Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Lärmbelästigung 2024, der die Bußgelder bei Ruhestörung und Nichteinhalten der Ruhezeiten definiert.
Verstoß | Konsequenz |
---|---|
Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht | 80 Euro |
Missachtung der Nachtruhe oder der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen | bis zu 5.000 Euro |
Missachtung der vertraglich vereinbarten Mittagsruhe | Abmahnung und Kündigung durch den Vermieter |
Rasenmähen an Sonn- oder Feiertagen | bis zu 50.000 Euro |
Lärm kann krank machen; sowohl körperlich, als auch seelisch. Gerade, wenn man in der eigenen Wohnung oder als Mieter vor dem Lärm aus der Umwelt sicher ist, kann dies als sehr belastend empfunden werden. Auch das Recht auf Nachtruhe ist für das Wohlbefinden sehr wichtig. Der folgende Artikel befasst sich mit der juristischen Seite der Lärmbelästigung in Deutschland und dem Recht jeden Bürgers, gegen laute Geräusche vorzugehen. Dabei wird besonders auf drängende Fragen eingegangen, die uns oft erreichen. So wird geklärt, ob es vorgeschriebene Zeiten gibt, die etwa die Mittagsruhe oder das Rasenmähen regeln.
Was gilt sonntags als Ruhestörung und was nicht? Gibt es gesetzliche Ruhezeiten samstags, bei Baulärm oder an öffentlichen Plätzen? Wann darf man Rasenmähen? Zur Beantwortung dieser Fragen betrachten wir unter anderem das „Gesetz zur Ruhestörung“ Paragraph 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG).
Inhaltsverzeichnis
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Welche Auswirkungen hat der Lärm auf uns?
Krach und Ruhestörung am Sonntag sind oft die Ursachen für die erbittertsten Nachbarschafts-Streits. Gerade Gartenfreunde können ihren Mitmenschen sehr zusetzen, wenn sie sonntags Rasenmähen.
Doch auch nächtliche Partys und Ruhestörung bzw. Lärmbelästigung durch Hundegebell rund um die Uhr können zu Auseinandersetzungen führen.
Dabei kann Krach richtig krank machen. Mediziner sprechen von „auraler“ und „extra-auraler“ Lärmwirkung. Das Wort „aural“ leitet sich vom lateinischen Wort „auris“, dem Ohr, ab.
- Aurale Lärmwirkung:Alle Schäden, die das Ohr selbst durch Lärmbelästigung erleiden kann, werden mit unter diesem Begriff zusammengefasst. Vor allem sehr laute Lärmspitzen und längere Lärmeinwirkung schädigen das Gehör nachhaltig. Auch der Gärtner sollte sich beim Rasenmähen Ruhezeiten gönnen, denn sein Gehör wird besonders stark belastet. Die Schädigung des Hörorgans kündigt sich durch ein andauerndes Pfeifen (Tinnitus) oder durch vorübergehende Schwerhörigkeit an. Bei solchen Symptomen sollten Sie schleunigst einen Arzt aufsuchen.
- Extra-aurale Lärmwirkung:Seelische Belastungen und daraus resultierende körperliche Beschwerden durch Lärmbelästigung müssen nicht mit der Schädigung des Gehörs einhergehen. Unser Körper reagiert auf Krach mit Stress, der uns auf Dauer krank machen kann. Denn wir stellen uns innerlich auf eine Flucht oder Kampfhandlung ein, wenn wir mit Lärm beschallt werden. Bei Lärmbelästigung durch den Nachbar bleibt eine solche Gefahrensituation allerdings aus. Das wiederholte Ausschütten solcher Stresshormone kann das Herzkreislaufsystem verändern und so auch körperliche Schäden anrichten.
So sollte jeder nicht nur aus Rücksicht auf den Nachbarschafts-Frieden auf andauernden Lärm verzichten, sondern auch, um sich keiner Straftat durch Körperverletzung schuldig zu machen. Auf der anderen Seite sollten Sie sich als Betroffener fragen, ob eine Sommer-Party oder gelegentliches Kindergeschrei wirklich den Tatbestand der ständigen Lärmbelästigung erfüllen.
Was gilt als Lärmbelästigung durch den Nachbarn?
Tatsächlich muss jeder einen gewissen Geräuschpegel des Nachbarn zulassen. Die Gerichte schmettern etwa immer wieder Klagen ab, in denen der Kläger Kinder als Lärmbelästigung empfindet. Generell gilt: Je kleiner die Kinder, desto eher haben sie ein Recht darauf, gelegentlich Krach zu machen. Nächtliches Babygeschrei kann ohnehin nicht verboten werden.
Die gesetzliche Ruhezeit für die Wohnung wurde von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr festgelegt. Während dieser Zeit gilt die allgemeine Nachtruhe. Die Ruhezeiten am Wochenende beschränken sich auf den siebten Tag in der Woche, da Samstag ein Werktag ist. Während der Sonntagsruhe ist Lärm zu unterlassen die Frage zur Ruhestörung bzw. ab wann diese zählt, stellt sich hier demnach nicht. Bei beharrlicher, mutwilliger und besonders schwerer durch Lärm verursachter Belästigung kann es zu extrem hohen Geldstrafen kommen. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, so haben Sie vorher das Recht auf eine Anhörung, wie es in § 55 OwiG im Gesetzestext festgelegt ist.
