Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts in Deutschland

Bußgeldkatalog für das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung innerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 EUReher nicht
11 bis 15 km/h50 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h70 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h115 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h180 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h260 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h400 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h560 EUR22 MonateHier prüfen **
61 bis 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h800 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts

FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts

Wie schnell darf ich innerorts fahren?

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt in aller Regel ein Tempolimit von 50 km/h. Zudem werden an Gefahrenstellen Tempo-30-Zonen errichtet.

Welche Sanktionen drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Mit welchen Konsequenzen Temposünder innerorts rechnen müssen, können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen. Die Bußgelder liegen zwischen 30 und 800 Euro.

Ab wann gibt es innerorts ein Fahrverbot?

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h oder mehr droht innerorts ein Fahrverbot von einem Monat.

Video: Tempolimits in Deutschland

Welche Tempolimits in Deutschland wo gelten, erfahren Sie im Video.
Welche Tempolimits in Deutschland wo gelten, erfahren Sie im Video.

Geschwindigkeitsbegrenzung: Innerorts nicht schneller als 50 km/h

Die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften endet mit diesem Schild.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften endet mit diesem Schild.

Der Gesetzgeber hat in der Straßenverkehrsordnung (StVO) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Straßen innerorts und außerorts vorgegeben. Während Sie auf der Landstraße noch bis zu 100 km/h fahren dürfen, müssen Sie am Ortseingang die Geschwindigkeit auf 50 km/h reduzieren.

Das ist aber nicht die einzig mögliche Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts. Durch ein entsprechendes Schild kann das Tempolimit jederzeit geändert werden. Dafür ist nicht unbedingt das runde Temposchild mit rotem Rand (Verkehrszeichen Nummer 271) notwendig.

Andere Schilder können Anhaltspunkte für die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts sein. Die meisten Wohngebiete sind 30er-Zonen, weshalb dort nicht 50, sondern nur 30 km/h gefahren werden darf. Genaueres zur Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften sowie Bußgelder bei Missachtung, erfahren Sie hier.

Einige große Städte werden von Kraftstraßen durchlaufen, die sich durch Fahrbahnmarkierungen, Leitlinien oder bauliche Abtrennungen auszeichnen. Hier kann die Geschwindigkeitsbegrenzung – obwohl innerorts – gelockert werden.

Ansonsten bedeutet die gelbe Ortstafel immer, dass Sie die Geschwindigkeit auf maximal 50 km/h reduzieren müssen. Erst die rot durchgestrichene Ortstafel markiert das Ende des Tempolimits. Allerdings sind auch innerhalb geschlossener Ortschaften höchste Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten.

Geschwindigkeitsbegrenzung: Innerorts kann in Deutschland auch Schrittgeschwindigkeit gelten (z. B. Spielstraße).
Geschwindigkeitsbegrenzung: Innerorts kann in Deutschland auch Schrittgeschwindigkeit gelten (z. B. Spielstraße).

Die Geschwindigkeitsbegrenzung kann innerorts streckenweise weiter beschränkt werden. In verkehrsberuhigten Bereichen (z. B. Spielstraßen) müssen Sie sogar ganz vom Gas gehen. Schrittgeschwindigkeit ist hier so lange angesagt, bis Sie den Bereich wieder verlassen (markiert durch das jeweils durchgestrichene Zeichen).

Weiterhin gibt es noch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Innerorts ist diese oft in Wohngebieten ausgeschrieben (sogenannte Zone 30).

Beachten Sie, dass gemäß § 3 StVO für bestimmte Fahrzeuge andere Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts und außerorts gelten:

Ge­­schwin­­dig­­keits­­be­­gren­­zungWel­­che Kfz und Stra­­ßen sind be­­trof­­fen?
50 km/h- Al­le Kfz in­­ner­­halb ge­schlos­­se­­ner Ort­schaf­ten

- Kfz mit Schnee­­ket­­ten
60 km/h- Kfz ü­ber 7,5 Ton­­nen

- Kfz mit An­­hän­g­er (Aus­ge­­nom­­men: Pkw, Lkw und Wohn­­mo­­bi­le bis 3,5 Ton­­nen)

- Kraft­­om­­ni­­bus­­se, wenn nicht al­le Fahr­­gäs­­te ei­­nen Sitz­­platz ha­­ben
80 km/h- Kfz ü­ber 3,5 bis 7,5 Ton­­nen

- Pkw mit An­­häng­er

- Lkw und Wohn­mo­bile bis 3,5 Ton­nen mit An­häng­er

- Kraft­om­ni­bus­se (auch mit Ge­päck­an­häng­er)
100 km/hKfz bis 3,5 Ton­­nen au­­ßer­­halb ge­­schlos­­sen­­er Ort­­schaf­­ten (nicht auf Au­­to­­bah­n­en und Schnell­­stra­­ßen)

Wie lange gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts?

