Führerscheinklasse A2: Der Führerschein für junge Motorradliebhaber

Der A2 Führerschein für Krafträder mit höherer Leistung kann per Direktseinstieg erworben werden. Mindestalter: 18 Jahre.
Der A2-Führerschein für Krafträder mit höherer Leistung kann per Direktseinstieg erworben werden. Mindestalter: 18 Jahre.

Der Motorradführerschein der Klasse A2 kann schon mit 18 Jahren erworben werden und berechtigt zum Führen von Maschinen bis zu 200 km/h. Wer als junger Mensch schon weiß, dass ein Führerschein der Klasse A folgen soll, kann sich mit einem Führerschein der Klasse A2 schon mal „warmfahren“ und dann unter günstigeren Bedingungen „upgraden“.

Doch wie sieht es aus, wenn der vorhandene Führerschein der Klasse A1 auf A2 aufgewertet werden soll? Welches Mindestalter gilt und wo liegen eigentlich die technischen Begrenzungen für ein A2-Motorrad? Wir erklären all dies in unserem Ratgeber.

Voraussetzungen für den A2-Führerschein

Schon mit 18 kann jeder zur Fahrschule gehen und die Prüfungen für die Führerscheinklasse A2 ablegen. Die Ausbildung hat einen festgeschriebenen theoretischen und einen etwas flexibleren praktischen Teil.

Neben den vorgeschriebenen Sonderfahrten (Nachtfahrt, Überland und Autobahn), entscheidet vor allem der Lernerfolg des Prüflings, wann es zur praktischen Prüfung kommt. Daran hängt es letztlich auch, welche Kosten für den A2-Führerschein auf Sie zukommen.

Außerdem sind, wie bei der Ausbildung zu anderen Klassen auch, ein Sehtest und der Erste-Hilfe-Kurs Pflicht.

Die Klasse A1 ist keine Voraussetzung für den Motorradführerschein der Klasse A2.

Der Fahrerlaubnis geht die Ausbildung in der Fahrschule voraus. Natürlich auch beim Motorradführerschein der Klasse A2.
Keine Fahrerlaubnis ohne Ausbildung in der Fahrschule. Der Motorradführerschein der Klasse A2 macht keine Ausnahme.

Allerdings können bei einer Erweiterung zum A2-Führerschein die Kosten deshalb minimiert werden, da nach zweijährigem Besitz der „unteren“ Klasse, ein Großteil der Ausbildung wegfällt.

Lediglich die praktische Prüfung muss dann auf einem 35-kW-Motorrad absolviert werden, um den ersehnten A2-Motorradführerschein zu erhalten.

A2-Führerschein: Welches Motorrad darf gefahren werden?

Es ist schon angeklungen: Mit der Klasse A2 können Motorräder öffentlich gefahren werden, die eine Leistung von 35 Kilowatt (kW) nicht überschreiten. Das entspricht in etwa 48 Pferdestärken. Außerdem darf das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 Kilowatt pro Kilogramm nicht übersteigen. Ein Motorrad mit einer Leistung von 35 kW darf deswegen nicht weniger wiegen als 175 kg.

Festgelegt ist dies im sechsten Paragraphen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Welche Kosten sind beim Führerschein der Klasse A2 zu erwarten?

Bevor Sie sich jedoch auf ein Motorrad der Klasse A2 setzen und dem Sonnenuntergang entgegenfahren können, müssen Sie natürlich die entsprechende Fahrerlaubnis erwerben und die praktische Prüfung ablegen.

Was ein Führerschein der Klasse A2 kosten kann, hängt davon ab, welche Fahrerlaubnis Sie vielleicht schon besitzen und wie schnell Sie auf dem Motorrad an Sicherheit gewinnen und sich in den praktischen Übungsstunden beweisen. Der Fahrlehrer entscheidet letztlich, wann die praktische Prüfung absolviert werden kann.

Motorradführerschein A2: Die Kosten belaufen sich in der Regel auf ca 1.500 Euro.
Motorradführerschein A2: Die Kosten belaufen sich in der Regel auf ca 1.500 Euro.

Die Kosten für den Führerschein der Klasse A2 können sich ohne die zuvor erworbene A1-Fahrerlaubnis samt Anmeldegebühren, Übungsstunden, Prüfungsgebühren und Erste-Hilfe-Kurs auf bis zu 1.500 Euro belaufen. Der Preis reduziert sich entsprechend, wenn Sie bereits die Klasse A1 besitzen und verteuert sich, wenn zum Beispiel Prüfungen wiederholt werden müssen. Der Bestiz anderer Führerscheinklassen begünstigt die Ausbildung indes nicht.

