Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Lärmbelästigung 2024, der die Bußgelder bei Ruhestörung und Nichteinhalten der Ruhezeiten definiert.

VerstoßKonsequenz
Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht80 Euro
Missachtung der Nachtruhe oder der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagenbis zu 5.000 Euro
Missachtung der vertraglich vereinbarten MittagsruheAbmahnung und Kündigung durch den Vermieter
Rasenmähen an Sonn- oder Feiertagenbis zu 50.000 Euro
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.

Lärm kann krank machen; sowohl körperlich, als auch seelisch. Gerade, wenn man in der eigenen Wohnung oder als Mieter vor dem Lärm aus der Umwelt sicher ist, kann dies als sehr belastend empfunden werden. Auch das Recht auf Nachtruhe ist für das Wohlbefinden sehr wichtig. Der folgende Artikel befasst sich mit der juristischen Seite der Lärmbelästigung in Deutschland und dem Recht jeden Bürgers, gegen laute Geräusche vorzugehen. Dabei wird besonders auf drängende Fragen eingegangen, die uns oft erreichen. So wird geklärt, ob es vorgeschriebene Zeiten gibt, die etwa die Mittagsruhe oder das Rasenmähen regeln.

Was gilt sonntags als Ruhestörung und was nicht? Gibt es gesetzliche Ruhezeiten samstags, bei Baulärm oder an öffentlichen Plätzen? Wann darf man Rasenmähen? Zur Beantwortung dieser Fragen betrachten wir unter anderem das „Gesetz zur Ruhestörung“ Paragraph 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG).

Weitere Ratgeber zum Thema „Lärmbelästigung“

Welche Auswirkungen hat der Lärm auf uns?

Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.
Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.

Krach und Ruhestörung am Sonntag sind oft die Ursachen für die erbittertsten Nachbarschafts-Streits. Gerade Gartenfreunde können ihren Mitmenschen sehr zusetzen, wenn sie sonntags Rasenmähen.

Doch auch nächtliche Partys und Ruhestörung bzw. Lärmbelästigung durch Hundegebell rund um die Uhr können zu Auseinandersetzungen führen.

Dabei kann Krach richtig krank machen. Mediziner sprechen von „auraler“ und „extra-auraler“ Lärmwirkung. Das Wort „aural“ leitet sich vom lateinischen Wort „auris“, dem Ohr, ab.

  • Aurale Lärmwirkung:Alle Schäden, die das Ohr selbst durch Lärmbelästigung erleiden kann, werden mit unter diesem Begriff zusammengefasst. Vor allem sehr laute Lärmspitzen und längere Lärmeinwirkung schädigen das Gehör nachhaltig. Auch der Gärtner sollte sich beim Rasenmähen Ruhezeiten gönnen, denn sein Gehör wird besonders stark belastet. Die Schädigung des Hörorgans kündigt sich durch ein andauerndes Pfeifen (Tinnitus) oder durch vorübergehende Schwerhörigkeit an. Bei solchen Symptomen sollten Sie schleunigst einen Arzt aufsuchen.
  • Extra-aurale Lärmwirkung:Seelische Belastungen und daraus resultierende körperliche Beschwerden durch Lärmbelästigung müssen nicht mit der Schädigung des Gehörs einhergehen. Unser Körper reagiert auf Krach mit Stress, der uns auf Dauer krank machen kann. Denn wir stellen uns innerlich auf eine Flucht oder Kampfhandlung ein, wenn wir mit Lärm beschallt werden. Bei Lärmbelästigung durch den Nachbar bleibt eine solche Gefahrensituation allerdings aus. Das wiederholte Ausschütten solcher Stresshormone kann das Herzkreislaufsystem verändern und so auch körperliche Schäden anrichten.

So sollte jeder nicht nur aus Rücksicht auf den Nachbarschafts-Frieden auf andauernden Lärm verzichten, sondern auch, um sich keiner Straftat durch Körperverletzung schuldig zu machen. Auf der anderen Seite sollten Sie sich als Betroffener fragen, ob eine Sommer-Party oder gelegentliches Kindergeschrei wirklich den Tatbestand der ständigen Lärmbelästigung erfüllen.

Was gilt als Lärmbelästigung durch den Nachbarn?

Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!
Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!

Tatsächlich muss jeder einen gewissen Geräuschpegel des Nachbarn zulassen. Die Gerichte schmettern etwa immer wieder Klagen ab, in denen der Kläger Kinder als Lärmbelästigung empfindet. Generell gilt: Je kleiner die Kinder, desto eher haben sie ein Recht darauf, gelegentlich Krach zu machen. Nächtliches Babygeschrei kann ohnehin nicht verboten werden.

Die gesetzliche Ruhezeit für die Wohnung wurde von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr festgelegt. Während dieser Zeit gilt die allgemeine Nachtruhe. Die Ruhezeiten am Wochenende beschränken sich auf den siebten Tag in der Woche, da Samstag ein Werktag ist. Während der Sonntagsruhe ist Lärm zu unterlassen die Frage zur Ruhestörung bzw. ab wann diese zählt, stellt sich hier demnach nicht. Bei beharrlicher, mutwilliger und besonders schwerer durch Lärm verursachter Belästigung kann es zu extrem hohen Geldstrafen kommen. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, so haben Sie vorher das Recht auf eine Anhörung, wie es in § 55 OwiG im Gesetzestext festgelegt ist.

