Die Leivtec Verkehrstechnik GmbH sorgte schon mit Leivtec XV2 für Aufsehen. Neben einer Geschwindigkeitsmessung leistete das Gerät einen besonderen Service: Der Verkehrsverstoß wurde zugleich auf Videoband festgehalten. Somit war ein Einspruch nur schwer möglich, da ein Videobeweis vorlag. Das Verkehrsrecht konnte zuverlässig angewandt werden, Temposünder mussten zahlen. Doch völlig frei von Messfehlern war auch dieses Gerät natürlich nicht.
Interessanterweise verzichtet der Hersteller beim Nachfolgermodell Leivtec XV3 auf diese Technik. Zwar kommt auch dieser Laser nicht mit Blitzer, sondern mit einer leistungsfähigen Kamera daher. Doch wird nun kein Videobild mehr aufgezeichnet. Lediglich zwei hochauflösende Fotografien stehen am Ende der Messung: Die Kamera hält den Moment des Beginns der Messung fest und deren Ende.
Wie das Messgerät Leivtec XV3 funktioniert, welche Messfehler auftreten können und wie Sie gegebenenfalls gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen können, lesen Sie hier.
Spezielle Themen zum Gerät LEIVTEC XV3
Inhaltsverzeichnis
Mehr im Video: Blitzer Leivtec XV3
Wie Leivtec XV3 funktioniert
Lasermessgeräte funktionieren, ähnlich wie Radaranlagen, nach dem Dopplerprinzip. Das Gerät sendet Infrarotstrahlen aus, die vom Fahrzeug reflektiert werden. Leivtec XV3 empfängt die Signale wieder und berechnet so die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Gemessen werden nur ankommende Autos, eine Messung von wegfahrenden Kfz gelingt auf diese Weise nicht.
Leivtec XV3 beginnt eine Messung aus einer Entfernung von etwa 50 Metern. Wenn das Fahrzeug sich dem Gerät auf 30 Meter genähert hat, endet die Messung spätestens. Die Geschwindigkeit wird also auf einer Strecke von höchstens 20 Metern gemessen. Die kürzeste Strecke, die zur Ermittlung des Tempos gemessen werden muss, beträgt jedoch acht Meter.
Eine Ausnahme bilden langsame Kfz. Legt ein Fahrzeug die Entfernung von acht Metern in weniger als 1,5 Sekunden zurück, so genügt auch eine kürzere Strecke zur Feststellung der gefahrenen km/h.
Leictec XV3 ist ein mobiles Messgerät, es muss immer von Beamten bedient werden. Auf einem Monitor können diese den gesamten Vorgang beobachten und sind somit die Zeugen einer eventuellen Geschwindigkeitsüberschreitung. Sie sind auch dafür zuständig, im Anschluss das umfassende Messprotokoll auszufüllen.
Mögliche Messfehler von Leivtec XV3
Auf der Internetpräsenz der Leivtec Verkehrstechnik GmbH preist diese ihr Produkt:
Die digitale Dokumentation schließt Zweifel an der Beweissicherheit einer Messung zuverlässig aus.
und
Die fälschungssichere Signatur schützt vor Manipulation der Bilder und Messdaten.
Allerdings fehlt der Videobeweis. Betroffene sind darauf angewiesen, dass die Beamten das Gerät genau nach der Bedienungsanleitung in Betrieb nehmen und das Messprotokoll korrekt ausfüllen. Dies zu überprüfen, braucht es in der Regel einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, auf dem Leivtec XV3 als Beweismittel angegeben ist, sind verschiedene Umstände denkbar, die eine fehlerhafte Messung herbeigeführt haben könnten:
- Es muss ein gültiger Eichschein vorliegen, das Personal muss nachweisbar für die Bedienung von Leivtec XV3 ausgebildet sein.
- Der Hersteller selbst machte im Frühjahr 2015 darauf aufmerksam, dass Verbindungskabel zwischen Kamera und Monitor, die länger sind als drei Meter, wie eine Antenne wirken können. Die Eichung des Gerätes wäre damit hinüber, das gemessene Ergebnis hinfällig.
- Das Lasersignal von Leivtec XV3 kann durch spiegelnde Flächen oder andere Autos abgelenkt werden. Hier müssen die Fotografien genau untersucht werden.
Sollten Sie von einem Bußgeldbescheid überrascht worden sein und können Sie den gemachten Vorwürfen darin keinen Glauben schenken, so kann sich ein Einspruch dagegen durchaus lohnen. Diesen müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens einlegen, da das Bußgeld andernfalls als akzeptiert gilt.
Aufgrund der modernen Technik und der schwierigen Beweisführung ist es jedoch ratsam, sich für diesen Schritt an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann Ihre Akte einsehen, die Bedienungsanleitung des Leivtec XV3 anfordern und das Messprotokoll nach möglichen Fehlern untersuchen. Wenn sich aufgrund der Beweislage ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, wird er Ihnen im Prozess zur Seite stehen und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.
FAQ: Leivtec XV3
Wissenswertes zur Funktionsweise des Leivtec XV3 finden Sie hier.
Der vorgeschriebene Abzug der Toleranz bei Messungen mit dem Leivtec XV3 liegt bei 3 km/h, wenn das Tempo weniger als 100 km/h betrug. Bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h müssen 3 Prozent abgezogen werden.
Diese Möglichkeit besteht tatsächlich. Welche Fehlerquellen es beim Leivtec XV3 gibt, erfahren Sie hier.