Gefährdung im Straßenverkehr

Eine Gefährdung ist laut Definition die Schadensquelle, bei der jemand einer Gefahr ausgesetzt wird
Eine Gefährdung ist laut Definition die Schadensquelle, durch die jemand einer Gefahr ausgesetzt wird

Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschreibt wohl die allererste und wichtigste Grundregel, die im Straßenverkehr von allen Teilnehmern zu befolgen ist: Demnach hat die Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland unter ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme zu erfolgen, sodass niemand gefährdet oder geschädigt wird. Weiterhin soll kein Verkehrsteilnehmer durch einen anderen behindert oder belästigt werden.

Verkehrsordnungswidrigkeiten – Vergehen im Straßenverkehr – sorgen allerdings dafür, dass gegen genau diesen Grundsatz des Verkehrsrechts verstoßen wird. Jede Art von Verkehrsverstößen kann je nach Schwere härter bestraft werden. Besonders hohe Sanktionen sind zu erwarten, wenn eine Gefährdung im Straßenverkehr vorlag. Was genau das bedeutet, erklärt der nachfolgende Ratgeber.

Gefährdung: Eine Definition

Im Video: Wodurch können Gefährdungen entstehen?

Erfahren Sie in diesem Video zusammengefasst, wann es sich um eine Gefährdung handelt.
Erfahren Sie in diesem Video zusammengefasst, wann es sich um eine Gefährdung handelt.

Der Begriff „Gefährdung“ ist schlicht und einfach die Bezeichnung dafür, dass jemand einer Gefahr oder Bedrohung ausgesetzt ist. Weil jedoch laut dem Grundgesetz die Würde des Menschen unantastbar ist und niemand einer Gefährdung ausgesetzt werden sollte, sind Gefährdungen explizit im Strafrecht reglementiert und werden im Strafgesetzbuch aufgegriffen: § 315c StGB „Gefährdung des Straßenverkehrs“. Es gibt demzufolge für die Gefährdung des Straßenverkehrs eine hohe Strafe:

Wer im Straßenverkehr […] Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Auch der reine Versuch ist strafbar und bei fahrlässigem Handeln droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Wichtig an dieser Stelle ist aber noch zu erwähnen, dass eine Gefährdung nicht zwangsläufig auch zu einem Schaden bei der betroffenen Person führen muss, also zu einer Verletzung oder Schlimmerem. Theoretisch beschreibt „Gefährdung“ nur die potentielle Quelle des Schadens.

Wodurch kann eine Gefährdung im Straßenverkehr entstehen?

Es gibt verschiedene Situationen im Straßenverkehr, die immer zu einer Gefährdung führen. Dazu zählt zum Beispiel die Gefährdung beim gefährlichen Überholen. Ein „Klassiker“ beim Gefährden anderer ist etwa auch die Fahrt unter Alkohol- und Drogeneinfluss, denn dann ist der Fahrer nicht mehr in der Lage, sein Fahrzeug sicher zu führen. Gleiches gilt, wenn der Autofahrer geistige oder körperliche Mängel aufweist und sich trotzdem an das Steuer setzt.

Weitere Gefährdungen sind beispielsweise:

  • Ein Pkw nimmt einem anderen Pkw die Vorfahrt
  • Nichtbeachten des Fußgängerüberweges
  • Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen, Kreuzungen oder Bahnübergängen
  • Wenden oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn
  • Nicht auf der rechten Fahrbahnseite fahren
  • Geisterfahrer: Fahren entgegengesetzt der Fahrbahnrichtung
  • Nichtkenntlichmachen von liegengebliebenen Fahrzeugen (z.B. Autopanne, Unfall), da dies der Sicherung des Verkehrs dienlich ist
Eine Gefährdung im Straßenverkehr kann zum Beispiel ein gefährlicher Überholvorgang sein
Eine Gefährdung im Straßenverkehr kann zum Beispiel ein gefährlicher Überholvorgang sein

Der Bußgeldkatalog sieht für jedes Vergehen auf der Straße einen bestimmten Regelsatz vor, um diesen zu sanktionieren. Lag aber laut Informationen eine Gefährdung bei dem Verstoß vor, dann wird dies härter bestraft, weil er den Sachverhalt verschlimmert.

