Bußgeldkatalog: Kinder im Auto ohne geeigneten Sitz transportiert
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
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Ein Kind ohne Kindersitz im Auto transportiert | 30 | |
Mehrere Kinder ohne Kindersitz im Auto transportiert | 35 | |
Ein Kind ohne jede Sicherung im Auto transportiert (Missachtung der Kindersitz- und Anschnallpflicht) | 60 | 1 |
Mehrere Kinder ohne jede Sicherung im Auto transportiert (Missachtung der Kindersitz- und Anschnallpflicht) | 70 | 1 |
Sei es auf einer Kurzstrecke zum nächsten Supermarkt oder einer mehrstündigen Fahrt auf der Autobahn – wann immer Sie ein Kind bei sich im Auto sitzen haben, sollten Sie darauf achten, dass dieses ausreichend gesichert ist. Dazu gehört zum einen, dafür zu sorgen, dass der Nachwuchs angeschnallt ist. Zum anderen sind Sie aber auch dazu verpflichtet, das Kind in einem geeigneten Autokindersitz zu transportieren.
Doch was macht einen solchen Kindersitz aus? Welche gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten? Bis zu welchem Alter bzw. bis zu welcher Körpergröße des Kindes muss dieses einen Autositz für Kinder nutzen? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Was bezweckt ein Kinderautositz?
In Deutschland gilt für alle Insassen eines Kraftfahrzeugs die Anschnallpflicht. Dies macht Sinn, denn Sicherheitsgurte verhindern bei Auffahrunfällen, abrupten Richtungswechseln oder scharfen Bremsmanövern, dass Sie oder Ihre Mitfahrer durch oder gar aus dem Auto geschleudert werden. Damit minimieren die Gurte Verletzungen und retten Leben. Ihre Maße sind jedoch auf die Körpergröße von Erwachsenen ausgelegt. Kinder sind meistens zu klein, um durch einen Anschnallgurt ausreichend gesichert zu werden, weil sie unter dem Riemen hindurchrutschen können. Oder sie erleiden bei einer scharfen Bremsung Verletzungen durch den Gurt, weil er nicht über ihre Schulter, sondern ihren Hals verläuft.
Aus diesem Grund muss im Auto wenigstens eine Kindersitzerhöhung zum Einsatz kommen, wenn Sie mit Ihrem Nachwuchs unterwegs sind. Diese sorgt dafür, dass der Sicherheitsgurt richtig sitzt. Je nach Alter und Größe des Kindes muss der Kindersitz bestimmte Anforderungen erfüllen, die vom Gesetzgeber festgelegt sind.
Laut Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) besteht bei ungesicherten Kindern ein siebenmal höheres Risiko, dass sie bei einem Unfall schwer verletzt oder gar getötet werden.
Was sagt das Gesetz zum Kindersitz für das Auto?
Die gesetzlichen Regelungen zum Kindersitz finden sich vor allem in § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Gemäß diesem müssen alle Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kleiner sind als 150 cm in einer „Rückhalteeinrichtung“ – also einem Kindersitz – transportiert werden.
Umgekehrt heißt das, dass Kinder ohne Sitzerhöhung im Auto mitfahren dürfen, sobald sie
- 12 Jahre alt sind oder
- eine Körpergröße von 1,50 m erreicht haben.
Babys dürfen ausschließlich in einer Babyschale transportiert werden, die immer rückwärts im Auto stehen muss. Erst wenn die Kleinen mit dem Kopf an den Rand dieser Kindersitzschalen heranreichen, können Sie auf einen Kindersitz umschwenken.
Video: Das Wichtigste zur Kindersitzpflicht
Bus und Taxi: Ist auch hier der Kindersitz Pflicht?
In großen Omnibussen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen besteht keine Kindersitzpflicht. In kleineren hingegen schon.
Wie sieht es aber im Taxi aus? Muss auch hier auf dem Autositz ein Kindersitz genutzt werden? Prinzipiell ja, allerdings gibt es Einschränkungen bei dieser Verpflichtung. So ist ein Taxifahrer nicht verpflichtet, ständig je einen altersgerechten Autokindersitz für alle Gruppen mit sich zu führen. Dies wäre allein aus Platzgründen nicht realisierbar. Daher müssen in einem Taxi nur Kindersitze ab einem zugelassenen Körpergewicht von 9 kg und auch nur für maximal zwei Kinder bereitgestellt werden.
Sind Sie mit mehr Kindern unterwegs oder entspricht die Gewichtsklasse des Sitzes nicht der Ihres Kindes, darf in diesem Fall tatsächlich auf den Kindersitz verzichtet und der Nachwuchs ohne diesen legal transportiert werden. Bedenken Sie jedoch, dass Ihre Kinder dann ohne ausreichende Sicherung im Taxi mitfahren.