Besonders das Rasenmähen am Sonntag ist immer wieder ein Streitthema, denn der Gartenfreund findet nicht selten nur an diesem Ruhetag Zeit und Muße, sich seiner Grünfläche ausgiebig zu widmen. Doch die Gesetzgebung ist eindeutig: Am Sonntag ist Rasenmähen verboten! Diese Lärmbelästigung ist per Gesetz eindeutig geregelt. Nun geistert vielleicht eine Frage durch Ihren Kopf: „Wann darf ich denn Rasenmähen?“
Generell gelten die üblichen Ruhezeiten auch fürs Rasenmähen. Einige Mieter haben im Vertrag auch Zeiten für die Mittagsruhe unterschrieben. Sollten sich andere Mieter nicht daran halten, so haben sie unter Umständen das Recht auf Mietminderung. Das Mietrecht sieht vor, dass der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und in letzter Konsequenz auch den Mietvertrag kündigen kann, sollte die Ruhe nach Aufforderung nicht einkehren. Der Frieden im Haus ist durch Gegenseitige Rücksicht zu wahren.
Rasenmähen: Wann ist es erlaubt?
Darf man sonntags den Rasen mähen? Ganz klar: Nein! Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV), kurz Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, legt in Paragraph 7 fest:
1) Geräte und Maschinen nach dem Anhang mit Nr. 01 bis 57
dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig […] nicht betrieben werden.
Der Rasentrimmer als Haushaltsgerät findet sich im Anhang auf Listenplatz 32. Damit ist eindeutig, dass Rasenmähen sonntags verboten ist. Doch wann ist Rasenmähen erlaubt? Oder besser: Bis wann ist Rasenmähen zulässig?
Derselbe Paragraph legt fest:
an Werktagen in der Zeit von 20.00 – 07.00 Uhr
ist der Betrieb eines solchen Gerätes ebenfalls unzulässig.
Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Paragraph 117 des OwiG („Unzulässiger Lärm“) besagt:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Darüber hinaus kann beim Betrieb von „nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen“ eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Doch wie sieht es bei anderen Quellen von Lärmbelästigung aus? Ruhezeiten haben natürlich generell eingehalten zu werden, doch gewisse Tätigkeiten sind trotzdem erlaubt. So gilt Hundebellen erst als Lärmbelästigung, wenn das Tier länger als einige Minuten lärmt, und das mehrmals täglich. Ein gelegentliches Bellen ist noch nicht als Ruhestörung zu bewerten.
Auch Staubsaugen und Wäsche waschen muss sonntags akzeptiert werden. Denn alltägliche Arbeiten des Haushalts sind nicht als Lärmbelästigung oder ruhestörender Lärm einzustufen. Musik bei Zimmerlautstärke gilt auch nicht als strafbar. Eine Mietminderung durch Mieter, die sich gestört fühlen, kann hier also nicht geltend gemacht werden. Wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen, müssen die Geräusche der Anderen bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden. So sieht es das Mietrecht in Deutschland vor.
Was ist Zimmerlautstärke?
Im Allgemeinen gilt eine Geräuschpegel von 30 bis 55 dB als Zimmerlautstärke. Übertragen auf alltägliche Geräusche können Sie sich ein Flüstern (30 dB) und ein normales Gespräch (55 DB) vorstellen. Auch Musik darf keinen Lärm verursachen, indem sie während
der vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht lauter ist als ein Gespräch zweier Menschen.
Äußere Umstände wie öffentliche Bauarbeiten müssen allerdings akzeptiert werden, auch wenn die dB-Grenze von 80 bis 90 dB dabei oft überschritten werden. Dabei gelten für den Baulärm dieselben gesetzlichen Ruhezeiten. Außerdem schließen die meisten Baustellen oft schon um 20:00 Uhr und die Ruhe kehrt schon am frühen Abend ein.
Ruhezeiten in den Bundesländern
Die Kommunen haben zu Teil verschiedene Ruhezeiten, um örtliche Gebräuche den bundesweiten Vorschriften anzupassen. So regeln gesetzliche Ruhezeiten in Bayern zum Beispiel den Betrieb von Biergärten. Hier werden erst ab 22:30 Uhr keine Getränke mehr ausgeschenkt und die Nachtruhe beginnt um 23:00 Uhr.
Die gesetzliche Ruhezeit in NRW oder Berlin sind etwas laxer als in anderen Bundesländern. Hier gibt es zum Beispiel keine festgeschriebene Mittagsruhe, welche in anderen Kommunen von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr besteht.
Hier sehen Sie eine Zusammenstellung von Beispielen, die zeigen, welche Art von Lärm wie laut sein kann.
FAQ: Lärmbelästigung
Nein, Lärmbelästigung ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Bundesland variiert die Höhe des Bußgeldes.
Ruhezeiten können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Oft sind jedoch diese Zeiten üblich: Ganztägig an Sonn- und Feiertagen, 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr werktags.
Ruhestörung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Allgemeine Frage bezüglich von Partys.
Ich wohne in einer 9ner WG und ab und zu (4x pro Jahr) feiern wir etwas lauter, d.h. das es im Sommer auch mal vorkommt, dass die Leute länger als 22:00 Uhr sich auf dem Balkon befinden.
Nun wurde die gesamte WG von unserem Vermieter abgemahnt. Unsere indirekten Hausnachbarn hatten sich beschwert, nicht persönlich, woraufhin die Polizei kam. Danach waren wir auch leiser.
Wie ernst müssen wir diese Abmahnung nehmen ? Herausgefunden haben wir, das eine Fristlose Kündigung nur ausgestellt werden darf, nachdem es zu einer offiziellen Aufnahme eine Lärmprotokolls kam, d.h. ein „Ordnungsbeamter“ die Dezibel gemessen haben muss, jedoch waren die Texte so formuliert, dass es offen war wie oft diese Lärmbelästigung vorliegen muss… . Des Weiteren, haben wir es so verstanden, dass die Abmahnung nicht allgemein an die WG sondern, explizit an eine Person ausgestellt werden muss, stimmt das?
