Sie ist im Straßenverkehr allgegenwärtig und vermutlich regt sich jeder Autofahrer regelmäßig über sie auf, wenn er nach Feierabend mal wieder für eine gefühlte Ewigkeit an der Ampel steht und von seinen eigenen vier Wänden ferngehalten wird. Jeder kennt sie, doch vermutlich kennen die wenigsten ihre ordentliche Bezeichnung.
Die Rede ist von der Lichtzeichenanlage, die am Bahnübergang, an Kreuzungen und Mündungen vielerorts die Vorfahrt regelt. Die meisten Menschen kennen sie jedoch unter einem anderen Namen: Ampel. Doch was besagt die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Lichtzeichenanlage? Was geschieht, wenn das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet wird? Mehr zum Thema erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Lichtzeichenanlage in der StVO
Die Straßenverkehrsordnung behandelt verschiedene Lichtzeichen. Bevor die dort vorgestellten Regulierungen aber benannt werden, sollten die verschiedenen Typen der Lichtzeichenanlage erläutert werden, zwischen denen unterschieden wird.
Wechsellichtzeichen
Das Wechsellichtzeichen ist die wohl bekannteste Form der Lichtzeichenanlage. Sie wird in § 37 StVO beschrieben. Hier steht, dass sie stets drei Farben anzeigen soll. Grün ist unten, Gelb in der Mitte und Rot oben. Dieses Lichtzeichen ist also die herkömmliche Ampel, die an Straßenkreuzungen zu finden ist. Sie ist in der Lage, sowohl die Halteanweisung (Rot) als auch die Fahranweisung (Grün) aktiv anzuzeigen und durch das gelbe Lichtzeichen einen bevorstehenden Wechsel anzukündigen.
Bedarfsampel
Diese Lichtzeichenanlage hat lediglich ein rotes und ein gelbes Licht. Dementsprechend zeigt sie nur aktiv an, wenn das Fahren nicht gestattet ist oder wenn ein Wechsel unmittelbar bevorsteht. Diese Lichtzeichenanlage bietet sich besonders auf Straßen an, auf denen seltener Rotphasen vorkommen, da sie in Grünphasen Strom spart.
Dauerlichtzeichen
Ein Dauerlichtzeichen ist zwar meist keine Verkehrsampel im herkömmlichen Sinne, aber dennoch eine Lichtsignalanlage. Diese Anlagen sind meist in Form von großen Anzeigetafeln über Autobahnspuren angebracht. Auf ihnen können durch die Anzeige von Verkehrszeichen Höchstgeschwindigkeiten festgesetzt oder auch Fahrstreifen gesperrt werden. Für letztere Anweisung zeigt das Dauerlichtzeichen rote gekreuzte Schrägbalken an.
Was bedeuten die Farben der Lichtzeichenanlage genau?
§ 37 StVO beschreibt genau, was die verschiedenen Farben der Lichtzeichen bedeuten sollen. Demnach bedeutet:
- Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“,
- Gelb: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“,
- und Rot: „Halt vor der Kreuzung“.
Dabei kann eine Lichtzeichenanlage auch nur für eine Fahrbahn gelten, wenn dies entsprechend gekennzeichnet ist.
Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet? Das können die Folgen sein
Die Missachtung vom Rotlicht der Lichtzeichenanlage kann ein hohes Bußgeld nach sich ziehen. Ein solches Vergehen wird auch Rotlichtverstoß genannt. Die Folgen dieses Verstoßes hängen stark davon ab, wie lang die Rotphase zum Zeitpunkt der Übertretung schon andauert. Ist die Lichtzeichenanlage schon länger als eine Sekunde rot, fallen die Sanktionen höher aus.
Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
FAQ: Lichtzeichenanlage
Die klassische Lichtzeichenanlage ist die Ampel, welche die Vorfahrt im Straßenverkehr regelt. Auch die Anlagen an Bahnübergängen gehören in diese Kategorie. Andere Lichtzeichenanlagen regeln z. B. die Höchstgeschwindigkeit für einen bestimmten Fahrstreifen oder signalisieren, dass dieser gesperrt ist.
Die Bedeutungen der einzelnen Farben regelt § 37 StVO. Wir haben Sie hier zusammengefasst.
Welche Sanktionen die Verkehrsbehörde dafür anordnet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese können Sie im folgenden Abschnitt nachlesen.