Der A1-Führerschein: Erster Schritt Richtung Führerscheinklasse A

Der "125er-Führerschein" der Klasse A1 berechtigt zum Fahren von Krädern mit einem Hubraum von 125 ccm.
Der „125er-Führerschein“ der Klasse A1 berechtigt zum Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum von 125 ccm.

Wer noch keine 18 Jahre alt ist und trotzdem auf einem Motorrad gen Westen fahren möchte, dem bleibt der A1-Führerschein.

Die Klasse A1 berechtigt zum Fahren von Motorrädern mit einem Hubraum bis zu 125 ccm. Außerdem können Mofas, Roller und Mopeds damit gefahren werden.

Dieser Artikel beschäftigt sich genauer mit den Berechtigungen, die die Führerscheinklasse A1 Ihnen erteilt, welches Mindestalter gilt und was ein 125ccm Führerschein kosten kann.

Führerschein A1: Was darf ich fahren, wenn ich den A1-Motorradführerschein mache?

Im sechsten Paragraph der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wird für je Führerscheinklasse genau festgelegt, welche Fahrzeugtypen jeweils gefahren werden dürfen:

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse A1:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Der 125ccm-Führerschein berechtigt den Besitzer neben der Fahrt mit entsprechend großem Hubraum auch zur Führung von Trikes und anderen dreirädrigen Kraftfahrzeugen.

Mit den vorgeschriebenen 11 Kilowatt Motorleistung (ca. 15 PS) und dem festgelegten Verhältnis zwischen Gewicht und Leistung, kann ein Motorrad der Klasse A1 bis zu 110 km/h schnell fahren.

Sämtliche Fahrzeuge, die durch die Führerscheinklasse AM abgedeckt werden, können auch mit dem Leichtkraftrad-Führerschein A1 bedient werden. Dazu zählt neben Roller und Moped also auch das Mofa .

Übrigens: Mit der Führerscheinerweiterung B196 dürften Sie ebenfalls Motorrad fahren. Mehr dazu sehen Sie im Video:

Video: Wie funktioniert die B196-Eintragung?
Video: Wie funktioniert die B196-Eintragung?

Details zur A1-Führerschein-Prüfung: Dauer, Kosten, Mindestalter

Wie bereits angeklungen, kann für die Klasse A1 der Führerschein schon vor dem achzehnten Lebensjahr erlangt werden. Jede Fahrschule bietet einen entsprechenden Kurs an.

Die Klasse A1 im Stufensystem der Führerscheinklassen fürs Motorrad

Auf dem Weg zum ultimativen Motorradführerschein A ist die Klasse A1 der erste Schritt. Hernach folgt Klasse A2, welche zum Führen von Motorrädern berechtigt, die eine höhere Leistung und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Allerdings kann diese Klasse erst mit 18 Jahren absolviert werden. Die Prüfung für Klasse A darf voraussetzungslos erst mit 24 Jahren abgelegt werden.

Die A1-Führerschein-Prüfung kann ab 16 Jahren absolviert werden.
Die A1-Führerschein-Prüfung kann ab 16 Jahren absolviert werden.

Wer mindestens 16 Jahre alt ist, kann die praktische Prüfung für ein A1-Motorrad ablegen. Dazu bedarf es allerdings einer Einverständniserklärung seitens der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Aufgrund des geringen Mindestalters ist abzusehen: Für den A1-Führerschein gibt es keine weiteren Voraussetzungen. Es ist also nicht notwendig etwa den in der Rangfolge darunter stehenden AM-Führerschein vorzuweisen. Die Klasse AM nimmt eine Sonderrolle ein und ist kein offizielles Mitglied im Klub der Führerscheinklassen, da sie keine Stufe zur Klasse A darstellt.

Um ein Mofa zu fahren, braucht es übrigens weder einen Motorradführerschein der Klasse A1 noch Klasse AM. Das Fahrrad mit Hilfsmotor, dessen Höchstgeschwindigkeit nicht über 25 km/h hinausgeht, kann mit einer Prüfungsbescheinigung gefahren werden, die auch in einer Fahrschule erworben wird.

Die Dauer der Ausbildung beläuft sich auf etwa ein bis zwei Monate. Dies schließt den Besuch von 16 90-minütigen Theoriestunden mit ein. Darüber hinaus kommt es natürlich darauf an, wie viel Zeit der Fahrschüler für die Praxisstunden wöchentlich einplanen kann. Entsprechend leer muss auch der Terminplan des Fahrlehrers sein. Außerdem kann es zu Verzögerungen kommen, wenn die A1-Prüfung nicht bestanden wird und also nachgeholt werden muss.