Vielen Dank im Vorraus auf Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß,
Julian
Hallo Julian
In Ihrem Fall raten wir die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, um die Details zu klären. Wir sind nicht befugt Rechtsberatung zu geben.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Unser Nachbar ( KFZ Mechantroniker) repariert regelmäßig nach Feierabend, Samstag und stellenweise auch Sonntags Autos ( selten das eigene)vor seiner Garage. Hämmern, Schrauben, Kompressor, laufende Motoren, das Ganze grenzt direkt an unser Grundstück, so dass wir, nach Feierabend kaum noch ohne Lärm und (seltener) Geruchsbelästigung auf unserer Terrasse sitzen können. Wir haben ihn ein paarmal darauf angesprochen, wenn es zu extrem wurde oder Sonntag ist. Leider ist ein ruhiges Gespräch kaum möglich, da er sich direkt angegriffen fühlt und dann sagt, es wäre sein Recht und er lässt sich nichts verbieten. Wir haben keine Lust auf Polizei oder Anwalt. Wir wissen nur nicht genau, was unsere Rechte sind und was wir ertragen müssen.
Hallo Gabi
Da wir keine Rechtsberatung geben dürfen, empfehelen wir Ihnen anwaltliche Hilfe zu beanspruchen. grundsätzlich können Sie bei dauerhafter und als störend empfundener Lärmbelästigung das Ordnungsamt einschalten, um von den zuständigen Beamten die Situation einschätzen zu lassen. Ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, lässt sich schwer vorhersagen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo zusammen, ich wohne seit einem 3/4 Jahr alleine in einem Mietshaus und meine Nachbarn die unter mir wohnen beschweren sich ständig wegen dem Lärm. Die Musik und auch Unterhaltungen mit Gästen befinden sich jedoch auf Zimmerlautstärke, da ich ab und zu einen Spieleabend veranstalte. Letztens kam der Nachbar sogar an einem Samstagabend um 8 Uhr zu mir, weil ich mit einer Freundin einen Film angesehen habe. Sie beschweren sich unter anderem auch, das sie hören würde wie ich gehe, nachts auf Toilette gehe und so weiter. Über mir wohnt noch eine Frau die öfters Klavier spielt, ihre Musik dringt nur minimal zu mir durch und wir sind leiser als ein Klavierspiel. Obwohl ich natürlich gerne Rücksicht auf meine Nachbarn nehme, möchte ich dennoch Besuch empfangen und einen Haushalt führen können.
Angenommen diese würden die Polizei rufen würden sie nur 3 Personen auffinden die miteinander Karten spielen.
Ich bin 20 Jahre alt und Studentin, da ist es natürlich für meinen Vermieter ein leichtes diese Vorwürfe meiner Nachbarn zu glauben. Ich habe ihn bereits schon vorher kontaktiert, damit er, bevor eine Beschwerde eingereicht wird, meinen Standpunkt zu der Situation kennt.
Was kann ich tun ?
Hallo Lara
Da wir keine Rechtsberatung geben dürfen, epmfiehlt es sich in Ihrem Fall einen Anwalt um Rat zu fragen. Alternativ können Sie vorab auch Kontakt zum nächstgelegenen Ordnungsamt oder der Polizeidienststelle vor Ort aufnehmen, um den Beamten Ihre Situation zu schildern. Diese können sich dann ggf. selbst ein Bild von der Lage machen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Solche Bedingungen kann man ja wahrscheinlich nicht ändern und wenn man das echt alles hört, leiden die Persons ja unter dem Lärm… Wie wäre es, zumindest wenn mehrere Personen kommen, deine Spieleabende öfter bei den Freunden zu veranstalten. Wahrt den Hausfrieden und schont die Nerven.
PS: Oder das Ganze zeitlich begrenzen. Besuch empfangen und Spielen ja, aber z.B. von 20 – 23h. Ein abkzeptables Maß finden, was vom Lärm her für sie noch zumutbar wäre, als auch ermöglichst, sich während der Zeit dafür aber unbefangen und freudig dem Spieleabend zu widmen. Und danach könnte man ja umziehen, Kneipe oder zu einem der Freunde, oder so. ;) Kreative Lösungen finden.
Hallo,
seit ca. 20 Jahren wohnen wir in einer ETW. Es wäre alles so schön wenn die liebe Nachbarin nicht wäre. Sobald es draußen warm wird geht es los und zwar mit Sägearbeiten. Sie hat eine Terrasse und dort wird gesägt – mit der Maschine – was das Zeug hält. Wochentags und auch Samstags, vor allen Dingen dann, wenn die Nachbarschaft von der Arbeit kommt und sich gemütlich auf den Balkon oder die Terrasse setzen will. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Unser Hausverwalter ist Anwalt der sagt nur, macht euch mal im Internet schlau.
Hallo Rudi Ratlos
Bei dauerhafter Lärmbelästigung können Sie Kontakt zum Ordnungsamt in Ihrer Nähe aufnehmen oder die nächstgelegene Polizeidienststelle kontaktieren. Die zuständigen Beamten können sich dann selbst ein Bild von der Situation machen und ggf. Maßnahmen ergreifen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallöchen,
wir bewohnen seit 4 Jahren ein EFH. Es wäre ein kleines Paradies, wäre da nicht ein einziger Nachbar, der ununterbrochen akustisch auffällig ist. Dass er alle möglichen Maschinen hat, die lärmen, müssen wir akzeptieren, .. dass er ständig Besuch hat, müssen wir auch akzeptieren, aber dass er dabei pausenlos laut redet, was ins Schreien übergeht, geht uns so auf den Wecker, dass sich jetzt schon die ersten gesundheitlichen Probleme, wie Nervosität, Schlaflosigkeit usw. zeigen. Er hält in der Regel die Ruhezeiten ein, deshalb kann man auch nichts machen. Wir haben einen Brief geschrieben, Gespräche geführt … hält nicht lange. Er versprach beim letzten Mal, sich zu bemühen. Wir freuten uns, aber dieser Mensch kann keine Ruhe halten. Selbst für ihn leise Gespräche, sind für uns in 30 m Entfernung auf der Terrasse noch zu verstehen. Wenn die Enkel kommen, schreit er beim Spielen, dass man glaubt, er verliert jeden Moment die Sinne. Wäre seine Frau nicht, die ihn hin und wieder einbremst… (denken wir jedenfalls), wären wir schon im Irrenhaus. Allerdings gewöhnt sich sicherlich auch seine Frau an den Lärm, denn in letzter Zeit spielt sie laufend hörbar ihr Radio ab. Diese Geräusche sind nicht laut, aber fürchterlich nervend. Zu guter Letzt installiert er gerade einen Mähroboter… na gute Nacht, wieder neue Geräusche Tag und vielleicht Nacht.
