Lenk- und Ruhezeiten im Bus – Was Busfahrer beachten müssen

Nachfolgend finden Sie den aktuellen Bus-Bußgeldkatalog, welcher die Bußgelder für die Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten im Bus definiert. Dabei kann eine Bußgeldforderung sowohl auf die Busfahrer als auch deren Auftraggeber zukommen.

Ver­kehrs­ver­stoßGeld­bu­ße für den Bus­fahrerGeld­buße für den Un­ter­neh­mer
Nicht­mit­füh­ren der Fahrer­kar­te oder des Kon­troll­ge­räts bzw. Nicht­aus­hän­di­gung zur Prü­fung, wenn …
… da­durch eine Er­schwe­rung der Kon­trol­le statt­findet75 Euro
… da­durch die Kon­trol­le gar nicht statt­findet250 Euro
Ver­kür­zung der Lenk­zeit­un­ter­brech­ung
… bis 15 Mi­nu­ten30 Euro90 Euro
… län­ger als 15 Mi­nu­ten (das an­gevge­be­ne Buß­geld zählt pro an­ge­fan­ge­ne 15 Mi­nu­ten)60 Euro180 Euro
Unter­schrei­tung der täg­lichen Ru­he­zeit
… bis eine Stun­de30 Euro
… bis drei Stun­den (das an­ge­ge­be­ne Buß­geld zählt pro an­ge­fan­ge­ne Stun­de)60 Euro180 Euro
… län­ger als drei Stun­den (das an­ge­ge­be­ne Buß­geld zählt pro an­ge­fan­ge­ne Stunde)60 Euro180 Euro
Über­schrei­tung der zu­läs­si­gen Tages­len­kzeit
… bis eine Stun­de30 Euro
… bis zwei Stun­den (das an­ge­ge­be­ne Buß­geld zählt pro an­ge­fan­ge­ne hal­be Stun­de)30 Euro90 Euro
… mehr als zwei Stun­den (das an­ge­ge­be­ne Buß­geld zählt pro an­ge­fan­ge­ne hal­be Stun­de)60 Euro180 Euro

Bußgeldrechner: Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer

Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer im Linienverkehr und bei Reisebussen

Wer berufsmäßig Bus fährt, muss Lenk- und Ruhezeiten beachten. So darf in zwei Wochen maximal 90 Stunden Bus gefahren werden.
Wer berufsmäßig Bus fährt, muss Lenk- und Ruhezeiten beachten. So darf in zwei Wochen maximal 90 Stunden Bus gefahren werden.

Für berufsmäßige Kraftfahrer gelten bestimmte Lenk- und Ruhezeiten. Ob ein Bus oder Lkw geführt wird, spielt dabei zunächst keine Rolle. Denn die schweren Autos müssen gleichermaßen mit besonderer Konzentration bedient werden. Der folgende Artikel befasst sich mit Ruhe- und Lenkzeiten für Busfahrer. Linienverkehr und Reisebus sind hierbei nur in einem Fall gesondert zu betrachten, nämlich wenn es um die Neuregelung der sogenannten 12-Tage-Regel geht.

Zunächst einmal klären wir, welche Gesetzestexte die Lenk- und Ruhezeiten regeln. Bus- und Lkw-Fahrer sollten letztlich jedoch vor allem die genauen Regeln kennen, die wir darauffolgend im Detail schildern.

Gesetzliche Grundlagen zu Lenk- und Ruhezeiten mit dem Bus

Für Lkw- und Busfahrer sind Lenk- und Ruhezeiten auf europäischer Ebene geregelt. Demnach gelten sie für alle europäischen Berufskraftfahrer von Fahrzeugen über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Der entsprechende Gesetzestext ist die EU-Verordnung 561/2006. In Deutschland wird diese Vorgabe durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) umgesetzt.

In Deutschland gelten die Bestimmungen zu den Lenk- und Ruhezeiten für den Bus nur, wenn dieser für die Beförderung von mehr als neun Personen zugelassen ist.

Begriffserklärung: Pausen, Lenk- und Ruhezeiten im Bus

Busfahrer sind hervorragende Autofahrer; ihnen die Passagiere anvertraut werden. Jedoch sind sie natürlich auch nur Menschen und brauchen genügend Ruhe zwischen den Fahrten, um sich während der Arbeit voll auf den Verkehr und auf ihr Gefährt konzentrieren zu können. Andernfalls kann es zu Unfällen kommen.