Einteilung der Motorradführerscheine in ein Stufensystem

Für Krafträder gibt es vier Führerscheinklassen: AM, A1, A2 und A. Während AM für sich steht, bauen die restlichen Klassen aufeinander auf. Hat ein Kraftradfahrer bereits die Führerscheinprüfung einer unteren Klasse bestanden, kann er gewöhnlich den nächsten Führerschein direkt erwerben.

Beispiel: Das Mindestalter der Klasse A beträgt 24 Jahre. Besitzt ein Fahrer jedoch bereits einen A2-Führerschein, so kann er den A-Schein schon mit 20 Jahren erwerben.

Außerdem beinhalten höhere Klassen automatisch die Fahrleraubnis der unteren Klassen. Mit einem A2-Führerschein können Sie also auch Mofas, Quads und Motorräder der Klasse A1 fahren.

FAQ: A2-Führerschein

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen A2-Führerschein machen zu dürfen?

Informationen zu den Voraussetzungen für einen Führerschein der Klasse A2 gibt es hier. Der Vorbesitz der Klasse A1 zählt übrigens nicht dazu.

Welche Kfz darf ich mit der Klasse A2 fahren?

Mit einem Führerschein der Klasse A2 ist es Ihnen erlaubt, Motorräder mit einer maximalen Leistung von 35 Kilowatt (kW) zu fahren. Weiterhin darf das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 Kilowatt pro Kilogramm nicht übersteigen.

Was kostet der Erwerb eines A2-Führerscheins in etwa?

Auf welche Kosten Sie sich ungefähr einstellen sollten, wenn Sie einen Führerschein der Klasse A2 erwerben möchten, erfahren Sie hier.

Alles Wichtige zum Motorradführerschein im Video zusammengefasst:

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfahrt ihr in diesem Video.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

18 Kommentare zu “Führerscheinklasse A2: Der Führerschein für junge Motorradliebhaber

  1. Gerard L

    Guten Tag,
    darf ich Sie folgendes fragen: ich bin im 70gsten Lebensjahr, habe die A1 Berechtigung und fahre seit 20+ Jahren einen 125ger Roller. Ich möchte mir im neuen Jahr gerne einen 350ger Roller zulegen, benötige hierfür die A2 Berechtigung. Ist für die Erlangung dieses Führerscheins der Erste Hilfe Kurs und der Sehtest zwingend erforderlich?
    Im Voraus herzlichen Dank für eine Antwort.
    Gruß,
    Gerard L

  2. Wiktoria S

    Hallo. Ich habe einen A2 Führerschein gemacht (ich habe kein A1 zuvor gehabt) darf ich dann egal welches bike fahren was dann auf 48ps gedrosselt ist oder darf es nur 96ps haben und auch auf 48ps gedrosselt sein. Danke

  3. Peter S.

    Betrifft: Führerschein klasse 3 von 1971 zum A2.
    Hallo, ich habe in den vergangenen Tagen immer wieder unterschiedliche Meinungen zum Thema Führerschein A2 gehört. Wer kann mir verbindlich sagen ob eine praktische Fahrprüfung zum Erwerb der Fahrerlaubnis A2 ausreicht oder muss ich die gesamte Prozedur eines Neuerwerbs A2 absolvieren.
    LG Peter

    1. Helmut T

      Guten Tag,
      Ich möchte Sie folgendes fragen: ich bin im 70gsten Lebensjahr, habe die A1 Berechtigung und fahre seit 20+ Jahren einen 125ger Roller/ Motorrad. Ich möchte gerne die A2 Berechtigung erwerben.
      Nach meinen Infos ist keine Ausbildung oder theoretische Prüfung erforderlich lediglich eine praktische Prüfung bei einem Fahrschullehrer.
      Muss ich dazu einen aktuellen Erste Hilfe Kurs und einen Sehtest zwingend vorlegen?
      Wie hoch sind in etwa die Kosten ?
      Im Voraus herzlichen Dank für eine Antwort.

