Jedes Kraftfahrzeug, das auf deutschen Straßen unterwegs ist, muss eindeutig seinem Besitzer zuzuordnen sein, damit z. B. Bußgeldbescheide an die richtige Adresse verschickt werden können. Die Identifizierung jedes Fahrzeugs erfolgt über dessen Nummernschild, auf dem sich eine einmalige Zahlen- und Buchstabenfolge befindet. Diese wird bei der Zulassung des Fahrzeugs vergeben. Allerdings möchten manche Autofahrer ihr Kennzeichen nachträglich ändern – oder müssen es sogar.
In diesem Ratgeber verraten wir Ihnen, wann und wie Sie Ihr Autokennzeichen ändern können, welche Kosten Sie dabei erwarten und welche Unterlagen Sie bei der Zulassungsstelle benötigen.
Inhaltsverzeichnis
Wann ist es Pflicht, das Kennzeichen zu ändern?
Noch vor einigen Jahren war eine Kennzeichenänderung immer dann Pflicht, wenn
- der Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk umzog oder
- ein Auto den Besitzer wechselte.
Seit einer Neuregelung im Jahr 2015 ist dies jedoch nicht länger der Fall. Denn zum einen ist nun eine bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich. Das bedeutet, egal wohin Sie innerhalb Deutschlands ziehen, Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Kennzeichen zu ändern, sondern können dieses behalten. Es ist somit erlaubt, z. B. mit einem Münchener Kennzeichen herumzufahren, obwohl Sie mittlerweile in Hamburg wohnen.
Zum anderen kann das Kennzeichen auch beim Halterwechsel übernommen werden. Hier existiert allerdings die Bedingung, dass dieser im gleichen Zulassungsbezirk wie der Vorbesitzer wohnen muss. Ist dies nicht der Fall, besteht weiterhin die Pflicht, das Nummernschild zu ändern.
Video: Kennzeichen umschreiben
So können Sie Ihr Kennzeichen ändern
Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, Ihr Kennzeichen zu ändern, können Sie dies jeder Zeit freiwillig tun. Dazu müssen Sie zur Zulassungsstelle gehen, die für Ihren Wohnort bzw. Bezirk zuständig ist. Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher „Fahrzeugschein“)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher „Fahrzeugbrief“)
- Nachweise über gültige Hauptuntersuchung
- altes Kennzeichen
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, Gewerbeanmeldung
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten, Personalausweise der Erziehungsberechtigten
Kfz-Kennzeichen ändern: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Sofern Sie keine guten Gründe dazu haben, sollten Sie es sich gut überlegen, ob Sie Ihr Nummernschild wirklich ändern wollen. Die Kosten dafür müssen Sie nämlich aus eigener Tasche bezahlen. Allzu teuer wird dies in der Regel jedoch nicht.
Für das eigentliche Kennzeichen bezahlen Sie etwa 25 Euro, wobei dieser Betrag je nach Behörde leicht variieren kann. Gleiches gilt für die Bearbeitungsgebühr. Diese bewegt sich üblicherweise in einem Rahmen von 3 bis 5 Euro. Diese insgesamt rund 30 Euro fallen immer an, wenn Sie Ihr Kennzeichen ändern lassen.
Möchten Sie obendrein Ihr Wunschkennzeichen beantragen, müssen Sie hier mit zusätzlichen Kosten von bis zu 12,80 Euro rechnen.
FAQ: Kennzeichen ändern
Nein, seit 2015 ist es nicht mehr nötig, nach einem Umzug das Kennzeichen zu wechseln, selbst wenn Sie in eine andere Stadt ziehen.
Ja, allerdings nur, wenn der neue Fahrzeugbesitzer in einem anderen Zulassungsbezirk wohnt. Ansonsten kann dieser das vorhandene Kennzeichen übernehmen.
Insgesamt müssen Sie hier mit rund 30 Euro rechnen. Möchten Sie zudem ein Wunschkennzeichen beantragen, fallen noch einmal 12,80 Euro an.