Besonders das Rasenmähen am Sonntag ist immer wieder ein Streitthema, denn der Gartenfreund findet nicht selten nur an diesem Ruhetag Zeit und Muße, sich seiner Grünfläche ausgiebig zu widmen. Doch die Gesetzgebung ist eindeutig: Am Sonntag ist Rasenmähen verboten! Diese Lärmbelästigung ist per Gesetz eindeutig geregelt. Nun geistert vielleicht eine Frage durch Ihren Kopf: „Wann darf ich denn Rasenmähen?“

Generell gelten die üblichen Ruhezeiten auch fürs Rasenmähen. Einige Mieter haben im Vertrag auch Zeiten für die Mittagsruhe unterschrieben. Sollten sich andere Mieter nicht daran halten, so haben sie unter Umständen das Recht auf Mietminderung. Das Mietrecht sieht vor, dass der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und in letzter Konsequenz auch den Mietvertrag kündigen kann, sollte die Ruhe nach Aufforderung nicht einkehren. Der Frieden im Haus ist durch Gegenseitige Rücksicht zu wahren.

Rasenmähen: Wann ist es erlaubt?

Darf man sonntags den Rasen mähen? Ganz klar: Nein! Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV), kurz Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, legt in Paragraph 7 fest:

1) Geräte und Maschinen nach dem Anhang mit Nr. 01 bis 57

dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig […] nicht betrieben werden.

Der Rasentrimmer als Haushaltsgerät findet sich im Anhang auf Listenplatz 32. Damit ist eindeutig, dass Rasenmähen sonntags verboten ist. Doch wann ist Rasenmähen erlaubt? Oder besser: Bis wann ist Rasenmähen zulässig?


Derselbe Paragraph legt fest:

an Werktagen in der Zeit von 20.00 – 07.00 Uhr

ist der Betrieb eines solchen Gerätes ebenfalls unzulässig.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Paragraph 117 des OwiG („Unzulässiger Lärm“) besagt:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Darüber hinaus kann beim Betrieb von „nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen“ eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Doch wie sieht es bei anderen Quellen von Lärmbelästigung aus? Ruhezeiten haben natürlich generell eingehalten zu werden, doch gewisse Tätigkeiten sind trotzdem erlaubt. So gilt Hundebellen erst als Lärmbelästigung, wenn das Tier länger als einige Minuten lärmt, und das mehrmals täglich. Ein gelegentliches Bellen ist noch nicht als Ruhestörung zu bewerten.

Auch Staubsaugen und Wäsche waschen muss sonntags akzeptiert werden. Denn alltägliche Arbeiten des Haushalts sind nicht als Lärmbelästigung oder ruhestörender Lärm einzustufen. Musik bei Zimmerlautstärke gilt auch nicht als strafbar. Eine Mietminderung durch Mieter, die sich gestört fühlen, kann hier also nicht geltend gemacht werden. Wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen, müssen die Geräusche der Anderen bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden. So sieht es das Mietrecht in Deutschland vor.

Was ist Zimmerlautstärke?

Im Allgemeinen gilt eine Geräuschpegel von 30 bis 55 dB als Zimmerlautstärke. Übertragen auf alltägliche Geräusche können Sie sich ein Flüstern (30 dB) und ein normales Gespräch (55 DB) vorstellen. Auch Musik darf keinen Lärm verursachen, indem sie während
der vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht lauter ist als ein Gespräch zweier Menschen.

Äußere Umstände wie öffentliche Bauarbeiten müssen allerdings akzeptiert werden, auch wenn die dB-Grenze von 80 bis 90 dB dabei oft überschritten werden. Dabei gelten für den Baulärm dieselben gesetzlichen Ruhezeiten. Außerdem schließen die meisten Baustellen oft schon um 20:00 Uhr und die Ruhe kehrt schon am frühen Abend ein.

Ruhezeiten in den Bundesländern

Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.
Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.

Die Kommunen haben zu Teil verschiedene Ruhezeiten, um örtliche Gebräuche den bundesweiten Vorschriften anzupassen. So regeln gesetzliche Ruhezeiten in Bayern zum Beispiel den Betrieb von Biergärten. Hier werden erst ab 22:30 Uhr keine Getränke mehr ausgeschenkt und die Nachtruhe beginnt um 23:00 Uhr.

Die gesetzliche Ruhezeit in NRW oder Berlin sind etwas laxer als in anderen Bundesländern. Hier gibt es zum Beispiel keine festgeschriebene Mittagsruhe, welche in anderen Kommunen von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr besteht.

Hier sehen Sie eine Zusammenstellung von Beispielen, die zeigen, welche Art von Lärm wie laut sein kann.

FAQ: Lärmbelästigung

Ist Lärmbelästigung eine Straftat?

Nein, Lärmbelästigung ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Bundesland variiert die Höhe des Bußgeldes.

Wann gelten die gesetzlichen Ruhezeiten?

Ruhezeiten können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Oft sind jedoch diese Zeiten üblich: Ganztägig an Sonn- und Feiertagen, 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr werktags.

Wie hoch kann das Bußgeld für eine Lärmbelästigung sein?

Ruhestörung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

786 Kommentare zu “Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung

  1. Martin

    Hallo!
    Meine Kinder sind manchmal laut und die Nachbarn pöbelten uns deswegen schon an.
    Dabei müssen wir auch einiges ertragen:
    Dauerndes Hundegebell und Gejaule wenn der Hund allein gelassen wird.
    Lautes nächtliches Gerede direkt unter den Kinderzimmern.
    So laute Musik das wir die Bässe an den Füssen spüren(ist ein Altbau…).
    Nach Zigarettenqualm stinkender Hausflur und wenn wir lüften ziehts auch aus den unteren Fenstern in unsere Wohnung.
    Eigentlich wollen wir hier nur mit unseren Kindern in Ruhe und Frieden leben,aber da unsere Nachbarin Nachts arbeitet schimpfen wir oft mit den Kindern das sie leise sein müssen.Aber wir wollen doch auch mal unsere Ruhe.

