Nachfolgend finden Sie den aktuellen Bus-Bußgeldkatalog, welcher die Bußgelder für die Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten im Bus definiert. Dabei kann eine Bußgeldforderung sowohl auf die Busfahrer als auch deren Auftraggeber zukommen.
Verkehrsverstoß | Geldbuße für den Busfahrer | Geldbuße für den Unternehmer |
---|---|---|
Nichtmitführen der Fahrerkarte oder des Kontrollgeräts bzw. Nichtaushändigung zur Prüfung, wenn … | ||
… dadurch eine Erschwerung der Kontrolle stattfindet | 75 Euro | |
… dadurch die Kontrolle gar nicht stattfindet | 250 Euro | |
Verkürzung der Lenkzeitunterbrechung | ||
… bis 15 Minuten | 30 Euro | 90 Euro |
… länger als 15 Minuten (das angevgebene Bußgeld zählt pro angefangene 15 Minuten) | 60 Euro | 180 Euro |
Unterschreitung der täglichen Ruhezeit | ||
… bis eine Stunde | 30 Euro | |
… bis drei Stunden (das angegebene Bußgeld zählt pro angefangene Stunde) | 60 Euro | 180 Euro |
… länger als drei Stunden (das angegebene Bußgeld zählt pro angefangene Stunde) | 60 Euro | 180 Euro |
Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit | ||
… bis eine Stunde | 30 Euro | |
… bis zwei Stunden (das angegebene Bußgeld zählt pro angefangene halbe Stunde) | 30 Euro | 90 Euro |
… mehr als zwei Stunden (das angegebene Bußgeld zählt pro angefangene halbe Stunde) | 60 Euro | 180 Euro |
Bußgeldrechner: Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer
Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer im Linienverkehr und bei Reisebussen
Inhaltsverzeichnis
Für berufsmäßige Kraftfahrer gelten bestimmte Lenk- und Ruhezeiten. Ob ein Bus oder Lkw geführt wird, spielt dabei zunächst keine Rolle. Denn die schweren Autos müssen gleichermaßen mit besonderer Konzentration bedient werden. Der folgende Artikel befasst sich mit Ruhe- und Lenkzeiten für Busfahrer. Linienverkehr und Reisebus sind hierbei nur in einem Fall gesondert zu betrachten, nämlich wenn es um die Neuregelung der sogenannten 12-Tage-Regel geht.
Zunächst einmal klären wir, welche Gesetzestexte die Lenk- und Ruhezeiten regeln. Bus- und Lkw-Fahrer sollten letztlich jedoch vor allem die genauen Regeln kennen, die wir darauffolgend im Detail schildern.
Gesetzliche Grundlagen zu Lenk- und Ruhezeiten mit dem Bus
Für Lkw- und Busfahrer sind Lenk- und Ruhezeiten auf europäischer Ebene geregelt. Demnach gelten sie für alle europäischen Berufskraftfahrer von Fahrzeugen über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Der entsprechende Gesetzestext ist die EU-Verordnung 561/2006. In Deutschland wird diese Vorgabe durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) umgesetzt.
In Deutschland gelten die Bestimmungen zu den Lenk- und Ruhezeiten für den Bus nur, wenn dieser für die Beförderung von mehr als neun Personen zugelassen ist.
Begriffserklärung: Pausen, Lenk- und Ruhezeiten im Bus
Busfahrer sind hervorragende Autofahrer; ihnen die Passagiere anvertraut werden. Jedoch sind sie natürlich auch nur Menschen und brauchen genügend Ruhe zwischen den Fahrten, um sich während der Arbeit voll auf den Verkehr und auf ihr Gefährt konzentrieren zu können. Andernfalls kann es zu Unfällen kommen.