Pausenregelung für Busfahrer: Nach maximal 4,5 Stunden Fahrt muss eine Lenkzeitunterbrechung eingelegt werden.
Pausenregelung für Busfahrer: Nach maximal 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung eingelegt werden.

Bei Berufskraftfahrern ist Arbeitszeit praktisch gleichbedeutend mit Lenkzeit, wobei noch gewisse weitere Tätigkeiten hierunter fallen (etwa die Abfertigung der Passagiere an den Haltestellen). Lenkzeiten werden in täglichen und wöchentlichen Intervallen betrachtet. Zwischen den Lenkzeiten müssen Busfahrer Pausen nehmen. Die Zeit zwischen den einzelnen Arbeitstagen wird Ruhezeit genannt.

Fahrer vom Bus muss Lenkzeiten einhalten

In zwei Wochen dürfen Busfahrer insgesamt 90 Stunden am Lenkrad nicht überschreiten.

In einer Woche ist eine Höchstlenkdauer von 56 Stunden erlaubt, in der darauffolgenden Woche darf derselbe Busfahrer entsprechend nur 34 Stunden lang mit dem Bus fahren.

Grundsätzlich soll ein Busfahrer Lenkzeiten von neun Stunden pro Tag nicht überschreiten, wobei er in einer Woche höchstens zweimal zehn Stunden lang fahren darf – wodurch er auf 56 Stunden käme.

Als Lenkzeit gilt auch der verkehrsbedingte Halt an Ampeln. Längeres Warten an Grenzübergängen etwa wirkt sich dagegen auf die Lenkzeiten vom Reisebus aus – dies sind in der Regel Lenkzeitunterbrechungen, also Pausen. Oftmals werden bei langen Fahrten die Lenk- und Ruhezeiten im Bus durch 2 Fahrer erfüllt: Während der eine Pause macht, fährt der andere.

Gesetzliche Pausen für Busfahrer

Natürlich entlasten Pausen den Busfahrer während der Lenkzeit. Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss ein Busfahrer deshalb eine „Lenkzeitunterbrechung“ einlegen. Diese muss 45 Minuten dauern. Allerdings gibt es auch für die Pausenregelung für Busfahrer Ausnahmen.

Denn die 45 Minuten Pause können auch in zwei Einheiten aufgeteilt werden. So ist es erlaubt, dass der Busfahrer seine Fahrzeiten zunächst für 15 Minuten unterbricht, wenn die nächste Pause 30 Minuten andauert. Dabei ist die Reihenfolge dieser Unterbrechungen wichtig: Erst kommt die kurze Pause, dann die lange.

Zudem können Lenkzeitunterbrechungen können ganz einfach  während eines längeren Aufenthaltes am Zielort oder aber Sie nehmen den Beifahrersitz als Entspannungsort.

Für Busfahrer gelten Ruhezeiten

Lenk- und Ruhezeiten für den Bus als Transportmittel sind strikt voneinander getrennt. Das heißt, dass Busfahrer ihre Ruhezeiten normalerweise außerhalb des Busses  verbringen können, da es hier oft keine Schlafkabine gibt. Jedenfalls darf das Fahrzeug während der Ruhezeit nicht in Betrieb sein – eine Ruhezeit auf dem Beifahrersitz ist also unzulässig.

Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer sollen Busunfällen vorbeugen.
Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer sollen Busunfällen vorbeugen.

Am Tag hat ein Busfahrer ein Recht auf elf Stunden Ruhe. In dieser Zeit darf er keiner Arbeit nachgehen und muss auch nicht auf Abruf bereit sein. Mit „Tag“ sind dabei 24 Zeitstunden gemeint. In einer Woche kann die Ruhezeit dreimal reduziert werden, und zwar auf jeweils neun Stunden.

In einer Woche sind die Lenk- und Ruhezeiten im Bus so einzuhalten, dass der Fahrer in der Regel 45 Stunden Ruhe hat. Eine Verkürzung auf 24 Stunden Ruhezeit in der Woche muss in spätestens drei Wochen entsprechend ausgeglichen werden.

Ein Busfahrer kann seine Ruhezeiten in einer Woche nur dann um 21 Stunden kürzen, wenn er diese Zeit in einer der folgenden drei Wochen an eine reguläre Ruhezeit von neun Stunden anhängt – ihm stehen dann also einmalig 30 Stunden der Ruhe zu.