Keiner hier in der Nachbarschaft traut sich was zu sagen, denn wir denken, dass dieser Herr hier in der Gemeinde entsprechenden Einfluss hat.
Wie gesagt, wir akzeptieren alles… auch spielende Kinder, aber dieses Geschreie. Was kann man da tun?
Sollte uns jemand antworten, bitte nicht anfangen mit Ruhezeiten usw. Das kennen wir selbst alles. Uns geht’s einfach und alleine nur um dieses Geschreie, diese extrem laute Aussprache, dieses Blöken von A nach B usw.
Kann man sich das verbeten, gibt es gesetzlich auch hier Möglichkeiten?#
Gruß Gerlinde
Hallo Gerlinde,
für eine Einschätzung der juristischen Mögichkeiten, sollten Sie sich ggf. mit einem fachkundigen Anwalt besprechen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
wohne in der nähe von eine Gärtnerei,die haben einen großen Grundstück wir ab Frühjar mit einem Mini rasen mäher den ganzen Tag gemäht,es ist so laut und nervig den ganzen Tag diesen geräusch zu hören ,Wie sind da die vorschriften. Sollten sie nicht einen schnellen leisen un großen gerät sich anschaffen.
.
Hallo Anna Maria,
Vorschriften, die das Modell des Rasenmähers regeln, sind uns nicht bekannt. Versuchen Sie ggf. gemeinsam mit der Gärtnerei in einem Gespräch eine zufriedenstellende Einigung zu finden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo zusammen, ich hätte da eine Frage, wir wohnen in Bayern am Ortsrand einer Gemeinde. Einer unsere Nachbarn hat ein riesiges Grundstück mit kleinem Waldgebiet. Jetzt fahren sein minderjähriger Sohn und Freund tgl bei trockenem Wetter mit ihren Motorcrossmaschinen übers Grundstück, was mich nicht so doll nerven würde, wenn sie nicht direkt auch an unserem Grundstück sprich Garten vorbeifahren würden (permanent), da dort ein kleiner Wall ist. Ich komme mir vor, als wenn ich an einer Rennstrecke leben würde. Draußen sein, wenn sie fahren, ist unmöglich. Weder kann man sich unterhalten noch will man sich freiwillig diesen Lärm antun.
Kann man etwas dagegen tun, bisher habe ich noch nichts gemacht? Er steht auf dem Standpunkt: mein Grundstück – kann ich tun und lassen was ich will – ist ja auch ok, wenn dieser Lärm und vor allem auch diese Art von Lärm nicht wäre. Muss ich mir alles gefallen lassen? Gegen seine Pfaue (4-5) , die Tag und Nacht laut schreien, sag ich ja schon nichts, aber irgendwo hört es auf, oder?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Danke und Gruß
Kathrin
Hallo Kathrin
Wenn Sie die Lärmbelästigung durch die Motorengeräusche oder das Schreien der Pfaue tatsächlich als unzumutbar empfinden, dann können Sie den Vorfall beim zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde oder der nächstgelegenen Polizeidienststelle melden. Die Beamten können sich dann selbst ein Bild von der Lage machen und ggf. Maßnahmen ergreifen. Was genau Sie dadurch erreichen lässt sich schwer vorhersagen, da je nach Einzelfall unterschiedlich sanktioniert wird.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo, wir wohnen Ländlich, früher ein Wochenendgebiet , jetzt reines Wohngebiet . Leider gibt es hier Nachbarn die immer wieder mal Sonntags mähen oder rum hämmern müssen . Jetzt meine frage ,ist hier das Ordnungsamt zuständig oder die Polizei ?
Gruss Tanja
Hallo Tanja,
Sowohl Polizei als auch Ordnungsamt kommen in diesem Fall in der Regel als Ansprechpartner in Frage.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo
Ich habe folgende Frage:
Wir wohnen zu dritt. In der Mitte sehr nette Leute. Nur oben ist das Problem mit den Kindern den ganzen Tag immer in unserem Hof.Es ist ja in Ordung nur die Lautstärke nicht. Besonders Sonntags ist es besonders Asozial……
Immer 2-3Std. Keine Rücksicht extrem viel Lärm.
