Bußgeldtabelle: Bußgelder für Verstöße gegen den Umweltschutz im Straßenverkehr
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Lärm- / Abgasbelastung ohne triftigen Grund | 80 EUR | - |
Innerhalb geschlossener Ortschaften ohne triftigen Grund hin- und herfahren | 100 EUR | - |
Straße beschmutzt, ohne die Verschmutzung zu beseitigen bzw. kenntlich zu machen, obwohl eine Gefährdung bestand | 10 EUR | - |
andere Verkehrsteilnehmer durch mangelnde Umsicht beschmutzt | 10 EUR | - |
verlorene Gegenstände nicht beseitigt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 60 EUR | 1 |
ohne gültige Umweltplakette in einer Umweltzone gefahren | 100 EUR | - |
Dieser Bußgelder gelten seit dem 09.11.2021. Eine Übersicht zu den Bußgeldern, die bei Verstößen bis zum 08.11.2021 galten, finden Sie hier. |
Umweltzonen gibt es in Deutschland schon seit einigen Jahren. Sie sollen Fahrzeuge, die einen hohen Schadstoffausstoß haben, aus den Stadtzentren fernhalten und so der zunehmenden Lärm- und Luftverschmutzung entgegenwirken. Je nach Schadstoffgruppe erhalten Kfz eine grüne, gelbe, rote oder gar keine Umweltplakette.
Umweltzonen dürfen nur befahren werden, wenn das Kfz über die geforderte Umweltplakette verfügt. Allerdings sind die Regelungen für Umweltzonen seit dem Dieselskandal immer strenger geworden. Inzwischen gibt es keine Zone mehr, in der die rote Umweltplakette willkommen ist. Die gelbe Umweltplakette darf sich nur noch in einer Umweltzone in Neu-Ulm blicken lassen.
Bekommt mein Kfz die gelbe Umweltplakette oder kommt die grüne in Frage? Darf ich mit roter oder gelber Plakette noch in eine Umweltzone fahren? Falls nicht, welche Bußgelder kommen auf mich zu? Dies und mehr klären wir in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Alles Wichtige zur Umweltzone im Video
Hat die gelbe Umweltplakette ausgedient?
Gerade hatten sich Autofahrer an die Umweltzonen mit den farbigen Markierungen gewöhnt, da änderte sich schon wieder alles. Wo früher noch zwischen roter, gelber und grüner Plakette unterschieden wurde, dürfen heute in bestimmten Bereichen der Umweltzonen nur noch vermeintlich „saubere“ Kfz fahren.
Die streckenbezogenen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge führten zu der Frage, ob eine neue (z. B. blaue) Umweltplakette eingeführt werden sollte, um Autos der Euronorm 5 und 6 kenntlich zu machen. Vor dem Hintergrund dieser Debatte gerät die gelbe Umweltplakette immer mehr in Vergessenheit.
Ganz ausgedient hat sie aber noch nicht. Noch gibt es eine Umweltzone, welche die gelbe Plakette zulässt. Neu-Ulm hat von bundesweit derzeit 58 Umweltzonen die einzige, in der Dieselfahrzeuge mit einer Umweltplakette in Gelb noch einfahren dürfen (Stand: 2021).
Wann bekommt mein Kfz die gelbe Plakette?
Ob Sie eine gelbe Umweltplakette erhalten, hängt vom Schadstoffausstoß Ihres Fahrzeugs ab. Derzeit gibt es verschiedene Schadstoffklassen (Euronorm 1-6) aber nur drei verschiedene Umweltplaketten in Grün, Gelb und Rot.
Die Feinstaubplakette in Gelb gibt es für Dieselfahrzeuge der Euronorm 3 oder der Euronorm 2 mit Partikelfilter. Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 oder besser bekommen die grüne Umweltplakette. Kfz mit höherer Emission können höchstens die rote Plakette ergattern oder erhalten gar keine mehr.
Für Dieselfahrzeuge gilt:
- Euro 3 mit Partikelfilter, Euro 4, Euro 5, Euro 6: Grüne Umweltplakette
- Euro 2 mit Partikelfilter, Euro 3: Gelbe Umweltplakette
- Euro 1 mit Partikelfilter, Euro 2: Rote Umweltplakette
- Euro 1: Keine Umweltplakette
Benziner mit geregeltem Katalysator (G-KAT) erhalten in der Regel die grüne Umweltplakette.
Die Schadstoffklasse Ihres Pkw findet sich in den Fahrzeugpapieren, genauer gesagt in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in der Zeile 14. In den meisten Fällen enthält die Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1 eine vierstellige Schlüsselnummer. Die letzten beiden Ziffern geben Aufschluss über die Schadstoffklasse.
