Ob Sie im Winter Skifahren wollen, einen Wanderurlaub in den Alpen planen oder einen der traumhaften Seen für ein paar Tage zu Ihrem Refugium machen wollen – die Schweiz ist eines der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen. Jährlich fahren 1,4 Millionen alltagsmüde Bundesbürger in das kleine Nachbarland. Insgesamt beherbergt die Schweiz mit ihren acht Millionen Einwohnern jährlich über zehn Millionen Touristen.
Daher überrascht es nicht, dass es auf den Straßen schon mal etwas voller wird. Wenn so viele Menschen aus verschiedenen Ländern unter einer Straßenverkehrsordnung zusammenkommen, dann sind Verstöße vorprogrammiert. Doch was haben Sie als Tourist zu erwarten, wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz begehen? Mit welchen Geschwindigkeitsbussen aus der Schweiz müssen Sie rechnen? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.
Inhaltsverzeichnis
Vom Blitzer in der Schweiz erwischt – welche Geschwindigkeitsbussen erwarten Sie?
Die Politik der Schweiz kennt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kein Pardon. Radarbussen in der Schweiz fallen oft viel höher aus als in Deutschland. Werden Sie zum Beispiel mit einer Geschwindigkeit in der Schweiz geblitzt, die das Tempolimit um nur einen bis fünf km/h überschreitet, dann müssen Sie bereits mit einer Busse von 40 Franken rechnen. Sind Sie zwischen 11 und 15 km/h zu schnell, dann sind es bereits 250 Franken. Überschreiten Sie die Grenze von 15 km/h, dann ist kein fixes Bußgeld mehr festgesetzt, sondern vielmehr wird dieses im Einzelfall entschieden. Für extreme Geschwindigkeiten, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz auf der Autobahn um 80 km/h, hat die Schweiz einen eigenen Strafbestand erhoben. Wer die Straftat des „Rasens“ begeht, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen.
Überschreitung bis | Sanktionen |
---|---|
5 km/h | 40 CHF |
10 km/h | 120 CHF |
15 km/h | 250 CHF |
über 15 km/h | Kein genaues Bußgeld festgesetzt; Es besteht die Möglichkeit einer strafrechtlichen Anzeige, Fahrverbot oder des Führerscheinentzugs. |
Muss eine Geschwindigkeitsüberschreitung aus der Schweiz in Deutschland bezahlt werden?
Zwischen den Staaten der Europäischen Union gilt der Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates der EU. Durch diesen können Ordnungsbussen zur Geschwindigkeit ab einer Bagatellgrenze von 70 € auch in anderen Mitgliedsstaaten verfolgt werden. In diesem Fall würde es also rechtliche Konsequenzen haben, ein Bußgeld aus dem Ausland zu ignorieren.
Dieser Rahmenbeschluss gilt allerdings nicht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz, da diese nicht Teil der EU ist. Stattdessen gilt zwischen der Schweiz und Deutschland der bilaterale Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, der die Zusammenarbeit der Behörden beider Länder verbessern soll. Sein Artikel 37 gewährleistet eine gegenseitige Vollstreckungshilfe.
Artikel 37 war allerdings, zusammen mit anderen Teilen des Vertrages, bisher nicht in Kraft getreten. Das ändert sich mit dem 01. Mai 20024. Wenn Sie dann die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schweiz überschreiten, müssen Sie mit einer Geschwindigkeitsbusse rechnen, die die Schweiz nun in Deutschland in der Regel durchsetzen kann. Sofern diese eine Höhe von 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken hat. Sie werden einen Bußgeldbescheid erhalten, der Sie über Ihre gefahrene Geschwindigkeit in der Schweiz aufklärt und eine Busse einfordert.
Es empfiehlt es sich auch so, eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz und ihre Konsequenzen ernst zu nehmen. Generell sollten Sie also die Bussen für erhöhte Geschwindigkeit aus der Schweiz bezahlen. Tun Sie dies nicht, müssen Sie bei einer Wiedereinreise bei einer Routinekontrolle damit rechnen, dass die alten Kosten erneut eingefordert werden. Es kann sogar das Auto beschlagnahmt werden.
FAQ: Schweizer Geschwindigkeitsbussen
In der Schweiz sind schon geringe Tempoverstöße sehr teuer. Klicken Sie hier, um die Schweizer Bußgeldtabelle einzusehen.
Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Polizeivertrag zur gegenseitigen Vollstreckungshilfe. Dieser ist ab dem 01. Mai 2024 in Kraft und erlaubt es den Behörden einen Schweizer Bußgeldbescheid in Deutschland aber einer Höhe von 70 Euro vollstrecken zu lassen.
Ja. Die Verjährungsfrist für Verkehrsverstöße beträgt in der Schweiz drei Jahre.
Im Mai 2019 erreichte ein Amtshilfegesuch zwecks Fahrerfeststellung wegen Geschwindigkeitsübertretung auf einer Schweizer Autobahn (Kanton Zürich) eine Polizeidienststelle in Drutschland. Ich eurde von der deutschen Polizei vorgeladen, habe aber auf die Vorladung nicht reagiert. Seitdem habe ich nichts mehr von der Sacve gehört, also auch keine weitere nähere Erklärung aus der Schweiz zu dem angeblichen Geschwindigkeitsverstoß erhalten.
Muss ich weitere Maßnahmen der Schweiz befürchten bei erneuter Einreise befürchten? wie gesagt: bis heute wurden mir keine weiteren Einzelheiten zu dem ominösen Amtshilfegesuch und einer evtl. begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung, die in der Schweiz ja eine Straftat darstellt, mitgeteilt.