Wie hoch sind Geldbußen für Verkehrsordnungswidrigkeiten? Der Bußgeldrechner zeigt Ihnen die aktuellen Bußgelder 2024 an:
Wann drohen Geldbußen?
In Deutschland gibt es unzählige Wege, gegen das Gesetz zu verstoßen. Die Sanktionen, die Sie zu erwarten haben, sind dabei nicht immer die gleichen und können je nach Schwere des Verstoßes variieren.
Stellen Sie sich zum Beispiel folgendes Szenario vor: Sie sind nach Feierabend mit Ihrem Auto unterwegs und machen einen kurzen Abstecher in Ihrer Lieblingskneipe. Hier trinken Sie zu viel und werden bei einer Alkoholkontrolle wenig später ertappt. Ergebnis: 0,6 Promille. Der Tatbestand: Alkohol am Steuer. Doch handelt es sich dabei um eine Straftat oder doch um eine Ordnungswidrigkeit?
Aufschluss gibt der Bußgeldbescheid, der Sie wenig später zuhause erreicht und in dem Ihnen eine Geldbuße von 500 Euro auferlegt wird. Doch was bedeutet der Begriff Geldbuße? Ist eine Geldstrafe dasselbe oder sind beide Begriffe zu trennen? Alles Wichtige zur Geldbuße, eine Definition sowie Infos zur Verjährung einer Geldbuße und weitere wichtige Aspekte erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Geldbuße?
Die Frage nach der Bedeutung des Wortes „Geldbuße“ lässt sich durch einen Blick ins Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) klären. Hier wird direkt in Paragraph 1 der Begriff „Ordnungswidrigkeit“ wie folgt definiert:
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.
Hier fällt also der Begriff „Geldbuße“. So wird deutlich, dass es sich bei der Geldbuße um eine Sanktion handelt, die für eine Ordnungswidrigkeit verhängt werden kann. Im dritten Abschnitt des OWiG wird diese Geldbuße genauer definiert und auch ein Rahmen für ihre Höhe abgesteckt.
So heißt es konkret zur Geldbuße in Paragraph 17 OWiG, dass diese zwischen fünf und eintausend Euro betragen darf. Beträge, die außerhalb dieses Rahmens vom Staat erhoben werden, haben demnach andere Bezeichnungen.
Außerdem steht dort, dass die Geldbuße dem Zweck dienen soll, den wirtschaftlichen Vorteil zu überwiegen, den ein Täter aus einer Ordnungswidrigkeit ziehen kann.
Im Klartext bedeutet dies also für Geldbußen im Straßenverkehr, dass diese so hoch bemessen werden sollen, dass sich ein Verstoß gegen das Gesetz im Straßenverkehr nicht lohnt. Ein Beispiel ist wieder die Alkohol am Steuer:
Ein Bußgeld von 500 €, wie es in diesem Fall für einen Erstverstoß verlangt wird, übersteigt die Kosten einer Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr (meist zwischen 1,50 € und 3 €) um ein Vielfaches und sollte somit auch eine geringfügige Zeitersparnis überwiegen können. Somit ist der Abschreckungsfaktor – zumindest in der Theorie – sehr hoch.
Unterschied zwischen Geldstrafe und Geldbuße
Zu häufig werden die Begriffe „Geldstrafe“ und „Geldbuße“ synonym verwendet, dabei handelt es sich um zwei sehr unterschiedliche Formen der Sanktion im Recht, die unterschiedlich weitreichende Konsequenzen haben. Eine Geldbuße bzw. ein Bußgeld ist die Konsequenz einer Ordnungswidrigkeit.
Eine Geldstrafe ist keine Geldbuße. Sie ist vielmehr eine Strafe in Geldeswert, die im Strafrecht für das Begehen einer Straftat verhängt wird. Von einer Geldbuße ist sie also schon allein deshalb zu trennen, weil sie das Strafrecht betrifft, während eine Geldbuße ein zivilrechtliches Ordnungsmittel ist. Während also eine Geldbuße nach einem Katalog wie im Verkehrsrecht ohne Verfahren anfallen kann, ist eine Geldstrafe immer durch ein Gerichtsurteil oder einen Strafbefehl zu verhängen.