  4. Ivi L.

    Hallo meine Frage:
    Ich habe den Führerschein 196 also berechtigt zum fahren 125ccm, ist es möglich das ich nach dann 2 jahren den A2 aufstocken kann mit praktischer Prüfung?
    Oder gilt das mit B196 nicht???
    Bitte um genau Infos von Leuten die sich genau auskennen.
    Danke

  5. D., Klaus- Dieter

    Hallo,
    Hier gleich meine Frage: Habe den Führerschein seit 07/1977. Ich habe Lkw 7,5to mit Tandemhänger gefahren sowie schon ewig 125er Roller. Ist das auch A1 und was muss ich für A2 machen? Voraussetzungen dafür ?
    Danke schonmal.

  6. Klaus

    Hallo, ich habe den alten FS 3 (vor 1.4.80) und möchte den enthaltenen A1 erweitern auf A2 (nur Automatik). Da ich nach meinen Recherchen nur eine praktische Prüfung ablegen muss, hier die Frage: Wie viele ccm muss der Prüfungsroller haben? Da es bei uns keine (!!) Fahrschule gibt (Umkreis 100km), die einen Automatikroller zur Verfügung stellt, hieß es, mit dem eigenen Roller wäre eine Prüfung und evtl. eine Fahrstd. möglich.. Also vor der Prüfung einen kaufen? 2. Frage: Wer kennt eine Fahrschule im Bereich Postleitzahl 95-98, die einen Automaikroller für A2 hat? Vielen Dank für eine Rückmeldung!

  7. Bastain ST 1200

    Guten Tag,

    ich habe einen Führerschein Motorrad Klasse A2, bestanden am 5.6.1998.
    Darf ich nun auch automatisch Klasse A fahren ? Benötigt es eine Prüfung zum Aufstieg?

    Danke und Grüße

  8. Rico

    Frage? Meine Virago 535 hat 25kw aber Wiegt 195kg. Habe die Info das mein Moped aber nicht schwerer als 175 kg sein darf. Besitze den A1 und möchte auf A2 erweitern. Das sind 20 kg zuviel. Gibt’s da Probleme? ??Mache mir ein wenig Sorgen zwecks Anmeldung und den Schutzmann .

    1. Dominik

      Hallo Rico

      Mit den 175kg ist gemeint das deine Maschine mindestens so schwer sein muss bei 35kw. Da deine 20kg schwerer ist ist das kein Problem. Sie dürfte nur nicht leichter sein.

      Lg Dominik

  9. André

    Moin, hab 2016 16.06 den a2 gemacht somit gilt also die 70 kW Regelung nicht ? Meine Fahrschule sagt das stimmt nicht , mfg

  10. Reinhold Haas

    Ganz wichtig!
    Es fehlt der Hinweis bei Führerschein Klasse A2, dass Motorräder, die auf 35 KW gedrosselt wurden, in der offenen Version nicht mehr als 70 KW haben dürfen.

    Ausnahme: Der A2-Führerschein wurde vor dem 27.12.2016 erworben. Fahrerlaubnis dann aber nur im Inland.

    (Ist wieder mal so ein unsinniger EU-Paragraph)

  11. Jo M.

    Gilt das Leistungsgewicht für den A2 für die serienmässige Ausführung eines Motorrades oder für das tatsächliche? Beispiel: Umbau von CB 500 Four auf Cafe Racer.

    Freue mich auf die Antwort und viele Grüsse

    Jo M.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jo,

      der Geltungsbereich der Führerscheinklassen bezieht sich grundsätzlich auf die tatsächlichen und somit als zulässig anerkannten Charakteristika des Fahrzeugs.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Fronert

    Ich habe 2013 mit 58 den Führerschein A2 gemacht zählt für mich auch die Zweijahresfrist für Führerschein A ?
    Ich habe auf meinem Führerschein bei A2 Zeile 10 ein Stern mit Klammer *) und bei Zeile 12 nichts stehen
    und bei A Zeile 10 06.11.72 und bei Zeile 12 79.03,79.04 stehen.
    Können Sie mir das deuten.
    Vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Fronert

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Fronert,

      die Zweijahresfrist sollte für Sie nicht gelten. Was die Angaben in Ihrem Führerschein angeht, können wir Ihnen leider keine genaue Auskunft geben. Diesbezüglich können Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde oder Ihre Fahrschule wenden.

      Das Team von bussgeld-info.de

      1. Lucas

        Das ist falsch, mit 24 darf man A auch alleinstehend machen, wenn der A2 Führerschein mit 50+ erworben wurde kann man theoretisch auch direkt am nächsten Tag mit dem A Führerschein anfangen.

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Lucas,
          vielen Dank für Ihre Anmerkung. Wir haben den Kommentar entsprechend angepasst.

          Ihr Bussgeld-Info Team

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