Die regelmäßige RuhezeitReduzieren der Ruhezeit
Ruhezeit pro Tag11 Stunden

Hier besteht die Möglichkeit, diese aufzuteilen: zuerst 3, dann 9 Stunden (damit erhöht sich demnach die Ruhezeit auf 12 Stunden)
9 Stunden

Hier besteht nicht die Pflicht, die fehlenden Stunden nachzuholen
Ruhezeit pro Woche45 Stunden24 Stunden

Hier besteht die Pflicht, die fehlenden 21 Stunden auszugleichen - und zwar innerhalb der nächsten drei Wochen.

Die 12-Tage-Regelung für Busfahrer

Vor dem Erlass der europäische Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten im Bus, gab es eine Regelung, die es erlaubte, zwölftägige Busreisen mit nur einem Fahrer zu planen und durchzuführen. So war die erste lange Ruhezeit erst nach zwölf Tagen verpflichtend.

Diese Vorschrift wurde aufgehoben, jedoch auf Drängen verschiedener Busverbände im Juli 2010 europaweit wieder eingeführt. Allerdings handelt es sich um eine modifizierte Regelung, die die Lenk- und Ruhezeiten im Bus während einer zusammenhängenden Reise folgendermaßen festlegt:

Die 12-Tage-Regelung für Busfahrer besagt auch, dass sie bei Nachtfahrten schon nach drei Stunden eine Pause einlegen müssen.
Die 12-Tage-Regelung für Busfahrer besagt auch, dass sie bei Nachtfahrten schon nach drei Stunden eine Pause einlegen müssen.

Ein Busfahrer muss

  • vor Antritt einer 12-Tage-Fahrt eine Woche mit einer regelmäßigen Ruhezeit (also 45 Stunden) hinter sich haben.
  • alle anderen Regeln uneingeschränkt beachten. Er darf also höchstens 90 Stunden in zwei Wochen fahren, wenn die Ruhezeit entsprechend angepasst wird.
  • seine Lenk- und Ruhezeiten im Bus durch ein digitales Kontrollgerät mit Chipkarte dokumentieren.
  • durch einen zweiten Busfahrer unterstützt werden, wenn der Plan vorsieht, dass er die Nacht (also zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr) durchfahren soll. Andernfalls ist eine Lenkzeitunterbrechung schon drei Stunden nach Fahrtbeginn einzulegen.

Insbesondere ist zu beachten, dass die 12-Tage-Regel nur Anwendung finden kann, wenn der Bus für mindestens 24 Stunden unterwegs ist – es muss sich also um eine Auslandsreise handeln.

FAQ – Lenk- und Ruhezeiten mit dem Bus

Welche Lenkzeiten gelten für Busfahrer?

Busfahrer dürfen die tägliche Lenkzeit von 9 Stunden nicht überschreiten, nach 4,5 Stunden muss eine Pause erfolgen. In zwei Wochen darf die Lenkzeit insgesamt maximal 90 Stunden betragen.

Welche Ruhezeiten gelten für Busfahrer?

Busfahrer müssen eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden einhalten. Die wöchentliche Ruhezeit beträgt 45 Stunden. Eine Übersicht erhalten Sie hier.

Was ist die 12-Tage-Regelung für Busfahrer?

Busfahrer müssen sich bei Auslandsreisen an die 12-Tage-Regelung halten. Vor Antritt muss eine Ruhezeit von 45 Stunden genommen werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

130 Kommentare zu “Lenk- und Ruhezeiten im Bus – Was Busfahrer beachten müssen

  1. Jan S

    Hallo,
    Busfahrer, 9 stunden ruhe zeit wehrend der Reise.
    Kann die Busfahrer im Bus-schlafen z.B. Schlafkabine oder muss ein Hotel Zimmer zu Verfugung gestellt werden fuhr dieses Zeitraum durch der Arbeitgeber.

    Vielen dank fuhr Ihre ruck meldung

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jan,
      der Gesetzgeber erlaubt es Kraftfahrern die tägliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Die Wochenruhezeit darf dort allerdings nicht verbracht werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  2. Bianca

    Darf ich die 90 oder 96 Stunden Ruhezeit im Ausland verbringen oder muss ich diese in meinem Heimatland machen?
    So wie ich es weiß muss ich diese in Deutschland verbringen und nicht im Ausland!!!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bianca,
      die Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten gelten europaweit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Esma T.

