Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog „Kurve schneiden“ 2024.
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
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Rechtsfahrgebot in einer Kurve missachtet und andere gefährdet | 80 | 1 |
Rechtsfahrgebot in einer Kurve missachtet und Unfall verursacht | 100 | 1 |
Bei klarer Sicht und trockenem Untergrund über die Landstraße zu fahren und die Höchstgeschwindigkeit auszureizen, ist für viele Auto- und Motorradfahrer ein wahres Vergnügen. Umso mehr ärgern sie sich, wenn plötzlich eine enge Kurve auftaucht, die sie dazu zwingt, das Tempo zu drosseln. So mancher Fahrzeugführer lässt sich dann dazu verleiten, sein Gefährt nach innen zu lenken, damit der Bogen weniger eng wird und er mit höherer Geschwindigkeit weiterfahren kann. Doch auf diese Weise eine Kurve zu schneiden, ist äußerst gefährlich, denn der Fahrer gerät dabei zwangsläufig auf die Spur des Gegenverkehrs. Durch eine solche Straßenbenutzung erhöht sich das Unfallrisiko beträchtlich.
Wer eine Kurve schneidet, gefährdet damit sowohl sich selbst als auch andere Verkehrsteilnehmer. Und er hat noch weitere Konsequenzen zu fürchten. Denn das Schneiden einer Kurve ist nicht nur riskant, es ist auch verboten. Erfahren Sie hier, für welche Verkehrsordnungswidrigkeit Sie zur Verantwortung gezogen werden, wenn Sie eine Kurve zu eng nehmen.
Inhaltsverzeichnis
Beim Kurvenschneiden wird das Rechtsfahrgebot missachtet
Eine Kurve zu schneiden, ist genau genommen kein bußgeldbewehrter Verstoß. Zumindest taucht ein solcher nirgendwo in der Straßenverkehrs-Ordnung auf. Erlaubt ist eine solche Fahrweise trotzdem nicht, denn sie führt zwangsweise zu einer anderen Verkehrsordnungswidrigkeit, die sehr wohl Erwähnung im Bußgeldkatalog findet: die Missachtung des Rechtsfahrgebots.
Kurve schneiden: Mithaftung bei einem Unfall
Von der Gefährdung der Straßenverkehrs und der Aussicht auf Bußgelder und Punkte mal abgesehen, gibt es noch einen Grund, warum Sie es besser unterlassen sollten, eine Kurve zu schneiden: Kommt es dabei nämlich zu einem Unfall, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen zumindest eine Mithaftung auferlegt wird, selbst wenn Ihr Kurvenschneiden nicht die primäre Unfallursache war.
So erging es z. B. 2017 einer jungen Frau aus Saarbrücken. Dieser war beim Linksabbiegen die Vorfahrt genommen worden, wodurch es zum Unfall kam. Da die Autofahrerin jedoch ihrerseits die Kurve beim Abbiegevorgang geschnitten hatte, sprach ihr das Landgericht Saarbrücken ein Mitverschulden zu (Az.: 13 S 137/16). Dieses war zu der Ansicht gekommen, dass der Unfall hätte vermieden werden können, hätte die junge Frau die Kurve in einem ausreichend großen Bogen genommen. Sie musste deshalb ein Drittel der Haftung übernehmen.
FAQ: Kurve schneiden
Lenken sie bei einer Kurve nach innen, wird der Bogen weniger eng und sie können die Kurve mit höherer Geschwindigkeit nehmen.
Es ist nur möglich, eine Linkskurve zu schneiden (denn bei einer Rechtskurve fährt das Auto ohnehin schon so weit innen wie möglich). Dabei gerät das Fahrzeug aber zwangsweise auf die Gegenfahrbahn und verstößt somit gegen das Rechtsfahrgebot.
Für die Missachtung des Rechtsfahrgebots fallen mindestens 80 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg an.
Bei Kurvenschneiden ist die Rechtslage bezüglich des Rechtsfahrgebots eindeutig.
Doch wie sieht es aus wenn keine Mittellinie vorhanden ist und zu keinerlei Gefährdung bzw. Unfall kommt, wenn praktisch niemand sonst beteiligt ist?