FAQ: Holzsammelschein
Grundsätzlich ist ein solches Verhalten im Wald ohne entsprechende Erlaubnis nicht zulässig. Je nach Bundesland kann es aber Regelungen geben, die eine Mitnahme von Leseholz zum Eigenbedarf erlauben. Welche Regelungen in den Ländern derzeit gelten, erfahren Sie hier.
Das kommt auf die Festlegung im Holzsammelschein an. Darüber hinaus darf nicht übermäßig viel gesammelt werden, wenn die Mitnahme von Leseholz zum Eigenbedarf erlaubt ist. Was Leseholz genau ist, erfahren Sie hier.
Auch das ist von den Festlegungen im Holzsammelschein und von den regionalen Bestimmungen abhängig. Zudem kann das gesammelte Holz bei der Abnahme berechnet werden. Sammeln Sie entgegen den Vorschriften, drohen Bußgelder zwischen 2.500 und 10.000 Euro. Im schlimmsten Fallen machen Sie sich strafbar, wenn Sie ohne Erlaubnis sammeln. Wann was droht, können Sie der Tabelle entnehmen.
Sanktionen beim unerlaubten Holzsammeln im Wald
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Unerlaubt Holz aus dem Wald mitgenommen | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre |
Beim Holzsammeln die Vorschriften des Landeswaldgesetzes missachtet | 2.500 bis 10.000 EUR Bußgeld |
... in schweren Fällen | 10.000 bis 100.000 EUR Bußgeld |
Inhaltsverzeichnis
Ist es erlaubt, im Wald Holz zu sammeln?
Altes, trockenes Holz vom Waldboden aufzuheben und mitzunehmen sollte ja eigentlich kein Problem sein. Falsch gedacht, denn so einfach ist es dann leider doch nicht und oftmals wird ein sogenannter Holzsammelschein oder Holzleseschein benötigt. Je nach Bundesland kann es ohne diese Erlaubnis komplett untersagt oder nur in bestimmten Maßen erlaubt sein, Holz zu sammeln. Im Wald kommt es auch dann darauf an, wem dieser gehört. In Privatwäldern benötigen Sie grundsätzlich immer die Erlaubnis des Eigentümers. Wollen Sie Holz im staatlichen Wald sammeln, müssen Sie sich vorab über die geltenden Regelungen des jeweiligen Bundeslandes informieren.
Wichtig ist, dass in der Regel zwischen Holz, Totholz und Leseholz unterschieden wird. Bei Leseholz handelt es sich meist um auf dem Boden liegendes, morsches oder verfaultes dürres Holz, das aufgelesen werden kann. Oftmals sind das nur dünne Zweige, Rinde oder Zapfen. Größere Äste oder Holzstücke zählen nicht dazu. Auch für Leseholz gilt, dass das Sammeln auf privatem Grund nur mit Erlaubnis erfolgen darf. Die Bundesländer regeln in ihren Landeswaldgesetzen oder Verordnungen selbst, ob sie das Sammeln für den Eigenbedarf erlauben oder immer ein Holzsammelschein notwendig ist.
Nachfolgend haben wir zusammengefasst, was allgemein in den Bundesländern derzeit bezüglich des Holzsammelns gilt:
- Baden-Württemberg (LWaldG BW): Leseholz zum Eigenbedarf erlaubt
- Bayern (Leseholzordnung im Bayerischen Staatswald): Leseholz zum Eigenbedarf erlaubt
- Berlin (LWaldG B): Holz sammeln ohne Genehmigung verboten
- Brandenburg (LWaldG BB): Holz sammeln ohne Genehmigung verboten
- Bremen (BremWaldG): Holz sammeln ohne Genehmigung verboten
- Hamburg (LWaldG HH): Holz sammeln ohne Genehmigung verboten
- Hessen (HWaldG): Holz sammeln ohne Genehmigung verboten
- Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG): Sammeln von Totholz unter 10 cm Durchmesser für den Eigenbedarf
- Niedersachsen (NWaldLG): Holz sammeln ohne Genehmigung verboten
- Nordrhein-Westfalen (LFoG NRW): Holz sammeln ohne Genehmigung verboten
- Rheinland-Pfalz (LWaldG RLP): Holz sammeln ohne Genehmigung verboten
- Saarland (LWaldG SL): Holz sammeln ohne Genehmigung verboten
- Sachsen (SächsWaldG): Leseholz zum Eigenbedarf erlaubt
- Sachsen-Anhalt (LWaldG SA): Holz sammeln ohne Genehmigung verboten
- Schleswig-Holstein (LWaldG SH): Holz sammeln ohne Genehmigung verboten
- Thüringen (ThürWaldG): Leseholz zum Eigenbedarf erlaubt
Holzsammelschein beantragen: Wo geht das?