    Hallo heute hat mein Chef gesagt das man im Linienverkehr 15 Tage am Stück fahren darf ohne einen freien Tag es ist im Moment nur noch so 6 fahren 1 Tag frei 6 fahren 2 Tage frei 6 Tag 1 Tag frei 6 Tag 2 Tag frei geht das ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Esma T.,

      ja, das ist durchaus möglich. Bei Ihren Beschreibungen handelt es sich um eine 6-Tage-Woche, Sie müssen lediglich darauf achten, monatlich und wöchentlich das Stundenpensum nicht zu überschreiten.

      Das Team von bussgeld-info.de

  4. guni

    Mit grosser Verwunderung lese ich die Berichte ,auch über MVG Auftragsfahrer , ich persönlich bin auch schon 30 Jahre jetzt tätig im Linienverkehr der MVG , ich hatte auch vor ein paar Tagen einen Dienst von 5,22 Std. laut Fahrplan eine Wendezeit von 8min. und auf der anderen Seite 5 min. da dies aber eine generelle Staustrecke ist ,daher kommt mann nie zu dieser Standzeit , also ist dies eine Lenkzeitüberschreitung ,und solche Fahrpläne werden dann vom Arbeitszeitausschuss noch abgenommen ,obwohl diese Kollegen selber fahren !!!

  5. Jens

    bin Busfahrer im linienverkehr,
    unter 50km
    der Gesetzgeber hat hier anscheinend extra Lenkzeiten sich ausgedacht um uns auszupressen wie eine Zitrone, ein beispiel die 1/6 stell Regelung
    das ist der Blanke Horror 8min Pause reichen an der
    endhalteste schon aus, die ganzen Fahrgäste stehen da schon bereits und warten ungeduldig auf dem Bus, zudem sind Staus im Stadtverkehr vorprogrammiert so das man eben keine 8min hat
    und dann wundert man sich wenn schwere Unfälle passieren, und das mit diesen 30min Pause find ich auch unter aller Sau das gehört alles verboten
    45min. Pause ist das Minimum was man haben sollte am stück
    kolleg. Grüsse

  6. N. Treike

    Frage: kann ich am 7.Tag noch fahren wenn meine Wöchentliche Lenkzeit noch nicht ausgeschöpft ist?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo N. Treike,

      in der Regel ja – allerdings müssen Sie auch die wöchentliche Ruhezeit einhalten. Dies ist wahrscheinlich nicht gegeben, wenn Sie an sieben Tagen in der Woche fahren.

      Das Team von bussgeld-info.de

  7. THERESA

    Es geht um eine Fahrt von Burgenland, Österreich nach Elba,Insel in Italien. Abfahrt ist um 24 Uhr. 1 Buschaufeur ohne Reiseleiter. Sollen um ca 16 Uhr inklusive 1 Stunde Fahrt mit Fähre auf Elba sein.

  8. Stefan

    Hallo,
    ich habe folgende Frage:
    Wir sind ein Unternehmen und haben einen Fahrer, welcher von ca. 0.30 bis ca. 6.00 für uns bei einem Kunden mit einem Sprinter Ware ausfährt (mit Fahrtenbuch).
    Jetzt haben wir erfahren, dass er tagsüber auch noch als Busfahrer vollzeit arbeitet.
    Wie sieht es hier mit der Lenkzeit aus?
    Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar…
    Vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefan,
      im gewerblichen Personen- und Güterverkehr darf die Tageslenkzeit 9 Stunden nicht überschreiten, zweimal pro Kalenderwoche ist jedoch eine Verlängerung auf maximal 10 Stunden gestattet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Manu

    Hallo wie lange darf ich fahren , wenn ich morgens um 07.00 Uhr die Fahrerkarte einschieben? Dazu folgendes ich hätte so gegen 17.30Feieraben das heißt da entnehme ich wieder die Karte, jetzt soll ich aber noch eine Tour von 16.15 bis ca 18.30 Uhr noch fahren, bitte um Antwort , meiner Rechnung nach überschreitet das die Gesammtarbeitszeit oder????

