Kein Messgerät kann fehlerfreie Messungen garantieren. Das ist schließlich einer der Gründe, weshalb das Verkehrsrecht den Abzug eines Toleranzwertes (in der Regel 3 km/h oder 3 Prozent) vorschreibt.
Trotzdem wird das eine oder andere Gerät im Laufe der Zeit besonders auffällig. So haben sich auch beim LEIVTEC XV3 Messfehler eingeschlichen.
Wie kommt es beim LEIVTEC XV3 zu einer Fehlmessung? Wird der Bußgeldbescheid deshalb ungültig? Was die Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät LEIVTEC XV3 fehlerhaft machen kann und welche Folgen das für einen Bußgeldbescheid haben kann, haben wir für Sie herausgefunden.
Inhaltsverzeichnis
LEIVTEC XV3: Diese Fehlerquellen sollten Sie prüfen
Um eine gültige Geschwindigkeitsmessung zu erhalten, sollte nicht nur die Technik stimmen. Auch das Messverfahren muss ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Beim LEIVTEC XV3 kann ein Messfehler auftreten, wenn …
- das Messpersonal nicht entsprechend geschult ist,
- wegen eines Überholvorgangs oder einer Kurve das falsche Fahrzeug geblitzt wurde,
- das Gerät nicht geeicht ist (die Eichung sollte bei jedem Blitzer regelmäßig durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) erfolgen),
- weitere Fahrzeuge auf dem Lichtbild zu erkennen sind,
- das Messgerät nicht korrekt (nach Bedienungsanleitung) aufgestellt wurde.
Was bedeuten Messfehler des LEIVTEC XV3 für den Bußgeldbescheid?
2017 wurde bezüglich des Geräts LEIVTEC XV3 ein maßgebendes Urteil gefällt. Aufgrund eines Gutachtens musste das Amtsgericht Jülich in einem Fall die Messung des Geräts für nicht verwertbar einstufen (Az.: 12 OWi 122/16). In dem Gutachten war festgestellt worden, dass die Zulassung des LEIVTEC XV3 durch die PTB und damit die Messergebnisse trotz PTB-Zulassung fehlerhaft waren.
Das AG Jülich entschied deshalb: Weil beim LEIVTEC XV3 Messfehler auftreten können, handelt es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren. Wie ein weiteres Urteil des AG St. Ingbert (Az.: 4 OWi 42360/17) zeigte, kann aber nicht systematisch für alle beim LEIVTEC XV3 aufgetretenen Messfehler so argumentiert werden.
Im Einzelfall ist deshalb ein Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, der den Bußgeldbescheid vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung prüfen kann.
FAQ: Messfehler beim LEIVTEC XV3
Wurde der LEIVTEC XV3 nicht geeicht oder nicht vorschriftsmäßig aufgestellt, das Messpersonal nicht ausreichend geschult oder wurde das falsche oder mehrere Fahrzeuge geblitzt, kann das zu Messfehlern führen.
Nein, ob die Messung wirklich ungültig war, muss erneut geprüft werden. Dafür müssen Sie gegen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Wurden bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem LEIVTEC XV3 Messfehler gemacht, kann dies einen Einspruch begründen. Ob dieser erfolgreich ist, hängt aber vom Einzelfall ab.