LED-Nebelscheinwerfer: Dürfen sie zum Einsatz kommen?

Wann Nebelscheinwerfer zum Einsatz kommen dürfen, ist vielen Verkehrsteilnehmern oft nicht bewusst. Auch wie diese Beleuchtung auszusehen hat, ist oft unbekanntes Terrain. Darf LED in Nebelscheinwerfer eingebaut werden oder nicht? Bei falscher Verwendung der Scheinwerfer sowie beim Einbau unzulässiger Beleuchtung drohen Bußgelder gemäß dem Bußgeldkatalog.

VerstoßSanktion
Bauteile bzw. Leuchtmittel ohne Zulassung verwendet50 EUR,
Betriebserlaubnis kann
erlöschen
Nebelscheinwerfer missbräuchlich verwendet20 EUR
... dadurch andere gefährdet25 EUR
... dadurch einen Unfall verursacht35 EUR
Nebelscheinwerfer ohne Sichtbehinderung verwendet20 EUR
... dadurch andere gefährdet25 EUR
... dadurch einen Unfall verursacht35 EUR

Was sind Nebelscheinwerfer?

Ob Halogen oder LED: Nebelscheinwerfer dürfen nur unter bestimmten Bedingungen eingeschaltet werden.
Ob Halogen oder LED: Nebelscheinwerfer dürfen nur unter bestimmten Bedingungen eingeschaltet werden.

Ob nun mit LED oder nicht, Nebelscheinwerfer stellen für einige Verkehrsteilnehmer oft ein Mysterium dar und das auch noch nach jahrelanger Erfahrung hinterm Steuer. Technische Entwicklungen und Neuerungen tragen ihr Übriges dazu bei, dass beim Thema „Nebelscheinwerfer“ oft Verwirrung herrscht. Ist denn nun LED für Nebelscheinwerfer erlaubt oder müssen es immer Halogenlampen sein?

Zunächst ist festzuhalten, dass Nebelscheinwerfer in Deutschland nicht zur vorgeschriebenen Beleuchtung an einem Fahrzeug gehören. Weder am PKW, LKW oder Motorrad müssen diese also angebracht sein. Das heißt, in vielen Fahrzeugen sind auch überhaupt keine verbaut. Sind sie vorhanden, dürfen sie benutzt werden. Voraussetzung ist hier, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und zugelassen sind.

Nebelscheinwerfer müssen separat vom Abblend- bzw. Fernlicht angebracht sein und leuchten in der Regel heller und auch weiter. An Fahrzeugen müssen, wenn vorhanden auch immer zwei Scheinwerfer angebracht sein. Sowohl normale als auch LED-Nebelscheinwerfer sind auf gleicher Höhe und symmetrisch zur Fahrzeugmitte anzubringen. Sie sind unter dem Abblendlicht zu platzieren – mindestens 25 cm über der Fahrbahn – und so einzustellen, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Im Gegensatz zu den Abblend- und Fernlichtscheinwerfern, die nur weiß sein dürfen, ist beim Nebelscheinwerfer neben dem Weiß auch Hellgelb erlaubt. Zudem muss eine separate Schaltung vorliegen, sodass die Scheinwerfer unabhängig ein- und ausgeschaltet werden können. Die Nebelschlussleuchten sowie die Kennzeichenbeleuchtung müssen ebenfalls mit angehen, wenn Nebelscheinwerfer verwendet werden.

Gesetzliche Grundlagen für die Nutzung

Um normale oder LED-Nebelscheinwerfer überhaupt nutzen zu dürfen, müssen bestimmte Witterungsbedingungen herrschen. Nicht nur bei Nebel, sondern auch bei starkem Regen und Schnee können diese Scheinwerfer eingeschaltet sein.

Dies ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in § 17 Abs. 3 eindeutig geregelt:

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. […] Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Werde oft als Kombination verbaut: LED-Nebelscheinwerfer und Tagfahrlicht.
Werde oft als Kombination verbaut: LED-Nebelscheinwerfer und Tagfahrlicht.

Verwenden Verkehrsteilnehmer einen normalen oder einen LED-Nebelscheinwerfer außerhalb dieser festgelegten Voraussetzungen, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen. So kann den nachgerüsteten LED-Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu verwenden, wenn dieser dafür nicht geeignet ist, durchaus die Haushaltskasse belasten.

