Wer zum Opfer einer Körperverletzung oder aber eines Unfalls im Straßenverkehr wurde, kann von Glück sagen, wenn er ohne Verletzungen bzw. Schmerzen davonkommt. Oftmals sieht die Realität jedoch anders aus. Besonders unangenehm sind hierbei Blessuren oder gar Brüche im Bereich des Gesichts, sind diese doch teilweise auch mit Entstellungen bzw. ästhetischen Beeinträchtigungen verbunden.
In unserem Ratgeber widmen wir uns dem Thema „Jochbeinbruch“. Kann hier Schmerzensgeld verlangt werden und wenn ja, in welcher Höhe? Wonach richtet sich die Höhe vom Schmerzensgeld generell und welche Urteile sind von Seiten deutscher Gerichte in den vergangenen Jahren ergangen? Lesen Sie hier mehr zu diesen und weiteren Fragen rund um das Thema.
Inhaltsverzeichnis
Schmerzensgeld nach einem Jochbeinbruch: Besteht ein Anspruch?
Als Jochbein (oder auch Wangenbein bzw. Backenknochen) wird der Knochen jeweils rechts und links am seitlichen Rand der Augenhöhlen bezeichnet. Wird dieser Knochen infolge einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung eines anderen verletzt, kann grundsätzlich ein Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für Frakturen des Jochbeins, sondern auch für andere Verletzungen.
Mit dem Anspruch auf Schmerzensgeld soll generell ein immaterieller Schaden ersetzt werden, also ein solcher, der sich nicht als eine finanzielle Einbuße darstellt. Wer körperliche Schmerzen erfährt, hat hierdurch nämlich für sich allein genommen noch keinen Vermögensverlust erlitten.
Jochbeinbruch: Wie viel Schmerzensgeld kann ich verlangen?
Besonders im Vordergrund steht bei Unfallopfern oder bei Opfern von tätlichen Angriffen in der Regel die Frage: „Wie hoch ist mein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Jochbeinfraktur?“
Selbst von einem erfahrenen Anwalt kann diese Frage nie pauschal und allgemeingültig beantwortet werden. Dennoch kann er anhand der gängigen Faktoren grob einschätzen, in welcher Größenordnung ein derartiger Anspruch besteht und wie sehr sich ein solcher durchzusetzen lohnt.
Der Rechtsprechung deutscher Gerichte zufolge spielen bei der Berechnung der Schmerzensgeldhöhe die folgenden Aspekte eine maßgebliche Rolle:
- Das Ausmaß der Verletzung
- Die Dauer eines möglichen Krankenhausaufenthaltes
- Der Anteil an Mitverschulden des Opfers
- Das Nachtatverhalten des Schädigers
- Die wirtschaftliche Situation des Anspruchsgegners
- Die näheren Umstände des Vorfalls
Der Rat von einem erfahrenen Anwalt lohnt sich indes oft. Er kennt die herrschende Rechtsprechung und weiß, worauf es bei der außergerichtlichen sowie der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen ankommt.
Schmerzensgeldtabelle beim Jochbeinbruch
Wie die deutschen Gerichte in puncto Jochbeinbruch und Schmerzensgeld urteilen, kann beispielhaft der nachfolgenden Schmerzensgeldtabelle entnommen werden.
Verletzung | Schmerzensgeld | Gericht, Jahr, Az. |
---|---|---|
Schädelfraktur mit Gehirnquetschung, Jochbeinfraktur, Schürfwunden an Knie und Ellenbogen | 1.000 € | OLG Hamm, 1990, 2 U 240/89 |
Jochbeinbruch nebst Kieferfraktur | 3.000 € | OLG Celle, 1986, 5 U 244/85 |
Jochbeinbruch nebst Zahnverlust | 2.100 € | AG Bensheim, 1994, 6 C 956/93 |
FAQ: Schmerzensgeld bei einem Jochbeinbruch
Ist der Jochbeinbruch auf das Fremdeinwirken eines Dritten zurückzuführen, kann dies einen Anspruch auf Schmerzensgeld rechtfertigen.
In dieser Tabelle erfahren Sie, in welcher Höhe sich das Schmerzensgeld bei einem Jochbeinbruch in etwa bewegt.
Normalerweise übernimmt die Versicherung des Schädigers die Zahlung des Schmerzensgeldes bei einem Jochbeinbruch.