Hundebiss: Was laut Schmerzensgeldtabelle gezahlt wird
Verletzungen | Schmerzensgeld und Rechtsprechung |
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Schmerzensgeld für einen Hundebiss in den Arm | ca. 2.600 Euro (OLG Düsseldorf, 1996) |
Schmerzensgeld für einen Hundebiss in die Hand (Fingergliedverlust) | ca. 5.100 Euro (LG Nürnberg 1990) |
Schmerzensgeld für einen Hundebiss ins Bein (Ober- und Unterschenkel verletzt) | ca. 4.100 Euro (AG Bad Liebenwerda, 1999) |
Schmerzensgeld für einen Hundebiss in den Oberschenkel | ca. 6.100 Euro (LG Aachen, 1999) |
Schmerzensgeld für einen Hundebiss in die Wade | ca. 1.400 Euro (LG Ellwangen, 1998) |
Schmerzensgeld für einen Hundebiss ins Gesicht | ca. 16.400 Euro (LG Augsburg, 1988) |
Schmerzensgeld für einen Hundebiss mit schwerer Genitalverletzung | ca. 51.100 Euro (OLG Saarbrücken, 1988) |
Ein Hundebiss kann Anspruch auf Schmerzensgeld bedeuten
Kann es bei einem Hundebiss Schmerzensgeld geben? Wie sieht in einem solchen Fall die gesetzliche Lage aus? Das sind Fragen mit denen sich ein Hundebesitzer am liebsten gar nicht beschäftigen möchte, bedeuten sie doch, dass ihr geliebter Vierbeiner einen Schaden verursacht hat.
Hunde sind für viele ein festes Familienmitglied, dennoch kommt es immer wieder vor, dass Besitzer ihre Vierbeiner unter- oder falsch einschätzen. Beißt ein Hund zu, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Nicht nur für den Gebissenen, sondern auch für den Hundehalter und eventuell für den Hund selbst.
Wann Schmerzensgeld bei einem Hundebiss eine Option ist, was Betroffene tun müssen, um ihre Ansprüche geltend zu machen und wie die Höhe vom Schmerzensgeld bei einem Hundebiss berechnet wird, beleuchtet der folgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Hundebiss: Schadensersatz oder Schmerzensgeld möglich?
Schmerzensgeldansprüche entstehen nicht nur bei einem Autounfall oder durch eine Körperverletzung, auch Angriffe von Tieren können zu diesen führen. Hundehalter müssen beispielsweise dafür sorgen, dass ihr vierbeiniger Freund die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet. Zu den Maßnahmen, die dies gewährleisten können, gehören zum Beispiel das Anlegen einer Leine oder eines Maulkorbs. Auch müssen sie sicherstellen, dass sie die Hunde in den Gebieten, in den sie frei laufen können, unter Kontrolle haben.
Dann nach einem Hundebiss ist das Schmerzensgeld, was Halter eventuell zahlen müssen, oftmals das geringere Problem. Denn sind Hunde auffällig oder verhalten sich so, dass die Sicherheit in der Öffentlichkeit gefährdet ist, kann die Haltererlaubnis widerrufen werden. In schweren Fällen droht sogar auch die Einschläferung des Tieres.
Doch besteht überhaupt ein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld nach einem Hundebiss? Und wenn ja, was fließt in die Berechnung der Ansprüche mit ein?
Grundsätzlich ist hier zu sagen, dass ein Hundehalter die Verantwortung für das Verhalten seines Tieres trägt, so auch bei einem Biss. Halter müssen also für die entstandenen Schäden einstehen. Wird nun eine Person unverschuldet, also ohne vorherige Provokation des Tieres oder ein Fehlverhalten ihrerseits, von einem Hund gebissen, kann Schmerzensgeld verlangt werden.
Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 833 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dieser besagt Folgendes:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. […]
Darüber hinaus kann auch der § 253 BGB für die Ansprüche auf Schadensersatz nach einem Hundebiss herangezogen werden. Dieser regelt, welche Rechte bei einem immateriellen Schaden bestehen. Solchen Schäden können zum Beispiel die „Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung“ (§ 253, Abs. 2 BGB) sein. Es wird gesetzlich bestimmt, dass diese Verletzungen in vom Gesetz definierten Fällen zu einer Entschädigung in Form von Geld berechtigen.
Von dieser Haftung des Halters ausgeschlossen sind Diensthunde der Polizei oder anderer Bundesbehörden, wenn der Beamte sich nicht pflichtwidrig verhalten hat.
