Das Smartphone ist allgegenwärtig. Doch vor allem bei der Autofahrt sollte es außen vor gelassen werden. Andernfalls hat ein solcher Verstoß Konsequenzen. Denn das Benutzen eines Mobiltelefons ist während der Autofahrt gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt. Insbesondere in der Probezeit können Verkehrsordnungswidrigkeiten schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Neben einem Aufbauseminar, welches angeordnet werden kann, ist eine Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre möglich.
Doch wie sieht es aus, wenn Sie mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt werden? Handelt es sich um einen A- oder B-Verstoß? Inwiefern sich ein Handyverstoß auf die Probezeit auswirkt, erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Video: Was ist ein Handyverstoß?
Handy am Steuer: Was ist in der Probezeit erlaubt und was nicht?
Grundsätzlich ist, wie bereits angesprochen, das Benutzen eines Smartphones beziehungsweise eines Handys am Steuer untersagt; auch in der Probezeit. Dabei findet der § 23 Abs. 1a StVO Anwendung. Zu diesem Zwecke darf es weder aufgenommen noch gehalten werden. Diese Bestimmung gilt nicht mehr, wenn der Motor ausgeschalten ist. Damit kann das Handy am Steuer auch an einer roten Ampel benutzt werden, wenn der Motor nicht läuft.
Verstoßen Sie gegen diese Bestimmung, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Unter der Benutzung des Handys sind auch folgende Tätigkeiten zu verstehen:
- Handy am Steuer in der Hand halten und als Navi benutzen
- mit dem Mobiltelefon Musik hören
- auf das Display schauen oder gar einen Anruf wegdrücken
- Nutzung als Diktiergerät
Das Handy am Steuer während der Probezeit zu nutzen, um eine SMS zu versenden oder Nachrichten zu schreiben ist ebenso untersagt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das Lesen und Tippen den Fahrer enorm ablenkt und ein Unfallrisiko darstellt.
Verstoß: Am Steuer telefonieren – Wird die Probezeit verlängert?
Wenn Sie in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt werden, müssen Sie mit einer Verlängerung rechnen.
Haben Sie einen A-Verstoß begangen, verursacht das Telefonieren mit dem Handy am Steuer innerhalb der Probezeit eine Verlängerung derselben. Daneben werden Sie zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet.
Übrigens: Wenn Sie auf dem Fahrrad das Handy benutzen, droht ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro. In diesem Fall handelt es sich auch um einen A-Verstoß.
Werden Sie mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt, wird dies auch noch weitreichendere Auswirkungen haben. Befinden Sie sich zum Beispiel bereits in der verlängerten Probezeit, müssen Sie zunächst mit einer Verwarnung rechnen sowie mit der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Unterlassen Sie die Benutzung eines Mobiltelefons auch dann noch nicht, führt weiterer A-Verstoß sogar zum Führerscheinentzug.
Aufgrund von Beharrlichkeit kann die zuständige Behörde auch ein Fahrverbot verhängen, wenn Sie mehrmals mit dem Handy am Steuer während der Probezeit von der Polizei angehalten werden.
FAQ: Handy am Steuer in der Probezeit
Bei einem Handyverstoß in der Probezeit handelt es sich um einen A-Verstoß. Dieser zieht die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie die um weitere zwei Jahre verlängerte Probezeit nach sich.
Das Bußgeld für den Handyverstoß liegt bei 100 Euro. Außerdem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Ja, theoretisch können Sie immer Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Ob dieser Erfolg haben wird, ist eine andere Frage. Ein Verkehrsanwalt kann Ihnen nähere Informationen dazu geben.
Ich arbeite bei einer pizzaria und würde mit 46 km/h bei einer 30 zone geblitzt zu sehen ist ein handy am Steuer es wurde nicht benützt nur an der hand gehalten augen waren auf der Straße war Trostdem noch bremsbereit ( was passiert??