Dieses Schild markiert das Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerorts.
Dieses Schild markiert das Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerorts.

Die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung findet innerorts nur durch ein entsprechendes Schild statt. Dabei handelt es sich meist um die durchgestrichene oder eingegraute Variante desselben Schildes, welches den Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung markierte.

Beispiel: Beim Einfahren in die Ortschaft passieren Sie die gelbe Ortstafel (Nr. 310). Nun müssen Sie die Geschwindigkeit so lange auf 50 km/h halten, bis Sie den Ort verlassen. Das gelbe Schild ist in diesem Fall rot durchgestrichen (Nr. 311). Ebenso verhält es sich mit dem Verkehrszeichen „verkehrsberuhigter Bereich“ (Nr. 325.1 und 325.2).

Das ist ein Unterschied zum klassischen Temposchild. Wird die Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein innerorts aufgestelltes rundes Schild mit rotem Rand (Nr. 274) angezeigt, gilt diese bis zum Verkehrszeichen Nummer 278, das graue und schwarz durchgestrichene Tempolimit. Es kann aber auch das universale Aufhebungszeichen Nummer 282 eingesetzt werden. Damit können gleichzeitig zwei Beschränkungen (z. B. Tempolimit und Überholverbot) aufgehoben werden.

Ganz ähnlich verhält es sich mit 30er-Zonen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h beginnt innerorts mit dem Schild Nr. 274.1 und endet auf die graue, durchgestrichene Variante Nummer 274.2.

Wer auf der Landstraße an einer grünen Ortshinweistafel vorbeikommt, muss nicht unbedingt vom Gas gehen. Bei den sogenannten Weilern handelt es sich nicht um geschlossene Ortschaften. Trotzdem wird das Tempo dort meist auf 60 km/h begrenzt.

Grundsätzliches zur Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß StVO

Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts: Aber der Ortstafel dürfen Sie nur 50 km/h fahren.
Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts: Aber der Ortstafel dürfen Sie nur 50 km/h fahren.

Unabhängig von jeder angezeigten Geschwindigkeitsbegrenzung gilt innerorts auch § 3 Abs. 1 StVO. Darin stellt der Gesetzgeber klar, dass die Geschwindigkeit auch an die Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse angepasst werden muss:

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. […]

Sie dürfen z. B. bei Nebel nur so schnell fahren wie Sie weit sehen können. Bei 50 Metern Sichtweite dürfen Sie auch nur 50 km/h fahren. Befinden Sie sich auf einer schmalen Straße, darf sogar nur die Hälfte der Sichtweite in km/h gefahren werden. Innerorts wären dies, bei 50 Metern Sichtweite, 25 km/h.

Weitere Bußgelder bei Missachtung der Geschwindigkeitsbe­grenzung innerorts für Pkw mit Anhänger und Lkw

Geschwin­digkeits­überschrei­tung innerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Rechts­ab­biegen inner­orts: nicht Schrittge­­chwindig­keit gefahren70 EUR1Hier prüfen **
bis 10 km/h40 EUReher nicht
11 bis 15 km/h60 EUReher nicht
bis 15 km/h
(länger als 5 Min.)
160 EUR1Hier prüfen **
16 bis 20 km/h160 EUR1Hier prüfen **
21 bis 25 km/h175 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h235 EUR21 MonatHier prüfen **
31 bis 40 km/h340 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h560 EUR22 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
über 60 km/h800 EUR23 MonateHier prüfen **

Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?

Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.
Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.

Video: Innerorts geblitzt – und nun?

In diesem Video zeigen wir Ihnen, was passiert, wenn Sie innerorts geblitzt werden und wie Sie sich am besten dagegen wehren können.
In diesem Video zeigen wir Ihnen, was passiert, wenn Sie innerorts geblitzt werden und wie Sie sich am besten dagegen wehren können.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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