Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog 2024 zum Verstoß gegen die Mofa- bzw. Moped-Helmpflicht.
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Fahren auf einem Kraftrad ohne Helm | 15 | |
Beförderung eines Kindes auf einem Kraftrad ohne Helm | 60 | 1 |
Beförderung mehrerer Kinder auf einem Kraftrad ohne Helm | 70 | 1 |
Dass Motorradfahrer in Deutschland verpflichtet sind, einen Schutzhelm zu tragen, ist allgemein bekannt. Andernfalls gefährden sie nicht nur ihre Sicherheit, sondern begehen auch eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Gleiches gilt für jede weitere Person, die auf dem Motorrad mitfährt. Doch auch auf anderen Arten von Krafträdern gilt eine Helmpflicht: Elektroroller, Mofa und Moped bilden hier keine Ausnahme.
Denn § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt, dass ein Schutzhelm von jedem getragen werden muss, der
- ein Kraftrad oder ein mehrrädriges Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h führt oder
- auf bzw. in einem solchen Fahrzeug mitfährt.
Aber trifft diese Vorschrift wirklich ausnahmslos auf jedes Kraftrad zu? Wie sind z. B. E-Bikes hier einzuordnen? Gilt auch auf diesen eine Helmpflicht wie beim Mofa oder Moped?
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Infos zur Helmpflicht im Video
Mofa, Moped, Roller – Was ist was?
Die verschiedenen Arten von Krafträdern lassen sich folgendermaßen einteilen:
- Ein Mofa (Kurzform für „Motorfahrrad“) ist nichts anderes als ein Fahrrad mit Hilfsmotor, das nicht schneller fährt als 25 km/h. Da es immer noch über eine Pedale verfügt, kann es wie ein normales Fahrrad per Treten bewegt werden, sollte der Motor ausfallen.
- Bei einem Moped (zusammengesetztes Wort aus „Motor“ und „Pedale“) handelt es sich ebenfalls um ein Motorfahrrad. Es ist bauartbedingt auf eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und einen Hubraum von maximal 50 cm³ beschränkt. Im Gegensatz zum Mofa wird für das Moped ein Führerschein der Klasse AM benötigt.
- Heutzutage wurden die klassischen Mofas vielerorts durch Motorroller ersetzt (auch bekannt unter der Bezeichnung „Elektroroller“ oder „Scooter“), die angenehmer zu fahren sind. Sie sind für eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h ausgelegt und verfügen über einen Hubraum von bis zu 50 cm³.
Die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Krafträdern spielt jedoch beim Thema Schutzhelm nur eine nebensächliche Rolle. Denn der eingangs erwähnte Paragraf der StVO spricht eben nicht von einer Helmpflicht für Mofa-, Moped- oder Rollerfahrer, sondern von einer Helmpflicht für Fahrer von Krafträdern, die schneller fahren können als 20 km/h.
Langsamere Krafträder fallen üblicherweise unter die Kategorie „Leichtmofas“. Sind Sie mit einem solchen unterwegs, benötigen Sie keinen Schutzhelm.
Gilt auf dem E-Bike eine Helmpflicht wie bei Mofa und Co?
Um diese Frage zu beantworten, muss der Begriff „E-Bike“ genauer definiert werden, denn tatsächlich gibt es hier unterschiedliche Arten von Rädern. Das Gefährt, das von vielen Menschen fälschlicherweise als „E-Bike“ bezeichnet wird, heißt nämlich in Wahrheit „Pedelec“: Ein Elektrofahrrad, dessen Hilfsmotor die Pedalleistung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Der Fahrer muss trotzdem noch selbst in die Pedale treten, denn das Pedelec kann nicht von alleine fahren. Deshalb zählt es im Verkehrsrecht als Fahrrad, auf dem keine Helmpflicht gilt.
Anders verhält es sich bei den sog. S-Pedelecs und den E-Bikes im engeren Sinne: Erstere sind Pedelecs, bei denen der Motor die Pedalleistung bei einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h unterstützt. Letztere wiederum bezeichnen Elektrofahrräder, die auch allein durch den Motor betrieben werden können. Es handelt sich hierbei also letztendlich um nichts anderes als Mofas.
FAQ: Helmpflicht auf dem Mofa
Ja, wer ein Kraftrad fährt, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 20 km/h beträgt, muss einen Helm tragen.
Dies hängt von Ihrem Gefährt ab: Auf einem Pedelec (welches im allgemeinen Sprachraum häufig als „E-Bike“ bezeichnet wird) gilt keine Helmpflicht, auf einem S-Pedelec und einem richtigen E-Bike hingegen schon.
Eine Übersicht über die möglichen Sanktionen finden Sie hier.