Wenn ein Transporter oder eine LKW, beladen mit Gefahrgut, einen Unfall baut, ist dies nicht nur für die Unfallbeteiligten gefährlich, sondern oft auch für die Umwelt. Dabei können die Konsequenzen oft nur absehbar aber weitreichend sein. Denn wenn chemische Stoffe unkontrolliert austreten, wissen meist nur Fachkräfte, was die beste Vorgehensweise ist. Daher ist bei einem Gefahrgutunfall besondere Vorsicht angemessen. Im Folgenden wird kurz zusammengefasst, welche Vorschriften es gibt und wie Gefahrgutunfälle möglichst glimpflich überstanden werden können.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Gefahrgutunfall?
Bei einem Unfall mit einem Gefahrguttransporter sind oft große Mengen giftiger, ätzender oder in anderer Weise gefährlicher Materialien beteiligt, die im Anhänger des Transporters gelagert sind. Um die Natur und den Gefährlichkeitsgrad dieser Güter einschätzen zu können, gibt es Symbole, die gut sichtbar angebracht sein müssen am Gefahrguttransporter. Ein Unfall kann so schnell eingeordnet werden, sodass Fachkräfte vor Ort die notwendigen Maßnahmen ergreifen können. Auf Einsätze dieser Art werden sie in speziellen Übungen vorbereitet.
Welche Gefahrgüter gibt es?
Es wird unterschieden zwischen Gütern, die beim Transport:
- eine Gefahr darstellen für die Gesundheit und das Leben von Mensch und Tier
- die Natur schädigen können
- eine Gefahr für wichtige Gemeingüter wie Grundwasser darstellen oder die öffentliche Ordnung bedrohen können
Die folgende Tabelle fasst knapp zusammen, welche Gefahrgüter transportiert werden können. Orangefarbene Hinweisschilder an der Ladung müssen darüber aufklären, was sich in den Transportern befindet.
Gefahrgut-Klassen | Entsprechungen |
---|---|
1 | Sprengstoffe oder Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten |
2.1, 2.2, 2.3 | Entzündbare, nicht entzündbare oder giftige Gase |
3 | Entzündbare, flüssige Stoffe |
4.1, 4.2, 4.3 | Entzündbare und selbstentzündende Stoffe |
5.1, 5.2 | Entzündende Stoffe und organische Peroxide |
6.1, 6.2 | Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe |
7 | Radioaktive Stoffe |
8 | Ätzende Stoffe |
9 | Sonstige Gefahrgüter |
Verhaltensweise bei einem Unfall mit Gefahrgut
Ist bei einem Unfall Gefahrgut ausgetreten, sollten Sie diesem auf jeden Fall fern bleiben. Sollte ein Unfallopfer im verunglückten Gefahrguttransporter eingeklemmt sein oder mit dem Gefahrgut in Kontakt gekommen sein, geht hier die eigne Sicherheit vor Unfallhilfe.
Die Bergung und Versorgung von Unfallopfern sollten immer geschultes Fachpersonal übernehmen. Dem Zeugen und Beteiligten fällt es zu, die Unfallstelle zu sichern und auf Abstand zu gehen. Einsätze wie diese müssen Polizei und Feuerwehr ohne viel Störung bei höchster Konzentration durchführen.FAQ: Gefahrgutunfall
Hierbei handelt es sich um einen Unfall bei dem ein Unfallbeteiligter einen Gefahrguttransporter geführt hat. Gefahrgüter sind aufgrund ihrer Eigenschaften sehr gefährlich, wenn sie transportiert werden. Welche Gefahrgüter es gibt, lesen Sie hier.
Bei einem solchen Unfall ist besondere Vorsicht geboten. Beteiligte und Zeugen müssen hier sehr auf ihren Eigenschutz achten und mindestens 60 m Abstand zum Unfallort halten.
Ein Kontakt zum Gefahrgut ist zu vermeiden. Die Rettung von Verletzten müssen in diesem Fall Fachkräfte übernehmen. Hierfür ist es besonders wichtig, dass Sie der Notrufzentrale die Nummer des orangefarbenen Gefahrgut-Warnzeichens mitteilen.