Sie sind aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden und warten nun auf den Bußgeldbescheid. Sie fragen sich vielleicht, ob es eine Möglichkeit gibt, dass dieser Kelch an Ihnen vorübergeht.
Wann verjährt so ein Bußgeldbescheid? Sind vielleicht gar nicht Sie, sondern ein anderer Fahrer mit Ihrem Auto geblitzt worden? Was nun?
Auch der gesetzestreueste Autofahrer kann einmal geblitzt werden. Was nun zu beachten ist und ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Geblitzt – was ist nun zu befürchten?
Was passiert, wenn man geblitzt wird? Der Führerschein kommt nicht weg, jedenfalls nicht sofort. Es droht auch nicht immer gleich ein Fahrverbot, wenn Sie geblitzt wurden. Was kann nun passieren?
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h (also ab 21 km/h), kommt zu einem Bußgeld von 70 Euro noch ein Punkt in Flensburg hinzu. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h kassieren Verkehrssünder zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Sie wurden geblitzt? Was für Konsequenzen nun drohen, können Sie auch dem Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen entnehmen.
Geblitzt worden, was nun? Wann sich ein Einspruch lohnt
Sie wurden geblitzt, was kann nun passieren? Entweder Sie erhalten einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen.
Nicht immer kann der Fahrer auf dem Blitzerfoto eindeutig identifiziert werden, wenn das Auto geblitzt wird. Ein Anhörungsbogen wird in solchen Fällen an den Fahrzeughalter geschickt. Wenn Sie tatsächlich nicht selbst gefahren sind, müssen Sie dies unter Umständen nachweisen.
Wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie mit dem Anhörungsbogen umgehen sollen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen nach der Akteneinsicht auch sagen, ob bei der Messung Fehler gemacht wurden.
Es kann aber auch sein, dass Sie gar keine Post erhalten, obwohl Sie geblitzt wurden. Was ist nun zu tun? Sie müssen nicht selbst tätig werden. Wurde der Bescheid nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten versendet, verjährt er.
FAQ: Geblitzt, was nun?
In der Regel erhalten Sie einen Bußgeldbescheid und einen Anhörungsbogen, in dem Sie zu dem Vorwurf Stellung beziehen können.
Nein, nicht bei einem normalen Geschwindigkeitsverstoß. Erst ab einer gewissen Geschwindigkeitsüberschreitung droht ein Fahrverbot.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie stets zwei Wochen Zeit, dagegen Einspruch einzulegen.