  2. Michelle

    Hallo, wir haben seit ca 3 Jahren eine kleine Wohnung, die auch in sehr ruhiger Lage liegt.
    Jedoch fing ein Nachbar letztes Jahr im Frühjahr an, sich eine Holz Hütte zu bauen. Das Sägen und Hämmern war kaum auszuhalten, da es von morgens 8 Uhr bis teilweise 22 oder 23 Uhr Abends ging.
    Wir haben schon ein paar Mal versucht, mit dem Herrn zu sprechen, aber es hat nichts gebracht. Seit dem geht das fast jedes Wochenende und die Ferien über so. :/
    Außerdem fängt er Abends (ca 22 Uhr) auch noch an, Gitarre zu spielen und zu singen. Kann man da etwas gegen unternehmen, oder ist das noch okay?

  3. GE

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    laut einem Gerichtsurteil des Landgerichts Nürnberg (Aktenzeichen 13 S 5296 / 90) ist das Spielen eines Schlagzeugs ausserhalb der Ruhezeiten für max. 90 Minuten pro tag erlaubt. Da ich jedoch nicht in Nürnberg wohne, ist nun die Frage, ob dieses Urteil bundesweit Gültigkeit besitzt, denn es gibt auch andere urteile, die das Schlagzeug spielen auf 2 Stunden pro Woche begrenzen.

    Darf man denn ausserhalb der RTuhezeiten auch hämmern und bohren wie lange man will oder gibt es da EInschränkungen, die bei Missachtung zu Geldstrafen führen können? Ich gehe mal davon aus, dass an Sonn- sowie Feiertagen Bohren und Hämmern gänzlich verboten sind, richtig?

    Mit freundlichen Grüßen

  4. Michael M.

    Meine Frau wollte am Sonntag gegen 11:00 2x Schnitzel klopfen. ca.6 Mal hat sie geklopft. Von oben hat meine junge Nachbarin höllisch aufgeregt im dem Sie einige Mal heftig auf die Decke hämmerte. Ihre Nachbarin nebenan erzählt später meine Frau sie hat diese junge Dame aufgehalten die Polizei zu rufen. Wie ich schon sagte, es wurde ca. 6 Mal geklopft und nicht 16 Mal. Hat diese Nachbarin recht, and wenn ja, wenn die Polizei gekommen hätte, hätte ich ein Bußgeld bezahlen müssen.

  5. Marie

    Hallo, ich wohne im Stadtzentrum in einem Altbau. Meine Wohnung grenzt an das Nachbarhaus. In der angrenzenden Wohnung hört der Nachbar immer wieder für mein Empfinden sehr laut mit Bass Musik, sodass ich die Lieder teilweise trotz bei mir laufenden Fernseher erkennen kann. Zumeist tut er dies Wochentags vor 22 Uhr, manchmal aber auch Sonn- bzw. Feiertags.
    Besonders nervig empfinde ich es aber unter der Woche, wenn ich von der Arbeit nach Hause komme.
    Ein von mir netter Hinweis im Briefkasten hat leider auch nichts geändert.
    Ab wann kann ich was genau tun?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marie,

      da wir keine Rechtsberatung leisten dürfen, können wir Ihnen leider nicht sagen, wie Sie vorgehen sollten. Sie können aber die Hausverwaltung kontaktieren und unter Umständen Mietminderung geltend machen bzw. sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Kfi

    In Nachbars Garten wurde vor Jahren ein sogenannter Freizeitpark errichtet. Am Anfang war der Geräuschpegel hinnehmbar. Jetzt steht dort auch noch ein riesen großes Schwimmbecken sowie ein Trampolin und zwei Handballtore. Teilweise sind mehr als 8Kinder zum Toben dort. Ja, Kinder wollen sich austoben aber das ich jetzt innerhalb von 4 Tagen schon wieder 6 Bälle in meinem Garten vorfand und die Kinder über unseren Zaun klettern wollten, da war meine Geduld am Ende. Selbst auf der Kaffeetafel mussten wir damit schon des öfteren Vorlieb nehmen. Täglich über Stunden das Balkgebolze, selbst am Sonntag, auch in der Mittagszeit.
    Jetzt habe ich den Vater darum gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bälle in ihrem Garten bleiben und den Geräuschpegel wenigstens am Sonntag ein bisschen zurück zu schrauben. Ich wurde von ihm massivst angegriffen und er hat damit gedroht, dass wir ab sofort hier keine ruhige Minute mehr verbringen würden. Ich wohne hier seit 62 Jahren und jeder hat auf jeden Rücksicht genommen. Auch andere Nachbarn fühlen sich gestört aber wir wohnen direkt nebenan. Meine Nerven liegen mehr als blank.

  7. Müller

    Um 17:45 Uhr habe ich Schnittzel geschlagen, hat mir mein Nachbarin von 1te Etage geklingelt. Fragte sie zu mir, was habe ich Krach gemacht? Ihre Kinder konnten nicht schlafen! Ich möchte fragen,ob ich Schuld bin?
    MfG.

  8. Thomas

    Darf mein Nachbar am Sonntag den Trockner morgens ab 8 Uhr 5-6 Stunden durchgehen laufen lassen so das man ständich das Maschienen Geräusch hören Muß ?

