Die Kennzeichnung von Gefahrgut gehört sowohl für Unternehmen als auch für die Fahrer bei einem Gefahrguttransport zu den gesetzlich festgelegten Pflichten. Eine Gefahrgutkennzeichnung am Container oder LKW soll nicht nur andere Verkehrsteilnehmer oder Arbeiter darauf hinweisen, was befördert wird. Eine solche Kennzeichnung soll im Ernstfall auch dazu beitragen, die richtigen Maßnahmen zu treffen.
Die Kennzeichnung von Gefahrgut am LKW, Container oder der Umverpackung soll einen sicheren Umgang mit den Gütern gewährleisten. Um dies zu ermöglich, wurde die Gefahrgutkennzeichnung international vereinheitlicht. Der folgende Ratgeber geht näher darauf ein, was die ADR-Kennzeichnung ausmacht, welche Informationen Gefahrgutkennzeichen beinhalten können und worauf besonders geachtet werden muss.
Inhaltsverzeichnis
Gefahrgutkennzeichnung: Nicht neu und immer wieder wichtig
Bei einem Gefahrguttransport ist die Kennzeichnung der beförderten Güter von besonderer Bedeutung. Die verwendeten Kennzeichnungen beinhalten international einheitliche Informationen über die Stoffe, die transportiert werden und ermöglichen so einen sicheren Umgang mit diesen.
Grundsätzlich muss eine Gefahrgutkennzeichnung am LKW, Container oder an der Verpackung immer dann erfolgen, wenn nach den Gefahrgutverordnungen definierte gefährliche Güter befördert werden. So ist eine Gefahrgutkennzeichnung in der Binnenschifffahrt ebenso Pflicht wie auf der Straße, auf den Schienen oder in der Luft.
Die gesetzliche Grundlage für die Kennzeichnung von Gefahrgut auf der Verpackung, am LKW oder am Container bildet in Deutschland die „Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern“ (GGVSEB). Die hier enthaltenen Regelungen basieren auf einem internationalen Abkommen, das zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union sowie weiteren Staaten verabschiedet wurde.
Eine weitere wichtige Grundlage für die Kennzeichnung von Gefahrguttransporten ist das Gesetz zur Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG). In § 2 GGBefG wird festgelegt, was genau unter Gefahrgut zu verstehen ist:
Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.
Je nach Art und Menge der Güter, kann eine Kennzeichnung unterschiedlich ausfallen. Bei kleinen Mengen kann eine Gefahrgutkennzeichnung über Aufkleber bzw. Symbole auf den Verpackungen erfolgen. Handelt es sich um größere Mengen, müssen am Container oder LKW Warntafeln angebracht werden.
Art des Gefahrguts legt die notwendige Kennzeichnung fest
Eine korrekte Gefahrgutkennzeichnung ist immer von dem jeweiligen Produkt bzw. dem Stoff abhängig, der befördert wird. Wie zuvor erwähnt, ist auch die Menge entscheidend für die Kennzeichnung. Wird im LKW Gefahrgut befördert, ist davon auszugehen, dass es sich um eine größere Stückzahl bzw. einen größeren Bestand handelt.
Gefährliche Güter können jedoch auch in kleinen Mengen, z. B. als Paket, in einer Dose oder einem Umschlag befördert werden. Hier fällt die Gefahrgutkennzeichnung dann natürlich weniger umfangreich aus, als dies bei einem Container oder LKW der Fall wäre. Dennoch muss eine Gefahrgutkennzeichnung auch am Paket erfolgen, wenn die Waren unter die ADR-Bestimmungen fallen.
Welche Arten der Gefahrgutkennzeichnung gibt es?
