Ein gebrochenes Bein, ein verstauchtes Handgelenk, Prellungen, Schnittwunden oder ähnliche körperliche Beschwerden verursachen zumeist nicht nur Schmerzen sondern schränken die Betroffenen nicht selten auch massiv in ihrem Alltag ein. Alleine duschen, kochen oder sich von A nach B zu bewegen, kann – je nach Verletzung – schon mal zum echten Problem werden. Wurde die Verletzung dann auch noch durch eine andere Person verursacht, beispielsweise aufgrund eines Unfalls im Straßenverkehr oder infolge einer (vorsätzlichen oder fahrlässigen) Körperverletzung, ist der Ärger meist noch größer.
Oftmals stellt sich dann für die Betroffenen auch noch die Frage nach einem Anspruch auf Schmerzensgeld. Ob ein solcher geltend gemacht werden kann und in welcher Höhe, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Doch welchem Zweck dient der Anspruch auf Schmerzensgeld überhaupt? In diesem Kontext fällt häufig der Begriff der Genugtuungsfunktion vom Schmerzensgeld. Was hiermit gemeint ist und welche weitere Funktion das Schmerzensgeld hat, können Sie in dem folgenden Ratgeber nachlesen.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet „Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes“?
Was unter der Genugtuungsfunktion vom Schmerzensgeld zu verstehen ist, verrät der Begriff als solcher bereits: Der Schmerzleidende soll eine Genugtuung für das ihm Angetane erfahren. Die Gerichte (und auch die Betroffenen selbst oder ihre Anwälte, sollte es zu einer außergerichtlichen Schadensregulierung kommen) wägen auf dieser Ebene ab, welche Anspruchshöhe in Anbetracht der zugrunde liegenden Situation als angemessen zu erachten ist.
Immerhin kann ein Schmerzensgeld sowohl für vorsätzliche als auch für fahrlässige Verletzungen verlangt werden. Dahingehend differenziert das Gesetz zunächst nicht.
Genugtuungsfunktion: Dient Schmerzensgeld einem weiteren Zweck?
Die Genugtuungsfunktion vom Schmerzensgeld ist nicht der einzige Sinn und Zweck dieses Schadensersatzanspruchs. Neben ihr verfolgt der Anspruch außerdem die sogenannte Ausgleichsfunktion. Auf dieser Ebene wird danach gefragt, welcher finanzielle Ausgleich für den erfahren Schmerz als angemessen zu erachten ist. Wie schmerzhaft war die Verletzung? Wie lange litt der Betroffene unter ihr und wie gravierend waren die mit ihr einhergehenden Einschränkungen und Belastungen? Auch jene Aspekte werden bei der Frage nach der Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs in die Abwägungen einbezogen.
Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion sind beim Schmerzensgeld also zwei wesentliche Aspekte. Sinn und Zweck ist es, einen Schmerzensgeldanspruch zu gewähren, welcher der Situation vollumfänglich gerecht wird. Um dies zu erreichen, müssen beide Punkte hinterfragt werden.
Würden sich die Gerichte nur auf die Genugtuungsfunktion vom Schmerzensgeld beschränken, wäre dabei noch nicht berücksichtigt, welche Schmerzen und Einschränkungen der Verletzte erfahren musste. Nur die Ausgleichsfunktion zu betrachten, würde aber dem Aspekt von Vorsatz und Fahrlässigkeit auf Seite des Schädigers nicht in die Erwägungen einbeziehen.
Liebe Leute habt Ihr schon mal von so einen Fall gehört ??
Mich hat meine Betreuerin, in eine widerliche Einrichtung festgesetzt, Essen miserable, Waschen alles kaputt gewaschen, und übers Putzen sag ich schon gar nichts mehr.
Ich habe absolut NICHTS verbrochen . Bin weder Drogensüchtig, noch Alkohol abhängig, noch ein Schwerverbrecher, bin nicht Dement, noch Bettlägerig….habe auch keine annähernd schwere Krankheit.
Diese Betreuerin wollte meinen reichen Freund zu NICHTE machen, und hat keine irgendwelche Gegenrede geduldet, egal über was wir geredet haben.
Jetzt stize ich schon 3 Jahre in dieser Einrichtung, wo alles unter einer Sau ist.
Genau solange setze ich alles daran von hier weg zukommen.
e.rädel
Welche Ansprüche habe ich auf Entschädigung für entgangene Möglichkeiten
z.B. gebuchte Rad-Schiffsreise als Erholung, die nicht stattfinden konnte wegen eines Unfalls (Auto hat mich Anfang April 2019 schuldhaft vom Fahrrad geholt LWS, Schürfwunden), meine Stornokosten wurden anerkannt jedoch nicht die meiner Frau / geplante Reise nach Bornholm um dort an einer Volkslaufveranstaltung über 5 Tage teilzunehmen – mangels Training und Schmerzen war eine Teilnahme illusorisch / vergleichbar Volkslauf im November 2019 in Hitzacker – mangels Training und Schmerzen war eine Teilnahme illusorisch – werden solche Auswirkungen beim Schmerzensgeld berücksichtigt?
Hallo r.,
diese Fragen kann und darf Ihnen nur ein Anwalt beantworten.
Ihr Bussgeld-Info Team