Behinderung vs. Gefährdung

Gefährdung und Behinderung sind voneinander zu unterscheiden. Bei einer Behinderung wurde der Betroffene lediglich in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Rechtlich ist die Behinderung noch einmal geteilt:

  • Vermeidbare Behinderung: z. B. Parken auf dem Gehweg
  • Unvermeidbare Behinderung: z. B. beim Linksabbiegen in einer schmalen Straße den Rechtsabbiegern nicht genug Platz gelassen

Bei einer Gefährdung ist wiederum stets davon auszugehen, dass es mit ziemlicher Sicherheit zu einem Schaden an einer Person oder dessen Eigentum kommt.

FAQ: Gefährdung des Straßenverkehrs

Was bedeutet der Begriff Gefährdung?

Gefährdung heißt zunächst, dass ein Mensch, ein Tier oder eine Sache aufgrund bestimmter Ereignisse zu Schaden kommen kann. Ursachen für solche Gefährdungen haben wir hier für Sie aufgelistet.

Welche Rolle spielt die Gefährdung im Verkehrsrecht?

Bei Ordnungswidrigkeiten kann eine Gefährdung die Erhöhung des Bußgeldes rechtfertigen. Hiervon zu unterscheiden ist der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB.

Wie unterscheidet sich eine Gefährdung von einer Behinderung?

Behinderung bedeutet lediglich Einschränkung der Bewegungsfreiheit, ohne dass damit zwangsläufig eine bestimmte Gefahr einhergeht. Ein typisches Beispiel ist der zugeparkte Gehweg.

Im Video: Was gilt als Gefährdung im Straßenverkehr?

Erfahren Sie in diesem Video, was als Gefährdung im Straßenverkehr gilt.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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29 Kommentare zu “Gefährdung im Straßenverkehr

  1. Marko

    Guten Tag,

    ich hatte auf der Gradeausspur grün und bin an einer Kreuzung wo links abbiegen verboten war, leider trotzdem links abgebogen ( Kein Gegenverkehr in der Nähe, da dieser noch Rot hatte ). Ich glaube ich wurde von hinten geblitzt, da an der Kreuzung ein Rotlichtblitzer steht. Mit welcher Strafe muss ich rechnen ? Rotlichtsünder kann ich ja nicht sein. Droht trotzdem Führerscheinentzug wegen Gefährdung ?

  2. Stefan

    Hallo ,
    Ich habe unter Alkohol und drogeneinfluss eine Kreuzung nicht richtig beachtet und bin falsch abgebogen .
    Was habe ich zu erwarten ? 😣

  3. Jürgen

    Guten Tag,
    unser Auto wurde abgemeldet und vor unserem Haus, allerdings auf öffentlicher Sackgasse (Wendehammer, auf dem dauerhaft einige Autos parken, weit über 3m Platz auf der Straße) über Weihnachten stehen gelassen. OK, ist unzulässig. Eine Gefährdung oder Behinderung lag nicht vor, weil angemeldete Autos dort auch immer legal parken, auch dieses Auto. Der einzige Unterschied: mit und ohne Kennzeichen.
    Bußgeld: 60 €. „Angemessene Erhöhung“: 6 €.
    Frage 1: Darf auch ohne Gefährdung oder Behinderung das Bußgeld erhöht werden?
    Frage 2: Darf hier ein Punkt in FL verhängt werden?
    Dank und Gruß