  9. Christiane H.

    Seitdem ich Ende 2014 hier in dieses kleine Miethaus gezogen bin, werde ich immer wieder in den Nächten zu Sonntagen geweckt von dumpfen Bässen, die ich im Bett bei ringsum geschlossenen Fenstern habe, meist nach Mitternacht beginnend, auch bis 6 Uhr früh. Manchmal nicht besonders laut, aber durchdringend, auch sich in ein etwa eingeschaltetes Hörbuch zum Wiedereinschlafen deutlich mischend. Anfangs habe ich feiernde Nachbarn im Dorf vermutet und mich im Dezember 2014 nachts nach 2 Uhr bei Schnee und Frost auf die Suche gemacht, erst zu Fuß, dann mit dem Auto, bis ich die Quelle ausfindig gemacht hatte: eine Diskothek in einigen Kilometern Entfernung (Teschenhagen) mit bewaldeten Hügeln dazwischen. Ich habe bereits mehrfach die Polizei verständigt, die dann erst zu mir kamen, dort hin fuhren, auch hörten, dass es durch den ganze Wald und die Umgebung dröhnte. Manchmal sind auch Melodien und Ansagen zu hören.
    Bei er Polizei Bergen bekam ich auch schon die Antwort, das sei doch jeden Samstag so, je nachdem, wie der Wind stehe, werde der entsprechende Teil von Rügen beschallt, was mir von Bekannten aus verschiedenen Himmelrichtungen auch bestätigt wurde. Was kann ich hier tun, um mir nicht immer wieder am Wochenende die Nächte um die Ohren schlagen zu müssen? Meines Wissens gibt es für solche Etablissements Lärmschutzauflagen und die gesetzliche Nachtruhe gilt auch auf der Insel, oder? Wie kann ich mein Recht auf ungestörte Nachtruhe nachhaltig durchsetzen? Ich habe über 20 Jahre in Berlin gelebt, da gibt es viele Diskotheken, die schaffen das doch auch, dass man sie nicht hört!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Christiane H.

      Sie können sich mit den Details Ihres Falles an einen Anwalt wenden, der Sie beraten kann, ob Sie die besagte Diskothek womöglich wegen regelmäßiger Verletzung der Nachtruhe verklagen können und wie das Vorhaben umgesetzt werden kann. Andernfalls könnten Sie auch zunächst versuchen erneut mit der Polizei/ dem Ordnungsamt über das Problem zu sprechen.

      – Die Redaktion

  10. Chris

    Darf ein Bauer im Winter an einem Samstag morgens ab 5:30 Uhr und abends bis 21:00 Uhr das Feld ackern, wenn das Feld direkt an unser Grundstück grenzt und die Lärmbelästigung dadurch extrem ist?

  11. Sylvia

    Hallo, folgendes Problem.
    Die Nachbarn über mir, chinesischer Herkunft, sind seit ihrem Einzug vor einigen Monaten ,nur noch die reinste Plage! Ständig ist die Hütte voll,und es wird sich lautstark unterhalten als säßen sie neben mir auf der Couch. Insbesondere an den Feiertagen ist es extrem. Zudem könnte man denken da wird regelmäßig umgeräumt. Ein Lärm der sich oft bis in die späten Abendstunden hinzieht. Es wird stundenlamg hin und her getrampelt. Wenn Kinder noch dazu kommen,ist mit meinen Nerven komplett vorbei. Da wird ewig was gegen den Heizkörper geknallt,stundenlang laut geschrien, und sogar Ohrfeigen verteilt. Ich bin mit meinem Latain am Ende. Ein Gespräch zu suchen ist unmöglich,da sie mich nicht verstehen und mir auch schon die Tür vor der Nase zugeknallt haben.

  12. Hans

    Hallo
    über meiner Wohnung wohnt seit ca. 1 Jahr ein junger und recht höflicher Mann in einer großen Dachgeschosswohnung, der sich auch die meiste Zeit ruhig verhält. Allerdings bekommt er vor allem an Feiertagen Besuch, auch mit kleinen Kindern. Dann ist es mit der Ruhe vorbei, man hört Poltergeräusche, hin und herlauferei, Geschrei und laute Gespräche auch nachts, vorgestern bin ich um 3 Uhr davon wachgeworden, es ging noch weiter bis ca. 4 Uhr morgens. Mein Etagennachbar hat mit den Leuten in der Vergangenheit schon mehrmals gesprochen und auch den Vermieter, die Gemeinde, informiert.
    Danach war es eine Weile besser, aber jetzt über die Weihnachtsfeiertage ist wieder diese Lärmbelästigung mehr oder weniger ununterbrochen. Mit dem Mieter zu sprechen, hat nicht viel Sinn, da er meiner Erfahrung nach nicht viel deutsch versteht, er hat Migrantenhintergrund.
    Was kann man noch tun, um das Problem friedlich zu lösen?

  13. tina

    Hallo,
    wir wohnen in einem Doppelhaus und der Vorgarten unseres Nachbars ist genau unter unserem Schlafzimmerfenster.
    Seit ungefähr 6 Monaten haben unsere Nachbarn neue Freunde die fast täglich da sind und diese Freunde haben zwei Hunde, die wenn die Freunde zu Besuch sind im Hof und Garten frei rum rennen und des öfteren bellen. Da die Nachbarn mit ihren Freunden in deren Garage hocken wo sie eine Art Partyraum haben und dort geraucht usw. wird, lassen sie die Hunde draussen. Des öfteren bellen die Hunde nach 22.00Uhr und auch später, wenn wir schon im Bett sind. Wir stehen dann senkrecht im Bett. Auch wenn die Freunde dann nach Hause gehen ist eine laute Verabschiedung und nochmals Hundegebell. Unsere Nachbarn haben wir diesbezüglich deshalb schon oft angesprochen , dann geht es mal wieder gut und dann geht es wieder von vorne los. Mein Mann und ich müss morgens immer um 5.00Uhr raus. Zudem kommt es noch dazu das auf der anderen Seite direkt ein Restaurant ist wo es auch immer wieder bis in die Nacht geht und sich dann der Lärm abwechselt, immer wieder die Gäste, dann Ruhe dann die Hunde. Nun die Frage was können wir tun und wieviel müssen wir hinnehmen, freundliche Gespräche und Bitten nutzt nichts. Da unsere Nachbarn zwei Katzen haben dürfen die Hunde nicht in deren Haus wenn sie auf Besuch sind. Mein Mann und ich gehen zur Zeit wie man so schön sagt auf dem Zahnfleisch da wir total übernächtigt sind. Wir haben selbst auch zwei Katzen und ich mag Hunde sehr gerne. Eine Info wöre toll

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tina

      Wenn Sie die Lärmbelästigung durch die Nachbarschaft als dauerhafte unzumutbare Beeinträchtigung empfinden, dann steht es Ihnen frei das Ordnungsamt oder die nächstgelegene Polizeidienststelle aufzusuchen, um den Fall zur Anzeige zu bringen bzw. zunächst die Situation zu schildern. Die Beamten können sich dann selbst ein Bild von der Lage machen und bei gegebenem Anlass Maßnahmen zur Problemlösung ergreifen.

