Sind Sie mit dem Auto unterwegs, sollte das Handy nicht in Ihrer Hand sein. Andernfalls drohen ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Gemäß § 23 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Benutzung des Handy am Steuer nämlich untersagt.
Die Rechtsprechung ist sich darüber einig, dass dies alle Tätigkeiten betrifft, bei denen das Handy ganz klar benutzt wird. Die Bedienfunktion ist ausschlaggebend. Dabei ist es egal, ob Sie eine SMS schreiben am Steuer oder mit dem Handy am Ohr telefonieren.
Doch wie sieht es aus, wenn Sie an einer roten Ampel stehen und auf Ihr Handy beziehungsweise Smartphone schauen oder gar einen kurzen Anruf entgegennehmen? Erfahren Sie dazu mehr im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Video: Was ist ein Handyverstoß?
Dürfen Sie das Handy an der roten Ampel benutzen?
Die Uhrzeit ablesen, das Handy als Navi benutzen oder einen Anruf wegdrücken, sind Tätigkeiten, die untersagt sind und gemäß § 23 Abs. 1a StVO geahndet werden.
Doch wenn Sie den Paragrafen genau lesen, wird Ihnen auffallen, dass es diesbezüglich eine Einschränkung gibt, die bei der Frage, ob Sie das Handy an der Ampel nutzen dürfen oder nicht, ausschlaggebend ist. Denn dort heißt es:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist
Handy an roter Ampel: In dieser Situation ist es erlaubt!
Ein Handy dürfen Sie an der Ampel nur nutzen, wenn Sie es dafür nicht in die Hand nehmen. Nutzen Sie ein Freisprecheinrichtung können Sie aber weiterhin mit dem Handy an der Ampel telefonieren.
Eine weitere Möglichkeit das Handy legal an der Ampel zu benutzen, stellt die Sprachsteuerung dar, worüber sich mittlerweile viele Smartphones steuern lassen. Doch auch hier sollten Sie darauf achten, das Gerät dafür nicht in die Hand zu nehmen – das wäre ein Handyverstoß.
Handy an der Ampel bei ausgeschaltetem Motor benutzen – Start-Stopp-Automatik
Ist der Motor vollständig ausgeschalten, dürfen Sie das Handy benutzen und müssen nicht damit rechnen, dass Sie wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit belangt werden. Dies bestätigte u. a. das Oberlandesgericht in Hamm 2007 (Az. 2 Ss OWi 190/07).
Das erlaubte Telefonieren mit dem Handy am Steuer gilt ausschließlich, wenn der Motor komplett aus ist. Haben Sie das Handy an der Ampel in der Hand und läuft der Motor, stellt dies einen Verstoß gegen die StVO dar. So urteilte auch das Oberlandesgericht in Celle 2005 (Az. 211 Ss 111/05). Ein Autofahrer, der an einer roten Ampel einen Anruf entgegennahm und dabei den Gurt löste, wurde zunächst vom Vorwurf, gegen die StVO verstoßen zu haben, seitens des Amtsgerichts freigesprochen. Es erfolgte eine Rechtsbeschwerde durch die Staatsanwaltschaft. Das OLG Celle entschied, dass ein Verstoß gegen § 23 StVO vorlag, da der Motor noch lief.
Schalten Sie also den Motor des Fahrzeugs aus, dürfen Sie mit dem Handy an der Ampel telefonieren oder kurz eine Nachricht versenden. Dabei ist natürlich darauf zu achten, dass die Dauer der Rotphase nicht überschritten wird. Bedenken Sie, dass Sie das Handy am Steuer nicht mehr in der Hand halten, wenn Sie den Motor wieder anlassen.
Verfügt Ihr Auto über eine Start-Stopp-Automatik, sollten Sie das Handy an einer roten Ampel nicht benutzen, wenn Sie den Zündschlüssel dafür nicht umdrehen müssen. Das OLG Dresden hatte in einem Urteil (Az.: 24 Ss 331/19) eine andere Auffassung dazu als das OLG Hamm, das vor einigen Jahren bereits dazu geurteilt hatte (9. September 2014, Az. 1 Rbs 1/14) . Nach dem neusten Urteil ist die Handynutzung am Steuer an einer roten Ampel nur dann gestattet, wenn Sie den Zündschlüssel tatsächlich umdrehen, um den Motor auszuschalten und nicht, wenn Ihr Fahrzeug das per Automatik tut.
FAQ: Handynutzung an einer roten Ampel
Läuft der Motor und Sie stehen an einer roten Ampel, dürfen Sie das Handy trotzdem nicht nutzen. Für einen Handyverstoß fallen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei an.
Da der Motor bei Start-Stop-Automatik nicht vollständig ausgeschaltet ist, dürfen Sie das Handy auch dann nicht an einer roten Ampel nutzen, wenn sich der Motor automatisch abgeschaltet hat.
Ist der Motor vollständig ausgeschaltet und nicht nur per Start-Stop-Automatik, handelt es sich nach einem Urteil des OLG Dresden (Az.: 24 Ss 331/19) nicht um einen Handyverstoß. Werden Sie trotz dessen zur Verantwortung gezogen, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid u. U. lohnen.
Haben Sie diese Funktion nicht, müssen Sie, wenn Sie mit dem Handy an der Ampel telefonieren möchten, den Zündschlüssel ziehen.
Wer ist in der Beweispflicht? Bsp. Rote Ampel und der Motor war ausgeschaltet. ( kein Start – Stop ) Wer muss beweisen das der Motor aus war. Fahrzeugführer oder Polizei?
Ich habe an der Roten Ampel ein Anruf weggedrückt kann ich dafür bestraft werden .
Wie ist es, wenn ich kurz auf das Display meines Handys in der Halterung drücken muß, um einen Freisprech-Anruf entgegenzunehmen oder per Tastendruck meinerseits einen Freisprech-Anruf starte?
Dies ist kürzer als z.B. das Autoradio zu bedienen, z.B. den Sender umzuschalten.
Hallo Elke,
wenn Sie an der roten Ampel stehen und ihr Motor aus ist, dürfen Sie das Handy benutzen. Achten Sie aber darauf, dass die Dauer der Rotphase nicht überschritten wird.
Ihr Bussgeld-info.de
cool
Kann ich mit mein iPhone während der Fahrt Musik hören ohne Kopfhörer?
Mit einem Handyhalter
Hab auch einen Playlist.
Hab keine Radio.
Hallo Ibo,
wenn Sie das Handy während der Fahrt nicht weiter bedienen, ist die Nutzung als Radioersatz in der Regel zulässig.
Ihr Bussgeld-Info Team