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Manu,
      grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Tageslenkzeit in Ausnahmefällen auf 10 Stunden zu erhöhen. In diesem Fall müssen Sie nach der zweiten Lenkzeit von maximal 4,5 Stunden eine 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einlegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Michael

    Frage zu einer Auslandsfahrt mit einem Schulbus (köln-Gardasee) über Nacht: darf eine solche Fahrt mit nur einem Fahrer durchgeführt werden ? Welche Pausen sind vorgeschrieben ? Wo muss die Ruhepause des Fahrers erfolgen ? Darf nur ein Fahrer die ganze Strecke durch die Nacht fahren ?
    Danke für eine Antwort !

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Michael,
      grundsätzlich ist es möglich, dass die Fahrt nur mit einem Fahrer erfolgt. Allerdings muss dieser nach vier Stunden eine Pause einlegen. Wo diese erfolgt, ist nicht vorgeschrieben. Dabei kann es sich also zum Beispiel um einen Rastplatz handeln.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. JENS

    HALLO TEAM,habe letzte Woche von Mo-Sa 54 Stunden gearbeitet Dienstende war 20.50 und Mo 5 Uhr Dienstbeginn so das ich heute bei 92 Stunden bin und morgen zum Dienstende bei über 100. Bin Busfahrer im Linienverkehr unter 50 Kilometern. Ist das laut Fahrpersonalverordnung so Rechtmässig?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jens,
      mehr als 90 Stunden dürfen Busfahrer in zwei Wochen nicht einen Bus steuern. Darüber hinaus gilt es auch die gesetzliche Vorgaben zu den Arbeitszeiten zu beachten. Wenden Sie sich daher im Zweifel an den Betriebsrat oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Wolfgang

    Hallo, darf ich im Linienverkehr 10 Tage am Stück fahren ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Wolfgang,

      es müssen die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten gewahrt sein. In einer Woche ist eine Höchstlenkdauer von 56 Stunden erlaubt, in der darauffolgenden Woche darf derselbe Busfahrer entsprechend nur 34 Stunden lang mit dem Bus fahren. Für genauere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Simone

    Guten Tag, ich wurde darauf angesprochen ob ein Busfahrer der z.B. von ‚Hamburg nach Paris fährt, während seiner „Ruhepause“ die Busfahrgäste mit Getränken versorgt, dass Kaffeewasser auffüllt und/oder Würstchen verkauft, ob dies dann auch unter den Begriff „Ruhepause“ zuzuordnen? Muss der Fahrer tatsächlich ruhen oder darf er wie o.g. für den Verkauf sorgen und dadurch nicht zur ruhe kommt.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Simone,

      der Verkauf von Getränken und Snacks dürfte wohl nicht als Ruhepause gelten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Thomas

        Der Verkauf von Getränken bzw. Würstchen etc. ist defintiv Arbeitszeit und keine Ruhezeit. Ruhezeit definiert sich darin, dass der Fahrer über seine Ruhezeit unabhängig von den Fahrgästen beliebig verfügen kann. Schlafen, essen, spazieren gehen, Sport etc. zählen hier dazu. Dienstleistungen am Kunden wie Kaffee ausschenken dagegen nicht.

  14. Claudia

    Hallo
    Gelten diese Regeln auch für Busfahrer in Linienverkehr bis 50 km?
    Danke!!!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Claudia,

      diese Regelungen gelten für alle Busfahrer.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Birgit

    Hallo,
    meine Tochter hat gerade eine Schulabschlussfahrt nach Danzig angetreten.
    Der Bus sollte in 14 Stunden ankommen. Staubedingt war die Klasse 16 Stunden mit dem Bus unterwegs.
    Start war 20.00 Uhr abends, die nach wurde durchgefahren.
    Der Fahrer hat alle 2 Stunden pausiert, es fand aber kein Fahrerwechsel statt.
    Ist das erlaubt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Birgit,

      solange nicht länger als 4,5 Stunden am Stück gefahren wurde und der Busfahrer keine 10 Stunden Lenkzeit überschritten hat, ist das erlaubt.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

      1. Mischa

        Das stimmt so nicht.
        Wenn die Fahrt erst nach 16 Stunden endete und wir davon ausgehen, dass der Bus ja auch schon ller angefahren ist, um die Kinder abzuholen, dann ist zumindest die Betriebszeit von max. 15 Stunden deutlich überschritten worden.