Wo im Auto muss der Kindersitz platziert sein?
Bezüglich der Position der Rückhalteeinrichtung gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Somit bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie den Kindersitz vorne auf dem Beifahrersitz oder hinten auf der Rückbank transportieren. Entscheidend ist, dass der entsprechende Sitzplatz im Auto über einen Anschnallgurt verfügt.
Dennoch sollten Sie ein paar Dinge beachten, wenn es darum geht, eine Babyschale oder eine Kindersitzerhöhung im Auto zu positionieren:
- Babyschalen dürfen nur entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden. Wenn Sie sie auf den Beifahrersitz stellen, ist unbedingt der Beifahrerairbag zu deaktivieren. Je nach Fahrzeugmodell können Sie dies selbst tun oder nur in einer Werkstatt durchführen lassen.
- Autositze für Kleinkinder oder älter Kinder können in Fahrtrichtung auf dem Beifahrersitz platziert werden. In diesem Fall ist der Beifahrersitz in die hinterste Position zu bringen und die Rückenlehne gerade aufzurichten.
- Bei einigen Fahrzeugmodellen untersagt der Hersteller grundsätzlich den Transport von Kindersitzen auf dem Beifahrersitz. Achten Sie auf entsprechende Hinweise in der Bedienungsanleitung Ihres Autos.
Die gesetzlichen Anforderungen an den Kindersitz
„Welcher Kindersitz ist der beste?“ Diese Frage stellen sich viele Eltern, die für ihren Nachwuchs eine geeignete Sicherung kaufen wollen. Eine allgemein gültige Antwort lässt sich darauf jedoch schwer geben, da es viele verschiedene Modelle auf dem Markt gibt, die unterschiedlichen Ansprüchen genügen. Für manche Eltern ist ein mitwachsender Kindersitz wichtig, um nicht so bald einen neuen kaufen zu müssen, wenn das Kind für den alten zu groß wird. Andere bestehen darauf, dass ihr Kleinkind in einem Autositz mit Rückenlehne sitzt, weil so der Kopf besser geschützt wird.
Egal ob Babyschale oder Sitzerhöhung: Der Kindersitz muss auf jeden Fall den aktuellen europäischen Prüfkriterien standhalten. Dies erkennen Sie daran, dass der Kindersitz über ein entsprechendes Prüfsiegel verfügt. Seit dem 8. April 2008 sind in Deutschland nur noch Kindersitze zulässig, die nach den Prüfnormen ECE R44-03, ECE R44-04 oder ECE-R 129 geprüft wurden. Nur wenn eine dieser Zahlen auf dem Prüfsiegel zu finden ist, dürfen Sie den Kindersitz nutzen.
Die Gewichtsklassen nach der ECE-Regelung Nr. 44
Die ECE-Regelung Nr. 44 unterteilt Kindersitze in verschiedene Gruppen, die ebenfalls auf den Prüfsiegeln angegeben werden. Sie stellen die Gewichtsklassen dar und geben an, für welches Körpergewicht der jeweilige Kindersitz geeignet ist.
- Gruppe 0: Von Geburt bis 10 kg
- Gruppe 0+: Von Geburt bis 13 kg
- Gruppe 1: Von 9 bis 18 kg
- Gruppe 2: Von 15 bis 25 kg
- Gruppe 3: Von 22 bis 36 kg
Die Gruppen 0 und 0+ bezeichnen Babyschalen, wohingegen Kindersitze der Gruppe 1 sich für Kinder ab 9 Monaten bis etwa 4 Jahre eignen. Älter Kinder sollten in Sitzen der Gruppen 2 und 3 transportiert werden. Hier zeigt sich, welchen Vorteil mitwachsende Kindersitze bieten: Sie decken mehrere Gruppen ab. Manche Modelle lassen sich tatsächlich vom 1. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benutzen.
Ist Ihr Kind noch keine 12 Jahre alt und kleiner als 1,50 m, wiegt aber bereits mehr als 36 kg, können Sie in der Regel trotzdem weiterhin einen Kindersitz der Gruppe 3 nutzen. Wenden Sie sich bei Zweifeln an den Hersteller.
UN R129 – Die Alternative zu ECE-R 44
Im Juli 2013 trat parallel zur Prüfnorm ECE-R 44 die ECE/UN-Regelung Nr. 129 in Kraft, welche Erstere voraussichtlich langfristig ersetzen wird.
Auch sie teilt die Kindersitze in Kategorien ein, allerdings orientieren sich diese nicht am Gewicht, sondern an der Körpergröße des Kindes:
- Klasse Q0: Bis 60 cm
- Klasse Q1: Von 60 bis 75 cm
- Klasse Q1.5: Von 75 bis 87 cm
- Klasse Q3: Von 87 bis 105 cm
- Klasse Q6: Von 105 bis 125 cm
- Klasse Q10: Ab 125 cm
Ist auch ein Kindersitz aus dem Ausland in Deutschland zulässig?