Bußen gemäß Geldbußenkatalog
Im Gegensatz zur Geldstrafe, die von Urteil zu Urteil unterschiedlich ausfallen kann, sind also Geldbußen für gewöhnlich gesetzlich festgelegt und im Bußgeldkatalog festgehalten. Ein solcher existiert auch für das Verkehrsrecht in Form der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung.
Im Bußgeldkatalog werden Ordnungswidrigkeiten aufgelistet und ihnen eine Geldbuße zugeordnet, die sich innerhalb des im OWiG angegebenen Rahmen bewegt. Dabei können auch verschärfende Bedingungen angegeben sein, unter denen eine Geldbuße für die gleiche Tat höher ausfallen kann.
Gegen eine Geldbuße gemäß OWiG vorgehen
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, erhalten Sie in der Regel innerhalb einiger Wochen einen Bußgeldbescheid. In diesem sind Tatzeit, Tatort, Verstoß sowie die geforderte Geldbuße angegeben, die Ihnen abverlangt wird.
Sollten Sie das Gefühl haben, dass diese Geldbuße unangemessen ist, weil Sie keine Ordnungswidrigkeit begangen haben, der Bescheid falsch adressiert ist oder anderweitige Fehler vorliegen, dann haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Wenn Sie nach einer Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße zahlen sollen, haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit, auf den Bescheid mit einem Einspruch zu antworten. Sie können den Einspruch sowohl per Fax als auch per Post versenden.
Im folgenden Verfahren wird Ihr Einspruch zuerst von der zuständigen Verwaltungsbehörde geprüft. Weist diese den Einspruch zurück, wird er an ein Amtsgericht weitergeleitet. Sie erhalten dann als Betroffener die Möglichkeit, vor Gericht angehört zu werden, wobei dieser Termin für Sie verpflichtend ist. Entscheidet das Amtsgericht daraufhin zu Ihren Gunsten, müssen Sie die Geldbuße nicht zahlen.
Obwohl es nicht notwendig ist, beim Einspruch wegen einer Geldbuße einen Anwalt einzuschalten, so kann dies doch von Vorteil sein. Spezialisierte Anwälte kennen die Schwachstellen der behördlichen Prozesse und können Akteneinsicht für Sie erwirken. So können sie Ihnen im Verfahren einen erheblichen Vorteil verschaffen.
Verjährung einer Geldbuße
Eine Geldbuße kann auch verjähren, wobei die Länge der Verjährungsfrist von der Höhe der Geldbuße abhängt. Ist ein Bußgeldbescheid ergangen, beträgt bei Bußen unter 1.000 Euro die Verjährungsfrist in der Regel drei Jahre, bei über 1.000 Euro sind es bereits fünf Jahre, in denen eine Geldbuße gegen Sie rückwirkend ausgestellt werden kann, ohne zu verjähren.
FAQ: Geldbuße
Bei einer Geldbuße handelt es sich um eine Sanktion, die aufgrund einer begangenen Ordnungswidrigkeit verhängt werden kann. Sie wird auch als „Bußgeld“ bezeichnet.
Eine Geldbuße droht normalerweise bei Ordnungswidrigkeiten, eine Geldstrafe wiederum bei Straftaten. Letztere kann außerdem nur durch einen Strafbefehl oder ein Urteil verhängt werden.
Ja, diese Option gibt es. In der Regel gilt eine Geldbuße nach drei Monaten als verjährt. Die Verjährungsfrist kann allerdings unter Umständen unterbrochen werden, sodass sie letztendlich insgesamt sechs Monate andauert. Ist die Geldbuße bereits rechtskräftig, so tritt die Vollstreckungsverjährung in er Regel erst nach frühestens drei Jahren ein. Weitere Infos dazu finden Sie hier.