1993 brachte die Thüringer Firma Jenoptik den LAVEG (kurz für „Laser Velocity Guard“) auf den Markt. Das Lasermessgerät ist aufgrund seiner flexiblen Einsetzbarkeit für die Geschwindigkeitsmessung bei Messbeamten beliebt. Es bedarf keines aufwendigen Aufbauprozesses, es muss nicht justiert werden. Auch ist die Bedienung besonders einfach, lange Schulungen sind nicht notwendig.
Wir beschreiben im Folgenden wie das „Laserfernglas“ LAVEG funktioniert und wie es bei der Messung Ihrer Geschwindigkeit zu Fehlern gekommen sein könnte. Denn wer einen fehlerhaften Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte diesen auch nicht akzeptieren.
Inhaltsverzeichnis
So funktionieren Laserpistolen
Stationäre Lasermessanlagen, wie etwa der PoliScan Speed Tower, funktionieren oftmals im Prinzip sehr ähnlich wie Radaranlagen: Signale decken dauerhaft einen bestimmten Messbereich ab; ein durchfahrendes Fahrzeug reflektiert die Impulse und durch die sich verschiebenden Signale kann das Gerät anhand des Dopplereffekts die Geschwindigkeit des Kfz ermitteln. Anstelle der Radarwellen arbeiten stationäre Laser eben mit Infrarotlicht.
- Der Messbeamte zielt mit dem Gerät manuell auf eine bestimmte Stelle des zu messenden Kfz. In der Regel wird dies das Kennzeichen sein. Auch der Scheinwerfer kann als Ziel dienen.
- Auf Knopfdruck werden in sehr kurzen Intervallen Laserstrahlen auf das Ziel abgefeuert und von diesem reflektiert.
- Die zurückgeworfenen Strahlen werden wiederum vom Messgerät empfangen.
- So findet eine Abstandsmessung statt. Der sich verändernde Abstand des Kfz zum Lasermessgerät gibt Aufschluss darüber, wie schnell sich das Fahrzeug bewegt.
Ein weiter entscheidender Unterschied zwischen stationären und mobilen Lasern ist, dass ein stationärer Laser oft mit Blitzer daher kommt. Ein mobiles Lasermessgerät fertigt dagegen in aller Regel kein Beweisfoto an und kann lediglich Messungen vornehmen.
Besonderheiten bei LAVEG
Das LAVEG sieht nicht aus wie eine „Pistole“, sondern eher wie ein „Fernglas“. Der messende Beamte sieht durch die Sucher und erhält zwei verschiedene Bilder: Auf der rechten Seite erkennt er das Zielfahrzeug in siebenfacher Vergrößerung, das Zielen wird so besonders erleichtert. Links sieht er das Messergebnis.
Die gemessenen Daten werden nicht auf dem Gerät gespeichert. Sie können jedoch extern gesichert werden. Die Sicherung der gemessenen Geschwindigkeit ist natürlich obligatorisch, denn andernfalls ist das Messprotokoll unvollständig und der Fahrer kann nicht belangt werden.
Die Beamten werden nach der Messung mit dem LAVEG in aller Regel den betroffenen Fahrer direkt konfrontieren und seine Personalien aufnehmen. So ergibt sich aus Sicht der Behörden der Vorteil, dass nicht erst der Halter kontaktiert werden muss. Auf diese Weise ergeht der Bußgeldbescheid direkt an den Beschuldigten.
So können Messfehler mit LAVEG entstehen
Der LAVEG wird immer durch einen Beamten direkt bedient. Dieser muss für diesen Einsatz ausgebildet sein. Zwar gilt die Messung mit LAVEG als besonders schnell und einfach durchführbar, doch eine grobe Missachtung der Bedienungsanleitung kann natürlich trotzdem zu falschen Messungen führen. Des Weiteren muss der LAVEG technisch einwandfrei und geeicht sein. Andernfalls kann das Beweismittel als unzureichend abgewiesen werden.
Nachdem Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, bleibt Ihnen zwei Wochen Zeit, um dagegen Einspruch einzulegen. Sie können den Bescheid zuvor einem Anwalt für Verkehrsrecht vorlegen. Dieser wird das Messprotokoll der Behörde einsehen und die Beweislage einschätzen. Ob sich ein Einspruch wirklich lohnt und Sie den sich anschließenden Gerichtsprozess gewinnen können, wird er so bewerten können.
FAQ: LAVEG
Der Begriff steht für „Laser Velocity Guard“. Es handelt sich hierbei um ein Gerät zur Geschwindigkeitsmessung.
Wie der Einsatz des Gerätes funktioniert, erfahren Sie hier.
Ja. Fehler bei der Handhabung des Geräts durch die Beamten oder eine mangelnde Eichung des LAVEG können zu einem falschen Messprotokoll führen.