Doch was kostet ein 125ccm-Führerschein? Die Kosten für den A1-Führerschein sind genau wie die Ausbildungsdauer vom Prüfling abhängig. Eine zu wiederholende Prüfung treibt die Führerscheinkosten für den A1-Führerschein natürlich in die Höhe. Doch gewisse fixe Beträge können natürlich schon im Vorfeld eingeplant werden.

Für die Ausbildung samt Übungsfahrten, Sonderfahrten, Theoriestunden und Anmeldegebühren können Sie mit etwa 950 € bis 1.500 € Kosten beim Führerschein der Klasse A1 rechnen. Dieses Geld werden nicht viele 16-Jährige aufbringen können. Deshalb ist es eine Überlegung wert, stattdessen den Rollerführerschein zu machen, der den Führerschein der Klasse A1 in puncto Kosten weit unterbietet. Immerhin kann ein junger Mensch dann auf dem Roller, Moped oder Mofa durch die Gegend cruisen. Für leistungsstarke dreirädrige Fahrzeuge und Krafträder der Klasse A1 kann man dann noch ein bisschen sparen.

Diese Sonderfahrten sind für den A1-Führerschein obligatorisch:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

FAQ: A1-Führerschein

Was darf ich mit einem A1-Führerschein fahren?

Hier erfahren Sie, welche Kfz Sie als Inhaber eines Führerscheins der Klasse A1 fahren dürfen.

Wo liegt das Mindestalter für einen Führerschein der Klasse A1?

Um einen Führerschein der Klasse A1 erwerben zu dürfen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.

Was kostet ein A1-Führerschein ungefähr?

Je nachdem, ob Sie die Prüfung gleich beim ersten Mal bestehen oder nicht, kann sich dies logischerweise auf die Kosten auswirken. In der Regel kostet es jedoch zwischen 950 und 1.500 Euro, die Führerscheinklasse A1 zu erwerben.

Alles Wichtige zum Motorradführerschein im Video zusammengefasst:

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfahrt ihr in diesem Video.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

51 Kommentare zu “Der A1-Führerschein: Erster Schritt Richtung Führerscheinklasse A

  1. Christoph E-D

    Hallo, ich habe seit 1987 den Autoführerschein (früher Klasse3), jetzt Klasse B. Früher galten andere Bestimmungen, die für mich auch ohne weitere Führerscheinprüfungen gelten. Ich darf z.B. Mokick fahren, OKW mit Anhänger und LKW bis 7,5 t! Überrascht musste ich nach Neuausstellung meiner jetzt im Scheckkartenformat erhaltenen Fahrerlaubnis feststellen, dass ich auch Leichtkrafträder bis 125ccm fahren darf (Klasse A1 und A). Da steht allerdings unter der Spalte „12“ noch ein paar Beschränkungen wie „79,03“ und „79,04“! Was bedeutet das? Viele Grüße

  2. Ich

    Hi, ab 2022 kostet der A1 2800 bis 3300 Euro. War deprimiert, habe nachgefragt in den Fahrschulen..
    LG.

  3. Johnny

    Moin, Geht es bei dem Verhältnis von kW zu Gewicht um das Trockengewicht oder um das Gewicht im fahrbereiten Zustand?

  4. Tim

    Hallo, Geht es bei dem Verhältnis von kW zu Gewicht um das Gewicht im fahrbereiten Zustand oder um das Trockengewicht?

  5. P.S

    Kann es sein das mein A1 Führerschein samt allem etwa 2.500€ kostet?
    Also samt Grundbetrag, theoretisch, praktische Prüfung und allen Fahrstunden?

  6. Lenn R.

    Hey, ist es in nrw nicht so, daß ich den Führerschein schon mit 15 ½ machen darf und den erst mit 16 bekomme?
    MfG

  7. Bastian S.

    Ich habe seinerzeit die Klasse 1b gemacht und durfte bis 125ccm und 80km/h fahren. Ich kann mich aber daran erinnern, dass sich da mit 18, sofern man nicht Klasse 1 gemacht hat, was geändert hat. Durfte man dann schneller als 80km/h fahren? Gab es eine Leistungsgrenze für volljährige 1b Besitzer?

    1. ry

      Die Regelung mit der Höchstgeschwindigkeit gibt es nicht mehr. Es gilt nur noch <= 11KW und 0,1 KW/KG. Max 125 ccm.