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Mischa,
          vielen Dank für den Hinweis. Natürlich müssen zusätzlich zu den Lenk- und Ruhezeiten auch die gesetzlichen Arbeitszeiten eingehalten werden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Mandy

    Gilt die 12 tage reglungern auch bei 7 oder 9 tagen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mandy,

      in diesem Fall gelten die gewöhnlichen Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Marion

    Hallo …ich bin kombiniert im Reise und Linienverkehr tätig . Ich hatte das letzte mal am 4. , 5., und 6. Juni länger frei . Seit dem nur noch immer nur 1 Tag . Ist das so erlaubt …??
    Wenn ich unsere Disponenten darauf anspreche wiegeln Sie einfach ab . Ich hoffe auf eine befriedigende Antwort.
    Marion

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marion,

      die wöchentliche Ruhezeit beträgt 45 Stunden. Eine Verkürzung auf 24 Stunden ist möglich. Die verbliebenen 21 Stunden müssen allerdings innerhalb von drei Wochen nachgeholt werden.

      Ihr Bussgeld-info Team

  18. Uwe

    Hallo alle zusammen.meine frage ist Zähl eine Ruhepause von 9 Stunden in der Schlafkabine im Reisebus oder muss man ein tageszimmer nachweisen,und kann der Chef dich dazu zwingen in der Schlafkabine zu übernachten.lg Uwe

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Uwe,

      die Wochenruhezeit darf nicht im Fahrzeug verbracht werden. Dazu darf Sie der Chef auch nicht zwingen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  19. Sven

    Wenn man die 12 tage regelung mit zwei anstatt einer Fahrt fährt , mit welchen Strafen muss man rechnen ? Ich kann in dem Busgeldkatalog für sozialvorschriften nichts finden.
    Vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sven,

      die Strafe wird im Einzelfall festgelegt, eine pauschale Aussage darüber ist nicht möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Hao-Yi

    Liebes Team,

    zunächst erkläre ich eine folgende Situation mit Zeitfenster als Beispiel, was in der Realität unwahrscheinlich ist, aber durchaus in der IHK-Prüfung vorkommen würde:
    07:30 Uhr bis 08:00 Uhr Abfahrtskontrolle (Motoröl, Luftdruck, Kühlwasser, Beleuchtung, Reifen etc.)
    08:00 Uhr bis 08:30 Uhr Fahrt von Köln bis Bonn (unterwegs Windschutzscheibe durch Insektenklatscher verschmutzt)
    08:30 Uhr bis 08:40 Uhr Fahrtunterbrechung (kl. Frühstückspause)
    08:40 Uhr bis 08:55 Uhr sonstige Tätigkeiten an der Waschstraße (Fahrzeugwäsche, optimalen Reifenluftdruck prüfen & Bordküchenkontrolle)
    Wann & wie lange kann der Busfahrer bis nach Frankfurt (Main) (noch) weiterfahren? Wann & wie lange muss er die nächste Pause bzw. Fahrtunterbrechung nutzen?

    Mit freundlichem Gruß

    Hao-Yi

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hao-Yi,

      bezüglich derartig spezifischer Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    2. Mischa

      Meines Erachtens muss die Unterbrechung von 45 Minuten spätestens um 12:55 Uhr erfolgen.

      Erklärung: Die Lenkzeit beginnt um 8 Uhr mit der Abfahrt in Köln. Die Frühstückspause gilt nicht als Lenkzeitunterbrechung, da sie keine 15 Minuten gedauert hat. Die übrige Arbeitszeit ebenso nicht, da sie aber auch keine Lenkzeit ist, hat der Fahrer bis zur zweiten Abfahrt nur 30 Min. Lenkzeit hinter sich, kann also von 8:55 an weitere 4 Stunden fahren und muss dann 45 Min. pausieren. Wenn er schlauc ist, macht er Kaffeepause bis 8:45 und fährt erst um 9 Uhr weiter, dann muss er spätestens um 13 Uhr wieder halten, dann aber nur noch 30 Min.

  21. Manfred L.

    Ich bin im Reiseverkehr tätig. Ich möchte die 12 Tage Regelung in Anspruch nehmen. Ich habe am 8. Tag einen freien Tag (24 Std.) . Verkürzt sich dann meine Wochenruhezeit nach der Fahrt um diese freie Zeit. D.h. statt 90 Std nur 66 oder verkürzt statt 69 nur 45 ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Manfred L.,

      wenn Sie diesbezüglich eine verbindliche Auskunft wünschen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Michael K

