Wer mit einem Krad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, muss sich an die Verkehrsregeln halten. Tut er das nicht, drohen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog.
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Helmpflicht missachtet | 5 EUR | |
Gehweg unerlaubt befahren | 10 EUR | |
... andere behindert | 15 EUR | |
... andere gefährdet | 20 EUR | |
... mit Unfall | 25 EUR | |
unerlaubt auf Gehweg geparkt | 20 EUR | |
... mehr als 1 Stunde | 30 EUR | |
... andere behindert | 30 EUR | |
... andere behindert mehr als 1 Stunde | 35 EUR | |
Personen unerlaubt befördert | 5 EUR | |
Kind ohne Helm befördert | 60 EUR | 1 |
Kinder ohne Helm befördert | 70 EUR | 1 |
Versicherungskennzeichen fehlt | 40 EUR | |
keine Versicherung | Geld- oder Freiheitsstrafe | |
keine Fahrerlaubnis | Geld- oder Freiheitsstrafe | |
keine Prüfbescheinigung | 20 EUR | |
Prüfbescheinigung vergessen | 10 EUR |
FAQ: Krad fahren
Bei einem Kraftrad oder Krad handelt es sich um ein zweirädriges Kfz, dass einen Verbrennungsmotor mit mehr als 40 cm³ Hubraum besitzt. Zudem können dieser Fahrzeuge auch oftmals bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h erreichen. Welche rechtliche Grundlage diesbezüglich von Bedeutung ist, haben wir hier zusammengefasst.
Auch beim Krad muss ein Führerschein vorhanden sein, wenn dieses fahren wollen. Welcher das ist, hängt davon ab, was für ein Krad Sie fahren. Je nach Leistung des Fahrzeugs müssen die Führerscheinklassen A1, A2 oder A vorliegen. Beim Führerschein der Klasse B kann die Schlüsselzahl B196 das Fahren von bestimmten Krad ermöglichen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ja. Da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h liegt, besteht in Deutschland auf einem Krad Helmpflicht. Missachten Sie dies, droht ein Verwarngeld von mindestens 15 Euro. Welche weiteren Sanktionen drohen können, wenn Sie sich auf dem Krad nicht an Verkehrsregeln halten, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet die Abkürzung „Krad“ eigentlich?
Krad steht als Abkürzung für „Kraftrad“. Dies wiederum ist eine verkehrsrechtliche Bezeichnung, die gemäß § 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen in Form von Motorrädern anzuwenden ist. Die Frage „Ist ein Krad ein Motorrad“ kann also mit Ja beantwortet werden.
Gemäß der Definition aus der FZV gelten folgenden Punkte, um ein Kfz als Krad zu bestimmten:
- zweirädrige Kfz (mit oder ohne Beiwagen)
- Hubraum von mehr als 50 cm³
- Verbrennungsmotor
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (kann muss jedoch nicht)
Diese Bestimmungen sind nicht nur für die Kategorisierung als Krad von Bedeutung, sondern spielen auch eine Rolle, wenn Sie mit dem Krad fahren wollen. Denn von diesen Merkmalen hängt es ab, welche Fahrerlaubnis notwendig ist.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr muss das Fahrzeug an sich jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. So muss für das Krad neben der Zulassung auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung vorliegen. Die Zulassung wird beim Krad durch ein Kennzeichen am Fahrzeug verdeutlicht. Dieses ist für hinten vorgeschrieben und hat die Höhe von 200 mm. Die Breiten können 180, 200 und 220 mm betragen.
Für eine verkehrssichere Teilnahme am Verkehr müssen Sie, wenn Sie ein Krad fahren, auch darauf achten, dass Bremsanlagen und Beleuchtung den Vorschriften entsprechen. Gemäß § 49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss ein Krad mindestens einen weißen Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht vorn besitzen. Zudem sind rote Schluss- und Bremsleuchten sowie ein roter Rückstrahler hinten und jeweils zwei gelbe Fahrtrichtungsanzeiger vorn und hinten vorgeschrieben. Auch das Kennzeichen muss entsprechend beleuchtet sein.
Bei einem Krad mit Beiwagen müssen darüber hinaus dann ein weiterer roter Rückstrahler hinten sowie Begrenzungsleuchten vorhanden sein.
Fahrerlaubnis: Was gilt beim Krad?
Wie bereits erwähnt dürfen Sie ein Krad nur fahren, wenn Sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen. Welche es sein muss, hängt vom Krad an sich ab bzw. von dessen Leistung. Möglich sind die Klassen A1, A2 oder A.
Aber auch mit einem Führerschein der Klasse B können Sie ein bestimmtes Krad fahren, wenn die Schlüsselnummer B196 eingetragen ist. In diesem Fall sind Krad der Führerscheinklasse A1 erlaubt. Wichtig ist, dass diese Fahrerlaubnis nur in Deutschland Gültigkeit besitzt. Die Klasse A1, A2 und A gelten hingegen auch in anderen Ländern.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den möglichen Führerscheinklassen, wenn Sie ein Krad fahren wollen (für eine größere Version die Grafik anklicken):
Verkehrsregeln fürs Krad: Fahren nach Vorschrift
Die Verkehrsregeln, die Sie befolgen müssen, wenn Sie ein Krad fahren unterscheiden sich üblicherweise nicht von den Vorgaben für Pkw. Zudem gilt auch, missachten Sie diese Vorschriften mit einem Krad können Polizei oder Ordnungsamt Sanktionen verhängen.
Sie müssen sich als auch auf dem Krad an Geschwindigkeits- und Abstandsvorgaben halten, rote Ampeln beachten oder die Handynutzung während der Fahrt unterlassen. So dürfen Sie innerorts mit einem Krad höchstens 50 fahren und außerorts 100 km/h. Mit Schneeketten sind ebenfalls maximal 50 km/h erlaubt. Gleiches gilt bei Sichtweiten unter 50 m. Dürfen Sie mit dem Fahrzeug die Autobahn nutzen, gibt es kein Tempolimit, sofern ein solches nicht durch Verkehrszeichen angegeben ist. Dies gilt auch für alle anderen Straßen, denn Verkehrszeichen haben Vorrang vor den allgemeinen Regelungen.
Es gibt wie bei fast jedem Fahrzeug auch spezielle Vorschriften, wenn Sie mit einem Krad unterwegs sind. Neben der zu beachtenden Helmpflicht gilt auch, dass Sie ein Krad mit Licht fahren müssen und das auch tagsüber.
Beim Fahren sind immer beide Hände am Lenker sowie alle Reifen auf der Fahrbahn zu lassen. Zudem ist es nicht erlaubt ein Krad abzuschleppen oder mit diesem ein anderes Fahrzeug zu ziehen. Sollen weitere Personen mit auf dem Krad fahren, ist dies nur zulässig, wenn ein entsprechender Sitz vorhanden ist. Bei einem Kind als Beifahrer ist darauf zu achten, dass ein spezieller Kindersitz montiert ist bzw. das Kind die körperlichen Anforderungen zum Mitfahren erfüllt.
Zudem müssen auch zusätzliche Fußstützen und ein Haltesystem für den Beifahrer angebracht sein. Bezüglich der Fußstützen gilt auch für den Fahrer, dass diese währen der Fahrt immer zu nutzen sind. Die Füße von diesem herunterzunehmen ist nur dann erlaubt, wenn die Straßenverhältnisse ein Abstützen erforderlich machen.