  8. Pascal

    Hi
    Ich besitze die Führerscheine A1,B,CE
    muss ich nochmal eine Prüfung ablegen um den A Führerschein zu bekommen?

  9. Lax

    Frage.
    Darf man ein Quad mit 125 ccm, Höchstgeschwindigkeit 65 Km/h und einer Leistung von 5 PS, Leergewicht ca. 100kg mit der Führerscheinklasse A1 ab 16 Jahre fahren?

  10. Luca

    Hallo

    Kleine Frage wie fiel kostet der A1 Schein so im durch schnit?

  11. J

    Hallo
    Ich habe eine Frage und zwar wenn ich jetzt mit 16 den A1 Führerschein mache wird dann der Preis vom Auto Führerschein billiger…

  12. Batuhan V.

    Ich hab meinen B-Führerschein seit 2 Jahren und bin 20. Muss ich trotzdem an allen Prüfungen teilnehmen, um A1 zu bekommen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Batuhan,

      seit 2020 haben Sie die Möglichkeit, ohne zusätzlich Prüfung die Fahrerlaubnis für Zweiräder bis 125ccm zu bekommen. Allerdings müssen Sie dafür den B-Führerschein bereits fünf Jahre besitzen. Wenn Sie diesen jedoch erst zwei Jahre besitzen, müssen Sie die herkömmlichen Prüfungen für den A1-Führerschein ganz normal ablegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Patrycja

    Hallo,
    Ich hätte zwei Fragen bezüglich des Führerscheins:

    1. Ich habe bereits mein B Führerschein. Muss ich trotzdem erneut eine Theorieprüfung schreiben? Oder reicht nur die Teilnahme an den 4 Unterrichtsstunden?

    2. Wie schnell kann mein „Motorrad“ sein? Es hängt wahrscheinlich von der Art ab, aber ich wollte eine ungefähre Vorstellung haben, damit ich mich gegebenfalls für A2 Führerschein entscheide.

    Vielen Dank :)

    Liebe Grüße

    Patrycja

  14. Unger

    Ich habe seit 1969 den Autoführerschein und fahre seit 3 Jahren einen 125er Roller . Jetzt möchte ich den Motorradführerschein machen. Muß ich da auch Theorieprüfung und alles andere machen oder nur Fahrprüfung?

  15. Luca

    Hallo,
    Stimmt es das man den A1 Führerschein mit 16 machen kann aber dann bis zum 18 Lebensjahr mit 125ccm bikes nur 80 km/h fahren?
    LG

    1. Winston

      Hallo Luca,
      Den Führerscheinantrag für den A1 Führerschein kannst du frühestens mit 15,5 Jahren machen.
      Heutzutage, gibt es für den A1 Führerschein nur die Begrenzung: max. 125ccm und max. 11KW/15PS.
      MfG Winston

  16. Inchen

    Hallo, ich wollte gerne den A1 Führerschein machen. Muss ich dann später wenn ich mit 17 den Auto Führerschein machen möchte die Teorie-Stunden wiederholen? Es liegt ja dann weniger als ein Jahr auseinander.

    1. Leon S

      Du musst nur noch 6 Grundstoff + 2 Fachspezifisch machen

  17. Mario

    Hallo ich bin jetzt 53 habe meinen Führerschein klasse3 Dezember 1986 gemacht. Ich fahre auch seit 23 Jahren Trike . Ich möchte aber gerne eine 125er fahren dürfen. Auf Mallorca ist es möglich .muss ich jetzt tatsächlich noch den A1 Klasse machen?

  18. Markus S.

    Hallo,
    wenn ich den A1 Führerschein gemacht habe, wird er dann später, sollte ich ein Motorrad Führerschein machen, angerechnet?
    Gruß Markus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Markus S.