Nebelscheinwerfer: Als LED-Variant meist nur in Kombination mit dem Tagfahrlicht

Welche Beleuchtung an einem Fahrzeug zulässig ist, wird in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) definiert. Insbesondere § 52 StVZO befasst sich mit den Regelungen für zusätzliche Beleuchtung an einem Fahrzeug. Hier ist jedoch nicht festgelegt, ob LED-Nebelscheinwerfer für ein Motorrad oder ein PKW bzw. LKW zulässig sind.

LED-Scheinwerfer sind legal, wenn sie für die Straßennutzung zugelassen und korrekt eingebaut sind. Sie dürfen dann als Tagfahrlicht verwendet werden, wenn sie dimmbar sowie symmetrisch angebracht sind. Das gilt nicht nur für PKW und LKW, sondern auch für Motorräder, denn auch hier wird in der Regel der Einbau eines LED-Nebelscheinwerfers mit dem Nachrüsten eines Tagfahrlichts kombiniert.

Technische Bedingungen für LED-Nebelscheinwerfer

>Welche technischen Voraussetzungen gelten, damit ein LED-Nebelscheinwerfer verwendet werden darf, legen verschiedene gesetzliche Vorschriften fest. Unter anderem auch die der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (auch ECE – „Economic Commission for Europe“). Das ECE-Prüfzeichen, auch E-Kennzeichen genannt, macht genehmigungspflichtige Bauteile kenntlich.
Nur mit der richtigen Zulassung sind LED-Nebelscheinwerfer legal.
Nur mit der richtigen Zulassung sind LED-Nebelscheinwerfer legal.

In der Regel werden Nebelscheinwerfer in der Halogenvariante verbaut oder in Kombination mit dem Tagfahrlicht auch als LED. Sind keine vorhanden oder sollen alte ausgetauscht werden, ist es möglich, einen LED-Nebelscheinwerfer nachrüsten zu lassen. Bauteile, die mit dem „E“ und einer Ziffer gekennzeichnet sind, dürfen in Deutschland ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere eingebaut und verwendet werden. Da die Schaltung der Scheinwerfer für Laien oft kompliziert erscheint, sollte der Einbau bzw. die Nachrüstung mit einem LED-Nebelscheinwerfer in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.

Meist ist der alleinige Tausch der Leuchtmittel jedoch nicht zulässig und es muss die gesamte Einheit gewechselt werden. Dies wird in der Regel mit dem Einbau des Tagfahrlichts kombiniert. In der Fachwerkstatt kann daher auch geklärt werden, ob gewünschte Bauteile überhaupt zulässig sind oder diese vom TÜV abgenommen werden müssen. Wer LED-Nebelscheinwerfer selbst einbaut und nicht auf die Zulassung achtet, riskiert die Stilllegung des Fahrzeugs. Neben dem Bußgeld von 50 Euro gilt auch, dass die Betriebserlaubnis erlischt und das Fahrzeug nicht weiterfahren darf.

Wer seine LED-Nebelscheinwerfer so schick findet, dass er sie immer einschaltet und beispielsweise als Tagfahrlicht verwendet, muss ebenfalls zahlen. In diesem Fall können zwischen 20 und 35 Euro fällig werden.

FAQ: LED-Nebelscheinwerfer

Sind Nebelscheinwerfer für das Kfz vorgeschrieben?

Nein. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt keine derartige Beleuchtung vor.

Dürfen LEDs in meinen Nebelscheinwerfern verbaut sein?

Ja, nichts Gegensätzliches wird durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Die Scheinwerfer müssen allerdings für die Straßennutzung zugelassen und den Vorschriften entsprechend eingebaut sein.

Welche technischen Voraussetzungen gibt es für LED-Nebelscheinwerfer?

Grundsätzlich sollten Sie auf das ECE-Prüfzeichen achten. Was darüber hinaus zu beachten ist, erfahren Sie hier.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

1 Kommentare zu “LED-Nebelscheinwerfer: Dürfen sie zum Einsatz kommen?

  1. Thomas

    Hallo
    der Satz „Die Nebelschlussleuchten sowie die Kennzeichenbeleuchtung müssen ebenfalls mit angehen, wenn Nebelscheinwerfer verwendet werden.“ (im ersten grünen Kasten) ist so nicht richtig! Nebelscheinwerfer dürfen unabhängig von der Nebelschlussleuchte betrieben werden.

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