Hundebiss: Wie ist Schmerzensgeld geltend zu machen?
Wie ist es Geschädigten nun möglich, bei einem Hundebiss Schmerzensgeld einzufordern? Dies kann direkt beim Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung oder über einen Anwalt geschehen. Allerdings sollten sich Bissopfer bereits im Vorfeld erkundigen, ob ein Anspruch besteht und wie viel Entschädigungen ihnen in der Regel ausgezahlt wird.
Hierzu können sich Geschädigte mit Hilfe der Schmerzensgeldtabellen informieren. Diese zeigen auf, wie die Rechtsprechung in verschiedenen Fällen entschieden hat. In der Regel sind das Urteilssammlungen zu Entscheidungen über Schadensersatzforderungen.
Üblicherweise werden diese Tabellen nach Verletzungsart beziehungsweise nach dem betroffenen Körperteil geordnet. Auch für das Schmerzensgeld nach einem Hundebiss ist eine Tabelle, beziehungsweise sind mehrere Tabellen vorhanden. So kann eine solche Schmerzensgeldtabelle nach einem Hundebiss hilfreich sein, um zu schauen, welche Höhen für bestimmte Verletzungen gebilligt wurden.
Sind sich Betroffene unsicher, wie sie in einem Schadensfall vorgehen sollen, ist der Rat eines Anwalts empfehlenswert. Besitzen Bissopfer darüber hinaus auch eine private Unfallversicherung, die Schmerzensgeld abdeckt, können sie zusätzlich über diese Schadensersatz bei einem Hundebiss erhalten.
Auch sollte, wie bereits zuvor erwähnt, keine Mitschuld des Verwundeten vorliegen. Provokationen des Tieres oder der Eingriff in einen Hundekampf können als eine solche Mitschuld angesehen werden.
Um bei einem Hundebiss Schmerzensgeld zu erhalten, ist ein Nachweis über die erlittenen Verletzungen und Schäden notwendig. Daher sollten Opfer schnellstmöglich zum Arzt gehen und auch den Arztbericht anfordern. Denn die Verletzungen und Dauerschäden müssen nachweislich durch den Biss entstanden sein.
Hundebiss: Eine Schmerzensgeldtabelle als Übersicht zu möglichen Höhen
Wie bereits erwähnt kann bei einem Hundebiss eine Schmerzensgeldtabelle bereits vor der Geltendmachung der Ansprüche zu Rate gezogen werden. Sie ist ein Hilfsmittel sowohl vor als auch im Verfahren und dient einer ersten Übersicht. Auch Richter nutzen die hier enthaltenen Informationen, um bei einem Hundebiss über das Schmerzensgeld und dessen Höhe entscheiden zu können.
Zum anderen gibt es auch die Schmerzensgeldtabelle Hacks Ring Böhm, die durch den ADAC erstellt wurde und die Schmerzensgeldtabelle des Oberlandesgerichts Celle.
Da diese Sammlungen von Urteilen oft auch nach Kategorien unterteilt sind, finden sich zum Beispiel Informationen zum Schmerzensgeld bei einem Hundebiss in die Hand in der Tabelle. Aber auch Mitteilungen zu anderen anderen Entscheidungen beispielsweise zum Schmerzensgeld bei einem Hundebiss ins Bein sind hier hinterlegt.
Sowohl Betroffene als auch Anwälte sollten hierbei jedoch darauf achten, dass die in den Tabellen aufgenommenen Summen keinerlei rechtliche Bindungswirkung in anderen Fällen haben. Können sich die Beteilgten bezüglich einer Entschädigung nicht außergerichtlich einigen, kommt es meist zu einer Verhandlung. Dies ist dann oft der letzte Ausweg. Wie viel Schmerzensgeld bei einem Hundebiss dann letztendlich gezahlt wird, obliegt dem Gericht und ist eine Einzelfallentscheidung. Daher gilt grundsätzlich, dass für ein Schmerzensgeld nach einem Hundebiss die Höhe nicht pauschal bestimmt werden kann.
FAQ: Schmerzensgeld bei einem Hundebiss
Normalerweise können Sie nach einem Hundebiss Schmerzensgeld beanspruchen, wenn Sie diesen unverschuldet erlitten haben.
Wie viel Schmerzensgeld bei einem Hundebiss in der Vergangenheit gezahlt wurde, verrät Ihnen diese Tabelle.
Unter anderem können sich Art und Intensität der Verletzung, die Behandlungsdauer sowie mögliche Folgeschäden auf die Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Hundebiss beeinflussen.
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