Die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges kann auf ganz unterschiedliche Weise gemessen werden. In der Verkehrsüberwachung auf deutschen Straßen kommen deshalb ganz verschiedene technische Geräte zum Einsatz. So sollen Geschwindigkeitsüberschreitungen, aber auch Rotlicht- oder Abstandsverstöße geahndet werden.
Durch das Versenden von Bußgeldbescheiden mit unterschiedlich harten Sanktionen soll schließlich das Verkehrsrecht durchgesetzt werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Das Lasermessgerät Leivtec XV2 arbeitet sowohl mit Lasertechnik als auch mit Videobeweis. Das bedeutet, dass der Laser an keinen Blitzer angeschlossen ist, der im Falle einer Geschwindigkeitsüberwachung das allseits bekannte Blitzlicht auslöst.
Vielmehr wird der gesamte Messvorgang auf Video aufgezeichnet. Die im hessischen Wetzlar ansässige „Leivtec Verkehrstechnik GmbH“ bewirbt diese besondere Verfahrensweise mit der stolzen Aussage, sie schließe „Zweifel an der Beweissicherheit einer Messung zuverlässig aus.“
Ob das stimmt und wie das Leivtec XV2 eingesetzt werden muss, um eine gültige Geschwindigkeitsmessung zu erhalten, fassen wir in diesem Artikel zusammen.
Inhaltsverzeichnis
Video- und Lasertechnik im Verbund: Leivtec XV2
Leivtec XV2 sieht aus wie ein klobiges Fernglas mit milchigen Linsen. Auf dem Gerät befindet sich ein Videocamorder der vorletzten Generation. Die scheinbare Antiquiertheit der Apparatur soll allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass damit angestellte Messungen damit tatsächlich praktisch immer fehlerfrei sind. Warum ist das so?
Dies liegt zum einen daran, dass die Lasermessmethode, auf deren Grundlage auch die Messungen von Leivtec XV2 basieren, prinzipiell recht genau ist:
Das Messgerät feuert Infrarotstrahlen – Laser – gezielt auf einen Punkt des zu messenden Fahrzeugs. Dieser Punkt ist beim Leivtec XV2 immer das Nummernschild.
Die Strahlen werden zurückgeworfen und vom Gerät wieder empfangen. Durch das Dopplerprinzip kann in Echtzeit die Geschwindigkeit gemessen werden.
Durch die Fixierung auf das Nummernschild kann Leivtec XV2 keine Messung vornehmen, wenn das Kennzeichen abmontiert wurde oder es sich beim zu messenden Fahrzeug um ein Motorrad handelt. Bei solchen ist das Nummernschild bekanntlich nur am hinteren Fahrzeugteil angebracht.
Sollte sich das Nummernschild dagegen hinter der Windschutzscheibe befinden, so ist wieder eine zuverlässige Geschwindigkeitsmessung durch Leivtec XV2 möglich.
Der Clou beim Leivtec XV2 ist aber der eingebaute Camcorder: Durch den Videobeweis können die Daten im Nachhinein ratifiziert werden. Auch wenn es zu Messfehlern kommen sollte, wird dies klar auf dem Videobild zu sehen sein. In solchen Fällen kommt es also gar nicht erst zur Sanktionierung des Betroffenen, weshalb sich dieser auch nicht mit einem Einspruch wehren muss.
Kann es beim Leivtec XV2 zu Messfehlern kommen?
Leivtec XV2 kann sowohl innerorts – sogar hinter Kurven – als auch auf Autobahnen eingesetzt werden. In der Regel werden Polizeibeamten das mobile Lasermessgerät bedienen. Dabei kann nur der zukommende Verkehr gemessen werden, da eine Messung von hinten mit dem XV2 nicht möglich ist. Außerdem dürfen sich keine reflektierenden Gegenstände im Messfeld befinden. Allerdings kann das Gerät nachweislich saubere Ergebnisse erzielen, wenn es durch die Scheibe eines Autos auf den Verkehr gerichtet wird. So können Polizeibeamte also besonders unauffällig Verkehrsüberwachung betreiben.
Doch selbst wenn reflektierende Gegenstände die Messung verfälschen, wird dies anhand der Videoaufzeichnung sofort ersichtlich.
Die Beamten werden den Fehler beheben.
Trotz der hohen Genauigkeit und des Videobeweises, müssen die Beamten natürlich für die Bedienung von Leivtec XV2 ausgebildet sein. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, während der Fahrt zu messen. Ein Rechtsanwalt kann demnach beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vor allem beim Verhalten der Messbeamten ansetzen.
Sollte kein Fehlverhalten der Messbeamten festzustellen sein und auch ein gültiger Eichschein für das Gerät vorliegen, so können Sie bei harten Strafen wie einem Fahrverbot noch darauf plädieren, dieses in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen, wenn Ihre überhöhte Geschwindigkeit mit dem Lasermessgerät Leivtec XV2 unwiderlegbar festgestellt wurde!
FAQ: Leivtec XV2
Beim Leivtec XV2 handelt es sich um ein Lasermessgerät, das die gefahrene Geschwindigkeit eines Kfz mithilfe spezieller Lichtsignale messen kann.
Bei einem Tempo von mehr als 100 km/h liegt der Toleranzabzug bei 3 Prozent. Lag die Geschwindigkeit unter 100 km/h, müssen 3 km/h bei Messungen mit dem Leivtec XV2 abgezogen werden.
Welche Messfehler beim Einsatz des Leivtec XV2 auftreten können, lesen Sie hier.