1 der Führerschein schon vor dem achzehnten Lebensjahr erlangt werden. Jede Fahrschule bietet einen entsprechenden Kurs an.

Die Klasse A1 im Stufensystem der Führerscheinklassen fürs Motorrad

Auf dem Weg zum ultimativen Motorradführerschein A ist die Klasse A1 der erste Schritt. Hernach folgt Klasse A2, welche zum Führen von Motorrädern berechtigt, die eine höhere Leistung und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Allerdings kann diese Klasse erst mit 18 Jahren absolviert werden. Die Prüfung für Klasse A darf voraussetzungslos erst mit 24 Jahren abgelegt werden.

Die A1-Führerschein-Prüfung kann ab 16 Jahren absolviert werden.
Die A1-Führerschein-Prüfung kann ab 16 Jahren absolviert werden.

Wer mindestens 16 Jahre alt ist, kann die praktische Prüfung für ein A1-Motorrad ablegen. Dazu bedarf es allerdings einer Einverständniserklärung seitens der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Aufgrund des geringen Mindestalters ist abzusehen: Für den A1-Führerschein gibt es keine weiteren Voraussetzungen. Es ist also nicht notwendig etwa den in der Rangfolge darunter stehenden AM-Führerschein vorzuweisen. Die Klasse AM nimmt eine Sonderrolle ein und ist kein offizielles Mitglied im Klub der Führerscheinklassen, da sie keine Stufe zur Klasse A darstellt.

Um ein Mofa zu fahren, braucht es übrigens weder einen Motorradführerschein der Klasse A1 noch Klasse AM. Das Fahrrad mit Hilfsmotor, dessen Höchstgeschwindigkeit nicht über 25 km/h hinausgeht, kann mit einer Prüfungsbescheinigung gefahren werden, die auch in einer Fahrschule erworben wird.

Die Dauer der Ausbildung beläuft sich auf etwa ein bis zwei Monate. Dies schließt den Besuch von 16 90-minütigen Theoriestunden mit ein. Darüber hinaus kommt es natürlich darauf an, wie viel Zeit der Fahrschüler für die Praxisstunden wöchentlich einplanen kann. Entsprechend leer muss auch der Terminplan des Fahrlehrers sein. Außerdem kann es zu Verzögerungen kommen, wenn die A1-Prüfung nicht bestanden wird und also nachgeholt werden muss.

Doch was kostet ein 125ccm-Führerschein? Die Kosten für den A1-Führerschein sind genau wie die Ausbildungsdauer vom Prüfling abhängig. Eine zu wiederholende Prüfung treibt die Führerscheinkosten für den A1-Führerschein natürlich in die Höhe. Doch gewisse fixe Beträge können natürlich schon im Vorfeld eingeplant werden.

Für die Ausbildung samt Übungsfahrten, Sonderfahrten, Theoriestunden und Anmeldegebühren können Sie mit etwa 950 € bis 1.500 € Kosten beim Führerschein der Klasse A1 rechnen. Dieses Geld werden nicht viele 16-Jährige aufbringen können. Deshalb ist es eine Überlegung wert, stattdessen den Rollerführerschein zu machen, der den Führerschein der Klasse A1 in puncto Kosten weit unterbietet. Immerhin kann ein junger Mensch dann auf dem Roller, Moped oder Mofa durch die Gegend cruisen. Für leistungsstarke dreirädrige Fahrzeuge und Krafträder der Klasse A1 kann man dann noch ein bisschen sparen.

Diese Sonderfahrten sind für den A1-Führerschein obligatorisch:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

FAQ: A1-Führerschein

Was darf ich mit einem A1-Führerschein fahren?

Hier erfahren Sie, welche Kfz Sie als Inhaber eines Führerscheins der Klasse A1 fahren dürfen.

Wo liegt das Mindestalter für einen Führerschein der Klasse A1?

Um einen Führerschein der Klasse A1 erwerben zu dürfen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.

Was kostet ein A1-Führerschein ungefähr?

Je nachdem, ob Sie die Prüfung gleich beim ersten Mal bestehen oder nicht, kann sich dies logischerweise auf die Kosten auswirken. In der Regel kostet es jedoch zwischen 950 und 1.500 Euro, die Führerscheinklasse A1 zu erwerben.

Alles Wichtige zum Motorradführerschein im Video zusammengefasst:

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfahrt ihr in diesem Video.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

51 Kommentare zu “Der A1-Führerschein: Erster Schritt Richtung Führerscheinklasse A

  1. cxcx

    Und wann darf man schneller als 110 km/h fahren die RGNT No1 hat 11kw kann aber bis zu 125hm/h schnell sein. Wieso ist die in DE zugelassen?

  2. Teagan

    Frage…
    Darf man ein Quad mit 125 ccm, Höchstgeschwindigkeit 65 Km/h und einer Leistung von 5 PS, Leergewicht ca. 100kg mit der Führerscheinklasse A1 ab 16 Jahre fahren?

  3. Loreto

    Hallo ich Habe den Führerschein 1982 gemacht so wie ich Lese Brauch ich keine zusätzliche Fahrstunden und Theorie machen oder

    mit freundlichen Grüßen Loreto

    1. cxcx

      Welchen den A1? Fahrstunden + Prüfung ja, aber Theorie glaub ohne Prüfung soweit ich gelesen habe, steht hier auch irgendwo.

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