      Wer schon eine Fahrerlaubnis besitzt, muss in der Regel nur noch sechs Mal zum Theorieunterricht. Dies gilt im Normalfall für M, A1, A, B, L und T.
      Bei Erweiterung sind sechs Stunden Grundstoff plus zwei (bei klasse B) oder vier Stunden (bei klasse A) fachspezifischer Unterricht erforderlich. Die sonderfahrten sind bei Erweiterung von A1 auf A in der Regel:

      3 Std. Überland
      2 Std. Autobahn
      1 Std. Nachtfahrt

      Nachzulesen sind die genannten Informationen in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  19. max

    mein alter herr hat gesagt man muss wenn man erst 16 ist das motorad auf 80kmh begrenzen lassen
    würde mich intressiren

    1. bussgeld-info.de

      Hallo max,

      mit einem Führerschein der Klasse A1 können auch unter 18jährige bereits ein Motorrad fahren. Dieses darf aber einen Hubraum von maximal 125ccm haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. vakho

    Hallo,

    Ich habe Fuehrerschein AM Klasse,
    Ich möchte A1 machen und kann man eigentlich hier Geld sparen? Oder muss man alles von anfang beginnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,
      welche Möglichkeiten Sie haben, sollten Sie bei einer Fahrschule vor Ort in Erfahrung bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Sam

    Hallo,
    Wenn meine 125-er zb 130 geht darf ich sie dann trotzdem mit 16 fahren?
    Danke.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sam,
      eine Geschwindigkeitsbegrenzung schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Allerdings sind die im Ratgeber aufgeführten Bedingungen zu erfüllen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Max

    Hallo darf ich wenn ich den A1 mache auch meinen Traktor fahren dieser hat eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
    Mfg Max

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Max,
      mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen Sie keinen Traktor führen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. Matteo

    Wie viele Monate bevor man 16 Jahre alt wird darf man mit dem A1 Führerschein beginnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Matteo,

      der amtliche Führerscheinantrag kann sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Daniel

    Ich möchte den A1 Führerschein machen bin mitlerweile volljährig
    Wird das dann billiger angeboten oder nicht?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Daniel,
      das Alter wirkt sich in der Regel nicht auf die Kosten des Führerscheins aus. Vergleichen Sie daher die Preise der verschiedenen Fahrschulen.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  25. Yvonne

    Hallo,
    ich habe seit 9 Jahren meinen Autoführerschein. Muss ich bei dem A1 Führerschein trotzdem die gleich Anzahl an Theorie- und Praxisstunden absolvieren?
    Danke im voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Yvonne,

      in der Tat können die Theoriestunden in der Regel auf die Motorrad-Spezifika verkürzt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Matthias

    Hallo,
    Ich habe 2005 meinen A1 gemacht und bin derzeit 29 Jahre aber kann nirgendwo nachlesen was ich jetzt fahren darf?
    Auf welche sachen muss ich acht geben? Ps?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Matthias,

      in unserem Text steht bereits worauf Sie achten müssen. Folgendes ist wichtig:

      „Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
      dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.“

      Ihr Bussgeld-info Team

  27. atakan

    besser gesagt bis wie viel km/h

  28. atakan

    wenn mann mit 16 den a1 führerschein hat also 125ccm kann man bis 110kmh fahren?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo atakan,

      mit 11 Kilowatt Motorleistung (ca. 15 PS) und dem festgelegten Verhältnis zwischen Gewicht und Leistung, kann ein Motorrad der Klasse A1 bis zu 110 km/h schnell fahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  29. sabine

    Habe gehört, dass 16 jährige, die den Führerschein A1 für 125ccm erhoben haben, nur mit einem Rollen oder Motorrad mit ABS fahren darf
    Ist das richtig?
    Bitte um Info

    Danke Sabine

    1. bussgeld-info.de

      Hallo sabine,

      laut § 6 FeV berechtigt der A1-Führerschein zum Fahren folgender Fahrzeuge:

      -Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt

      -dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

      Ihr Bussgeld-Info Team

    2. Vinzenz

      Hallo sabine,
      Nein das stimmt soweit ich weiß nicht ändert, denn wieso gibt es denn sonst motorräder mit 125ccm ohne ABS zu kaufen?

      Liebe grüße
      Vinzenz

  30. Petra aloisia P.

    Darf man wenn 300.000km 8jahre
    Wegen 3stampal auf 3.5 std den auto fschein
    Und plötzlich 1.78 /1.68ploetzlich behaupten…
    Laut Landratsamt Sachbearbeiterin..Rottal

    1. Ohgottohgott

      Na klar darf man aver erst ab 300100km/h und 9jahre., das auch ohne 3stampal afu 3.5 std den auto fsein. Unfd wenn plötschli 1.78 /1.68 behpupten! Klar kann man so einen Scheiss nicht lesen! Kauf erst mal ein Tütchen Deutsch und versuchs noch einmal! Sollte das nicht helfen -Bitte jemanden der sich damit auskennt um Hilfe. Besser als so ein Gestammel in die Welt zu setzen!

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