Ein Kleinkraftrad ist eine Alternative zum Auto oder Fahrrad. Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten auch hier bestimmte Vorschriften. Verstoßen Sie mit einem Kleinkraft gegen diese, kommen die Sanktionen des Bußgeldkatalogs zum Tragen.
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Helmpflicht missachtet | 5 EUR | |
Gehweg unerlaubt befahren | 10 EUR | |
... andere behindert | 15 EUR | |
... andere gefährdet | 20 EUR | |
... mit Unfall | 25 EUR | |
unerlaubt auf Gehweg geparkt | 20 EUR | |
... mehr als 1 Stunde | 30 EUR | |
... andere behindert | 30 EUR | |
... andere behindert mehr als 1 Stunde | 35 EUR | |
Personen unerlaubt befördert | 5 EUR | |
Kind ohne Helm befördert | 60 EUR | 1 |
Kinder ohne Helm befördert | 70 EUR | 1 |
Versicherungskennzeichen fehlt | 40 EUR | |
keine Versicherung | Geld- oder Freiheitsstrafe | |
keine Fahrerlaubnis | Geld- oder Freiheitsstrafe | |
keine Prüfbescheinigung | 20 EUR | |
Prüfbescheinigung vergessen | 10 EUR |
FAQ: Kleinkraftrad
Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart nicht schneller als 45 km/h fahren können, gelten als Kleinkraftrad. In der Regel gehören Mopeds und Mofas dazu, Motorräder jedoch nicht.
Auch für eine Kleinkraftrad muss eine Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr vorhanden sein. Sie benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM. Besitzen Sie einen Führerschein der Klasse B, sind Kleinkrafträder inbegriffen. Zudem ist eine Versicherung auch beim Kleinkraftrad Pflicht.
Ja. Verstoßen Sie auf dem Kleinkraftrad gegen die Verkehrsregeln, müssen Sie mit Bußgeldern zwischen 5 und 70 Euro rechnen. Wann welchen Sanktionen greifen, zeigt diese Tabelle.
Inhaltsverzeichnis
Versicherung und Führerschein: Beim Kleinkraftrad Voraussetzung zum Fahren
Nach § 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist ein Kraftfahrzeug dann ein Kleinkraftrad, wenn es bestimmte Eigenschaften erfüllt. Das wichtigste Merkmal ist, dass eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschritten wird. Zudem darf ein solches Fahrzeug nur einen Hubraum von 50 cm³ oder eine Nenn- bzw. Nutzleistung von 4 kW besitzen. Sind sie schneller oder mit mehr Leistung ausgestattet, handelt es sich nicht mehr um Kleinkrafträder.
Eine Zulassung benötigt ein Kleinkraftrad nicht, eine gültige Betriebserlaubnis muss jedoch vorliegen. Das ist unter anderem auch dann wichtig, wenn am Fahrzeug Veränderungen vorgenommen werden. Hier sollten Fahrzeughalter darauf achten, dass diese die Betriebserlaubnis nicht erlöschen lassen. Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen neben der Betriebserlaubnis für das Kleinkraftrad auch eine Versicherung sowie eine Berechtigung zum Führen vorhanden sein. Eine bestehende Versicherung wird am Fahrzeug durch das Versicherungskennzeichen nachgewiesen. Ohne Versicherungsschutz zu fahren, kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Haben Sie allerdings nur vergessen, das Nummernschild am Kleinkraftrad anzubringen, droht lediglich ein Bußgeld von 40 Euro.
Ebenfalls teuer wird es, wenn Sie ohne Berechtigung zum Führen ein Kleinkraftrad fahren, also wenn Sie weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen entsprechenden Führerschein besitzen. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar, hierfür droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Welcher Führerschein ist notwendig?
Ein Kleinkraftrad können Sie mit dem Autoführerschein der Klasse B fahren. Besitzen Sie diesen nicht, muss entweder die Klasse AM vorhanden sein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung. Rechtlich bestimmt ist dies in §§ 4 und 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Fährt das Kleinkraft bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h, reicht die Prüfbescheinigung aus. Bei Fahrzeugen mit höherer Geschwindigkeit ist mindestens die Klasse AM notwendig. Für Letztere müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Die Prüfbescheinigung verlangt folgende Voraussetzungen:
- Mindestalter 15 Jahre
- Praktische Fahrstunden
- Theoretische Unterrichtsstunde
- Theoretische Prüfung
Wurden Sie vor dem 01. April 1965 geboren, müssen Sie bei einer Kontrolle nur Ihr Alter nachweisen. Fahren Sie ein schnelleres Kleinkraftrad bis 45 km/h, ist der Führerschein AM auch für Sie notwendig. Dieser kann bereits ab 15 absolviert werden.
Achtung: Der Führerschein ab 15 gilt nur in Deutschland. Wollen Sie im Ausland fahren, müssen Sie die örtlichen Regelungen zum Mindestalter beachten. Fahren Sie ohne Fahrerlaubnis, kann das auch im Ausland eine Straftat darstellen.
Was ist auf dem Kleinkraftrad noch zu beachten?
Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten natürlich auch auf einem Kleinkraftrad. Die Nutzung ist ausschließlich auf der Straße erlaubt, da es sich um ein Kraftfahrzeug handelt. Auf dem Geh- oder Radweg zu fahren, ist also nicht zulässig. Darüber hinaus sind Tempolimits und Promillegrenze ebenso zu beachten wie bei allen anderen Kraftfahrzeugen auch.
Für alle Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren können, ist eine Helmpflicht zu beachten – so also auch auf dem Kleinkraftrad. Das gilt sowohl für den Fahrer als auch für den Mitfahrer, beide müssen einen Helm tragen.
Nehmen Sie Personen mit, sollten Sie sicherstellen, dass dies erlaubt ist. Die Betriebserlaubnis beinhaltet in der Regel Angaben hierzu. Die Betriebserlaubnis ist auch dann wichtig, wenn Sie mit Ihrem Kleinkraftrad einen Anhänger ziehen wollen. Die Vorgaben dieser sowie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind in diesem Zusammenhang zu beachten.
Quellen und weiterführende Links
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 2
- Straßenverkehrsordnung (StVO) § 21a
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 5