Hier finden Sie die aktuell geltenden Bußgelder, wenn Sie die Fristen für eine Hauptuntersuchung überziehen.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Hauptuntersuchung um ... überzogen | ||
... 2 bis 4 Monate | 15 EUR | |
... 5 bis 8 Monate | 25 EUR | |
... über 8 Monate | 60 EUR | 1 |
Abgasuntersuchung um ... überzogen | ||
... 2 bis 4 Monate | 15 EUR | |
... 5 bis 8 Monate | 25 EUR | |
... über 8 Monate | 60 EUR | 1 |
Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht mitgeführt / nicht ausgehändigt | 10 EUR | |
meldepflichtige Änderungen am Fahrzeug der Zulassungsstelle nicht angezeigt | 15 EUR | |
Fahren ohne Führerscheindokumente | 10 EUR |
Bußgeldrechner: Überzogene Hauptuntersuchung
Was ist die Hauptuntersuchung (HU)?
Inhaltsverzeichnis
Die Hauptuntersuchung bei TÜV, Dekra, GTÜ oder anderen Prüfstellen ist für alle Autobesitzer Pflicht. Die ausgestellte HU-Plakette dient als Nachweis dafür, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrstauglichen Zustand befindet und keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Getestet werden nach Maßgabe der StVZO sämtliche Funktionen des Autos. Neben dem Zustand des Fahrgestells und des Fahrwerks zählen dazu insbesondere die Lenkung, Reifen, Räder und die Bremsanlage.
Nach abgeschlossener Hauptuntersuchung wird ein Untersuchungsbericht ausgestellt. Wenn alles in Ordnung ist, wird zusätzlich eine neue Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht. Das Ganze ist nicht kostenlos. Für den Fahrzeughalter entstehen je nach Prüforganisation Kosten in Höhe von ca. 100 Euro.
Bei der HU durchgefallen: Was passiert jetzt?
Weist das Fahrzeug bei der TÜV-Untersuchung Mängel auf, bekommen Sie keine neue Plakette. Sind diese Mängel so schwerwiegend, dass eine Gefährdung für den Straßenverkehr anzunehmen ist, besteht für den Fahrzeughalter ein Verbot, weiterhin mit diesem Kfz zu fahren. In weniger schweren Fällen, darf das Auto grundsätzlich erst einmal noch weiter am Straßenverkehr teilnehmen. Allerdings ist in jedem Fall innerhalb eines Monats eine Nachprüfung beim TÜV fällig. Wird diese Frist versäumt, muss eine erneute Hauptuntersuchung zu oben genannten Kosten durchgeführt werden. Weiterhin droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro, wenn die Zeitüberschreitung bei einer Kontrolle auffällt. Auch wenn Sie grundsätzlich einen Monat Zeit haben: Die Mängel am Fahrzeug müssen umgehend nach der ersten HU beseitigt werden und nicht erst zum Termin der Nachprüfung.
Sonderregelung für 2020: Aufgrund der Corona-Situation wurde die Frist für die Nachprüfung im Jahr 2020 auf zwei Monate verlängert.
Wie oft muss das Kfz zur Hauptuntersuchung?
Für die Hauptuntersuchung gelten Fristen. In der Regel müssen Pkws drei Jahre nach der Erstzulassung und anschließend jeweils nach Ablauf von zwei Jahren zur HU. In welchen genauen Zeitabständen Sie mit Ihrem Fahrzeug zum TÜV müssen, können Sie auch der folgenden Übersicht entnehmen. Die Fristen beginnen jeweils im Monat und Jahr der vorangegangen Hauptuntersuchung bzw. bei Neuwagen mit dem Zeitpunkt der Erstzulassung. Grundsätzlich können Sie den nächsten Termin auch immer an der aktuellen HU-Plakette an Ihrem Kennzeichen oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ablesen.