Bei Berufskraftfahrern ist Arbeitszeit praktisch gleichbedeutend mit Lenkzeit, wobei noch gewisse weitere Tätigkeiten hierunter fallen (etwa die Abfertigung der Passagiere an den Haltestellen). Lenkzeiten werden in täglichen und wöchentlichen Intervallen betrachtet. Zwischen den Lenkzeiten müssen Busfahrer Pausen nehmen. Die Zeit zwischen den einzelnen Arbeitstagen wird Ruhezeit genannt.
Fahrer vom Bus muss Lenkzeiten einhalten
In zwei Wochen dürfen Busfahrer insgesamt 90 Stunden am Lenkrad nicht überschreiten.
In einer Woche ist eine Höchstlenkdauer von 56 Stunden erlaubt, in der darauffolgenden Woche darf derselbe Busfahrer entsprechend nur 34 Stunden lang mit dem Bus fahren.
Grundsätzlich soll ein Busfahrer Lenkzeiten von neun Stunden pro Tag nicht überschreiten, wobei er in einer Woche höchstens zweimal zehn Stunden lang fahren darf – wodurch er auf 56 Stunden käme.
Als Lenkzeit gilt auch der verkehrsbedingte Halt an Ampeln. Längeres Warten an Grenzübergängen etwa wirkt sich dagegen auf die Lenkzeiten vom Reisebus aus – dies sind in der Regel Lenkzeitunterbrechungen, also Pausen. Oftmals werden bei langen Fahrten die Lenk- und Ruhezeiten im Bus durch 2 Fahrer erfüllt: Während der eine Pause macht, fährt der andere.
Gesetzliche Pausen für Busfahrer
Natürlich entlasten Pausen den Busfahrer während der Lenkzeit. Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss ein Busfahrer deshalb eine „Lenkzeitunterbrechung“ einlegen. Diese muss 45 Minuten dauern. Allerdings gibt es auch für die Pausenregelung für Busfahrer Ausnahmen.
Denn die 45 Minuten Pause können auch in zwei Einheiten aufgeteilt werden. So ist es erlaubt, dass der Busfahrer seine Fahrzeiten zunächst für 15 Minuten unterbricht, wenn die nächste Pause 30 Minuten andauert. Dabei ist die Reihenfolge dieser Unterbrechungen wichtig: Erst kommt die kurze Pause, dann die lange.
Zudem können Lenkzeitunterbrechungen können ganz einfach während eines längeren Aufenthaltes am Zielort oder aber Sie nehmen den Beifahrersitz als Entspannungsort.
Für Busfahrer gelten Ruhezeiten
Lenk- und Ruhezeiten für den Bus als Transportmittel sind strikt voneinander getrennt. Das heißt, dass Busfahrer ihre Ruhezeiten normalerweise außerhalb des Busses verbringen können, da es hier oft keine Schlafkabine gibt. Jedenfalls darf das Fahrzeug während der Ruhezeit nicht in Betrieb sein – eine Ruhezeit auf dem Beifahrersitz ist also unzulässig.
Am Tag hat ein Busfahrer ein Recht auf elf Stunden Ruhe. In dieser Zeit darf er keiner Arbeit nachgehen und muss auch nicht auf Abruf bereit sein. Mit „Tag“ sind dabei 24 Zeitstunden gemeint. In einer Woche kann die Ruhezeit dreimal reduziert werden, und zwar auf jeweils neun Stunden.
In einer Woche sind die Lenk- und Ruhezeiten im Bus so einzuhalten, dass der Fahrer in der Regel 45 Stunden Ruhe hat. Eine Verkürzung auf 24 Stunden Ruhezeit in der Woche muss in spätestens drei Wochen entsprechend ausgeglichen werden.
Ein Busfahrer kann seine Ruhezeiten in einer Woche nur dann um 21 Stunden kürzen, wenn er diese Zeit in einer der folgenden drei Wochen an eine reguläre Ruhezeit von neun Stunden anhängt – ihm stehen dann also einmalig 30 Stunden der Ruhe zu.
