Ein Unfall im Straßenverkehr ist eine höchst ärgerliche Angelegenheit. Selbst wenn er vergleichsweise glimpflich ausgeht und keine Personen verletzt wurden, zieht auch die Regulierung von bloßen Sachschäden einiges an Arbeit nach sich.
Immerhin gilt es nun, die Schuldfrage zu klären, gegenseitige Ansprüche geltend zu machen und im besten Fall auch durchzusetzen. Dabei verlieren die meisten bei den vielen verschiedenen Schadenspositionen etwas den Überblick. Immerhin gibt es hiervon mehrere, die oft parallel bestehen. Neben den Ansprüchen beispielsweise auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, fällt oftmals im Zusammenhang mit einem Unfall der Begriff „Kostenpauschale“. Doch was ist hierunter genau zu verstehen? Was ist eine Unfallkostenpauschale und in welcher Höhe kann ein Anspruch hier geltend gemacht werden?
Im folgenden Ratgeber klären wir Sie über diese und weitere Fragen rund um das Thema Kostenpauschale nach einem Unfall auf. Außerdem erhalten Sie eine kleine Übersicht zur bisherigen Rechtsprechung in Bezug auf die Unkostenpauschale bei einem Kfz-Unfall.
Inhaltsverzeichnis
Verkehrsunfall: Begriff Kostenpauschale
Der Begriff der Kostenpauschale nach einem Verkehrsunfall (oder auch Auslagenpauschale oder Unkostenpauschale nach einem Unfall) meint den Ersatz derjenigen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Schaden eben reguliert werden muss. Hierfür fallen für Gewöhnlich Kosten an für Telefonate und für den Schriftverkehr zwischen den Unfallbeteiligten sowie der Korrespondenz zwischen den Geschädigten und der Versicherung. Zudem fallen Wegekosten unter die Auslagenpauschale nach einem Verkehrsunfall.
Wie hoch ist die Auslagenpauschale nach einem Unfall?
Viele Unfallbeteiligte stellen sich die Frage, in welcher Höhe eine Kostenpauschale nach einem Verkehrsunfall geltend gemacht werden kann. Im Laufe der Zeit hat sich dahingehend eine gefestigte Rechtsprechung entwickelt. In Bezug auf einen Unfall ist eine pauschale Aufwandsentschädigung zwischen 20 und 30 Euro üblich, je nach Gerichtsbezirk.
Urteile zur Aufwandspauschale nach einem Verkehrsunfall
Der folgenden Tabelle können Sie einige Beispiele gerichtlicher Entscheidungen zur Auslagenpauschale nach einem Verkehrsunfall entnehmen. Die Beträge variieren von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk.
Gericht | Datum der Entscheidung | Aktenzeichen | Kostenpauschale nach Verkehrsunfall |
---|---|---|---|
Oberlandesgericht (OLG) Koblenz | Urteil vom 14. Oktober 2013 | Az.: 12 U 313/13 | 25,00 € |
OLG Celle | Urteil vom 9. September 2004 | Az.: 14 U 32/04 | 25,00 € |
LG Ansbach | Urteil vom 5. Januar 2012 | Az.: 1 S 717/11 | 25,00 € |
OLG Nürnberg | Urteil vom 15. August 2008 | Az.: 5 U 29/08 | 25,00 € |
OLG München | Urteil vom 8. April 2011 | Az.: 10 U 5122/10 | 25,00 € |
OLG Hamm | Urteil vom 30. Oktober 2012 | Az.: I – 9 U 5/12 | 25,00 € |
Amtsgericht (AG) Kelheim | Urteil vom 28. Januar 2003 | Az.: 1 C 294/02 | 30,00 € |
Landgericht (LG) Aachen | Urteil vom 11. Februar 2005 | Az.: 9 O 360/04 | 30,00 € |
OLG Frankfurt am Main | Urteil vom 17. März 2012 | Az.: 17 U 276/09 | 30,00 € |
Kammergericht (KG) Berlin | Beschluss vom 20. Dezember 2012 | Az.: 12 U 70/10 | 20,00 € |
Verkehrsunfall: Zweck der Kostenpauschale
Der Zweck der Kostenpauschale nach einem Verkehrsunfall besteht in der Vereinfachung der Geltendmachung von Ansprüchen, die sich im Rahmen vergleichsweise kleiner Beträge belaufen. Nicht vonnöten ist also, dass zur Geltendmachung der Unkostenpauschale nach einem Kfz-Unfall haarklein alle Quittungen, Belege und Rechnungen aufbewahrt und vorgelegt werden. Möglich ist dies aber dennoch. Wer es lieber genau mag, kann auch eine detaillierte Aufstellung der tatsächlich angefallenen Kosten darlegen. Sinnvoll ist dies insbesondere in Fällen, in denen die tatsächlichen Auslagen über dem üblichen Pauschbetrag liegen. In dem Fall ist eine genaue Auflistung nebst Belegen notwenig.
Durch die Festlegung des Pauschbetrages soll die Geltendmachung des Anspruchs vereinfacht und dem Gesichtspunkt der Praktikabilität Rechnung getragen werden. Immerhin handelt es sich bei Regulierung von Verkehrsunfällen um eine Art „Massengeschäft“, bei der sich eine detaillierte Aufgliederungen der einzelnen Kosten als mühselig und umständlich erweisen würde.
Die Kostenpauschale nach einem Verkehrsunfall vereinfacht dieses Prozedere, indem einfach immer stets ein gleichbleibend hoher Betrag gefordert werden kann.
FAQ: Kostenpauschale nach dem Unfall
Mit der Kosten- oder auch Auslagenpauschale ist der Pauschbetrag gemeint, mit der allgemeine Kosten der Schadensregulierung abgerechnet werden (z. B. Telefonate, Briefverkehr etc.).
In der Regel werden zwischen 20 und 30 Euro Kostenpauschale nach einem Unfall anerkannt.
In welcher Höhe die Kostenpauschale gewährt wird, hängt auch vom Gerichtsbezirk ab. In dieser Tabelle können Sie nachlesen, wo welche Kostenpauschale gewährt wird.