Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Deutschland durch zulässige Höchstgeschwindigkeiten festgelegt. Die Geschwindigkeit ist auf diese begrenzt. Verstöße gegen diese Vorgaben haben Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog zur Folge.
Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße außerorts
Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße innerorts
Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung
Der Gesetzgeber schreibt in der StVO zum einen allgemeine Höchstgeschwindigkeiten vor, die je nach Fahrzeug und Lage der Strecke variieren können. Zum anderen können durch Verkehrszeichen ortspezifische Vorgaben gemacht werden.
Die allgemeinen Verkehrsregeln bestimmen die zulässige Höchstgeschwindigkeit, sofern keine Verkehrszeichen etwas anderes besagt. Die Vorschriften der StVO finden Sie hier.
Geschwindigkeitsüberschreitungen können mit Bußgeldern zwischen 20 und 800 Euro sowie mit Punkten und Fahrverboten geahndet werden. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog in diesem Fall vorsieht, können Sie mit diesem Bußgeldrechner ermitteln.
Video: Tempolimits in Deutschland
Spezielles zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung
Was ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
Im Straßenverkehr gelten bestimmte Geschwindigkeiten, an die sich Verkehrsteilnehmer halten sollten, wenn Sie kein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren wollen. Neben den allgemeinen Vorschriften regeln auch Verkehrsschilder wie schnell gefahren werden darf. Üblicherweise werden diese Vorschriften auch als Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. Tempolimit bezeichnet, da sie die Höchstgeschwindigkeit begrenzen.
Die Straßenverkehrsordnung definiert die Geschwindigkeitsbegrenzung im Allgemeinen, die entsprechenden Verkehrsschilder bestimmen, wo Begrenzungen entgegen der allgemeinen Vorgaben gültig sind.
Im Zusammenhang mit diesen Tempolimits tauchen bei Verkehrsteilnehmern immer wieder bestimmte Unsicherheiten auf. Fragen wie „Wann wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben?“ oder „Wann endet eine Geschwindigkeitsbegrenzung?“ sind daher nicht selten. In der Regel wird das Thema „Geschwindigkeit“ in der Fahrschule ausführlich behandelt, dennoch sollten sich Fahrer öfters mit den geltenden Verkehrsregeln befassen.
Die gesetzlichen Grundlagen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung
Rechtlich wird in Deutschland die Geschwindigkeitsbegrenzung für verschiedene Straßen und Bereiche, wie bereits beschrieben, in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert. Allerdings wird der Begriff nicht verwendet, sondern stattdessen in Form der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten festgehalten.
In § 3 Abs. 3 StVO ist diesbezüglich Folgendes zu finden:
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
b) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
100 km/h.
Neben dem Ort, an dem Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, spielt auch die Art des Fahrzeugs, mit dem gefahren wird, eine Rolle, wenn es um Tempolimits geht. So fällt beispielsweise die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für einen Bus anders aus als für einen PKW.
Zusammengefasst gelten also folgende Vorschriften in Bezug auf die allgemeinen Geschwindigkeiten in Deutschland:
- Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts: 50 km/h
- Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts (Landstraße): 100 km/h (bzw. 80 km/h oder 60 km/h)
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn: keine, Richtgeschwindigkeit 130 km/h empfohlen
Bestimmen keine Verkehrszeichen eine Geschwindigkeitsbegrenzung gelten diese Vorgaben der StVO. Eine Besonderheit gibt es in Deutschland diesbezüglich jedoch, denn eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen ist nicht bestimmt.
Verkehrsteilnehmer sind angehalten, sich an der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h zu orientieren, auch wenn es sich um einen Abschnitt oder eine Strecke der Autobahn handelt, die ohne Geschwindigkeitsbegrenzung befahren werden kann.
Dennoch kann eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn durch ein Schild vorgegeben sein. In diesem Fall dürfen Fahrer nicht schneller als die festgelegte Geschwindigkeit fahren.
Die Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung
Wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung für eine Strecke oder einen bestimmten Bereich festgelegt, geschieht das in der Regel über Verkehrszeichen. Hier sollten allen Fahrern die weißen Kreise mit roten Rand und einer schwarzen Zahl in der Mitte bekannt sein. Diese Zeichen bestimmen ein sogenanntes Streckenverbot. Das heißt, auf diesen Strecken darf nicht schneller als die angegebene Geschwindigkeit gefahren werden. Ist die Strecke zu ende, bzw. wird das Zeichen durch andere oder eine Verkehrsführung aufgehoben, ist es nicht mehr gültig.
Wie lange gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung?
Wie zuvor beschrieben, muss eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung stattfinden, damit eine solche nicht mehr gültig ist. Bei einem Streckenverbot kann das auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. So können Schilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung durch Zusatzeichen eingeschränkt bzw. erweitert werden.
Wird die Länge der Verbotsstrecke so zusätzlich angezeigt, endet diese automatisch mit dem Ende der angezeigten Strecke (z. B. 800 m). Ist das Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung gemeinsam mit einem Gefahrenzeichen (z. B. Kurve, Steinschlag oder Gefälle) aufgestellt, endet die Beschränkung, wenn die Gefahr auf der Strecke eindeutig nicht mehr besteht.
Des Weiteren beenden die Aufhebungszeichen 278 bis 282 eine Geschwindigkeitsbegrenzung ebenso wie Ortstafeln. Fahrer sollten jedoch beachten, dass ein Streckenverbot nicht automatisch endet, wenn Kreuzungen überquert werden. So kann eine Geschwindigkeitsbegrenzung über eine Kreuzung hinaus gelten, wenn dies durch Verkehrszeichen so bestimmt ist. Biegen Verkehrsteilenehmer von der Strecke ab und befahren dann eine Einmündung oder Nebenstraße, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben, sofern es sich nicht um eine Verbotszone handelt.
Gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch fürs Fahrrad?
Müssen sich Verkehrsteilnehmer auf dem Fahrrad an die Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß StVO halten? Von den allgemeinen Bestimmungen nach § 3 StVO sind Radfahrer ausgenommen. Diese Regelungen gelten allgemein nur für Kraftfahrer. Das heißt, innerorts besteht kein Tempolimit und Radler dürfen so schnell fahren wie sie möchten bzw. es schaffen.
Die Verkehrsteilnehmer sind jedoch verpflichtet, darauf zu achten, dass sie ihr Fahrzeug sicher beherrschen und dem Verkehr sowie der Witterung angepasst fahren.
Bestehen jedoch Strecken- oder Zonenverbote, die durch Verkehrszeichen eine Geschwindigkeitsbegrenzung bestimmt, müssen sich auch Radfahrer an diese Vorgaben halten. So dürfen auch Radler in einer Tempo-30-Zone nicht schneller als 30 km/h fahren. Gleiches gilt für verkehrsberuhigte Bereiche, in denen Schritttempo vorgeschrieben ist.
Sanktionen, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wird
Verkehrsteilnehmern ist in der Regel bewusst, dass sie bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln zur Verantwortung gezogen werden. Das trifft selbstverständlich auch bei der Missachtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu. Verkehrssünder müssen hier mit einem Bußgeldbescheid rechnen, der neben dem Bußgeld auch die Gebühren für das Bußgeldverfahren beinhaltet.