Außerdem arbeitet die Mutter Als Prostituirte mit Männern am Abend ist kein Vergnügen
Bitte um Hilfe
Danke
Hallo Domenico,
Wir empfehlen Ihnen sich in dieser Situation einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo, wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus zur Miete. Das Nachbar-Mehrfamilienhaus ist sehr dicht an unserem Haus. Alle unsere Räume sind zum Nachbarhaus ausgerichtet. Im Nachbarhaus sind alle Wohnzimmer zu uns ausgerichtet und die TV Geräte stehen mit dem Rücken in unsere Richtung. Einer der Eigentümer des Nachbarhauses (Rentner) hört sehr laut TV bis in die Nacht, sodass ich nicht mal ab 22 Uhr Ruhe finde. Ich höre die ganze Zeit Wortfetzen, jeden Abend. Ich habe bereits mit denen gesprochen und als Antwort bekommen, dass das Zimmerlautstärke sei und ich mir Schallisolierende Vorhänge kaufen soll. Erstens ist das Quatsch und zweitens habe ich im Sommer noch das Fenster auf wegen der Wärme durch das Dachgeschoss. Der Abstand zwischen den Häusern ist der Garten des dort lärmenden Eigentümers. Was kann ich noch tun? Es stresst mich sehr, da ich 5:30 raus muss . VG, Anja.
Hallo Anja,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo bussgeld-info,
wir sind vor ca 6 Jahren von NRW nach Schleswig Holstein gezogen und wollten hier in Ruhe unsere letzten Tage verleben. Leider ist dies hier nicht möglich da wir schreckliche streitsüchtige Nachbarn haben . Nun zu eines unserer vielen Anliegen. Wir haben im Garten einen überdachten Pool. Im Anschluss steht ein Gartenhaus mit der Versorgung des Pools. Die Pumpe läuft nur in den Sommmermonaten von 8.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 20.00 Uhr. Unser Nachbar besteht jetzt mit Termin ein Komplett Dämmung incl Entkopplung der Pumpe. Wir haen unsererseits schon im Gartenhaus alles gedämmt mit Styropor und sehen keine Lärmbelästigung. Was können wir machen. Danke im voraus LG
Hallo Angela,
wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung anbieten. Wenn Sie einen juristischen Rat benötigen, können Sie sich dafür allerdings gerne an einen Anwalt wenden.
Ihr Bußgeld-Info Team
Immer lustig, wenn der Lärmverrsacher aus seiner Sicht den Lärm beurteilen möchte… Wenig sinnvoll und respektvoll. Bei hrem Nachbarn scheint es ja ein Problem zu geben. Entkoppeln sie die Pumpe doch oder gehen sie dem auf dem Grund, wenn es geht, und fertig….
Hallo,
mein Mann und ich sind in ein Einfamilienhaus zur Miete gezogen. Täglich zu verschieden Zeiten und mehrere Stunden andauernd piept es aus dem Haus unserer Nachbarn in regelmäßigen abständen. Sogar sonntags! Wir gehen davon aus, dass es ein Piepen zur Beruhigung ihrer 10 (!) Hunde ist oder ein Piepen zur Abschreckung von Madern o.ä.
Dieses Piepen ist so penetrant, dass man einfach nicht weghören kann und dauerhaft möchten wir auch nicht alle Fenster im Haus geschlossen halten oder unseren Garten nicht betreten.
Da wir dort noch nicht lange wohnen haben wir die Leute noch nicht angetroffen, da wir aber aus der Nachbarschaft gehört haben, dass die Leute brummelig und komisch sein sollen erhoffen wir uns da auch eh kein großes Entgegenkommen.
Was sollen wir bloß tun? Das Ordnungsamt oder die Polizei rufen?
Lieben Gruß
Lena
Hallo Lena,
Sie könnten zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Klingeln Sie bei ihm und erklären Sie ihm den Sachverhalt. Sie können sich auch an den Vermieter oder Verwalter wenden, sodass dieser handeln kann. Im Ernstfall können Sie sich natürlich auch an die Polizei oder das Ordnungsamt wenden.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo
Haben bei uns eine Nachbarin die ständig die Türen knallt, egal zu welcher Zeit.Vermieter hat ihr eine abmahnung wegenLärmbelästigung desendet hat nichts geholfen. es heist von ihm aussrehalb der Ruhezeiten kann er nichts machen. Miete wurde auch gekürzt.
Was kann man noch machen.
Hallo Enrico,
welche rechtlichen Möglichkeiten noch bestehen, sollten Sie mit einem Anwalt für Mietrecht besprechen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich lebe in einem sehr hellhörigen Reihenmittelhaus und habe seit 17 Jahren einen inzwischen pensionierten Nachbarn. Dieser spielt (in letzter Zeit immer zunehmender) Klavier, hier ständig die selben Lieder die er übt. Z.B. beginnt er am 01. September mit dem Üben von Weihnachtsliedern, nur um ein Beispiel zu nennen. Er achtet auch auf keine Ruhezeiten. Ich habe bereits 3x bei ihm vorgesprochen und ihn gebeten doch bitte zu spielen während ich den ganzen Tag auf der Arbeit bin und den Verstärker des Klaviers auszustellen oder seine Kopfhörer aufzusetzen. Die Bitten fruchten immer nur ein paar wenige Tage, dann ist alles wieder beim Alten. Zwischenzeitlich ist es für mich Psychoterror und ich werde aggressiv sobald die erste Taste anschlägt. Hat jemand einen Rat für mich? Vielen Dank!!!
Hallo Anja,
das weitere Vorgehen sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen. Abhängig von der Lautstärke kann auch das Ordnungsamt hilfreich sein.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, da hier immer nur von Ruhezeiten die Rede ist: Meine Nachbarn sind der Meinung, dass sie außerhalb der Ruhezeiten soviel Krach und laute Musik hören können, wie sie wollen. Liegen sie damit richtig? Müssen sie in einem Mehrfamilienhaus bis auf die Ruhezeiten keine Rücksicht nehmen? Da ich im Homeoffice arbeite, heißt das, dass ich dann bis 22 Uhr (oft auch länger oder erst danach, denn Party ist auch andauernd) so gut wie nie Ruhe habe. Ich bin mittlerweile schon gesundheitlich fertig, da ich ja auch nie weiß, wann mal Ruhe ist oder es wieder mitten in der Nacht losgeht.