Wie bereits beschrieben, können für eine Gefahrgutkennzeichnung sowohl aufgedruckte Symbole, Aufkleber und Warntafeln verwendet werden. Aber auch sogenannte Großzettel dienen der richtigen Kennzeichnung an einem Gefahrguttransport. Je nach Einsatz und Art des Transports kann diese Bezettelung aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
So können temporäre Kennzeichnungen ebenfalls aus Aufklebern, Blechschildern oder Pappen bzw. Karton bestehen. Für eine dauerhafte Bezettelung an LKW oder Containern, muss die Markierung durch spezielle Folien gemäß den ADR-Vorschriften erfolgen.
Diese bereits erwähnten Warntafeln werden auch als Gefahrgutkennzeichnung 30 1202 bezeichnet. Sie sind in der Regel rechteckig, orangefarben und mit schwarzen Ziffern versehen. Die Tafeln bzw. die zu verwendenden Folien müssen eine rückstrahlende Oberfläche haben, damit sie auch bei Dämmerung und Dunkelheit zu erkennen sind. Die Größe ist mit 40 x 30 cm ebenfalls vorgeschrieben. Darüber hinaus werden auch weitere Warntafeln nach DIN-Norm bei Gefahrguttransporten verwendet, die z. B. auf etwaige Umweltschäden oder Entflammbarkeit hinweisen.
Wie beschrieben, sind auch Großzettel am Container, Tank oder LKW zur Gefahrgutkennzeichnung möglich. Diese müssen an den Außenseiten der Behälter angebracht werden, sodass alle Informationen einsehbar sind. Hat ein Stoff mehrere gefährliche Eigenschaften, können mehrere dieser Zettel angebracht sein.
Was wird mit der Gefahrgutkennzeichnung verdeutlicht?
Durch die ADR-Richtlinien sowie die UN-Nummern für Gefahrgut ist die Kennzeichnung international relativ einheitlich. Die Symbolik stellt in der Regel überall die gleichen Informationen zur Verfügung und hat immer das Ziel, andere über die jeweiligen Güter zu informieren.
Dies dient zum einen dazu, dass alle Verkehrsteilnehmer einen Gefahrguttransport erkennen und sich entsprechend verhalten können. Zum anderen wissen Rettungskräfte, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, wenn es zu einem Unfall kommt. Dabei spielt es dann keine Rolle, wo der Transport herkommt oder in welchem Land er sich befindet.
Üblicherweise wird Gefahrgut in neun unterschiedliche Klassen unterteilt. Diese müssen dann entsprechend auch bei der Gefahrgutkennzeichnung sichtbar gemacht werden. Wird mehr als die gesetzlich festgelegte Freimenge befördert, ist die jeweilige Klasse kenntlich zu machen. Dies gilt wie gesagt für alle Arten der Beförderung, ob im LKW, im Container, als Paket oder als Tank in einer Schiffsladung. Müssen Güter während eines Transports umverpackt werden, ist die Kennzeichnung an der Umverpackung anzubringen. Das Gefahrgut muss auch in diesem Fall erkennbar sein und bleiben.
Um eine eindeutige Gefahrgutkennzeichnung vornehmen zu können, sind folgende Klassen zu beachten:
- X – Berührung mit Wasser unbedingt vermeiden
- Klasse 2 – gasförmige Stoffe
- Klasse 3 – entzündliche flüssige Stoffe
- Klasse 4 – entzündliche feste Stoffe
- Klasse 5 – oxidierende Stoffe oder organische Peroxide
- Klasse 6 – giftige Stoffe
- Klasse 7 – radioaktive Stoffe
- Klasse 8 – ätzende Stoffe
- Klasse 9 – verschiedene gefährliche Stoffe
FAQ: Gefahrgutkennzeichnung
Ja, gemäß den Vorschriften des ADR müssen alle Güter bei einem Gefahrguttransport auf bestimmte Art gekennzeichnet werden.
Die Gefahrgutkennzeichnung muss entweder direkt am LKW, am Container oder an den Verpackungen der Güter sichtbar vorhanden sein.
Nach einem Unfall ist es beispielsweise wichtig zu wissen, mit welchen Stoffen es die Rettungskräfte zu tun haben. Die Gefahrgutklassen bestimmen das Vorgehen.