      – Die Redaktion

  14. petra

    ich weiss nicht mehr weiter, Haus gekauft und nicht gewusst, was auf uns zu kommt. Unser Haus grenzt genau nach hinten raus, an den Nachbarn, ist leider auf einer Seite noch mit diesem Haus verbunden. Gegen das Geschrei von 3 Kindern den ganzen Tag, kann ich nichts machen…stört mich auch nicht so. Aber, dervSohn spielt STUNDENLANG mit seinem Ball, manchmal den ganzen Tag, dabei spielt er gegen die Hauswand welche mit diesem Haus verbunden ist und es geht den ganzen Tag nur …bum bum bum. Rücksicht auf uns als Nachbarn Fehlanzeige. Was kann ich tun…ich halte es nicht mehr aus und leide schon unter ständigen Kopfschmerzen.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Petra

      Bei dauerhafter und als unzmutbar empfundener Lärmbelästigung ist es ratsam das nächstgelegene Ordnungsamt oder eine Polizeidienststelle in Ihrer Nähe aufzusuchen. Dort können Sie den Kollegen vor Ort die Sachlage schildern. Diese können sich dann selbst ein Bild von der Situation machen und bei gegebenem Anlass Maßnahmen ergreifen, um eine Lösung für das Problem zu finden.

      – Die Redaktion

  15. Rebecca

    Hallo,
    Ich hoffe sie können mir helfen. Ich wohne jetzt seit knapp einen Jahr in einer Eigentumswohnung und seit ca. Fünf Monaten werden Wohnungen von den jeweiligen Eigentümern renoviert. Nicht die ganze Zeit die gleiche, sondern 5-6 verschiedene. Es werden Fliesen abgeschlagen, Laminat verlegt, Wände aufgebohrt etc. Eine Wohnung hat sogar mehrfach das Wasser abgestellt, ohne das vorher anzukündigen! Dabei wird Sonntag Lärm gemacht und abends. In Dormagen gilt jedoch eine andere Ordnung zu ruhezeiten. Leider erreiche ich weder Hausverwaltung noch Ordnungsamt. Das Rathaus hat auch nicht zurück gerufen. Meine Nachbarn müssen doch ab 19 Uhr abends leise sein? Und von 13-15 uhr? Sonntags sowieso?
    Was kann ich tun? Ich weiß einfach nicht mehr weiter.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rebecca

      Wenn Sie beim Ordnungsamt kein Personal erreichen, können Sie sich bei andauernder unzumutbarer Lärmbelästigung auch an die nächstgelegene Polizeidienststelle wenden. Andernfalls können Sie sich einen Anwalt zur Hilfe nehmen, den Sie mit Ihrem Fall betrauen und der rechtliche Schritte einleiten kann. Wir sind hingegen nicht befugt Ihnen Rechtsberatung zu geben.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  16. Johann R.

    Seit einiger Zeit haben wir ein Lärmproblem sonntags Nachmittag: Eine Familie mit 2 Töchtern ca. 12 und 14 Jahre alt und ungefähr gleichaltrige Jungen hören im Garten sehr laute Rap Musik. Der Geräuschpegel ist so laut, daß man sich ungern auf dem Balkon aufhält. Meine Frau hat sich bei den Eltern beschwert und bekam zur Antwort „das ist halt so und sie können ja die Polizei rufen. Die anderen Nachbarn haben sich nicht beschwert nur Sie“ Meines Wissen besteht doch am Sonntag ein generelles Ruhegebot? Mit den Eltern ist offensichtlich kein Einsehen zu erwarten.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Johann R.

      Gesetzliche Ruhezeiten gelten auch an Sonntagen. Wenn Sie sich durch dauerhafte unzumutbare Lärmbelästigung gestört fühlen, dann können Sie das örtliche Ordnungsamt aufsuchen oder die nächste Polizeidienststelle in Ihrer Nähe. Den verantwortlichen Beamten können Sie Ihren Fall schildern und diese können sich dann selbst ein Bild von der Lage machen sowie ggf. Maßnahmen ergreifen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  17. Sascha

    Hallo. Rechts neben meinem Haus ist noch ein Haus und dann kommen drei Garagen . In der Dritten Garage befindet sich wohl ein Hauswasserwerk welches so einen Lärm macht das ich es im geschlossenen Haus hören kann. Kann man dagegen was tun?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sascha

      Bei dauerhafter unzumutbarer Lärmbelästigung können Sie sich an das nächstgelegene Ordnungsamt oder die nächste Polizeidienststelle wenden. Die Beamten können sich dann selbst ein Bild von der Lage machen und bei gegebenem Anlass Maßnahmen ergreifen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  18. Tinta

    Das ist alles nichts, wenn einem keiner gegen Schießlärm hilft. D.h. es TA-Lärm 60db eingehalten (gemittelter Wert) und alles andere egal (Natur-Umwelt-Bürger-Gift). Landkreis und Kommunen stehen nicht hinter Anrainern. BI wollen die Angst vor der Lobby der Jägerschaft nicht. Toll!

