In größeren Bauunternehmen, landwirtschaftlichen Betrieben oder ähnlichen Berufsfeldern ist des Öfteren ein Staplerführerschein unabdingbar. Dieser berechtigt Sie nämlich dazu, sogenannte Flurfördergeräte oder Stapler zu fahren.
Unterschieden wird hierbei in zwei Kategorien: die Nutzung für gewerblich Zwecke oder im öffentlichen Raum.
Welche Voraussetzungen gelten für beide Nutzungsarten von einem Staplerschein? Worin unterscheiden sie sich? Was gibt es alles zu beachten, wenn Sie die Führerscheinklasse L absolvieren möchten?
Diese Fragen und noch mehr werden Ihnen im nachfolgenden Ratgeber beantwortet. Lesen Sie hier nach, welche Besonderheiten für den L-Führerschein gelten.
Inhaltsverzeichnis
Gabelstaplerführerschein: Bedeutung und Verwendung
Hierbei ist Achtung geboten: Im alltäglichen Sprachgebrauch werden der Staplerschein und der Klasse-L-Führerschein zwar als Synonyme verwendet, deren Bestimmungen und Vorschriften unterscheiden sich jedoch.
Nachfolgend finden Sie deshalb die konkrete Differenzierung erläutert:
- Der Staplerschein: Dieser Berechtigungsschein ermächtigt dessen Inhaber, innerhalb eines Unternehmens, also für interne gewerbliche Zwecke, einen Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge zu lenken. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass der Staplerschein die Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze BGV A1, BGV D 27 und BGG 925 als Basis nutzt. Innerhalb eines Betriebs ist mit dieser Art Fahrzeuge eine maximale Geschwindigkeit von 6 km/h erlaubt.
- Der Führerschein der Klasse L: Diese Kategorie der Führerscheinklassen widmet sich dem öffentlichen Führen eines Staplers, also außerhalb eines Betriebs und auf öffentliche zugänglichen Straßen. Möchten Sie einen Gabelstapler oder ein ähnliches Flurförderfahrzeug dort nutzen, müssen Sie zu Ihren vorhandenen Führerscheinklassen, die L-Klasse hinzufügen. Die Höchstgeschwindigkeit liegt hier bei 25 km/h oder 40 km/h – je nach Fahrzeug.
Vorschriften für Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse L
Ein Gabelstapler gehört zur Kategorie des Traktorführerscheins, denn die Führerscheinklasse L steht für kleine Zugmaschinen. Wer solch einen Traktor-Führerschein der Klasse L besitzen möchte, muss dafür allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Das Mindestalter zur Absolvierung des Führerscheins und zur Nutzung beispielsweise eines Staplers beträgt 16 Jahre. Nutzen Sie einen Gabelstapler innerhalb eines Betriebs, setzt das voraus, dass Sie bereits ein Alter von 18 Jahren erreicht haben. Mit entsprechender Aufsicht kann in solche einem Fall das Alter auch etwas herabgesetzt werden, sollte sich der Betroffene in einer Ausbildung befinden, für die ein Staplerschein essentiell ist, zum Beispiel als Lagerfacharbeiter.
- Sind Sie mit einem Fahrzeug der Klasse L auf öffentlichen Straßen unterwegs, müssen Sie sich selbstverständlich auch an die Straßenverkehrsordnung halten, wie alle anderen Fahrzeuge auch.
- Flurförderfahrzeuge dürfen eine bauartbedingte maximale Geschwindigkeit von 25 km/h (selbstfahrende Futtermischwagen, Arbeitsmaschinen) oder 40 km/h (forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen) nicht überschreiten. Ist bei Letzterem ein Anhänger daran angebracht, muss die Geschwindigkeit jedoch auf maximale 25 km/h gedrosselt werden. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung hat ein Bußgeld zur Folge.
Mögliche Kosten für den Führerschein der Klasse L
Auch bei den Kosten ist zwischen dem inner- und außerbetrieblichen Erwerb des Staplerscheins zu unterscheiden. In einem Unternehmen belaufen sich die Kosten auf etwa 100 Euro. Zumeist trägt der Arbeitgeber die Gebühren.
Für den Stapler, also den Führerschein der Klasse L, ist die reine Ausbildung innerhalb eines Betriebs nicht ausreichend. Hierfür muss eine Fahrschule besucht werden. Da es sich allerdings nur um Theorieunterricht handelt, fallen keine allzu hohen Kosten an.
FAQ: Staplerschein
Sie müssen mindestens 16 Jahre (beim innerbetrieblichen Schein) oder 18 Jahre (beim außerbetrieblichen Staplerschein) alt sein. Was Sie noch mitbringen müssen, erfahren Sie hier.
Der Führerschein für den Stapler ist nicht teuer und bei der innerbetrieblichen Option wird er in der Regel auch vom Unternehmen bezahlt.
Nein. Hier muss durchaus differenziert werden. Worin die Unterschiede bestehen, können Sie hier nachlesen.
Dann mach doch stapler schein
Hallo ich möchte stapler schein machen