Missachten Sie die Regelungen zum Parken und Halten auf dem Radweg, droht ein Bußgeld. Diese werden gemäß dem geltenden Bußgeldkatalog verhängt.
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Ordnungswidrig auf dem Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten | 55 EUR | |
... andere behindert | 70 EUR | 1 |
... andere gefährdet | 80 EUR | 1 |
... mit Unfallfolge | 100 EUR | 1 |
Ordnungswidrig auf dem Radweg gehalten | 50 EUR | |
... andere behindert | 55 EUR | |
... andere gefährdet | 70 EUR | |
... mit Unfallfolge | 90 EUR |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Halten auf dem Radweg
Nein. Das Halten auf dem Fahrradweg ist nicht gestattet. Auch ein kurzes Anhalten z. B. zum Aussteigenlassen ist nicht erlaubt. Die Nutzung ist nur durch den Radverkehr zulässig.
Nein, auch auf dem Schutzstreifen für Radfahrer ist das Halten nicht erlaubt. Ein Schutzstreifen wird durch eine weiße unterbrochene Linie von der Fahrbahn abgetrennt und ist ebenfalls nur dem Radverkehr vorbehalten.
Missachten Sie die Vorschriften zum Halten auf dem Schutzstreifen oder Radweg, müssen Sie mit Bußgeldern zwischen 50 und 100 Euro rechnen. Kommen Behinderung oder Gefährdung hinzu, wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Der Tabelle hier können Sie entnehmen, wann welche Bußgelder drohen.
Im Video: Alles zu Halten & Parken
Auf dem Radweg: Darf ich halten?
Das kurze Halten, um jemanden Aussteigen zu lassen oder etwas zu erledigen, wird oft nicht als problematisch angesehen, dabei kann das durchaus das Risiko für andere erhöhen. Das trifft besonders dann zu, wenn zum Halten Verkehrsflächen genutzt werden, die anderen Verkehrsteilnehmern vorbehalten sind.
Zu diesen zählen unter anderem Radwege und Fahrradschutzstreifen. Um die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen, ist die Nutzung dieser Flächen durch andere Verkehrsteilnehmer nicht zulässig. Das heißt, auch das Halten auf dem Radweg oder dem Schutzstreifen ist nicht erlaubt. Wenn Sie dann auf dem Fahrradweg ordnungswidrig halten, droht ein Bußgeld und auch Punkte in Flensburg.
Radweg oder Schutzstreifen: Wann handelt es sich um was?
Damit Sie wissen, wann Sie auf einem Radweg oder Fahrradschutzstreifen halten, sollten Sie auf bestimmte Merkmale achten. Ein amtlicher Radweg wird immer durch das Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet. Der blaue Kreis mit dem weißen Fahrrad in der Mitte ist weithin bekannt und bedeutet eine Nutzungspflicht für Radfahrer, sofern der Radweg befahrbar und nicht blockiert ist. Damit Radler dieser nachkommen können und nicht auf die Straße ausweichen müssen, ist, wie bereits erwähnt, das Halten auf dem Radweg unzulässig.
Folgende Zeichen weisen also auf einen amtlichen Radweg:
Baulich kann ein Radweg unterschiedlich angelegt sein. Er kann nur durch Markierungen von der Fahrbahn abgetrennt oder auch durch einen besonderen Fahrbahnbelag gekennzeichnet sein. Darüber hinaus sind bauliche Trennungen durch Bordsteine oder Grünstreifen ebenfalls möglich. Radfahrstreifen sind meist durch einen roten Belag gekennzeichnet, zudem trennt eine weiße durchgezogene Linie diesen von der Fahrbahn. Auf dem Streifen sind meist Piktogramme eines Fahrrads dargestellt.
Das ist auch beim Schutzstreifen der Fall. Allerdings wird dieser durch eine weiße unterbrochene Linie von der Fahrbahn getrennt. Wollen Kraftfahrer in Parkbuchten, Einfahrten oder Straßen einbiegen, dürfen sie den Schutzstreifen überfahren, solange sie keine Radfahrer behindern oder gefährden. Beim Radfahrstreifen ist es grundsätzlich verboten. Das Halten auf diesem Radweg und dem Schutzstreifen ist ebenfalls nie zulässig.
Auf dem Fahrradweg halten: Strafe oder Bußgeld?
Das ordnungswidrige Halten auf dem Radweg oder Schutzstreifen zieht keine Strafe im eigentlichen Sinne nach sich. Mit Sanktionen müssen Sie jedoch rechnen. Auf dem Fahrradweg zu halten, bedeutet ein Bußgeld von mindestens 50 Euro. Das Halten auch dem Schutzstreifen bringt ein Bußgeld von mindestens 55 Euro mit sich. Behindern oder gefährden Sie Radfahrer, steigt nicht nur das Bußgeld, es kommt auch ein Punkt hinzu.
Dein Umzug soll also ein Recht auf Gefahr für andere Menschen bedeuten? Vorher Gedanken machen oder mehr für den Umzug zahlen, es ist letztlich Dein Problem, nicht das eines anderen Verkehrteilnehmers.
Manche Menschen muss man nicht verstehen.
Recht ist gut aber nicht immer Nachvollziehbar. Wenn Möbel transportiert werden müssen und weder der Bürgersteig oder Radweg genutzt werden darf, wie soll man dann Umziehen können. Auch wenn eine Sondernutzung beantragt werden würde und Genehmigt, steht man trotzdem auf den Streifen! Also wie soll man Umziehen können? Bei mir war das der Fall und bekam ein Bußgeld. Es gab keine andere Möglichkeit außer ein Parkplatz ca.5 Km Entfernt. Soll man die Möbel durch die ganze Stadt befördern?
Manche Gesetzte muss man nicht verstehen.
Hi Ralf,
für Autos gibt es die Straße. Gerne doch einfach dort halten. Wenn es für dich ok ist, eine komplette Verkehrsspur (Gehweg, Radweg) zu blockieren, dann nimm doch deine eigene Spur.