Checkliste zur Hauptuntersuchung
Um nicht mit bösen Überraschungen konfrontiert zu werden, lohnt es sich, bereits vor der Hauptuntersuchung Ihr Fahrzeug selbst zu kontrollieren. Der TÜV Süd hat hierzu eine Checkliste veröffentlicht. Anhand der Liste können Sie schon vor der eigentlichen Untersuchung durchgehen, ob an Ihrem Fahrzeug relevante Mängel bestehen. Treffen die dort aufgezählten Aussagen zu, können Sie davon ausgehen, dass das Kfz ohne Probleme durch die Hauptuntersuchung kommt. Hier gelangen Sie zur Checkliste des TÜV Süd.
Weiterhin stellt sich auch die Frage, welche Unterlagen der TÜV für die HU benötigt. Folgende Dokumente sollten Sie zur Hauptuntersuchung mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei nicht zugelassenen Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- ggfs. Nachweise für vorgenommene technische Änderungen (z.B. durch Tuning)
Hauptuntersuchung verpasst: Welche Konsequenzen drohen?
Wenn Sie einen fälligen Termin für eine Hauptuntersuchung überziehen und dies bspw. bei einer Verkehrskontrolle entdeckt wird, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe der fälligen Summe richtet sich dann danach, wie lange die Untersuchung schon überfällig ist. Sind Sie mehr als zwei Monate zu spät, ist für Pkw- und Motorradfahrer gesetzlich ein Bußgeld von 15 Euro vorgesehen. War die Hauptuntersuchung für Ihr Auto schon vor vier Monaten fällig, müssen Sie 25 Euro bezahlen. Sind schon bereits über acht Monate vergangen, beläuft sich die Strafe auf 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Für die fristgerechte Vorführung ist stets der Fahrzeughalter verantwortlich.
Beim TÜV selbst werden diese Bußgelder allerdings nicht erhoben. Jedoch wird bei einer Verspätung von mehr als zwei Monaten eine sogenannte erweiterte HU oder auch Ergänzungsuntersuchung fällig. Dabei werden 20 Prozent auf die herkömmlichen Kosten aufgeschlagen.
Kurz & kompakt im Video: Wie lange darf man den TÜV überziehen?
Auslandsaufenthalt: Muss ich zur Hauptuntersuchung?
Die Frist für die HU ist abgelaufen und Sie befinden sich in einem längeren Auslandsaufenthalt? Keine Sorge. Im Ausland müssen Sie kein Bußgeld befürchten. Die Hauptuntersuchungen sind jeweils national geregelt. Das heißt: Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug darf auch nur von einer deutschen Prüforganisation eine neue Prüfplakette erhalten. Dennoch sollten Sie vor einer länger geplanten Reise einen Blick auf Ihre Unterlagen werfen. Ist eine neue Hauptuntersuchung in nächster Zeit fällig, empfiehlt es sich, diese noch vor der Abreise durchführen zu lassen. Auch wenn keine Bußgelder fällig werden, kann ein abgelaufener TÜV Probleme mit der Kfz-Versicherung mit sich bringen. Abgesehen davon sind Sie verpflichtet, die Hauptuntersuchung unverzüglich nachzuholen, sobald Sie sich wieder im Inland befinden.
FAQ: Hauptuntersuchung beim PKW
Zur HU benötigen Sie Ihren Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief sowie ggfs. Prüfzeugnisse oder Abänderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen.
Es werden sämtliche Funktionen des Fahrzeugs getestet. Insbesondere der Zustand des Fahrgestells und des Fahrwerks sowie Lenkung, Reifen, Räder und die Bremsanlage. Was genau bei der HU beim Auto untersucht wird, können Sie auch einer Checkliste entnehmen.
Nach der Erstzulassung muss die HU nach drei Jahren durchgeführt werden. Anschließend jeweils nach Ablauf von zwei Jahren. Die Frist beginnt jeweils im Monat und Jahr der vorangegangenen Hauptuntersuchung. Wann der nächste Termin ansteht, können Sie ihren Papieren und der TÜV-Plakette entnehmen.
Sie dürfen die HU grundsätzlich nicht überziehen. Für versäumte Fristen verhängt der Gesetzgeber jedoch erst nach zwei Monaten Bußgelder. Die Bußgelder werden beim TÜV selbst nicht fällig, jedoch dann wenn die Überschreitung bei einer Verkehrskontrolle auffällt.