    1. Lord Incognito

      Gegen Jäger etwas zu machen ist leider schwierig. Aber nicht aussichtslos. Das Problem ist,dass die überall dort Leute sitzen haben,wo man sich auf behördlichen Weg beschweren kann. Was man machen kann ist,darauf zu pochen,dass man das Recht hat,Tiere in der Natur zu beobachten. Dass ist nur kaum mehr möglich,wenn sie von Jägern alle abgeschossen werden. Jäger habenleider das Recht dazu Tiere abzuschiessen,aber man hat eben auch als Privatmensch das Recht dazu Tiere zu sehen. Man kann halt auf weniger Abschuß plädieren. Das ist dein gutes Recht. Ich bin selbst schon der Gewalt (Faustschlag auf Oberkörper) eines Jägers ausgeliefert gewesen und man hat auch schon die Flinte auf mich gerichtet. Anzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft haben nichts gebracht. Man könnte vielleicht in Efahrung bringen,wann bei dir gejagt wird. Dann sammelt man Tage vorher seinen Urin und verschüttet diesen vor der Jagd, weiträumig auf dem Gelände. Die Tiere werden diesen Bereich dann meiden und es gibt nichts abzuknallen. Möglich,dass man in Kriegszeiten auf offenere Ohren beim Ordnungsamt stößt.

  19. Suzan

    Ich habe einen Nachbarn ueber mir, der besonders nachts Moebel rueckt, Stuehle ueber den Fussboden zieht, Tueren schlaegt, sowie schwere Gegenstaende auf den Boden fallen laesst. Die stundenlange Beschallung ebenso nachts, auch nach 22:00 mit basslastiger Technomusik hat sich einigermassen gegeben ebenso das naechtliche Bohren und Haemmern, nachdem der Hausverwalter ihn 2 mal schriftlich verwarnt hatte. Da der Grossteil der Wohnungen als WG’s vermietet sind und die Studenten sich die Zimmer unter der Hand untervermieten ist es extem schwierig die aktuellen Mieter zu ermitteln, da Namensschilder nicht up-to- date sind, ich weiss also nicht ob er legitim hier wohnt. Ich hatte mehrfach das Gespraech gesucht, natuerlich wurde behauptet er sei das nicht gewesen, dann hatte ich ihm einen Beutel mit Filzdaempfern an seine Wohnungtuer gehaengt, die er mir zurueckgab (er weiss also was er da nachts veranstaltet!) nun oeffnet er die Tuer uberhapt nicht mehr. Eine durchgehende Nachtruhe ist nicht moeglich, weder fuer meinen Sohn noch fuer mich. Wir beide sind berufstaetig und muessen sehr frueh aufstehen. Er macht die Nacht zum Tage…jede Nacht! Die absolute Ruecksichtslosigkeit dieser Person widert mich nur noch an zumal die andauernd unterbrochene Nachtruhe krank macht. Im Prinzip moechten wir nur in Frieden leben, ich fuehle mich in die Ecke gedraengt, in dem ich zu rechtlichen Massnahmen, Laermprotokollen, Gegenueberstellungen usw. usw gezwungen werde.
    MfG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Suzan

      Bei andauernder unzumutbarer Lärmbelästigung sollten Sie sich an das Ordnunsgamt oder die nächstgelegene Polizeidienststelle wenden. Die Beamten können sich vor Ort selbst ein Bild von der Lage machen und entsprechend handeln.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

    2. Sunny

      Echt ein Ding, daß bei Streitigkeiten und Lärmbelastungen dieser Art, die doch einen großen Teil juristischer Auseindersetzungen ausmachen und Menschen wirklich stark belasten und krank machen können, noch kein Riegel vorgeschoben wurde… Wieso zum Kuckuck kann man nicht Leute, die durch Möbelrücken Körperschall verursachen, verpflichten, diesen mit allen zumutbaren Mitteln abzustellen??!!! Es wäre doch in so einem Fall wirklich durch einfache Maßnahmen zu beseitigen… Auch Terassenmöbel etc…. Filzfüßchen drunter und fertig! Für die leidtragede Person ist das echt die Hölle…

  20. Anja

    Hallo! Wir wohnen in einem Gewerbegebiet als Eigentümer einer genehmigten Betreiberwohnungen in Bayern. Ein anderer Eigentümer kauft/mietet nun alles auf (viele Einheiten) und steckt dort lauter ‚kirchliche‘ Gruppen rein (Afrikaner/Brasilianer…). Entsprechend geht es nun mehrmals die Woche (sonntags 2x) und manchmal auch nach 22Uhr zu wie in einem Taubenschlag mit lautem Trommeln und Schreigottesdiensten über 1-2h.
    Beim Vermieter der Gruppen stösst man auf taube Ohren, der weist seine Mieter nicht zurecht und auch Gespräche mit den Mietern brachten nichts, ausser Beleidigungen.
    Es handelt sich eigentlich um ein Bürogebäude, allerdings steht im Grundbuch ‚gewerbliche Nutzung‘.
    Haben wir überhaupt eine Chance mit Lärmprotokoll etc hier irgendetwas zu erreichen?
    Andere fühlen sich nicht gestört, da der einzige weitere der hier wohnt, der Eigentümer dieser Einheiten selbst ist und zwar auf der anderen Seite des Gebäudes, wo er nix mitbekommt…
    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anja

      Wenn Sie aufgrund unzumutbarer Lärmbelästigungen Hilfe suchen, ist das Ordnungsamt in der Regel der richtige Ansprechpartner oder die nächstgelegene Polizeidienststelle. Den Beamten können Sie Ihren Fall schildern und diese machen sich dann bei gegebenem Anlass zunächst selbst ein Bild von der Lage bzw. ergreifen weitere Maßnahmen, wenn Sie dies für nötig halten.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  21. Peggy

    Hallo,
    wohne in einem Mietshaus (Bayern) und über mir ziehen neue Eigentümer ein, die die Wohnung kpl. sanieren. Seit 3 Tagen ist von früh bis spät Baulärm (z.B. Fliesen entfernen), der Flaschenzug mit dem Dreck läuft genau an meinem Schlafzimmerfenster vorbei und der Treppenaufgang ist verdreckt.
    1. von welcher Uhrzeit muss ich diesen Lärm und über
    2. welchen Zeitraum dulden
    3. Wer muss das Treppenhaus und wie oft nun säubern.
    4.. Mietminderung bei meinem Vermieter möglich?