    Sonntag wieder los

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Michael,

      zwischen Donnerstag und Freitag haben Sie scheinbar die Wochenruhezeit (eigentlich 45 Stunden) auf 28 Stunden verkürzt. Die fehlenden 17 Stunden müssen innerhalb von 3 Wochen im Anschluss an eine Tagesruhezeit ausgleichen werden. Zwischen Freitag und Sonntag haben Sie eine Ruhezeit von 29,5 Stunden eingehalten, somit die fehlenden Stunden ausgeglichen. Diese Verkürzung der Wochenruhezeit ist erlaubt, wenn Fahrer in der vorherigen und der darauffolgenden Woche eine Wochenruhezeit von 45 Stunden am Stück eingehalten haben bzw. einhalten werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  23. Michael K

    Okay mein Chef sagt das anders bin am Mittwoch 7.30 los Tagesfahrt Ende 21 Uhr am Donnerstag 8 Uhr los Tagesfahrt Ende 19 Uhr am Freitag ablösen von 23.00 Uhr bis Samstag 3 .30 Uhr am Samstag wieder von 9.00 Uhr bis 17.45 Uhr und Montag von 2 Uhr bis 14.30 Uhr am Dienstag Vorladung von 5 Uhr bis 12.30 Uhr und heute der Mittwoch von 7 Uhr bis 19 Uhr also würde ja bedeuten ich bin 8 Tage ohne frei unterwegs und da ich ja an der richtigen Stelle bin was würde mich das kosten und was für den Disponenten und für den Chef danke

  24. Michael K

    Ich hab da mal eine Frage zum freien habe z.b Freitag einen freien Tag fahre aber von Donnerstag in den Freitag rein sagen wir bis 3 Uhr am Samstag muß ich wieder um 8 Uhr morgens los mein Chef sagt das ist rechtens der Tag hat 24 Stunden heißt von 24-0.00 Uhr das ist ja ein Tag und von Freitag 3 Uhr bis Samstag 3 Uhr sind ja auch 24 Std was gilt jetzt als freier Tag

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Michael K,
      als freier Tag gilt in der Regel der komplette Tag (0:00 – 23:59).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  25. hans peter h.

    Hallo wenn ich im stau stehen muss und habe noch 2 std fahrt wie verhalte ich mich für stau kann ich nichts da für normale lenk zeit hätte gereicht

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hans Peter,

      auch der Stau zählt zur Lenkzeit. Sie müssen rechtzeitig pausieren und auf einen Rasthof fahren, damit Sie die Lenkzeit nicht überschreiten, weil Sie lange im Stau stehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Kühn

        Tut mir Leid, mit dieser Antwort kann wohl keiner so richtig zufrieden sein. Oder ? Wer kann schon einen Stau vorher sehen ? Und wenn man dann drin steckt, gibt es kein Entrinnen und keiner weiss genau, wie lange er dauert. Fehlt nur noch jemand, der dann am Ende des Staus die Lenkzeiten kontrolliert und abkassiert. Tut mir Leid, aber ich sehe die Antwort als sehr entrückt von der Praxis an.

        1. Müller

          Die Antwort dazu lautet :
          Ich wende den Artikel 12 an! Sobald ich die erste Möglichkeit für eine Pause (nicht unbedingt ein Rastplatz)ansteueren kann.
          Die Ausnahme Regel, wenn das Ereignis unvorhersehbar ist.
          Ich mache einen Ausdruck(Digital), fülle die Rückseite aus mit Name, Datum, Uhrzeit usw.
          Beschreibe den Grund der Überschreitung, in dem Fall Stau.(z.B. Stau auf der A61, Uhrzeit 13:30, Datum 11.08.2017…)
          Das selbe gilt für die Tachoscheibe(Analog)

        2. Nobody

          Der Gesetzgeber verlangt nicht, Lenkzeiten bis auf die letzte Minute zu verplanen. Für Staus und andere Verkehrsbehinderungen muß man eben einen entsprechenden Puffer vorsehen. Außerdem kann man natürlich in einem größeren Stau auch erstmal einen Rastplatz aufsuchen und dort zumindest mal eine Lenkzeitunterbrechung nehmen.

        3. Jo

          Die Zeit und Strecke der Stau muss dokumentiert werden durch digitaltachograf mit der Nennung einen § das den Fall berücksichtigt.
          Ich Fahre nur linie. War nie in der Situation.

          1. Jo

            Die Zeit und Strecke der Stau muss dokumentiert werden durch digitaltachograf mit der Nennung einen § das den Fall berücksichtigt. Art. 12 VO (EG) 561/2006
            2x Tages Ausdruck machen. Eine für der Unternehmer und den anderen zu mitführen solang nötig (28 Tagen).

