Krötenwanderung: Was tun, wenn Kröten auf der Straße sind?

FAQ: Krötenwanderung

Was bedeutet das Verkehrszeichen „Achtung! Krötenwanderung”?

Das Verkehrszeichen 101-14 bzw. 101-24 (dessen offizielle Bezeichnung übrigens „Amphibienwanderung” lautet) gehört zu den Gefahrenzeichen. Es macht Sie darauf aufmerksam, dass sich Amphibien wie Kröten, Frösche oder Salamander auf der Straße befinden können. Für Fahrzeuge kann das eine erhöhte Rutschgefahr bedeuten.
VZ 101-14: Amphibienwanderung, Aufstellung rechts VZ 101-24: Amphibienwanderung, Aufstellung links

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich das Schild „Krötenwanderung” sehe?

Verringern Sie Ihre Geschwindigkeit und fahren Sie konzentriert und umsichtig. Weichen Sie Tieren auf der Straße aus, wenn möglich. Aber tun Sie dies bitte nur, wenn Sie sich selbst oder den übrigen Verkehr dadurch nicht gefährden. Achten Sie außerdem auf Naturschützer am Straßenrand, die die Kröten bei ihrer Wanderung unterstützen.

Wann ist die Krötenwanderung?

Kröten, Frösche und Salamander wandern im Frühjahr zu ihren Laichgründen. Bei milden Temperaturen kann das schon Ende Januar beginnen, der Höhepunkt der Saison liegt jedoch üblicherweise Mitte März. Im Herbst wandern die Tiere zurück zu ihrem Winterquartier.

Im Frühjahr und Herbst wandern die Kröten

Die Krötenwanderung findet jedes Jahr im Herbst und im Frühjahr statt.
Die Krötenwanderung findet jedes Jahr im Herbst und im Frühjahr statt.

Obwohl Amphibien wie Kröten, Frösche und Salamander das kühle Nass schätzen, verbringen viele Arten nicht das ganze Jahr über am Gewässer. Fallen die Temperaturen, ziehen sich die Tiere an Land zurück, um in Erdhöhlen, Mauerritzen oder unter Laubhaufen zu überwintern. Sobald es im Frühjahr wärmer wird, kommen sie wieder hervor und machen sich auf den Weg zurück zum Wasser, um ihre Eier (Laich) abzulegen oder ihre Jungen zur Welt zu bringen (im Falle von Salamandern).

Dieser Weg vom Winterquartier zu den Laichgründen – und zurück – wird jedes Jahr zurückgelegt und wird als Amphibienwanderung oder auch Krötenwanderung bezeichnet. Leider ist diese für die Tiere nicht ganz ungefährlich. Manche von ihnen wandern bis zu fünf Kilometer weit und müssen dabei oft Straßen überqueren, wo sie von Autos überfahren werden können. Das ist nicht nur tragisch für die Amphibien, sondern kann auch eine Gefahr für die Fahrzeugführer darstellen. Denn wenn sich eine große Anzahl an Kröten oder Fröschen auf der Fahrbahn befindet, kann dies die Rutschgefahr für Fahrzeuge erhöhen – ganz besonders bei Nässe, wenn die Tiere bevorzugt unterwegs sind.

Krötenwanderung: Bei diesem Schild sollten Sie aufmerksam werden

Da die Amphibien immer wieder zum gleichen Gewässer zurückkehren, nehmen sie auch jedes Jahr den annähernd gleichen Weg. Daher ist üblicherweise bekannt, auf welchen Straßen im Frühling bzw. Herbst mit der Krötenwanderung zu rechnen ist. Das macht es leicht, zu Beginn der jeweiligen Saison entsprechende Schilder aufzustellen, um die Autofahrer vor der Gefahr zu warnen.

Diese Schilder sind die Verkehrszeichen 101-14 und 101-24. Beide haben die Form eines aufrecht stehenden Dreiecks mit rotem Rahmen und zeigen in der Mitte das Piktogramm einer Kröte auf weißem Grund. Der einzige Unterschied zwischen den beiden Schildern besteht in ihrer Ausrichtung: Auf 101-14 schaut die Kröte nach rechts, auf 101-24 schaut sie nach links.

VZ 101-14: Amphibienwanderung, Aufstellung rechts
VZ 101-14: Amphibienwanderung, Aufstellung rechts
VZ 101-24: Amphibienwanderung, Aufstellung links
VZ 101-24: Amphibienwanderung, Aufstellung links

Dementsprechend werden die Schilder je nach Ausrichtung entweder am rechten oder am linken Fahrbahnrand aufgestellt. Ihre Bedeutung ist jedoch die Gleiche: Sie warnen die Fahrzeugführer davor, dass auf dem kommenden Straßenabschnitt mit Amphibien auf der Fahrbahn zu rechnen ist und somit erhöhte Rutschgefahr besteht.

Oftmals findet sich unter dem Gefahrenzeichen noch ein Zusatzschild mit dem Wort „Krötenwanderung” oder „Amphibienwanderung”, um die Bedeutung des eigentlichen Schildes noch einmal klarzustellen; dies muss aber nicht der Fall sein. Andere Zusatzschilder können einen bestimmten Zeitraum vorgeben, z. B. „18 – 8 h”. Das bedeutet dann, dass die Gefahr der Krötenwanderung nicht den ganzen Tag über gilt, sondern vor allem in der Dämmerung und während der Nacht. Natürlich schließt das nicht aus, dass vereinzelte Tiere auch am Tag wandern, die Wahrscheinlichkeit – und somit die Gefahr für Autofahrer – ist aber deutlich geringer.

So sollten Sie sich beim Schild „Krötenwanderung” verhalten

Wenn ein Verkehrszeichen ankündigt, dass Sie mit einer Krötenwanderung auf der Straße vor sich rechnen müssen, sollten Sie besonders umsichtig fahren. Verringern Sie Ihre Geschwindigkeit, wenn möglich, und behalten Sie die Fahrbahn und den Fahrbahnrand im Auge. Wenn Sie eine Kröte oder einen Frosch auf der Straße entdecken, sollten Sie versuchen auszuweichen. Tun Sie das bitte aber nur, wenn Sie dadurch weder sich selbst noch den übrigen Verkehr gefährden!

Bedenken Sie außerdem, dass die jährliche Krötenwanderung oft von Naturschützern begleitet wird. Diese versuchen, die Tiere einzusammeln, ehe sie die Straße erreichen, und tragen sie später sicher herüber. Es kann also sein, dass sich auch Menschen entlang der Fahrbahn aufhalten, was ein weiterer Grund für umsichtiges Fahren ist.

Möchten Sie selbst zum Krötenretter werden? Dann sollten Sie sich nach örtlichen Naturschutzgruppen erkundigen und sich deren Einsammelaktionen anschließen. Die erfahrenen Retter bringen Ihnen das nötige Fachwissen und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen bei. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie die Tiere nicht versehentlich verletzen und sich nicht selbst in Gefahr bringen, wenn Sie in der Dunkelheit entlang der Landstraße unterwegs sind.

Video: So verhalten Sie sich bei einer Krötenwanderung richtig

Was es bei einer Krötenwanderung zu beachten gilt
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Über den Autor

Gitte - Redakteurin
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie seit 2017 Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeld-info.de-Redaktion tatkräftig im Lektorat.

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