Die regelmäßige Ruhezeit | Reduzieren der Ruhezeit | |
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Ruhezeit pro Tag | 11 Stunden Hier besteht die Möglichkeit, diese aufzuteilen: zuerst 3, dann 9 Stunden (damit erhöht sich demnach die Ruhezeit auf 12 Stunden) | 9 Stunden Hier besteht nicht die Pflicht, die fehlenden Stunden nachzuholen |
Ruhezeit pro Woche | 45 Stunden | 24 Stunden Hier besteht die Pflicht, die fehlenden 21 Stunden auszugleichen - und zwar innerhalb der nächsten drei Wochen. |
Die 12-Tage-Regelung für Busfahrer
Vor dem Erlass der europäische Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten im Bus, gab es eine Regelung, die es erlaubte, zwölftägige Busreisen mit nur einem Fahrer zu planen und durchzuführen. So war die erste lange Ruhezeit erst nach zwölf Tagen verpflichtend.
Diese Vorschrift wurde aufgehoben, jedoch auf Drängen verschiedener Busverbände im Juli 2010 europaweit wieder eingeführt. Allerdings handelt es sich um eine modifizierte Regelung, die die Lenk- und Ruhezeiten im Bus während einer zusammenhängenden Reise folgendermaßen festlegt:
Ein Busfahrer muss
- vor Antritt einer 12-Tage-Fahrt eine Woche mit einer regelmäßigen Ruhezeit (also 45 Stunden) hinter sich haben.
- alle anderen Regeln uneingeschränkt beachten. Er darf also höchstens 90 Stunden in zwei Wochen fahren, wenn die Ruhezeit entsprechend angepasst wird.
- seine Lenk- und Ruhezeiten im Bus durch ein digitales Kontrollgerät mit Chipkarte dokumentieren.
- durch einen zweiten Busfahrer unterstützt werden, wenn der Plan vorsieht, dass er die Nacht (also zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr) durchfahren soll. Andernfalls ist eine Lenkzeitunterbrechung schon drei Stunden nach Fahrtbeginn einzulegen.
Insbesondere ist zu beachten, dass die 12-Tage-Regel nur Anwendung finden kann, wenn der Bus für mindestens 24 Stunden unterwegs ist – es muss sich also um eine Auslandsreise handeln.
FAQ – Lenk- und Ruhezeiten mit dem Bus
Busfahrer dürfen die tägliche Lenkzeit von 9 Stunden nicht überschreiten, nach 4,5 Stunden muss eine Pause erfolgen. In zwei Wochen darf die Lenkzeit insgesamt maximal 90 Stunden betragen.
Busfahrer müssen eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden einhalten. Die wöchentliche Ruhezeit beträgt 45 Stunden. Eine Übersicht erhalten Sie hier.
Busfahrer müssen sich bei Auslandsreisen an die 12-Tage-Regelung halten. Vor Antritt muss eine Ruhezeit von 45 Stunden genommen werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Hallo ich habe mein Führerschein neue gemacht. Und ich bin jetzt als praktikant in ein stadtliche Unternehmer. Nach Sieben Tage lenken insgesamt 56 Stunden gemacht werden. Und ich sehe mein Arbeits Plan für nächste Woche für Sechs Tage insgesamt 50 Stunden muss ich lenken das macht für zwei Wochen 106 Stunden. Obwohl muss ich 90 Stunden maximum lenken
Hallo,
ich bin Linienbusfahrer. Ich habe jetzt meinen Feriendienstplan bekommen und soll von MO – FR einen 12,5 Stunden Dienst fahren. Samstag und Sonntag jeweils einen Dienst von 8,5 und 10,25 Stunden. In der Vorwoche habe ich 61,5 Stunden gearbeitet.
Ist dies zulässig?
Ich habe meinen Führerschein D im März bestanden und seit 2 Monaten in der neuen Firma. Bin im Linienverkehr und meine 2 wöchige Arbeitszeit reicht immer über die 90 Stunden. Von 93 bis 116 Stunden in 2 Wochen ,bei einer 6 Tage Woche.