  26. Torsten L.

    Guten Tag,
    ich hatte vor zwei Jahren einen Lehrgang Fahrsicherheit für Omnibusse.
    Da wurde erzählt das die Ruhezeit mit betreten der Wohnung beginnt und endet.
    Können Sie dem zustimmen? Oder mir erklären ab wann und wo das genau steht.
    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Torsten,

      in der Regel beginnt die Ruhezeit mit dem Ende der Arbeitszeit und nicht erst, wenn Sie die Wohnung betreten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  27. Frauke H.

    So geschehen vor ca . 2 Wochen…..
    auf einer Tagesfahrt musste zwingend eine Ruhezeit von 9 Std genommen zu werden. ( Sonst wäre die Schichtzeit von 15 Std überschritten worden) In dieser Zeit durfte aber der Bus nicht für die gesamte Zeit verlassen werden, damit die Kundschaft zu diesem Zugang hatte. Ist es dann noch eine gesamte Lenkzeitunterbrechung?? Und vor allem ist es zulässig das zu bestimmen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Frauke H.,

      Busfahrer können ihre Ruhezeiten in der Regel nicht im Bus verbringen, da es hier in der Regel keine Schlafkabine gibt. Innerhalb der Ruhezeit darf ein Fahrer grundsätzlich keiner Arbeit nachgehen. Für weitere Fragen sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Marko. T

        Hallo, ich bin Busfahrer im Linienverlehr und fange meinen Dienst um 6.48 Uhr an mit der ersten Linie die um 7.48 endet. Da habe ich Pause bis 12.39 uhr und fahre dann bis 19.06 Uhr durch mit einer kurzen Pause von 19 min, aber auch nur wenn ich keine Verspätung habe. Dies ist sicherlich nicht erlaubt weil es keine 45 min Pause gibt bei über 6 Std lenkzeit.!? Dank im voraus

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Marko T.,

          nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine mindestens 45-minütige Pause einzuhalten, die aber auch in zwei Einheiten aufgeteilt werden kann: zuerst 15, dann 30 Minuten Pause.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  28. Robert

    Wie lange darf ein Busfahrer im Linienverkehr hinter dem Lenkrad sitzen ? Durch Verspätungen werden Pausen übergangen . Dies wird von der Arbeitszeit abgezogen. Durch das Trackingsystem weiß der AG das. Warum wird im Linienverkehr keine Fahrerkarte vorgeschrieben? Weil man weiß , daß da die Lenkzeiten überschritten werden? Welche Ruhezeit ist Minimum statthaft ? 9 h ? 2 x / Wo ? wow…..aber keine Kontrolle. Außer Trackingsystem und Fahrerkarte. Das müsste mal kontrolliert und verglichen werden.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Robert,

      die Regelung der Kontrollen obliegt den Behörden. Der Gesetzgeber schreibt vor:

      – mehr als 90 Stunden dürfen Busfahrer in zwei Wochen nicht einen Bus steuern
      – eine dieser zwei Wochen darf nicht mehr als 56 Stunden Lenkzeit enthalten
      – am Tag gelten maximal 9 Stunden Lenkzeit, zweimal pro Woche sind auch 10 Stunden erlaubt

      Ihr Bussgeld-Info Team

  29. Alexander S.

    Hallo,
    Ich arbeite im lienienverkehr bei einem privaten nehmen das für die MVG fährt.
    nun hat sich der fahrplan geändert und uns 4 fahrern wurde die lange pause gestrichen und durch 4 x 16 min ersetzt.
    er zieht uns auch 64 min pause ab.
    da wir aber 2 min vorher die tür öffneb müssen, sind es ja nur noch 14 min pause, und das schon ohne Verspätung.
    Mfg alex

  30. Alexander

    Hallo,
    wer kann mir auskunft geben ob mein chef erlaubt gehandelt hat, als er uns die pause gestrichen hat?
    bin im lienienverkehr im raum münchen unterwegs…
    habe laut fahrplan 4 x 16 min pause, was aber 4 x 14 min maximal sind, da ich ja mindestens 2 min vorher die türen öffnen soll.
    gruss alex

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alexander,
      grundsätzlich müssen Sie die geltenden Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder die zuständige Gewerkschaft.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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