  4. Walter R.

    Ich habe beim zurücksetzen das hinter mir stehende Fahrzeug beschädigt. Ich wählte den Fahrmodus (automatic) und wollte meine Wagen ein Stück nach vorn versetzen, um den Schaden zu sehen. Beim vorwärtsfahren bekam ich jedoch den Fuß nicht vom Gas, mein wagen wurde immer schneller. Vor mir befand sich eine Mauer, rechts von mir ein anderes Fahrzeug, links von mir die Hofeinfahrt, die zur Strasse hinaus führt. ca 3-4 m vor mir. Ich bekam meinen Fuß noch immer nicht vom Gas. Um nicht gegen die Mauer zu fahren lenkte ich nach links in die Hofeinfahrt. Mein Wagen wurde noch schneller und ich fuhr auf die Straße hinaus und beschädigte 2 dort parkende Wagen. Als ich dadurch zu Halten gekommen bin, stellte ich beim Aussteigen fest dasss meine Regenmatte, die immer lose im Fußraum liegt, über meinen Füßen auf den Pedalen lag. Ich kann im Nachhinein nicht beurteilen, ob dies ursächlich für diesen Fahrfehler lag. Die ganze Angelegenheit dauerte ca 3-4 Sekunden. Es entstand erheblicher Sachschaden. Wie wird man diese Sache beurteilen?

  5. Petra b.

    Hallo
    Ich habe einen LKW überholt und dabei ein Auto übersehen dass mir entgegenkam . Leider .
    Das Auto musste ausweichen
    .
    Ein Polizeiwagen mit zwei Polizisten hat das ganze gesehen (fuhren hinter dem gefährdeten Auto) .
    Können sie mir sagen welche Strafe ich zu erwarten habe?
    Mfg

  6. Lisa

    Hallo,
    Ich hatte heute folgende situation: ein Auto und ein Transporter sind vor mir gefahren, das Auto vor dem Transporter ist mit 60 km/h in einer 100 kmh strecke gefahren. Somit habe ich mich entschieden, den Transporter und das Auto zu überholen (kein Gegenverkehr) Als ich den Transporter überholt habe, hat das Auto plötzlich beschleunigt und hat mich von rechts überholt, als ich neben dem Auto war. Somit bin ich wieder hinter dem Auto eingeschert. Als ich hinter dem Auto war, ist es dann wieder durchgehend 60 km/h gefahren.
    Meine Frage: kann ich diesen Autofahrer anzeigen?
    Er hat mich ja behindert beim Überholen.

  7. Ramzi

    Guten Tag unzwar hab ich eine Frage ein Freund von mir hat ein Fahrwerk in seinem Auto drinne im Fahrzeug Schein hatte er 225 40r18 drauf der wurde angehalten und hat ne mängelkarte bekommen wo drauf steht das er 245 35r18 drauf hat wo er Zeit hatte den Mangel dann zu beheben, der hat sich von mir 225 geben lassen zum vorzeigen jedoch musste er sie mir zurück geben weil du zu meinem Auto gehörten und er hatte in dem Moment kein Geld weil er Arbeitslosengeld bekommt und es vorne und hinten nicht reicht also hat er den Wagen mit meinen Reifen vorgezeigt bei der Polizei dann hat er sich die anderen Schlappen wieder rauf gemacht hat sich Geld von mir geliehen und wollte reifen besorgen genau da hat die Polizei in Noch einmal angehalten und wieder mängelkarte und wieder 245 drauf also 50€ und mängelkarte geht ans Verkehrsamt das wäre dann die zweite gleich hinterher und nach der ersten mängelkarte hat er ein Schreiben bekommen das er 125€ strafe zahlen soll und ein Punkt bekommt danach kam direkt die Nächste mängelkarte mit genau den gleichen Reifen die er wieder ans Verkehrsamt geschickt hat nachdem er neue Reifen besorgt hat.
    Meine Frage ist es was könnte er für eine Strafe bekommen könnte er dadurch sein Führerschein verlieren?
    Mfg

  8. Silke

    Hallo
    Ich habe heute bei dem links abbiegen in eine Einfahrt den Gegenverkehr nicht bemerkt welcher darauf hin eine Vollbremsung gemacht hat. Nichts ist zu achaden gekommen. Zählt das zu Gefährdung? Oder als Behinderung?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Silke,

      in Ihrem Fall lag vermutlich eine Gefährdung vor, da Ihr Gegenüber eine Vollbremsung machen musste.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  9. Wiebke

