Kostenpauschale nach einem Verkehrsunfall

Was ist eine Kostenpauschale nach einem Verkehrsunfall?
Was ist eine Kostenpauschale nach einem Verkehrsunfall?

Ein Unfall im Straßenverkehr ist eine höchst ärgerliche Angelegenheit. Selbst wenn er vergleichsweise glimpflich ausgeht und keine Personen verletzt wurden, zieht auch die Regulierung von bloßen Sachschäden einiges an Arbeit nach sich.

Immerhin gilt es nun, die Schuldfrage zu klären, gegenseitige Ansprüche geltend zu machen und im besten Fall auch durchzusetzen. Dabei verlieren die meisten bei den vielen verschiedenen Schadenspositionen etwas den Überblick. Immerhin gibt es hiervon mehrere, die oft parallel bestehen. Neben den Ansprüchen beispielsweise auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, fällt oftmals im Zusammenhang mit einem Unfall der Begriff „Kostenpauschale“. Doch was ist hierunter genau zu verstehen? Was ist eine Unfallkostenpauschale und in welcher Höhe kann ein Anspruch hier geltend gemacht werden?

Im folgenden Ratgeber klären wir Sie über diese und weitere Fragen rund um das Thema Kostenpauschale nach einem Unfall auf. Außerdem erhalten Sie eine kleine Übersicht zur bisherigen Rechtsprechung in Bezug auf die Unkostenpauschale bei einem Kfz-Unfall.

Verkehrsunfall: Begriff Kostenpauschale

Der Begriff der Kostenpauschale nach einem Verkehrsunfall (oder auch Auslagenpauschale oder Unkostenpauschale nach einem Unfall) meint den Ersatz derjenigen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Schaden eben reguliert werden muss. Hierfür fallen für Gewöhnlich Kosten an für Telefonate und für den Schriftverkehr zwischen den Unfallbeteiligten sowie der Korrespondenz zwischen den Geschädigten und der Versicherung. Zudem fallen Wegekosten unter die Auslagenpauschale nach einem Verkehrsunfall.

Der Zeitaufwand, der sich für die Regulierung der Schäden ergibt, kann laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (kurz: BGH) im Übrigen nicht erstattet werden.

Wie hoch ist die Auslagenpauschale nach einem Unfall?

Viele Unfallbeteiligte stellen sich die Frage, in welcher Höhe eine Kostenpauschale nach einem Verkehrsunfall geltend gemacht werden kann. Im Laufe der Zeit hat sich dahingehend eine gefestigte Rechtsprechung entwickelt. In Bezug auf einen Unfall ist eine pauschale Aufwandsentschädigung zwischen 20 und 30 Euro üblich, je nach Gerichtsbezirk.

Urteile zur Aufwandspauschale nach einem Verkehrsunfall

Der folgenden Tabelle können Sie einige Beispiele gerichtlicher Entscheidungen zur Auslagenpauschale nach einem Verkehrsunfall entnehmen. Die Beträge variieren von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk.

Ge­richtDa­tum der Ent­schei­dungAk­ten­zei­chenKos­ten­pau­scha­le nach Ver­kehrs­un­fall
O­ber­lan­des­ge­richt (OLG) Ko­blenzUr­teil vom 14. Ok­to­ber 2013Az.: 12 U 313/1325,00 €
OLG Cel­leUr­teil vom 9. Sep­tem­ber 2004Az.: 14 U 32/0425,00 €
LG Ans­bachUr­teil vom 5. Ja­nu­ar 2012Az.: 1 S 717/1125,00 €
OLG Nürn­bergUr­teil vom 15. Au­gust 2008Az.: 5 U 29/0825,00 €
OLG Mün­chenUr­teil vom 8. A­pril 2011Az.: 10 U 5122/1025,00 €
OLG HammUr­teil vom 30. Ok­to­ber 2012Az.: I – 9 U 5/1225,00 €
Amts­ge­richt (AG) Kel­heimUr­teil vom 28. Ja­nu­ar 2003Az.: 1 C 294/0230,00 €
Land­ge­richt (LG) Aa­chenUr­teil vom 11. Fe­bru­ar 2005Az.: 9 O 360/0430,00 €
OLG Frank­furt am MainUr­teil vom 17. März 2012Az.: 17 U 276/0930,00 €
Kam­mer­ge­richt (KG) Ber­linBeschluss vom 20. De­zem­ber 2012Az.: 12 U 70/1020,00 €

Verkehrsunfall: Zweck der Kostenpauschale

Nach einem Verkehrsunfall kann eine Unkostenpauschale zwischen 20,00 und 30,00 Euro gefordert werden.
Nach einem Verkehrsunfall kann eine Unkostenpauschale zwischen 20,00 und 30,00 Euro gefordert werden.

Der Zweck der Kostenpauschale nach einem Verkehrsunfall besteht in der Vereinfachung der Geltendmachung von Ansprüchen, die sich im Rahmen vergleichsweise kleiner Beträge belaufen. Nicht vonnöten ist also, dass zur Geltendmachung der Unkostenpauschale nach einem Kfz-Unfall haarklein alle Quittungen, Belege und Rechnungen aufbewahrt und vorgelegt werden. Möglich ist dies aber dennoch. Wer es lieber genau mag, kann auch eine detaillierte Aufstellung der tatsächlich angefallenen Kosten darlegen. Sinnvoll ist dies insbesondere in Fällen, in denen die tatsächlichen Auslagen über dem üblichen Pauschbetrag liegen. In dem Fall ist eine genaue Auflistung nebst Belegen notwenig.

Durch die Festlegung des Pauschbetrages soll die Geltendmachung des Anspruchs vereinfacht und dem Gesichtspunkt der Praktikabilität Rechnung getragen werden. Immerhin handelt es sich bei Regulierung von Verkehrsunfällen um eine Art „Massengeschäft“, bei der sich eine detaillierte Aufgliederungen der einzelnen Kosten als mühselig und umständlich erweisen würde.

Die Kostenpauschale nach einem Verkehrsunfall vereinfacht dieses Prozedere, indem einfach immer stets ein gleichbleibend hoher Betrag gefordert werden kann.

Die Vereinfachung mittels eines Pauschbetrages gilt nach der Auffassung des BGH übrigens nicht für die übrigen Schadenspositionen. Hier kommt es vielmehr auf eine genaue und konkrete Darlegung an.

FAQ: Kostenpauschale nach dem Unfall

Was ist unter der Kostenpauschale zu verstehen?

Mit der Kosten- oder auch Auslagenpauschale ist der Pauschbetrag gemeint, mit der allgemeine Kosten der Schadensregulierung abgerechnet werden (z. B. Telefonate, Briefverkehr etc.).

Wie hoch ist die Kostenpauschale?

In der Regel werden zwischen 20 und 30 Euro Kostenpauschale nach einem Unfall anerkannt.

Warum variieren die Beträge so?

In welcher Höhe die Kostenpauschale gewährt wird, hängt auch vom Gerichtsbezirk ab. In dieser Tabelle können Sie nachlesen, wo welche Kostenpauschale gewährt wird.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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