Um also in den Bundesländern Holz bzw. Brennholz selber sammeln zu können, wird meist eine behördliche Genehmigung benötigt. Der Holzsammelschein erlaubt das Sammeln in den staatlichen Forsten und wird von den Forstverwaltungen bzw. der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ausgestellt. Die Erlaubnis, Brennholz zu sammeln, ist im Wald auf Totholz beschränkt. Es dürfen also keine Äste von Bäumen geschlagen oder gar Bäume gefällt werden.
Der Holzsammelschein wird immer auf den Namen des Antragstellers ausgestellt und kann zwischen einem Monat und einem Jahr gültig sein. Wenn Sie Holz bzw. Brennholz im Wald sammeln, müssen Sie den Schein immer mitführen und bei Kontrollen vorzeigen können. In der Regel wird bei der Beantragung auch festgelegt, wie viel Holz (in Raummetern) gesammelt werden darf.
Wer einen Holzsammelschein erhält, muss beim Sammeln dann folgenden Vorschriften beachten:
- Sammeln nur an Werktagen und bei Tageslicht
- Sammeln nur zwischen dem 01. September und 31. März (abweichende Regelungen sind regional ausgewiesen)
- Wald nicht alleine betreten (teilweise ist eine Beaufsichtigung durch Forstarbeiter vorgesehen, wenn das Sammeln in einem Bereich mit Forstarbeiten erfolgt)
- Keine motorisierten Fahrzeuge im Wald (auch nicht zum Holztransport)
- Sammeln in Schutzgebieten, Forstkulturen, Dickungen, Schonungen ist auch mit Holzsammelschein grundsätzlich untersagt
- Fällen von Bäumen ist verboten
Was kostet ein Holzsammelschein?
Ein Holzsammelschein ist mit Kosten verbunden. Meist hängen die Kosten davon ab, wie viel Raummeter genehmigt werden. Doch Gemeinden können auch nach der tatsächlich gesammelten Menge abrechnen. Durchschnittlich liegen die Kosten zwischen 10 und 35 Euro, können aber auch höher ausfallen.
So ist es durchaus möglich, dass eine Raummenge für ein ganzes Jahr für einen Festpreis vereinbart wird. In diesem Fall kann ein Holzsammelschein mit dreistelligen Kosten einhergehen. Bei der Abnahme des Holzes durch den Förster wird dann geprüft, ob die im Holzsammelschein eingetragene Menge eingehalten wurde. Bei einer Abrechnung nach tatsächlicher Sammelmenge wird der Preis dann bei der Abnahme festgelegt.
Holz aus dem Wald mitnehmen: Droht eine Strafe?
Gehen Sie ohne Holzsammelschein los, um im Wald zu sammeln, kann das durchaus schwerwiegende Folgen haben. Denn dort, wo es keine Regelungen zum Leseholz gibt, gilt die unerlaubte Mitnahme als Diebstahl. Gleiches gilt, wenn Sie ohne Erlaubnis des Eigentümers im Privatwald sammeln. Ein solcher Diebstahl kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Wichtig ist auch, dass nur im Gebiet gesammelt wird, das auf dem Holzsammelschein ausgewiesen ist. Sammeln an anderen Orten oder gar in anderen Gemeinden, machen Sie sich ebenfalls strafbar.
Missachten Sie die Vorgaben der Landeswaldgesetze zum Sammeln von Holz, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Je nach Bundesland kann das Bußgelder zwischen 2.500 und 10.000 Euro bedeuten. In besonders schweren Fällen liegt die mögliche Spanne zwischen 10.000 und 100.000 Euro.
Ich habe mir das Landeswaldgesetz Sachsen Anhalt angeschaut und keine Stelle über Holzentnahme gefunden