    Danke.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Peggy

      grundsätzlich gelten die allgemeinen Ruhezeiten. In der Regel heißt das, vor 6:00 Uhr und nach 22:00 Uhr muss Ruhe herrschen. Es sei denn, in der Hausordnung sind andere bzw. zusätzliche Vereinbarungen festgehalten. Da wir Ihnen keine Rechtsberatung geben dürfen, müssten Sie bezüglich der Frage nach Mietminderung einen Anwalt aufsuchen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  22. Schmitz

    Seit 3 Wochen wird im Nachbarhaus (Reihenhaus) von morgens bis abends alles abgeschliffen.
    Im Garten und im Haus ist die Lärmbelastung unerträglich. Ich leide inzwischen unter Kopfschmerzen.
    Ist das ununterbrochen erlaubt?
    Vielen Dank
    A. Schmitz

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Schmitz,

      bei Lärmbelästigung können Sie sich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Werden aber die Ruhezeiten eingehalten, ist dies durchaus erlaubt.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  23. Julka

    Hallo,
    Unser Nachbar ist auf die Idee gekommen sich einen Pool zu bauen… mit einem kleinen aber extrem lauten Bagger brummt er wirklich 12 Stunden am Tag hinten im Garten rum. Der Garten liegt zu meiner Wohnung ich werde 12 Stunden am Tag davon gestört. In 4 Wochen bekomme ich ein Kind, der Lärm ist unerträglich und überschreitet längst 60 db (wir wohnen in einem reinen wohngebiet) . Was kann ich tun? Ein Gespräch war erfolglos .

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Julka

      Wenn Sie von dauerhafter unzumutbarer Lärmbelästigung betroffen sind, raten wir Ihnen das zuständige Ordnungsamt bzw. die nächstgelegene Polizeidienststelle zu kontaktieren und den Sachverhalt zu schildern. Die verantwortlichen Beamten können sich dann bei gegebenem Anlass selbst ein Bild von der Lage machen und wenn nötig Maßnahmen ergreifen, um die Lärmbelästigung zu verhindern.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  24. Stefanie

    Hallo.
    Unser Nachbar baut seit nun 1 1/2Jahren am seiner neuen Garage.
    Jeden Tag von 18 bis 20 Uhr manchmal auch länger schleift, baggert, bohrt und was weiß ich was er da macht. Die ganze Nachbarschaft ist inzwischen genervt.
    Kann man da was machen?

    Danke euch für eure Antworten

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefanie,

      bei Lärmbelästigung können Sie sich an das Ordnungsamt oder an die Polizei wenden.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  25. hubert

    Vielleicht ein Hinweis an alle Foristen hier die auch Mieter sind und sich durch Lärm (Baustelle, Party, Nachbarn) genervt fühlen. Neben dem Hinweis auf Polizei und Ordnungsamt gibt es noch die elegante Möglichkeit eine Mietminderung dem Vermieter anzukündigen und ggf. durchzuführen.
    Das hat die Folge dass der Vermieter in der Regel schneller tätig wird und die Frage nach der Tolleranz des Lärmgeschädigten erst gar nicht stellt. Diese Frage nach der Tolleranz ist ja oft nur eine Ausrede dafür nicht tätig werden zu wollen.
    Da dem Vermieter nun ein zivilrechtlicher Schaden entsteht kann er den Lärmverursacher auf Schadenersatz plus Anwalt und Gerichtskosten verklagen. Das zeigt ganz andere Wirkung als das lahme Ordnungswidrigkeitsrecht. Denn beim Geld werden auch die größten Ignoranten schnell hellwach.

    Damit das funktioniert muss die Mietminderung berechtigt und beweisbar sein. Lärmprotokoll führen, Zeugen, DB Werte sind immer gut und wer die Polizei ruft hat nicht nur die Möglichkeit dass die Beamten vor Ort für Ruhe sorgen sie kommen ggf bei ihnen vorbei um die Ruhestörung persönlich zu begutachten.
    Ein Protokoll wird sowieso erstellt das sie sich aushändigen lassen können und sie haben amtliche Zeugen falls es später vor Gericht geht mit dem Zivilschaden. (Mietminderung).

  26. Mandy

    Hallo,
    ich wohne im Altbau und mene Nachbarn haben sich nun ihre Küche über mein Wohnzimmer gebaut, natürlich ohne irgendeine Schalldämmung. Jetzt habe ich täglich die Lärmentwicklungen einer Küche über meinem Kopf. Ich höre das Möbelrücken, Gemüseschneiden, Geschirrspülen, Brot schneiden, Türen knallen, Getrampel von einer Ecke in die andere ect. Das findet in und ausserhalb der Ruhezeiten statt, dann eben, wenn die Leute Leute Lust haben. Ab und an wird das Ganze noch von lauter Musik und Geschrei untermalt. Reden habe ich früher schon probiert, aber die Küche haben sie dennoch umgelegt und der Vermieter sagt er hätte schon auf die Ruhezeiten verwiesen und ich soll toleranter sein.
    Was kann ich noch tun? Lärmprotokolle existieren schon seit 4 Monaten.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mandy,