Hallo Sandra,
Ihre Nachbarn dürfen auch außerhalb der Ruhezeiten nicht so viel Lärm verursachen, dass Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit erheblich darunter leiden. Normale Wohngeräusche (wie Staubsauger, Gehgeräusche etc.) müssen von Ihnen allerdings toleriert werden, sofern sie einen durchschnittlich empfindlichen Menschen nicht stören würden.
Ihr Bußgeld-info.de
Hallo wir haben ein Problem und zwar mein Freund musste von der Arbeit aus auf Montage dort sollte er auf einer Baustelle abends arbeiten bzw Nachtschicht arbeiten und dann ist die Polizei gekommen wegen Ruhe störung. Er musste dort mit dem Bagger Erde auf Lkw s laden.
Jetzt hat er ein Schreiben bekommen nächtliche ruhestörung.
Muss er das bezahlen oder kann man die Arbeitsstelle für Zahlen lassen ich mein die haben ihm ja gesagt wie und wann er arbeiten soll.
Hallo Karolina,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an eine Anwalt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich habe eine Impulskontrollverlust störung. deswegen kann ich nicht zu den Mieter über mir ohne aus zu Rasten.
habe ich einmal gemacht und ihn an die Wand gedrückt.
Der Mieter über mir betreibt eine Ilegale Tischlerei(vermutlich), es wird Teilweise von 22-6 uhr morgens gebohr,gehämmert und gesägt. Habe Beschwerde bei meinen Wohngeselschaft ein gereicht. gegen der Absprache wurde der Mieter schrieftlich,es hätte eine Kontrolle statt finden sollen(Mündliche Absprache). danach hat die Antwort der Genossenschaft 2 Monate gedauert und durch die Feiertage erleben wir die Hölle mit 24 Stunden Dauer Arbeiten. Polizei wurde gerufen als Sie angekommen ist war das Werkeln zu ende schlagartig. keine Lärm keine Kontrolle durch die Polizei, 5 min weg ging es weiter.
Frage: Kann ich die Gesellschaft mit Haftbar machen?
Wenn ich Urlaub habe den ich nicht geniesen kann gibt es da schadensersatz?
meinen Psyche hat sich sehr stark Verschlechtert durch den Schlafmangel. War 2 Wochen Krank geschrieben Psychisch, aber 2 Wochen in einer Lauten Wohnung ist keine Erholung
Neu im Program : Akkubohrer!
Übersteigt nicht den Pegel aber durch das Schlafen und 1 Ohr am Kissen ist es sehr un angenehm
Hallo Wurzer,
welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, Danke für die Antwort. Wir haben die Wohnung gekauft und sind selber Eigentümer.
Was können wir in diesem Fall machen ?
Hallo Nadja,
es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen an die Hausverwaltung oder die WEG zu wenden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, wir haben ebenfalls ein Problem. Wir sind neulich umgezogen. In dem Heizungsraum läuft die 24 Stunden und ist bei uns in der Wohnung ( Eigentum) extrem laut. Wir können nicht schlafen.der Hausmeister weigert sich die Heizung von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr auszustellen, weil einer der Nachbarn nachts heißes Wasser braucht. Wir brauchen Ruhe in der Nacht, haben wir einen Anspruch darauf? Danke für die Antwort.
Hallo Nadja,
Sie können ein Lärmprotokoll führen und den Vermieter um Mietminderung bitten. In Ihrem Fall kann ein Anwalt für Mietrecht konsultiert werden.
Ihr Bussgeld-Info Team.
Hallo, wir haben hier ein grosses Problem im Hause. Wir sind im November 2016 in einen 3 Familienhaus gezogen ( mit uns 3). Eine Nachbarin ist sehr quierlig in ihren Verhalten und ziemlich empfindlich wobei das Haus sehr hellhörig ist (Altbau) Da diese Dame unter uns wohnt bekommt sie natürlicherweise auch die alltäglichen bewegungen mit. Sie beschwert sich quasi seit dem wir hier sind über amhaltenden lärm welcher sich mit musik,auftreten in unserer wohnung, besuch welchen wir bekommen, Musik auch wenn diese auf zimmerlautstarke ist, hundebellen ( der hund reagiert auf bewegungen welche sich hinter der wohnungstur abspielen oder auf fremde welche sich zutritt verschaffen wollen),möbel rücken was hier keiner tut. Selbst das unterhalten ist für sie störend und wird von ihr untersagt. Dazu gesagt ist das sie nicht unsere Vermieterin ist!! Es ist wie gesagt sehr hellhörig im ganzen Haus und auch wir nehmen Geräusche von unseren obiegen Nachbarn war was sich durch das ganze treppenhaus zieht. Jedoch hat sich die unsere Nachbarin von unten wohl bei uns fest gebissen und beschwert sich quasi jeden tag über was anderes. Sie schreibt mich nun mehr täglich an um mir die ihren Unterstellungen zu unterbreiten.. Ob wer was verloren hat im treppenhaus oder das wieder lärm ist usw. sie hat mir sogar nahe gelegt auszuziehen und sich nach einer passenden wohnung umgeschaut wo wir ‚laut “ sein könnten… Sie will mir den Ihren willen aufdrücken nur spiele ich da nicht mit. Polizei um 18/19 wegen zu laute musik usw..sie stalkt mich fröhlich und ich habe alles auf meinen handy gespeichert.. Nun ich inzwischen psychisch so am ende das ich mich nicht mehr traue musik zu hören, zucke zusammen wenn mein handy eine Nachricht anzeigt.. Renne wie blöde durch die wohnung aus angst das wieder was kommt! Jetzt greift sie auch unseren hund an und behauptet das dieser geschlagen würde usw.. Davor waren meine kinder an der reihe.. Ehrlich gesagt weis ivh nicht mehr weiter – was kann ich tun damit dieser Person das handwerk gelegt wird und die mal auf den Boden der tatsache geholt wird?? Anzeigen??