Welchen Schadstoffklassen die Schlüsselnummern zugeordnet werden, können Sie folgender Tabelle entnehmen:
Schadstoffklasse / Euronorm | Schlüsselnummer |
---|---|
Klasse 6 | 36NO bis 36YO |
Klasse 5 | 35AO bis 35MO |
Klasse 4 | 32, 33, 38, 39, 43, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70 |
Klasse 3 | 30, 31, 36, 37, 42, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61 |
Klasse 2 | 25, 26, 27, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 49, 71 |
Klasse 1 | 01, 02, 03, 04, 09, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 77 |
sonstige | 00, 05,06,07,08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88 |
Gelbe Umweltplakette auf Grün umrüsten
Aus Gelb mach Grün – geht das überhaupt? Nachrüstung ist ein viel diskutiertes Thema. Zwar gibt es zahlreiche Möglichkeiten, durch Eingriffe den Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs zu verringern, diese sind allerdings sehr kostspielig. Für besonders alte Karossen, die vielleicht nicht einmal die gelbe Umweltplakette sondern nur noch die rote bekommen haben, lohnt sich die Umrüstung meist nicht.
Ein Kfz, das sich derzeit noch mit einer Plakette in Gelb schmückt, hat durchaus Chancen auf die grüne Umweltplakette. TÜV, Dekra und ähnliche Stellen können Ihr Kfz unter die Lupe nehmen und beurteilen, ob sich die Nachrüstung lohnt. Folgende Möglichkeiten stehen Autobesitzern zur Verfügung:
- Diesel- bzw. Rußpartikelfilter
- Oxidationskatalysatoren (OXI-KAT)
- Austauschkatalysatoren oder Aufrüstkatalysatoren (Upgrade-KAT)
- Kaltlaufregelsysteme
Gelbe Plakette in der Umweltzone: Es droht ein Bußgeld
Um der zunehmenden Lärm- und Umweltbelastung entgegenzuwirken, kann für ein bestimmtes Fehlverhalten im Straßenverkehr ein Bußgeld erhoben werden. Unnötiges Hin- und Herfahren („Cruisen“) kostet beispielsweise 80 bis 100 Euro.
Wer nur über die gelbe Umweltplakette verfügt und in eine reguläre Umweltzone einfährt, in der die gelbe Plakette nicht ausdrücklich erlaubt ist, zahlt 100 Euro. Das war nicht immer so. Bis Mai 2014 kostete es noch 40 Euro und einen Punkt, wenn Autofahrer in eine Umweltzone fuhren, ohne über eine entsprechende (z. B. gelbe) Umweltplakette zu verfügen.
Mehr als ein Bußgeld handelt sich Autofahrer ein, die sich eine grüne Plakette erschlichen haben, obwohl ihr Kfz eigentlich nur eine gelbe Umweltplakette verdient. Eine Strafe wegen Urkundenfälschung kann hier drohen, da die Umweltplakette immer mit dem Autokennzeichen des Kfz versehen ist, für welches es erworben wurde.
Im Übrigen riskieren auch parkende Kfz mit gelber Umweltplakette in einer grünen Umweltzone ein Bußgeld. Anfangs war dies umstritten, weil sich die geparkten Kfz schließlich nicht fortbewegten und so keine Abgase ausstießen. Inzwischen ist nach der Rechtsprechung anzunehmen, dass ein geparktes Auto ohne oder mit unzulässiger Umweltplakette bewegt wurde, um in der Umweltzone überhaupt parken zu können. Deshalb kann auch das Parken ohne gültige Plakette in der Umweltzone mit Bußgeldern geahndet werden.
Ausnahmeverordnung für die Umweltzonen
Es gibt eine Reihe von bundesweit geltenden Ausnahmen, die es bestimmten Fahrzeugen erlauben, auch ohne geforderte grüne oder gelbe Umweltplakette in eine Umweltzone zu fahren. Dazu gehören:
- Zug- oder Arbeitsmaschinen (z. B. der Land- und Forstwirtschaft)
- zwei- und dreirädrige Kfz
- Einsatzfahrzeuge oder Kfz mit Sonderrechten (z. B. Bundeswehr, Krankenwagen etc.)
- mobile Maschinen und Geräte
- Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen
In Neu-Ulm dürfen Sie z. B. auch ohne grüne oder gelbe Umweltplakette in die Umweltzone, wenn
- … Sie Anwohner oder Gewerbebetreiber mit Firmensitz in der Zone sind.
- … Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen oder Dienstleistungen unternommen werden müssen (z. B. Pflegedienst, Lebensmittellieferung).
- … die Fahrt der Wahrnehmung unaufschiebbarer Einzelinteressen (z. B. Arztbesuch) dient, bei denen die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln unmöglich ist.
Im Video: Infos zur Umweltplakette
FAQ – Gelbe Umweltplakette
In der Regel ist das Befahren der Umweltzone nur mit grüner Umweltplakette möglich. Nur in Neu-Ulm dürfen Sie derzeit noch einer gelben Plakette fahren.
Die gelbe Umweltplakette erhalten Dieselfahrzeuge, die der Euro-3-Norm entsprechen oder zur Euro-2-Norm zählen, aber einen Partikelfilter haben. Welcher Schadstoffklasse Ihr Fahrzeug zugeordnet werden kann, erkennen Sie anhand der Emissionsschlüsselnummer.
Ja, ältere Euro-3-Dieselfahrzeuge können mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden und so die grüne Plakette erhalten. Mehr dazu erfahren Sie hier.