    Hallo,
    Wir hatten heute das Problem, dass ein Autofahrer als er vor uns einscheren wollte uns beinahe ins Auto gefahren ist. Woraufhin Mein Mann gehupt hat. Der Fahrer des anderen Wagens ist daraufhin stehen geblieben und ist ausgestiegen, und hat uns angepöbelt, weil er der Meinung war wir hätten ungerechtfertigt gehupt. Dadurch das er auf der Kreuzung stehen geblieben ist, hinderte er nicht nur uns am weiterfahren, sondern auch die Autos hinter uns. Nun ist meine Frage: Macht es sinn den Mann anzuzeigen?
    Wir hatten schon ziemliche Angst als er ausgestiegen ist und auf uns zugelaufen kam. Zumal er vorher schon durch Spurhopping aufgefallen war.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Wiebke,

      allgemein sind wir nicht berechtigt, eine Rechtsauskunft zu erteilen. Wenn der besagte Autofahrer sich jedoch tatsächlich derart verhalten hat, ist das nicht nur unangemessen, sondern auch gefährdend für den Rest des Verkehres; in solch einem Fall ist eine Anzeige durchaus berechtigt.

      Ihr Bussgeld-Info-Team

  10. Leon

    Hallo,
    Ich wurde als Motorradfahrer Innerorts von einer Person mit 2 Birnen beworfen.
    Ich bin Ordnungsgemäß 50 km/h gefahren, habe keinen Schabernack getrieben o.ä.
    Ich verstehe nicht wieso alle Leute hässig auf Motorradfahrer sind.
    Ich habe die genaue Richtung der Birnen nicht heraus finden können und habe auch niemanden mehr gesehen.

    Nun zur frage: Dies ist in meinen Augen auch eine Gefährdung.
    Wo finde ich was darüber im Strafgesetzbuch, und wie kann ich die Person (in meinem Fall (leider) Unbekannt) anzeigen?

    Danke schonmal für die Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Leon,

      in Betracht käme unter Umständen der Tatbestand des § 315b StGB. Sie können bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt machen. Diese wird Ihnen dann auch mitteilen können, welche Vorschriften einschlägig sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Marc

    Hallo,
    mir wird vorgestoßen den Straßenverkehr gefährdet zu haben, da die kleinen Kinder ja angeblich vom Rauch meines Autos eingehüllt waren, der Motor war am aufheulen meines Autos und ich wäre mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren.
    Ich mache mir wirklich extreme sorgen bezüglich meines Führerscheins da ich ja in de Probezeit bin.
    Haben sie daher vielleicht einen Anhaltspunkt?
    Wäre ein Führerschein Entzug hier in dem Fall Vlt möglich?
    Vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marc,

      leider sind die Schilderungen des in Rede stehenden Vorfalls zu ungenau.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Marc

    Die Verstöße sind Gefährdung des Straßenverkehrs und fahren mit überhöhter Geschwindigkeit.
    Haben sie Vlt irgendwie einen Anhaltspunkt was auf mich zu kommen könnte?
    Vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marc,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, wie schnell sie gefahren sind und ob dies innerorts oder außerorts war. Der Tatbestand des § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Marc

    Hallo,
    Habe ein Problem undzwar würde ich angezeigt von einer Lehrerin der Grundschule paar Häuser weiter, die behauptet ich hätte ihr den Mittelfinger gezeigt, wäre zu schnell gefahren und mein Auto hätte eine starke Rauchwolke hinterlassen.
    Ich hätte wohl die Kinder auf dem Fußgänger weg gefährdet und der Rauch aus meinem auspuff hat auch angeblich die Kinder in Rauch eingehüllt.
    Bin in der Probezeit und war bereits beim Anwalt.
    Könnt ihr mir Vlt sagen was ungefähr auf mich zukommen würde?
    Habe Angst vor einem Führerschein Entzug wegen etwas, was ich nicht getan habe.
    Danke für die Hilfe

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marc,

      leider kennen wir die genauen Gegebenheiten nicht, die Sanktionen sind davon abhängig, welche Verstöße Ihnen vorgeworfen werden können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Fabian

    Hallo,
    liegt eine Gefährdung auch dann vor, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer (jeglicher Art: Auto, Fußgänger, etc.) vor Ort war. Also allein in der subjektiven Beurteilung der Fahrweise des Verkehrsteilnehmers.
    Danke für die Info!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Fabian,

      der Tatbestand des § 315c StGB erfordert eine konkrete Gefahr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Christoph W.