      bei Lärmbelästigung können Sie sich an die Polizei oder an das Ordnungsamt wenden.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  27. flora

    wir wohnen in einer kleinen Eigenheimsiedlung und unser Nachbar sägt, bohrt, hämmert, häckselt den ganzen Samstag von 10:00 bis 20.00 Uhr, PERMANENT. wir sitzen schon gar nicht mehr draußen, weil es ab Freitag Abend immer laut ist. In unserem Ort gibt es keine Mittagsruhe, darauf beharrt der Krachmacher auch. Wie sollen wir uns hier wehren?? Handelt es sich schon um eine Ordnungswidrigkeit? er überschreitet ständig mindestens 70-80 dB.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo flora,

      bei Lärmbelästigung können Sie sich entweder an die Polizei oder das Ordnungsamt wenden.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  28. Isabelle S.

    Hallo liebes bussgeld-info-Team!
    Seit drei Jahren wohne ich in einem Mehrparteienhaus mit vorwiegend Senioren. Die Wohnung wurde mir vom Makler als „sehr ruhig“ angepriesen. Da ich ADS habe und Lärm schlecht bis gar nicht filtern kann, war mir eine ruhige Umgebung wichtig. Leider habe ich meine Rechnung ohne meine Mitmieter von oben gemacht. Der alte Herr von oben hämmert, bohrt und schleift stundenlang, von Montag bis Samstag (weil er weiß, dass er sich an die Ruhezeiten halten muss) etwa an 4-5 Tagen in der Woche. Meist geht das in Intervallen über Stunden. Habe schon ganz freundlich und ohne Vorwurf, aus der ich-Perspektive, mit ihm darüber zu reden versucht, er hat dreist behauptet, es wären die Nachbarn. Die sind es aber nachweislich nicht gewesen. Im Grunde nervt er alle um sich herum, denn das Haus ist leider ziemlich hellhörig, aber die anderen alten Leute hier wollen keinen Zoff oder sind schwerhörig und unternehmen daher nichts.
    Weil er und seine Frau Starkraucher sind, habe ich obendrein im Sommer, wenn ich wegen der Hitze die Fenster oder Balkontür öffnen muss (ist eine Südwestwohnung mit großen Fensterflächen und schlechter Dämmung) bis zu 20 Mal am Tag kostenlose Mitrauchmöglichkeit, weil der ganze Qualm in meine Wohnung zieht. Innerhalb von Minuten riecht es dann wie in einer Raucherwohnung. Und durch den extremen Zigarettenkonsum husten die zwei sich Nachts des öfteren in oder aus dem Schlaf, so laut als wären sie auf meinem Flur. Dass sie außerdem spät ins Bett gehen und ihre elektrische Jalousie um 12 bis 1 Uhr Nachts erst nach unten fahren, ist ebenso laut und rücksichtslos. Mittlerweile kann ich mich auf nichts mehr länger konzentrieren, kann kaum noch durchschlafen und bin nicht mehr arbeitsfähig. Mich macht die Situation völlig fertig. Klar habe ich bereits Lärmzeiten notiert über einen gewissen Zeitraum aber meine Vermieterin meint, sie kann wenig machen, weil die besagten Nachbarn keine Mieter sondern Eigentümer sind und möglicherweise auch schon etwas dement und daher normalen Argumenten gegenüber verschlossen. Was bleibt mir also zu tun? Dürfen Nachbarn mit Heimwerker-Fimmel sich denn von 6-22 Uhr jederzeit austoben und mir die Wohnung zuquarzen so viel sie wollen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Isabelle,

      bei Lärmbelästigung können Sie sich entweder an die Polizei oder an das Ordnungsamt wenden.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  29. Rosa

    Hallo,
    ich habe einen aufblasbaren Whirlpool der normalerweise um 11h + 14h +16h +18h für 20 Minuten läuft
    Die Pumpe ist im Pool eingebaut und wird durch das blubbern des Wassers übertönt.Ich habe mal gemessen und komme auf ca 67 DB nach 10m nur noch 35DB.Wenn wir uns ca 15m entfernt befinden hören wir nichts mehr.
    Wir haben einen Nachbarn der ca 18m unterhalb des Hangs wohnt und dieser behauptet hinter der Hecke und Bäume , bzw .sogar noch hinter Wintergarten und Stadl wäre es lauter als mit einem Rasentrimmer????
    Ich habe im Hang an der anderen Seite der Hecke gestanden(bis zu seier Terrasse dann noch ca. 3m) und höre nur surren.
    Die beiden sind dafür bekannt äusserst Lärmempfindlich zu sein , ich will auch nicht ausschließen das die mehr hören als wir alle um die 2 andern Häuser herum, ich weiß nicht mehr was ich sagen soll wenn man mich ständig anruft, eigentlich soll der Pool mir Freude bringen aber ich lebe in ständiger Angst vor anrufen.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rosa

      Sie können sich beim zuständigen Ordnungsamt Auskunft über die örtlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Lärm geben lassen und die Details ihres Falls schildern.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  30. Sandra

    Hallo jetzt wo es so heiß ist draussen erwachen Nachbars Kinder ab 22 Uhr und fangen dann an Fussball zu spielen während der Woche sowie am Wochenende. Da ich jeden Tag früh raus muss und mein Schlafzimmer zu deren Garten stösst werde ich in meiner Nachtruhe gestört. Ich habe mir heute erlaubt etwas zu sagen dass Die bitte aufhören sollen da es schon nach 22 Uhr ist. Muss ich sowas dulden ich meine man möchte ja auch keinen unnötigen Nachbarschaftsstreit.
    Mit freundlichen Grüßen Sandra

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sandra,
      in der Regel besteht zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr die gesetzliche Ruhezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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