Bußgeldkatalog für Verstöße im Kreisverkehr
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Halten im Kreisverkehr auf der Fahrbahn | 20 € |
… mit Behinderung | 55 € |
Parken im Kreisverkehr auf der Fahrbahn | 25 € |
… mit Behinderung | 40 € |
… länger als 1 Stunde | 40 € |
… länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 € |
Fahren entgegen der Fahrtrichtung | 25 € |
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bei berechtigtem Überfahren der Mittelinsel | 35 € |
Der Kreisverkehr (umgangssprachlich auch Kreisel genannt) wird durch das Verkehrszeichen Nummer 215 (Kreisverkehr) angezeigt. Schon Ende des 19. Jahrhunderts tauchten die ersten Kreisverkehre im Straßenverkehr auf.
An vielbefahrenen Stellen verbessert der Kreisverkehr den Verkehrsfluss. Gleichzeitig erhöht er die Verkehrssicherheit, da Autofahrer zwangsweise ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen. Weil er lange Warteschlangen an roten Ampeln weitgehend verhindert, gilt der Kreisverkehr außerdem als umweltfreundlicher als herkömmliche Kreuzungen.
Während kleinere Modelle noch unproblematisch sind, kann ein zwei- oder mehrspuriger Kreisverkehr den einen oder anderen Fahrer überfordern. Wer hat im Kreisverkehr Vorfahrt? Welche Verkehrsregeln sind hier zu beachten? Wir klären Sie auf.
Inhaltsverzeichnis
Video: Regeln im Kreisverkehr
Verkehrsregeln im Kreisverkehr nach StVO
Meist ist eine zusätzliche Beschilderung im Kreisverkehr nicht nötig, da der baulich erkennbare und durch Verkehrszeichen Nummer 215 angezeigte Kreisverkehr, ein bestimmtes Verkehrsverhalten voraussetzt.
In Zusammenhang mit Anlage 2 regelt § 41 der Straßenverkehrsordnung (StVO) den Kreisverkehr. Darin sind die Fahrtrichtung, das Halteverbot und Voraussetzungen für das berechtigte Überfahren der Mittelinsel enthalten:
- Jedes Fahrzeug, das in den Kreisverkehr einfährt, muss der Fahrtrichtung rechts folgen.
- Die Mittelinsel darf nur von Fahrzeugen überfahren werden, deren Abmessungen das ordnungsgemäße Befahren des Kreisverkehrs unmöglich machen. Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss dabei ausgeschlossen sein.
- Das Halten ist innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn verboten.
Vorfahrtsregeln im Kreisverkehr: Wer darf eine Ehrenrunde drehen?
Sofern kein anderes Verkehrszeichen (z. B. eine Ampel) den Verkehr im Kreisverkehr regelt, müssen Fahrzeuge, die in den Kreis einfahren möchten, Vorfahrt gewähren. Meistens wird dies extra durch das Schild Nummer 205 (Vorfahrt gewähren) angezeigt.
Wie die Vorfahrt im Kreisverkehr geregelt ist, kommt tatsächlich auf den Kreisverkehr an. „Rechts vor links“ gilt in erster Linie in Mini- oder kleinen Kreisverkehren. Ein sogenannter „unechter Kreisverkehr“ oder „kreisförmiger Knotenpunkt“ findet sich oft in Wohngebieten.
Wenn Sie mit dem Auto in einen solchen unechten Kreisverkehr fahren, müssen Sie sowohl beim Einfahren als auch beim Ausfahren blinken.
In einem mehrspurigen Kreisverkehr hat immer Vorrang, wer ganz außen fährt. Kann ein Fahrzeug aufgrund der äußeren Ringe die Innenspur nicht sofort verlassen, muss es die Mittelinsel noch einmal umkreisen – sozusagen eine Ehrenrunde drehen.
Verschieden Arten von Kreisverkehren
Den Kreisverkehr gibt es in Klein und in Groß, einspurig und mehrspurig, mit baulichen Merkmalen und ohne. Hier ein Überblick:
Minikreisverkehr (auch kreisförmiger Knotenpunkt):
- Kleiner Durchmesser (13 – 22 Meter)
- Überfahrbare Mittelinsel
Kleiner Kreisverkehr:
- Einspurig
- Einspurige Zu- und Ausfahrt
- Durchmesser: 26 Meter (innerorts), 30 Meter (außerorts)
Großer Kreisverkehr:
- Zwei oder mehr Spuren
- Doppel- oder mehrspurige Zu- und Ausfahrt
Doppelspurige Zufahrt: Früh einordnen, richtig ausfahren!