In Deutschland dürfen Sie Ihren Nachwuchs nur in einem Kindersitz transportieren, der eines der oben genannten ECE-Prüfsiegel aufweist. Da dieses in der ganzen EU gilt, ist es in der Regel kein Problem, wenn Sie einen Kindersitz im europäischen Ausland kaufen.
Anders verhält es sich jedoch, wenn der Kindersitz nicht aus einem EU-Land stammt, sondern z. B. aus China oder den USA. Da in diesen Ländern andere Prüfkriterien gelten, sind diese Sitze hier in Deutschland nicht erlaubt – selbst dann, wenn sie nachweislich ebenso sicher sind wie Kindersitze mit ECE-Prüfsiegel.
Benutzen Sie einen Kindersitz aus einem nicht-europäischen Land in Deutschland, müssen Sie mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Obendrein kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen, sollte dem Kind bei einem Unfall etwas passieren. Im schlimmsten Fall weigert sich diese zu zahlen, da Sie Ihr Kind nicht entsprechend der gesetzlichen Vorschriften gesichert haben.
Kindersitz im Auto: Hilfreiche Tipps
Bisher haben wir erläutert, welche gesetzlichen Vorschriften Sie beim Thema Kindersitz beachten müssen: Wie lange muss das Kind den Sitz benutzen, wo darf er stehen und welche Prüfsiegel muss er aufweisen, um in Deutschland zugelassen zu sein. Doch wahrscheinlich fragen Sie sich trotzdem noch, welchen Kindersitz Sie denn nun kaufen sollen. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, wollen wir Ihnen deshalb abschließend noch ein paar hilfreiche Hinweise geben.
- Besonders bei kleinen Kindern bietet sich ein Kindersitz mit stabilen Seitenteilen an. Diese bieten einen zusätzlichen Schutz für den Kopf.
- Bei einer Autokindersitzerhöhung ohne Rückenlehne kann das Kind bei unzureichender Gurtführung seitlich aus dem Sicherheitsgurt rutschen, sollte es beim Schlafen zur Seite kippen.
- Sitzerhöhungen dürfen nur in Verbindung mit einem 3-Punkt-Sicherheitsgurt verwendet werden.
- Hat der Kindersitz keine Rückenlehne, sollte er zumindest über sog. Führungshörner verfügen. Sie sorgen dafür, dass der Sicherheitsgurt optimal am Körper Ihres Kindes anliegt. Andernfalls kann es passieren, dass die Sitzerhöhung bei einem Unfall unter Ihrem Kind wegrutscht. Es wird dann nicht mehr ausreichend durch den Anschnallgurt gesichert und kann sich schwere Verletzungen zuziehen.
- Viele Kindersitze verfügen mittlerweile über das sog. Isofix-System. Es stellt eine Alternative zum Anschnallgurt dar, bei der die Sicherung über zwei Metallbügel, die fest im Fahrzeug eingebaut sind, und entsprechende Haken am Kindersitz erfolgt. Der Sitz lässt sich damit wesentlich einfacher und bequemer sichern und es können weniger Fehler beim Einbau passieren. Bevor Sie sich jedoch für einen Kindersitz mit Isofix entscheiden, sollten Sie sichergehen, dass Ihr Auto dafür ausgelegt ist.
- Obwohl das Thema Sicherheit grundsätzlich das letzte ist, an dem Sie sparen sollten, kann sich ein umfassender Preisvergleich durchaus lohnen. Denn nicht immer ist der teuerste Kindersitz auch der beste.
- Falls Sie sich dazu entscheiden, einen gebrauchten Kindersitz zu kaufen, sollten Sie sicherstellen, dass dieser nicht zu alt und vor allem unfallfrei ist. Denn Schäden, die die Funktion beeinträchtigen, müssen nicht unbedingt sichtbar sein. Kaufen Sie den Kindersitz deshalb am besten nur, wenn Sie den Vorbesitzer gut kennen.
- Probieren Sie den Kindersitz mit Ihrem Kind in Ihrem eigenen Auto aus, bevor Sie ihn kaufen. Nur dann können Sie sicher sein, dass auch wirklich alles passt.
FAQ: Kindersitz
Wenn Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und kleiner ist als 150 cm. Hat es hingegen das erforderliche Alter oder die erforderliche Körpergröße bereits erreicht, entfällt die Kindersitzpflicht.
Nein, derartige Vorschriften gibt es nicht. Sie können den Kindersitz auf jedem Sitz des Fahrzeugs transportieren.
Hilfreiche Tipps zum Kauf eines Kindersitzes finden Sie hier.