    Hallo,
    ich bin als Fußgänger, der sein Fahrrad schob aus meinem Garten gekommen, der auf eine Straße bzw. eine Zufahrt zu Häusern führt. Da fuhr ein Auto mit hoher Geschwindigkeit. Ich hab mich darüber erschrocken und war sauer und hab ihn deshalb zur Rede gestellt. Es kam zu einem lauten Wortgefecht, wobei der Fahrzeugführer mich mit den Worten „Arschloch“ beleidigt hat. Ich rief die Polizei und teilte denen das mit und erstattete Anzeige wegen Beleidigung. Der Fahrzeugführer erstattete daraufhin Anzeige gegen mich wegen Eingreifen in den Straßenverkehr (wobei noch nicht mal geklärt ist, ob diese Häuserzufahrt eine Straße ist). Ich hab den Polizisten zum Überfluss leider noch gesagt, dass ich es eilig hatte. Es entstand jedoch kein Personen- oder Sachschaden.
    Womit muss ich jetzt rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Christoph W.,

      wie die Ermittlungsbehörden den Sachverhalt letzten Endes bewerten, können wir Ihnen nicht sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Bastian Schmitz

    Guten Tag,
    ich bin in Mühlheim, fahrlässig über eine rote Ampel gefahren allerdings ohne Gefährdung in meinen Augen, kenne die Definition nicht genau, kann diese willkürlich von Amtswegen definiert werden?
    Beim überqueren der Ampel war diese weniger als eine der sek. rot.

    Wie sieht wohl die Strafe aus?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bastian,

      für einen einfachen Rotlichtverstoß mit Gefährdung sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Martin

    Guten Tag,
    Ich habe eine frage zur Verschmutzung von Straßen.
    Bei uns im Wohngebiet passiert es im Sommer sehr oft das in einer scharfen kurve viele Pferdeäpfel liegen.
    Unterhalb des Wohngebietes sind 2 Reitställe
    Natürlich versucht man sie so gut es geht zu umfahren, was aber bei Gegenverkehr nicht immer möglich ist.

    Wenn man mit dem Auto durch fährt ist es nur ärgerlich gerade wenn man es frisch gewaschen hat.
    Anders sieht es auf dem Motorrad aus. Selbst bei Schrittgeschwindigkeit würde man mit dem Vorderrad auf dem Haufen ausrutschen und das Motorrad ist kaputt.

    Wer ist in diesem Fall für den Schaden verantwortlich?
    Der pferdebesitzer? Oder ich weil ich NOCH vorsichtiger hätte fahren müssen?
    Müssen Reiter ihr äpfel von der Straße räumen?

    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Martin,

      diese Frage ist sehr speziell. Hier könnte unter Umständen die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht hilfreich sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Jean-Louis R.

    Guten Tag,
    Ich habe am 21.1.2017 im Staufertunnel (gem. Annweiler, B10) eine Verwarnung bekommen. Ich habe die Überweisung schon veranlasst und lege somit keinen Einspruch ein. Es würde mich aber -rein persönlich- interessieren warum auf dieser Strecke die Geschwindigkeit auf 60 km/St reduziert ist. Meines Erachtens wären 80 km/St verhältnismässig und würden auch keine Gefahr für den Strassen-verkehr darstellen. Falls die Information nicht vertraulich ist, können Sie mir auch sagen wieviele Leute an diesem Tag erwischt wurden?
    Mit freundlichen Grüssen
    Jean-Louis R.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jean-Louis,

      leider kennen wir die örtlichen Gegebenheiten nicht und können Ihnen daher keine Auskunft erteilen.

      Ihr Bussgeld-info Team

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