Ein Umzug in einen anderen Wohnort ist immer mit zeitlichem sowie organisatorischem Aufwand verbunden und geht zudem mit einigen Behördengängen einher. Schließlich muss sich eine Person ummelden, damit sie unter der neuen Adresse registriert wird. Auch das eigene Fahrzeug muss umgemeldet und die neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Ziehen Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks um, in der Regel innerhalb einer Stadt oder einer Gemeinde, muss lediglich die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) aktualisiert werden. Die Ummeldung kann in diesem Fall beim Bürgeramt vorgenommen werden. Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk, muss das Fahrzeug bei einer Kfz-Zulassungsstelle im neuen Wohnort umgemeldet werden.
Doch muss in diesem Fall auch das Kennzeichen geändert und durch ein neues ersetzt werden? Viele Fahrzeughalter hängen an ihrer alten Kennzeichenkombination. Ein Nummernschildwechsel ist außerdem mit Kosten verbunden. Kann ich mein Kennzeichen behalten bei einem Umzug?
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Video: Kennzeichen umschreiben
Bei einem Umzug das Kfz-Kennzeichen behalten: Geht das?
Bei einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks muss das Fahrzeug nur auf die neue Anschrift umgemeldet, aber das Kennzeichen nicht erneuert werden.
Wie sieht es aber aus, wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen? Können Sie in diesem Fall Ihr Kfz-Kennzeichen dann auch behalten bei einem Umzug? Seit dem Jahr 2015 haben Fahrzeughalter in Bezug auf die Kennzeichenmitnahme bei einem Umzug folgende Möglichkeiten:
- Neues Kennzeichen erhalten: In diesem Fall wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ausgestellt. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) wird berichtigt. Das alte Kennzeichen verliert seine Gültigkeit und muss der Kfz-Zulassungsstelle zur Entfernung der Stempelplakette vorgelegt werden.
- Altes Kennzeichen behalten: Bei einem Wohnsitzwechsel kann das alte Kennzeichen mitgenommen werden, wenn dies der Kfz-Zulassungsstelle am neuen Wohnort mitgeteilt wird. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) wird in diesem Fall lediglich aktualisiert.
Ziehen Sie also beispielsweise von Berlin nach Hamburg, können Sie Ihr Berliner Kennzeichen behalten bei dem Umzug und in der Hansestadt weiterhin damit fahren. Bei einem reinen Wohnortwechsel ist es also grundsätzlich möglich, das Nummernschild zu behalten bei einem Umzug. Kommt es zu einem Halterwechsel, ist eine Weitergabe des Kennzeichens allerdings nicht möglich.
Übrigens: Vor 2015 konnten Fahrzeughalter ihr Kfz-Kennzeichen bei einem Umzug nicht behalten. Bundesweit war es nämlich so geregelt, dass das Kennzeichen das Unterscheidungszeichen des aktuellen Wohnorts enthalten muss. Bei jedem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk musste das Nummernschild und die darauf befindliche Kennzeichenkombination also gewechselt werden.
Kfz-Kennzeichen mitnehmen bei einem Umzug: Welche Unterlagen benötige ich?
Wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten wollen bei einem Umzug, müssen Sie dies lediglich der neuen Kfz-Zulassungsstelle mitteilen. Eine Beantragung der Kennzeichenmitnahme ist nicht nötig. Da allerdings Ihr Fahrzeug trotzdem auf Ihre neue Adresse umgemeldet werden muss, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Personalausweis mit aktueller Meldebescheinigung
Achten Sie also darauf, dass Sie sich vor der Ummeldung Ihres Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle bereits selbst bei der Einwohnermeldebehörde umgemeldet haben und die neue Anschrift entsprechend nachweisen können. Für die Kfz-Ummeldung nach einem Umzug haben Sie einen Monat Zeit. Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld drohen.
FAQ: Kennzeichen behalten bei einem Umzug
Ja, in diesem Fall können Sie das Fahrzeug beim Bürgeramt ummelden und die neue Adresse in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eintragen lassen.
Seit 2015 ist es möglich, dass Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu behalten. Sie müssen dies der neuen Kfz-Zulassungsstelle mitteilen.
Die neue Anschrift muss bei einer Kennzeichenmitnahme in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen werden. Sie benötigen also diese und einen gültigen Personalausweis mit aktueller Meldebescheinigung.
Hallo, muss die KFZ Versicherung die Regionalklasse ändern wenn man bei Umzug das Kennzeichen behält ?
Ab dem 1. Juli 2012 können die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen frei wählen, ob sie bei einem Umzug innerhalb des Landes ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen behalten oder das Kennzeichen des neuen Kreises bzw. der neuen Stadt wählen.