Missachten Sie die Haltelinie und überfahren Sie diese ohne zu stoppen, stellt das einen Haltelinienverstoß dar. Das kann auch der Fall sein, wenn Sie eine Sichtlinie nicht beachten. Ein solcher Verstoß wird gemäß dem geltenden Bußgeldkatalog geahndet.
Verstoß | Bußgelder | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Haltelinie überfahren ohne in den Gefahrenbereich zu fahren | 10 EUR | |
Halteline bei einer roten Ampel überfahren und eine Gefährdung verursacht | 70 EUR | 1 |
Halteline bei einer roten Ampel überfahren und eine Unfall verursacht | 80 EUR | 1 |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Haltelinie und Sichtlinie
Bei der Haltlinie handelt es sich um eine sichtbare Markierung auf der Fahrbahn, welche anzeigt, wo Sie anhalten müssen. Sie gilt als offizielles Verkehrszeichen und wird in Anlage 2 der StVO als Zeichen 294 geführt. Die Sichtlinie ist eine gedachte Linie. Beide kommen beispielsweise an Ampeln oder Stoppschildern zum Einsatz.
In diesem Fall gilt die Sichtlinie. Diese befindet sich dort, wo Sie die Straße oder den Kreuzungsbereich überblicken und den Verkehr einschätzen können. Hier müssen Sie anhalten, um auf freie Fahrt zu warten.
Missachten Sie die Haltelinie, kommt es auf den jeweiligen Umstand an, wie hoch das Bußgeld ausfällt. Es können Verwarn- oder Bußgelder bis zu 85 Euro drohen. In der Tabelle finden Sie einen Überblick zu den Sanktionen.
Was ist eine Haltelinie und wann handelt es sich um eine Sichtlinie?
Haltelinie und Sichtlinie unterscheiden sich in einem sehr wichtigen Punkt. Das eine ist ein offizielles Verkehrszeichen und das andere eine rein gedachte Linie. Beide dienen jedoch der Verkehrssicherheit und sollten daher beachtet werden. Eine Haltelinie wird als Zeichen 294 in Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgeführt und gilt als Vorschriftszeichen nach § 41 StVO. Sie ist als durchgezogene weiße Linie auf der Fahrbahn zu sehen.
Gemäß den Vorschriften der StVO müssen Fahrzeugführer an dieser Linie anhalten. Definiert ist allerdings auch, wann neben der Haltelinie auch die Sichtlinie zu beachten ist. In den Beschreibungen zu Zeichen 294 ist Folgendes festgehalten:
Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.
Es muss also an der Haltelinie und an der Sichtlinie gehalten werden, wenn es die örtlichen Gegebenheiten erforderlich machen. Die Haltelinie ist also immer und in jedem Fall zu beachten, die Sichtlinie nur dann, wenn es notwendig ist.
Die nachfolgende Grafik zeig das Beispiel einer Haltelinie an einem Stoppschild:
Ampel und Stoppschild: Wie an Haltelinie und Sichtlinie richtig halten?
Als Halten gilt es, wenn Sie mit allen vier Rädern vollständig für einige Sekunden stehen. An der Haltelinie ist es zudem wichtig, dass die Vorderreifen diese nicht überfahren. Ansonsten handelt es sich bereits um einen Haltelinienverstoß.
Sie müssen an Haltelinie und Sichtlinie vollständig zum Stehen kommen. Das gilt auch, wenn freie Fahrt wäre. Ist also keine Haltelinie vorhanden, gilt die Sichtlinie. Achtung an ausgeschalteten Ampeln: Hier können die Regelungen zur Sichtlinie dann ebenfalls greifen.
Sanktionen an Haltelinie und Sichtlinie
Überfahren Sie eine Haltelinie bzw. eine Sichtlinie an einem Stoppschild oder einer roten Ampel, bedeutet dies ein Verwarngeld von 10 Euro, wenn Sie vor dem gefährdeten Kreuzungsbereich zum Stehen kommen.
Fahren Sie in diese hinein, ist es ein Rotlichtverstoß oder die Missachtung eines Stoppschildes.
Gefährden Sie anderen durch einen Haltelinienverstoß, werden 70 Euro fällig und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall sind es dann schon 85 Euro. Diese fallen auch an, wenn Sie in Stoppschild missachten und weder der Haltelinie oder der Sichtlinie anhalten. Bei einem Rotlichtverstoß liegen die Bußgelder zwischen 90 und 360 Euro.