Hallo Sabrina,
wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung geben. Dazu müssen Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt wenden, der Sie juristisch beraten und über Ihre Rechte belehren kann. Vielleicht hilft Ihnen aber auch der Mieterschutzverein weiter oder Sie erkundigen sich bei der Polizei, wie Sie gegen Ihre Nachbarin vorgehen können.
Ihr Bußgeld-Info Team
hallo
ich habe einen nachbarn,der städig so laut rülpst,daß man es durch die wände hört. besonders schlimm ist es,wenn auch noch die fenster geöffnet isnd. im treppenhaus führt er sich genauso auf und pupst auch noch ungeniert.was können wir tun?
Hallo Goerg,
in einem solchen Fall sollten Sie zuerst das Gespräch mit dem jeweiligen Nachbarn suchen. Ob es darüber hinaus auch möglich ist, rechtliche Schritte einzuleiten, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich hätte eine Frage. Seit ein paar Monaten wohnen über mir neue Mieter, die sich fast jeden Tag lauthals streiten so dass wirklich die Fetzen fliegen und geschriehen oder die Tür geknallt wird. Manchmal zum Teil bis Mitternacht. Meist dauert der Streit nur eine halbe Stunde und dan ist Ruhe aber ich wache früh morgens um 6 oft davon auf oder kann nicht einschlafen was mich mittlerweile sehr belastet. Der Hausverwaltung wurde es nicht nur alleine von mir sondern von den anderen Parteien im Haus gemeldet. Diese kann nicht viel Unternehmen außer dem Vermieter bescheid geben. Jedoch weder die Verwarnungen des Vermieters noch das Persönliche Gespräch konnte auf lange Zeit ruhe schaffen. Es fängt immer wieder an. Bald halte ich das nicht mehr aus. Was kann ich tuhen.
Hallo Jenny,
es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich mit diesem Anliegen an die Polizei oder das Ordnungsamt zu wenden. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, ein Lärmprotokoll anzufertigen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Morgen,
Ich hätte eine Frage, und zwar hat mein Nachbar seit ca 4 Monaten einen neuen Hund (Jagdthund), den er in einem Zwinger ( genau auf der Grundstücksgrenze ) hält. Dort ist der Hund fast 24 std täglich. Und jault. Ständig. Also immer wieder. Besonders Nachts ist das sehr störend.Ab spätestens 5 Uhr ist die Nacht dann endgültig vorbei. Am Anfang hat er uns um Geduld geben, wegen der Eingewöhnung. Das war ja auch ok, aber irgendwann würde ich auch gerne mal wieder durchschlafen, was nicht einmal mit geschlossenen Fenstern möglich ist. Auf meine Nachfrage, bekam ich nur die Antwort „Wenn ihr früh aufsteht, habt ihr mehr vom Tag“ . Ganz ehrlich? Das Tier tut mir leid, aber ich mir noch mehr.. wir haben selbst einen Hund und gegen ab und zu bellen oder jaulen hätten wir nichts ein zu wenden aber mein Sohn seht kurz vorm Abitur und auch wir anderen müssen jeden Morgen früh raus. Da wäre einen ruhige Nacht und ein Wochenende mit etwas mehr Schlaf wirklich eine Wohltat. Was kann ich tun?
Vielen Dank vorab
Mimi S.
Hallo Mimi,
in diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich an das zuständige Ordnungsamt zu wenden. Zudem kann es sinnvoll sein, ein Lärmtagebuch anzufertigen.
Ihr Bussgeld-Info Team
hallo ich habe hier bei mir ein großes problem, der nachbar über mir ist der eigentümer der selber in seiner wohnung haust. er trampelt rund um die uhr durch die wohnung, hauptsächlich nach 22 uhr und das kann dann auch schon mal bis 4.30 Uhr morgens gehen, das man denken könnte da rennen elefanten rum. die hausverwaltung macht nichts dagegen weil er eigentümer ist, die polizei unternimmt auch nicht viel, doch kann ich mir keine anwalt leisten. was kann oder soll ich machen. ich drehe hier echt bald durch, kann nicht mehr schlafen und meine gesundheit wie auch die arbeit leiden darunter.
Hallo Ines,
wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung anbieten, dafür müssten Sie sich an einen Anwalt wenden. Darüber hinaus bleibt natürlich die Möglichkeit, dass Sie bei der Polizei oder dem zuständigen Ordnungsamt Anzeige wegen Ruhestörung erstatten. Vorteilhaft ist es sicherlich, wenn Sie die Lärmbelästigung durch ein Lärmtagebuch belegen. Also an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Sie von dem Lärm beeinträchtigt werden.
Ihr Bußgeld-Info Team
Ich wohne in einer bereuten Seniorenwohnanlage in der eine Bewohnerin täglich ihren 6jährigen Enkel betreut. In der Regel von 16-19 Uhr. Kam auch schon oft vor dass sich das Kind schon ab 13 Uhr hier aufhielt und teilweise auch die Mittagsruhe nicht eingehalten wurde. Das Kind rennt ständig in der Wohnung umher, hopst von Stühlen, Ballspiel usw.
Sonn und Feiertagen ist dann die ganze Familie eingeladen, sodass ich in meiner Wohnung keine Ruhe habe. Ist so etwas in einem Seniorenwohnheim überhaupt zulässig?