Bei mehrspurigen Kreisverkehren oder solchen mit einer doppelspurigen Zufahrt, sollten Autofahrer bereits vor dem Einfahren in den Kreis genau wissen, an welcher Stelle sie diesen wieder verlassen müssen.
Wer sich ganz rechts einordnet, muss den Kreisverkehr schon bei der nächsten oder übernächsten Ausfahrt wieder verlassen. Wer sich stattdessen weiter links einordnet, muss beim Einfahren auch sofort in einen der inneren Ringe des Kreisverkehrs einfahren, um die Autos, die sofort rechts abfahren, nicht zu behindern.
Richtiges Verhalten im Kreisverkehr: Was ist verboten, was ist erlaubt?
Das Kreisverkehr-Schild bringt einige Verkehrsregeln mit sich, die dieses auf den ersten Blick vielleicht gar nicht anzeigt. Oft ist es so, dass sich von bestimmten Verkehrszeichen weitere Vorschriften ableiten lassen.
So gilt beispielsweise an einem Andreaskreuz absolutes Halteverbot, auch wenn das nicht explizit erwähnt wird. Genauso setzt ein Kreisverkehr meist auch ohne Tempolimit voraus, dass die Geschwindigkeit reduziert wird.
Parken und Halten ist im Kreisverkehr verboten
Das Verkehrsschild für den Kreisverkehr (Zeichen Nummer 215) macht ein Halteverbotsschild überflüssig. Weil hier ohnehin die nach § 41 Abs. 1 StVO bzw. die in Anlage 2 festgelegten Regeln gelten, ist das Halten an dieser Stelle grundsätzlich verboten.
Da das Parken ein längerer Vorgang ist als das Halten, darf überall dort, wo das Halten verboten ist, selbstverständlich auch nicht geparkt werden. Genauer gesagt: Auf der Fahrbahn innerhalb des Kreisverkehrs herrscht absolutes Halteverbot.
Das gilt natürlich nicht für Parkbuchten und ausgewiesene Parkplätze außerhalb der Fahrbahn. Hier ist das Parken durchaus erlaubt.
Ab durch die Mitte – ist das erlaubt?
In der Anlage 2 zu § 41 StVO heißt es:
Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.
Damit ist das Überfahren der Mittelinsel bestimmten Fahrzeugen, die zu lang oder zu breit für den Kreisverkehr sind, erlaubt. Allerdings dürfen anderen Verkehrsteilnehmer dabei nicht gefährdet oder behindert werden.
Obiger Bußgeldkatalog sieht für die Gefährdung bei diesem berechtigten Überfahren der Mittelinsel ein Bußgeld von 35 Euro vor.
Im Kreisverkehr: Rücksicht nehmen auf Fußgänger und Fahrradfahrer
Fahrradfahrer, die mit dem fließenden Verkehr im Kreisverkehr fahren, haben in der Regel genau wie Autos Vorrang. Fußgänger ziehen hingegen oft den Kürzeren. Selten befindet sich vor dem Kreisverkehr ein Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel. Meist ist lediglich eine Verkehrsinsel mit einer gestrichelten Linie vorhanden.
Fußgänger müssen hier dem fließenden Verkehr Vorrang geben. An markierten Übergängen müssen Autofahrer laut § 26 Abs. 1 StVO trotzdem solchen Passanten das Überqueren ermöglichen, die ein Handicap haben und z. B. im Rollstuhl sitzen.
Aus der Rechtsprechung ergibt sich außerdem, dass Autofahrer Rücksicht nehmen müssen, wenn Fußgänger trotzdem voreilig die Straße am Kreisverkehr überqueren und sich bereits auf der Fahrbahn befinden.
FAQ: Kreisverkehr
Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, haben Vorfahrt vor denen, die einfahren möchten.
Wenn Sie in den Kreisverkehr einfahren, dürfen Sie nicht blinken. Bei der Ausfahrt müssen Sie jedoch verpflichtend den Blinker setzen.
Eine Auflistung möglicher Bußgelder, die bei Verstößen im Kreisverkehr fällig werden können, finden Sie hier.