Hallo Inge,
ob dies in Ihrem Seniorenwohnheim zulässig ist, müssten Sie bei der dortigen Leitung erfragen. Kinderlärm ist in der Regel hinzunehmen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Tja, schwerer Fehler… Bez. Kinderlärm im Allgemeinen sollte man auf jeden Fall wenigstens zeitliche Begrenzungen und Abwechslung oder festgelgte Zeiten, die sinnvoll im Einzelfall sind und für beide Parteien lebbar sind, auhandeln sollen müssen…
Daß sowas in gewissem Maß vorhanden ist oder auch hinnehmbar sein soll, meinetwegen, aber ein Managemnt des Lärms, z.B. Platzwechsel nach ca. 3stunden (Hof, Straße, Garten), den man organisieren kann, sollte man den Lärmverursachern wohl zumuten können, denn diese unbeschränkte Freisprechnung, wobei man völlig auf das Wohlwollen oder die Ensicht des Gegenübers angewiesen ist, ist schlicht unzumutbar, so wie der daraus resultierende stundelange, sich täglich wiederholende Lärm, möglichst an einer Stelle…
Und das Baurrecht gehört angepasst! Wieso ist man immer mit völlig unbrauchbaren, nicht ausreichend schallisolierten für Menschen unzumutbaren Legebatterienen konfroniert?!! (Ja, teuerer, aber notwendig!!) Ist doch für alle eine absolute Zumutung, die krank und Unzufrieden macht!
Ich bin LKW Fahrer und muss 1x in der Woche bei einer Kundschaft Ware anliefern, bei dem der Lagerplatz in einem Wohngebiet liegt. Die Anlieferung muss mittels einer Pumpe erfolgen, die vom Motor angetrieben wird. Der Kunde verlangt die Anlieferung in der Früh. Abladezeit ca. 45 Minuten. Ankunft an dem Lagerplatz ist ca. 06:30 Uhr. Nun wohnt gegenüber ein junger Mann, der jedesmal rauskommt, rumschreit und uns mit Polizei droht. Er zeige uns alle an, usw…. Wir haben guten Willen gezeigt und warten nun mit dem Abladen bis 07:00 Uhr. Aber trotzdem ist jedesmal Theater. Nun meine Frage: Hat der verärgerte Nachbar eine rechtliche Handhabe? Leider ist eine gütliche Einigung oder ein klärendes Gespräch nicht möglich, da der Mann jedesmal komplett durchdreht.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
Hallo Andreas W.,
in der Regel ist die Anlieferung außerhalb der Nachtruhe gestattet. Für eine genaue Einschätzung Ihres Falles wenden Sie sich aber am besten an einen Anwalt. Auch das zuständige Ordnungsamt kann Auskünfte erteilen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag
Ich hab da ein Problem und zwar fährt einer unserer Nachbarn ein Motorrad das nach den Geräuschen zu urteilen umgebaut worden ist. Er fährt mehrmals am Tag mit den Motorrad umher und die Geräusche Kulisse ist nicht mehr aushalten. Es nervt nur noch. Mein Freund meinte das der aufjedefall umgebaut worden damit er lauter ist. Kann man den Kerl anzeigen ? Ein RatSchlag wäre echt nett. Mfg
Hallo Madeleine,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Ob sich in Ihrem Fall juristische Schritte lohnen, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen.
Ihr Bussgeld-Info Team
was kann man machen wenn die Nachbar Kinder ab 22 uhr laut traplen wie elefanten würde mich sehr freuen wenn sie mir helfen können
Hallo dimitrios,
Sie können zunächst Ihren Vermieter kontaktieren und ggf. Mietminderung beantragen.
Ihr Team von Bußgeld-info.de
Ich besitze einen Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus.
Der Besitzer der unteren Wohnung geht oft fort und lässt seinen Hund dann stundenlang bellen. Auch nachts und das gut 6-7 Stunden lang. Tagsüber auch gut mal 10 Stunden. Der Hund ist inkontinent und trägt eine Windel wenn der Besitzer fort geht. Er kommt dann wirklich erst um 2 Uhr früh heim. Er ist Rentner und Witwer und alles reden hat bisher nichts gebracht. Das Haus ist extrem hellhörig und an Schlaf oder entspannung ist dann nicht zu denken. Was außer einer Anzeige kann ich noch machen? Ich möchte nachts schlafen.
Freundliche Grüße
Rieke
Hallo Rieke,
Sie können Ihren Vermieter kontaktieren und Ihn um Hilfe bieten. Wenn der Vermieter nicht für Ruhe sorgen kann, können Sie Mietminderung beantragen.
Ihr Bußgeld-info.de
Hallo,
ich würde auch einmal gerne eine Frage stellen.
Ich wohne in einem Mietshaus in einer eher ländlichen Gegend. In unserer direkten Nachbarschaft befinden sich mehrere Bauernhöfe mit Viehbestand. Das wußte ich und stört mich überhaupt nicht.
Nun hat unser direkter Nachbar, ein Bauer mit Milchkühen, seit diesem Fühling Jungvieh auf der Weide direkt neben unserem Haus. Bei diesen Jungkühen ist eine dabei, die jeden Tag stundenlang brüllt, und das seit Monaten.
Im Sommer bin ich schon kaum mehr auf dem Balkon gewesen, jetzt ist Herbst und diese Kuh schreit und brüllt immer noch. Muß ich das so hinnehmen, weil es ein Bauernhof ist, oder obliegt auch der Bauer gewissen „Ruhestörungstatbestand“, ähnlich wie ein Hundehalter, der seinen Hund auch nicht einfach den ganzen Tag bellen lassen darf?
Mit freundlichen Grüßen
Sabina K. [Nachname von der Redaktion editiert]
Hallo Sabina K.,
bitte lassen Sie sich diesbezüglich von einem Anwalt beraten, da viel davon abhängt, was ortsüblich ist.
Ihr Team von Bussgeld-info.de